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Wann muss eine Schwangere zum Betriebsarzt?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wann muss eine Schwangere zum Betriebsarzt?
  2. Was macht der Betriebsarzt bei einer Schwangerschaft?
  3. Wer stellt ein Beschäftigungsverbot für Schwangere aus?
  4. Kann Betriebsarzt Beschäftigungsverbot aufheben?
  5. Wer überprüft Beschäftigungsverbot?
  6. Wie bekomme ich ein Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt?
  7. Was kann ich sagen damit ich Beschäftigungsverbot bekomme?
  8. Warum gibt mir meine Frauenärztin kein Beschäftigungsverbot?
  9. Wann stellt der Betriebsarzt ein Beschäftigungsverbot aus?
  10. Wann gibt Betriebsarzt Beschäftigungsverbot?
  11. Ist Stress ein Grund für ein Beschäftigungsverbot?
  12. Wer entscheidet über das Beschäftigungsverbot?
  13. Warum stellt Arzt kein Beschäftigungsverbot aus?
  14. Was ist besser Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot?
  15. Kann nur der Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot ausstellen?

Wann muss eine Schwangere zum Betriebsarzt?

  • Alles zum Thema der Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz:
  • Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
  • Wann muss eine Beurteilung aktualisiert und überprüft werden?
  • Wann wird nach dem Mutterschutzgesetz eine Gefährdungsbeurteilung erstellt?
  • Was passiert, wenn keine Gefährdungsbeurteilung zum Mutterschutz vorliegt?
  • Wer führt die Gefährdungsbeurteilung zum Mutterschutz durch?
  • Was steht im Mutterschutzgesetz?
  • Kündigungsschutz der Mitarbeiterin
  • Worum handelt es sich – Arbeitsunfähigkeit oder Beschäftigungsverbot?
  • Ab wann gilt ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft?
  • Gibt es ein individuelles Beschäftigungsverbot für Schwangere?
  • Wer zahlt bei einem Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber?
  • Du möchtest mehr erfahren?

Die Gefährdungsbeurteilung basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz (§§ 5, 6). Diese benennt die Belastungen und Gefährdungen, der deine Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Eine Gefährdungsbeurteilung ist damit ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes und dient als Grundlage für entsprechende vorbeugende Schutzmaßnahmen. 

Potentielle Gefährdungen am Arbeitsplatz können verschiedene Ursachen haben:

  • die Einrichtung des Arbeitsplatzes
  • biologische, chemische und physikalische Einflüsse
  • der Umgang und Einsatz von Arbeitsgegenständen in Form von Maschinen, Arbeitsstoffen, Anlagen und Geräten
  • Arbeitsprozesse und -verfahren
  • mangelhafte Unterweisung und Qualifizierung der Mitarbeiter
  • Belastungen psychischer Art

Neben der kontinuierlichen Überprüfung der Arbeitssicherheit kann es auch konkrete Gründe für eine erneute Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung geben. Dazu gehören beispielsweise:

  • Veränderungen in den Arbeitsprozessen und -verfahren
  • die Verwendung neuer Arbeitswerkzeuge, -stoffe und mittel
  • bei der Änderung von Vorschriften, Gesetzen oder arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen
  • nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit
  • bei kritischen Situationen, die beinahe zu einem Unfall gefühlt haben
  • bei langen Fehlzeiten, die durch eine arbeitsbedingte Beeinträchtigung der Gesundheit hervorgerufen wurden

Was macht der Betriebsarzt bei einer Schwangerschaft?

Sobald die werdende Mutter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft mitgeteilt hat, muss er das zuständige Gewerbeaufsichtsamt darüber informieren. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss er eine Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz durchführen. Ergeben sich dabei Gefährdungen (physische, chemische, psychische und biologische) für die werdende Mutter, muss er Maßnahmen ergreifen, um diese Gefährdungen auszuschließen. Er kann organisatorische Maßnahmen ergreifen (Freistellung von bestimmten Tätigkeiten) oder die Schwangere an einen anderen Arbeitsplatz versetzen. Lässt sich die Gefährdung der werdenden Mutter durch Maßnahmen nicht ausschließen, muss die Schwangere von der Arbeit frei gestellt werden. Bei biologischen Gefährdungen kann die Bestimmung der Immunität gegen relevante Krankheitserreger durch den Betriebsarzt für diese Beurteilung erforderlich sein.

"Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet sind".

Wer stellt ein Beschäftigungsverbot für Schwangere aus?

Erfährt der Arbeitgeber von der Schwangerschaft seiner Mitarbeiterin, sind nicht nur Mutterschutzfristen zu beachten. Im Rahmen des gesetzlichen Mutterschutzes können auch betrieblich bedingte Beschäftigungsverbote zum Schutz der Schwangeren und des Kindes erforderlich sein oder individuell durch einen Arzt ausgesprochen werden.

Frauen sollen ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung ihrem Arbeitgeber mitteilen, sobald sie ihr bekannt sind. Denn erst ab diesem Zeitpunkt wirkt der im Mutterschutzgesetz vorgesehene Schutz der werdenden Mütter. Verlangt der Arbeitgeber zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung dafür als Nachweis, muss er die dafür anfallenden Kosten selbst tragen.

Mit dem Bekanntwerden der Schwangerschaft können zudem Beschäftigungsverbote eintreten: betriebliche und ärztliche Beschäftigungsverbote. Damit die Frau bei einem Beschäftigungsverbot keine Nachteile hat, zahlt der Arbeitgeber für diese Zeit den Lohn weiter (Mutterschutzlohn).

Kann Betriebsarzt Beschäftigungsverbot aufheben?

Im § 16 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) wird zum ärztlichen Beschäftigungsverbot ausgeführt:

"(1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau nicht beschäftigen, soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.

Wer überprüft Beschäftigungsverbot?

Ein generelles Beschäftigungsverbot besteht, wenn die Tätigkeit am Arbeitsplatz gesundheitliche Risiken birgt. Eine Überprüfung und Beurteilung hat durch den Arbeitgeber zu erfolgen, wobei er fachkundige Personen wie beispielsweise einen Betriebsarzt hinzuziehen kann.

Tätigkeiten, die zu einem generellen Beschäftigungsverbot führen können, sind in §11 Mutterschutzgesetz aufgeführt. Dazu zählen unter anderem Akkord- und Fließbandarbeiten mit vorgegebenem Arbeitstempo, das regelmäßige Heben von Lasten ab fünf Kilogramm und andere Arbeiten, die bestimmte körperliche Leistungen erfordern. Außerdem dürfen werdende und stillende Mütter nicht mehr als 8,5 Std. täglich beschäftigt werden. Die Beschäftigung in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ist ebenfalls verboten (sh. §§ 5, 6 MuSchG).

Der Arbeitgeber hat bei Feststellung einer Gefährdung die Wahl, Sie freizustellen oder, sofern möglich, Ihnen eine andere Tätigkeit zuzuweisen.

Wie bekomme ich ein Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt?

Wer stellt ein Beschäftigungsverbot für Schwangere aus?

Ein ärztliches Beschäftigungsverbot wird vom behandelnden Arzt der Schwangeren ausgesprochen. Dabei muss es sich nicht zwangsläufig um einen Gynäkologen oder den Betriebsarzt handeln. Ein betriebliches Beschäftigungsverbot muss hingegen vom Arbeitgeber erteilt werden. Inwiefern sich die beiden Beschäftigungsverbote voneinander unterscheiden, erfahren Sie hier.

Welche Gründe gibt es für ein Beschäftigungsverbot (beispielsweise im Büro)?

Was kann ich sagen damit ich Beschäftigungsverbot bekomme?

Wer stellt ein Beschäftigungsverbot für Schwangere aus?

Ein ärztliches Beschäftigungsverbot wird vom behandelnden Arzt der Schwangeren ausgesprochen. Dabei muss es sich nicht zwangsläufig um einen Gynäkologen oder den Betriebsarzt handeln. Ein betriebliches Beschäftigungsverbot muss hingegen vom Arbeitgeber erteilt werden. Inwiefern sich die beiden Beschäftigungsverbote voneinander unterscheiden, erfahren Sie hier.

Welche Gründe gibt es für ein Beschäftigungsverbot (beispielsweise im Büro)?

Warum gibt mir meine Frauenärztin kein Beschäftigungsverbot?

Tauschen Sie sich hier im Elternforum mit anderen Mamas und Papas aus. (Zum Expertenforum wechseln, um Ihre Fragen an das HiPP Expertenteam zu stellen.)

