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Was zählt als grenzbebauung Bayern?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was zählt als grenzbebauung Bayern?
  2. Wie hoch darf grenzbebauung in Bayern sein?
  3. Wie nah darf man an die Grundstücksgrenze bauen Bayern?
  4. Was darf der Nachbar an der Grenze bauen?
  5. Wann ist grenzbebauung gestattet?
  6. Hat eine grenzbebauung Bestandsschutz?
  7. Ist ein Sichtschutz eine grenzbebauung?
  8. Wie viel Meter muss man vom Nachbargrundstück einhalten?
  9. Wie nah darf man eine Mauer an der Grundstücksgrenze stehen?
  10. Kann Nachbar grenzbebauung verhindern?
  11. Was muss ich als Nachbar dulden?
  12. Wann ist eine grenzbebauung verjährt?
  13. Wann ist ein Schwarzbau verjährt?
  14. Kann der Nachbar einen Sichtschutz verbieten?
  15. Wie nah darf man an die Grenze bauen?

Was zählt als grenzbebauung Bayern?

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Eine Garage darf in Bayern unter bestimmten Umständen ohne Baugenehmigung errichtet werden. Dies ist zum einen von der Größe des Bauwerks, zum anderen vom Standort abhängig. Auf jeden Fall eingehalten werden müssen die Vorgaben aus den gesetzlichen Verordnungen des Landes und das auch dann, wenn die Garage ohne Bauantragsverfahren errichtet werden kann.

Wie hoch darf grenzbebauung in Bayern sein?

Vor den Außenwänden von Gebäuden sind, sofern kein Ausnahmefall vorliegt und das Gebäude aus planungsrechtlichen Gründen auch nicht an der Grenze errichtet werden muss bzw. darf, grundsätzlich Grenzabstände, die sogenannten Abstandsflächen zum Nachbargrundstück freizuhalten. Die Abstandsflächenregelungen dienen zum einen dem Brandschutz und sollen zum anderen für das Nachbargrundstück eine ausreichende  Belichtung und Belüftung gewährleisten. In Bayern ist das Abstandsflächenrecht in Artikel 6 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) geregelt.

Die einzuhaltende Abstandsfläche bemisst sich in der Regel nach der Wandhöhe (H), die senkrecht zur Wand gemessen wird. Als Wandhöhe gilt dabei das Maß von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand. Die Höhe von Dächern mit einer Neigung von bis einschließlich 70 Grad wird zu einem Drittel der Wandhöhe, von Dächern mit einer Neigung von mehr als 70 Grad voll der Wandhöhe hinzugerechnet.

Wie nah darf man an die Grundstücksgrenze bauen Bayern?

Die Grenzbebauung mit einem Zaun, einer Mauer oder einem Gebäude erfordert grundsätzlich die Einhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen sowie eine Genehmigung der Baubehörde – ansonsten droht ein Bußgeld wegen Bauen ohne Baugenehmigung. Es gibt jedoch Ausnahmen. Carports, Garagen und Gartenhäuser können ohne entsprechenden Abstand gebaut werden, sofern die Höchstmaße des jeweiligen Bundeslandes nicht überschritten werden.

Weitere Ausnahme: Hat der Nachbar an seiner Grenze gebaut, dürfen Immobilien besitzende Personen ihrerseits in gleichem Maße an der Grundstücksgrenze arbeiten.

Was darf der Nachbar an der Grenze bauen?

Die Grenzbebauung mit einem Zaun, einer Mauer oder einem Gebäude erfordert grundsätzlich die Einhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen sowie eine Genehmigung der Baubehörde – ansonsten droht ein Bußgeld wegen Bauen ohne Baugenehmigung. Es gibt jedoch Ausnahmen. Carports, Garagen und Gartenhäuser können ohne entsprechenden Abstand gebaut werden, sofern die Höchstmaße des jeweiligen Bundeslandes nicht überschritten werden.

Weitere Ausnahme: Hat der Nachbar an seiner Grenze gebaut, dürfen Immobilien besitzende Personen ihrerseits in gleichem Maße an der Grundstücksgrenze arbeiten.

Wann ist grenzbebauung gestattet?

Seit etwa 1998 stagniert in Brandenburg der Markt für Baugrundstücke. In den Gebieten außerhalb des engeren Verflechtungsraumes Berlin-Brandenburg ist sogar eine stark rückläufige Tendenz zu verzeichnen (siehe aktuellen Grundstücksmarktbericht des oberen Gutachterausschusses). Die Neuerschließung von Baugebieten wird daher für Bauträger zunehmend unattraktiver, sind sie doch immer mit hohen Vorlaufkosten durch unausgenutzte Erschließungsanlagen verbunden.

Potentielle Bauherren weichen zunehmend in bereits erschlossene Gebiete im Innenbereich (§34 BauGB) aus. Oft finden sich hier vollerschlossene Grundstücke zu wesentlich günstigeren Konditionen. Die Verdichtung des Innenbereichs liegt auch im Interesse der Kommunen, werden doch dadurch die vorhandenen Erschließungsanlagen intensiver ausgenutzt. Daher gewinnt das Abstandsflächenrecht bei der städtebaulichen Planung zunehmend an Bedeutung, nimmt doch beim Bauen im Innenbereich der Abwägungsvorgang eine zentrale Rolle ein.

Abstandsflächen haben vor allem eine nachbarschützende Wirkung. Sie sollen eine ausreichende Belichtung, Belüftung und Besonnung der Aufenthaltsräume sichern und dazu beitragen, den sozialen Frieden zwischen den Nachbarn zu wahren. Daher bezeichnet man die Abstandsflächen auch als den notwendigen Sozialabstand.

  • Allgemeine Regelungen
  • Die Bagatellregelung
  • Rechtliche Sicherung von Grenzüberschreitungen
  • Überdeckungsverbot
  • Abstandsflächenberechnung
  • Privilegierte Wohngebäude geringer Höhe
  • Abstandsflächen untergeordneter Bauteile
  • Bemessung der Abstandsflächentiefe
  • Privilegierte Nebengebäude
  • Änderung von Gebäuden
  • Abstandsflächen von Windkraftanlagen
  • Zulassung von Abweichungen
  • Abstandsflächen bei Grundstücksteilungen
  • Das Fenster- und Lichtrecht des Nachbarrechts

BbgBO §6 (1) Satz 1:  Vor den Außenwänden von Gebäuden sind Abstandsflächen von oberirdischen Gebäuden freizuhalten.

Abb. 1  ein Gebäude mit seinen Abstandsflächen

Grundsätzlich gilt, dass Abstandsflächen von allen Seiten eines Gebäudes zu den jeweiligen Grundstücksgrenzen und zu weiteren Gebäuden freigehalten werden müssen. Die freigehaltenen Flächen (Abstandsflächen) müssen grundsätzlich auf dem Baugrundstück selbst liegen und dürfen in der Regel nicht von Abstandsflächen anderer Gebäude überdeckt werden (Überdeckungsverbot).

BbgBO §6 (2) Satz 3: Eine geringfügige Erstreckung von Abstandsflächen auf das Nachbargrundstück mit einer Breite von nicht mehr als 4 m und einer Tiefe von nicht mehr als 1 m, höchstens jedoch einer Fläche von insgesamt nicht mehr als 2 m², ist zulässig.

Abb. 4  Zulässige geringfügige Überschreitung der Grundstücksgrenze

Abb. 4a  Maximalwerte für zulässige geringfügige Überschreitung

Hat eine grenzbebauung Bestandsschutz?

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Ist ein Sichtschutz eine grenzbebauung?

Steht der Gartenzaun zufällig auf dem Grundstück des Nachbarn, ist die Hecke zu sehr in die Breite gewachsen und ragt nun über die Grundstücksgrenze oder hat man den Zaun einfach zehn Zentimeter höher als erlaubt gebaut, kann es schnell Probleme geben. Nicht nur mit dem Nachbarn, sondern auch mit dem Rechtsanwalt.

Deswegen ist es wichtig, sich vor dem Sichtschutz-Bau genau über die Vorschriften und Möglichkeiten zu informieren. So ersparen Sie sich Ärger mit den Nachbarn und der Stadt.

Hier die wichtigsten Fragen, die Sie vor dem Bau eines Sichtschutzzaunes klären sollten:

Wie viel Meter muss man vom Nachbargrundstück einhalten?

In Deutschland gibt es genaue Vorgaben, wie viel Abstand Sie zum Nachbargrundstück einhalten müssen. Allerdings unterscheiden sich die Regelungen von Bundesland zu Bundesland. Das heißt also, dass sich die Regelungen in NRW von denen in Bayern oder Niedersachsen unterscheiden.