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Wann stellt der Betriebsarzt ein Beschäftigungsverbot aus?

Beschäftigung nach 22 Uhr – Eine Beschäftigung nach 22 Uhr ist hingegen normalerweise verboten und nur in besonderen Einzelfällen nach einer vorherigen Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde zulässig. Auch für eine Beschäftigung nach 22 Uhr müssen die vorgenannten Voraussetzungen (Ihre ausdrückliche Erklärung, ärztliches Zeugnis, Ausschluss unverantwortbarer Gefährdung) vorliegen.

Das ärztliche Beschäftigungsverbot wird von einer Ärztin oder einem Arzt festgelegt, zum Beispiel bei Komplikationen während der Schwangerschaft. Dabei kommt es darauf an, ob Ihre Gesundheit oder die Ihres Kindes gefährdet ist, wenn Sie die Arbeit weiter ausüben. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt prüft, ob Sie während der Schwangerschaft oder in den ersten Monaten nach der Entbindung arbeiten können.

Wann gibt Betriebsarzt Beschäftigungsverbot?

„Schwangerschaft“ – was empfindet man bei diesem Begriff, welche Erfahrungen hat jeder Einzelne damit gemacht? Wird „Schwanger-schaft“ als glücklicher Zustand oder eher als Krankheit empfunden? So stutzt die Notärztin nach erfolgreich begleiteter Geburt und Abnabelung eines Neugeborenen beim Notarztprotokoll. Was soll sie ankreuzen: „Akute Erkrankung“, „Lebensbedrohliche Erkrankung“ oder gar „Krankheit mit möglicher Todesfolge“ – Sie schreibt „Glücklicher Zustand und freudiges Ereignis“. Welches Gefühl würde einen beschleichen, wenn man von der Schwangerschaft der eige-nen Tochter erfährt oder der Kollegin oder – noch heikler – der besten Mitarbeiterin?

„Die Schwangere im Betrieb“ – da wird die Situation noch komplexer. Eine Untersuchung zur Inanspruchnahme betrieblicher Kita-Plätze zeigte, dass viele Frauen dieses Angebot nutzen, aber nicht, wie erwartet, um zwischen der Geburt des ersten und eventuell dann zweiten Kindes wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren, sondern um weiter zuhause zu bleiben. Aber unsere Gesellschaft braucht sowohl Kinder als auch berufstätige Mütter. Haben die Frauen ihre Schwangerschaft im Betrieb vielleicht in nicht so guter Erinnerung? Auf diese Situation ging die Fachzeitschrift „Die Schwester/Der Pfleger“ in ihrer Augustausgabe 2013 ein.

Die Schwangerschaft als glückliches Ereig-nis löst am Arbeitsplatz nicht nur Freude aus. Viele Schwangere haben wegen der verän-derten Situation ein schlechtes Gewissen ge-genüber ihrem kollegialen Umfeld. Werden dort falsche Signale gesetzt? Empfindet sich die Schwangere im Betrieb nicht als „Mut-terglück“, sondern eher als „Betriebsunfall“? Dem gilt es, im Sinne einer generationenverantwortlichen Betriebskultur energisch entgegen zu treten. Für die wenigen Monate der Schwangerschaft im Betrieb sollten alle der werdenden Mutter mit besonderer Wert-schätzung, ja Fürsorge begegnen. Es gibt bei Schwangeren eine tiefe Sehnsucht nach Verständnis, Unterstützung und Beratung in der neuen Situation. Dieses Feld sollten Betriebsärzte nicht den Hebammen überlassen, sondern selbst früh präventiv ansetzen.

Ist Stress ein Grund für ein Beschäftigungsverbot?

Antwort von Mina_123 am 15.05.2018, 15:16 Uhr

Hi :) mit einem bürojob wird dir warscheinlich kein frauenarzt ein Beschäftigungsverbot geben. Entweder du lässt dich auch wenn es doof ist eine weile krank schreiben ich kenne deine angst aber wenn deine Chefin so drauf ist wird sie eh hass bekommen sobald du sagst dass du schwanger bist ansonsten wird dir am ehesten ein psychologe ein BV geben wenn du ihm die Situation schilderst . Alles Gute und denk jetzt an dich nicht an die Arbeit geh zum arzt lass dich krank schreiben

Beitrag beantworten

Antwort von SabSi83 am 15.05.2018, 15:42 Uhr

Hey!