Bei der Grenzbebauung spielen die sogenannten Abstandsflächen eine wichtige Rolle. Im Allgemeinen geben diese an, wie viel Abstand Sie zwischen Gebäuden, Zäunen oder Mauern zum Nachbarn einhalten müssen. Zweck der Abstandsflächen ist es, eine ausreichende Belüftung und Belichtung zur Sicherung der Wohnqualität sowie den Brandschutz zu gewährleisten.

Für die Berechnung der Abstandsfläche wird die Höhe des Hauses sowie ein Teil der Dachfläche herangezogen. Bei einer Dachneigung von mehr als 70° wird die Dachfläche zu 100% in die Abstandsfläche mit eingerechnet. Sofern die Dachneigung weniger als 70° beträgt, wird diese meist zu einem Drittel hinzugerechnet. Dieser Wert wird dann meist mit einem Faktor zwischen 0.25 und 1 multipliziert, woraus sich die Abstandsfläche ergibt.   

Wie nah darf man eine Mauer an der Grundstücksgrenze stehen?

Immer, wenn man dem Nachbarn zu nahekommt, droht Ärger. Deshalb sollte man sich noch vor dem Bau einer Mauer, eines Zauns oder der Pflanzung eines Grenzbaums über die geltenden Vorschriften informieren. Regeln über die Grenzbebauung sind Teil des Nachbarrechts. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Nachbarn in den Paragraphen 903 bis 924 und 1004.

Allerdings legen die einzelnen Bundesländer diesen gesetzlichen Rahmen unterschiedlich streng aus. Es gilt das Nachbarschaftsrecht des jeweiligen Bundeslandes und die Regeln, die im Bebauungsplan der Kommune festgelegt wurden. Im Streitfall versucht das Schiedsamt des jeweiligen Bundeslandes zu vermitteln. Erst wenn diese Versuche scheitern, muss der Nachbarschaftsstreit vor einem Zivilgericht geklärt werden.

Grenzbebauungen werden juristisch als Einfriedung bezeichnet. Sie dienen dazu, ein Grundstück eindeutig von den Nachbargrundstücken abzugrenzen und fungieren meist gleichzeitig als Sichtschutz. Eine derartige Grenzeinrichtung ist:

  • eine Mauer
  • ein Zaun
  • eine Hecke
  • ein Grenzbaum

Allgemein ausgedrückt, ist eine Grenzeinrichtung jede Anlage, mit der ein Grundstück von Nachbargrundstücken, von Wegen oder Straßen abgegrenzt wird. Die Einfriedung ist ein Schutz vor unbefugtem Betreten und anderen Beeinträchtigungen, die Eigentümer nicht dulden wollen. Meist handelt es sich bei diesen Grenzeinrichtungen um Zäune, Mauern oder Anpflanzungen. Besonders in Neubaugebieten fragen sich die Bauherren der Häuser, welche gesetzlichen Bestimmungen für die Errichtung einer Grenzbebauung gelten.

Kann Nachbar grenzbebauung verhindern?

  • 11 Minuten Lesezeit

Inhaltsverzeichnis

  • Bauen an der Grundstücksgrenze ist rechtlich klar geregelt
  • Das Errichten von Bauwerken an der Grenze ohne Einhaltung von gesetzlich festgelegten Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze hin wird als Grenzbebauung bezeichnet. Solche Grenzbebauungen sind gesetzlich reglementiert, da jeder Eigentümer aus unterschiedlichen Gründen Abstand zum Nachbarn haben möchte, bspw. zwecks Privatsphäre, ausreichende Besonnung und Belichtung des Grundstücks sowie zum Schutz bei Bränden. So soll verhindert werden, dass Gebäude unkontrolliert so nahe an das Grundstück des Nachbarn gebaut werden, dass dessen Grundstück und darauf stehende Gebäude übermäßig beschattet und optisch eingeengt werden.  

    Ausnahmsweise erlauben die Landesregelungen der jeweiligen Bundesländer aber sog. einseitige Grenzbebauungen, indem ein Bauvorhaben an der Grenze gestattet wird, ohne zugleich zwingend für das Nachbargrundstück eine entsprechende Bebauung vorzuschreiben. Hierbei handelt es sich aber um gesetzliche normierte Ausnahmen.  

    Was muss ich als Nachbar dulden?

    Manchmal muss für Reparaturarbeiten am eigenen Haus das Nachbargrundstück betreten werden. Einfach Verweigern darf der Nachbar dann den Zutritt nicht.

    Im Allgemeinen können sich Grundstücksbesitzer bei ihrem Nachbarn auf das sogenannte Hammerschlags- und Leiterrecht berufen, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Damit bekommen sie Zutritt zum Nachbargrundstück. Das Hammerschlagrecht berechtigt zum Betreten des nachbarlichen Grundstücks, um Reparaturen am eigenen Haus auszuführen. Das Leiterrecht erlaubt, beim Nachbarn eine Leiter oder ein Baugerüst aufzustellen sowie vorübergehend Geräte und Materialen zu lagern.

    Wann ist eine grenzbebauung verjährt?

    • 11 Minuten Lesezeit

    Inhaltsverzeichnis

  • Bauen an der Grundstücksgrenze ist rechtlich klar geregelt
  • Das Errichten von Bauwerken an der Grenze ohne Einhaltung von gesetzlich festgelegten Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze hin wird als Grenzbebauung bezeichnet. Solche Grenzbebauungen sind gesetzlich reglementiert, da jeder Eigentümer aus unterschiedlichen Gründen Abstand zum Nachbarn haben möchte, bspw. zwecks Privatsphäre, ausreichende Besonnung und Belichtung des Grundstücks sowie zum Schutz bei Bränden. So soll verhindert werden, dass Gebäude unkontrolliert so nahe an das Grundstück des Nachbarn gebaut werden, dass dessen Grundstück und darauf stehende Gebäude übermäßig beschattet und optisch eingeengt werden.  

    Ausnahmsweise erlauben die Landesregelungen der jeweiligen Bundesländer aber sog. einseitige Grenzbebauungen, indem ein Bauvorhaben an der Grenze gestattet wird, ohne zugleich zwingend für das Nachbargrundstück eine entsprechende Bebauung vorzuschreiben. Hierbei handelt es sich aber um gesetzliche normierte Ausnahmen.  

    Wann ist ein Schwarzbau verjährt?

    Nie! Ein Schwarzbau verjährt nicht und es gibt auch keinen Bestandsschutz oder Gewohnheitsrecht.

    Wir haben lediglich ein Ermessen, ob wir nach einer gewissen Zeit noch einschreiten.

    Kann der Nachbar einen Sichtschutz verbieten?

    Nicht jeder Mensch möchte sich beobachtet fühlen, wenn er seine Freizeit im Garten genießt. Ein Sichtschutz kann dann für die gewünschte Privatsphäre sorgen. Doch wenn der Nachbar sich dadurch beeinträchtigt fühlt, ist nicht selten ein Streit die Folge.

    • Auch das eigene Grundstück ist kein rechtsfreier Raum. Sie können auf Ihrem Grundstück keinen beliebig hohen Sichtschutz anbringen. Wo ein Sichtschutz errichtet werden darf und wie hoch dieser sein darf, können Sie in der für Ihr Bundesland geltende Bauordnung nachlesen. Aufschluss gibt auch die Ortssatzung.
    • Komplett verbieten kann Ihr Nachbar einen Sichtschutz in aller Regel nicht. Solange Sie sich an die entsprechenden Vorschriften halten und der Zaun ordnungsgemäß aufgestellt wurde, hat der Nachbar wenig Chancen, dagegen vorzugehen.
    • Neben den eigenen Interessen sollte aber auch immer das harmonische Miteinander wichtig sein. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Nachbarn und prüfen Sie gemeinsam, ob nicht doch ein Kompromiss möglich ist. Vielleicht mag er keine Gabionen, wäre aber mit einer Hecke einverstanden.

    Wie nah darf man an die Grenze bauen?

    Grundsätzlich dürfen Sie auf Ihrem Grundstück ja machen, was Sie möchten. Warum ist das bei den letzten Metern vor Ihrer Grundstücksgrenze anders? Das liegt zum einen an Brandschutzmaßnahmen und Gründen der Belüftung und Belichtung. Zum anderen spielt auch die Privatsphäre Ihres Nachbarn eine große Rolle.

    Ab wann es sich um Grenzbebauung handelt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Abstandsfläche wird immer individuell von einem Vermessungsingenieur berechnet und richtet sich nach der Wandhöhe des geplanten Gebäudes. Diese wird mit der Dachhöhe verrechnet – bei einer Dachneigung von weniger als 70 % nur ein Drittel, bei mehr als 70 % die gesamte Länge. Unabhängig vom Ergebnis muss aber stets ein Mindestabstand von 2,5 bis 3 Metern eingehalten werden.