Ich war in meiner 1. Schwangerschaft in einer ähnlichen Lage. Ich war in einer leitenden Position in einer Werbeagentur und dementsprechend ausgelastet. BV wirst du keines bekommen aufgrund von Stress. Aber es liegt an dir, wie sehr du dir da jetzt zu Herzen nimmst. Ich weiss, sowas ist leicht gesagt, ich habe damals den Entschluss gefasst nach der Elternzeit nicht mehr in diese Firma zu gehen. Es hat etwas gedauert, aber ich konnte dann den nötigen Abstand gewinnen. Mein Glück war, dass ich sehr viele Überstunden hatte und früh in MuSchu gehen konnte.

Wer entscheidet über das Beschäftigungsverbot?

Sobald dem Arbeitgeber die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin bekannt ist, gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) und die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV). Danach muss der Arbeitgeber eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung durchführen. Ohne diese Gefährdungsbeurteilung kann aus gesetzlicher Sicht keine Entscheidung über eventuelle Beschäftigungsbeschränkungen oder Beschäftigungsverbote getroffen werden. Hierzu sollte die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt hinzugezogen werden.

Wenn nach erfolgter Gefährdungsbeurteilung feststeht, dass der Arbeitsplatz für eine schwangere Mitarbeiterin nicht geeignet ist, bestehen für den Arbeitgeber folgende Möglichkeiten:

Warum stellt Arzt kein Beschäftigungsverbot aus?

Die Beschäftigungsverbote, die von Ihrem Arbeitgeber (sogenanntes betriebliches Beschäftigungsverbot) oder der zuständigen Aufsichtsbehörde (sogenanntes behördliches Beschäftigungsverbot) ausgesprochen werden, hängen von der Arbeit ab, die Sie verrichten. Sie hängen nicht von Ihrem Gesundheitszustand ab. Von Ihrem Gesundheitszustand oder dem Ihres (ungeborenen) Kindes hängen jedoch ärztliche Beschäftigungsverbote ab.

Während der gesamten Schwangerschaft, nach der Geburt und während der gesamten Zeit, in der Sie Ihr Kind stillen, dürfen Sie nicht arbeiten, wenn dadurch ein Gesundheitsrisiko durch eine unverantwortbare Gefährdung für Sie oder Ihr Kind bestehen würde. Der Arbeitgeber muss alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Sie weiter zu beschäftigen.

Das Beschäftigungsverbot besteht nur in dem Umfang, wie es zur Vermeidung von Gefährdungen für Sie oder Ihr Kind erforderlich ist. In Zweifelsfällen können Sie sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde darüber vergewissern, welche Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung Ihr Arbeitgeber Ihnen zu eröffnen hat.

Was ist besser Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot?

Bin in der 31. Woche schwanger und nun schon seit einigen Wochen krankgeschrieben. Da seit einer gynäkologischen Operation vor einigen Jahren ein Frühgeburtsrisiko besteht, soll ich mich schonen, d.h. viel liegen, nicht viel rumlaufen, schwer heben etc. Nun habe ich meine Ärztin gebeten, mir ein Beschäftigungsverbot statt der Krankmeldung auszustellen, da ja sonst die Lohnfortzahlung reduziert wird und es noch vier Wochen bis zum Mutterschutz sind! Sie meint allerdings, mein Zustand erfordere nur eine klassische Krankmeldung und will mir das Attest nicht ausstellen. Ich kann die Begründung weder nachvollziehen noch verstehen. Wie verhält es sich tatsächlich und welche Möglichkeiten habe ich?

Kann nur der Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot ausstellen?

Hallo, ich erwarte mein zweites Kind (7.SSW) und arbeite als selbstständige Tagesmutter. Meine Frauenärztin hat mir nun gesagt, dass wenn ich ich keinen Zytomegalietiter hätte, sie mir ein Beschäftigungsverbot ausschreiben müsste. Wer zahlt denn dann? Wovon bestreite ich ...

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Hallo, ich hatte im Jahr 2011 zwei Fehlgeburten, bei der zweiten hat sich herausgestellt das ich eine Bindegewebsschwäche habe und bei einer erneuten Schwangerschat eine Circlage bekomme. Meine FA will mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen, was muss ich da beachten? Mein ...

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