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Wann muss ein Leiharbeiter fest eingestellt werden?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wann muss ein Leiharbeiter fest eingestellt werden?
  2. Was bedeutet Festanstellung Zeitarbeit?
  3. Kann ein Leiharbeiter mehr verdienen als Festangestellte?
  4. Sind Leiharbeiter günstiger als Festangestellte?
  5. Was passiert nach 6 Monaten Zeitarbeit?
  6. Ist ein Leiharbeiter teurer als ein festangestellter?
  7. Ist eine Festanstellung immer unbefristet?
  8. Was ist besser Zeitarbeit oder Festanstellung?
  9. Was passiert nach 9 Monaten Zeitarbeit?
  10. Wie viel Urlaub bekommt man als Leiharbeiter?
  11. Wer zahlt wenn Leiharbeiter krank ist?
  12. Wie lange darf man bei einer Zeitarbeitsfirma bleiben?
  13. Werden Krankheitstage bei Zeitarbeit bezahlt?
  14. Was sind die Nachteile von Zeitarbeit?
  15. Kann Festanstellung befristet sein?

Wann muss ein Leiharbeiter fest eingestellt werden?

  • Zeitarbeitnehmer sind bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt.
  • Der Einsatz beim Kundenunternehmen auf Zeit begrenzt.
  • Die Arbeitsbedingungen richten sich nach Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche.
  • Es besteht ein Equal Pay nach neun Monaten im Einsatz beim Kundenunternehmen.
  • Einsatzdauer und Höchstüberlassungsdauer sind gesetzlich begrenzt.
  • Kündigungsschutz nach sechs Wochen im Einsatz beim Kundenunternehmen.
  • Das Arbeitszeugnis wird von Zeitarbeitsfirma ausgestellt.
  • Das Abwerbeverbot des Kundenunternehmens begrenzt die beruflichen Perspektiven.
  • Anwaltlicher Rat bei Streitigkeiten in der Zeitarbeit ist empfehlenswert.

Brauchen Sie arbeitsrechtliche Hilfe? Unsere Experten beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

In vielen Branchen ist Zeitarbeit mittlerweile weit verbreitet. Sowohl im Dienstleistungssektor als auch in der Metall-, Elektro- und Automobilindustrie sowie in den Bereichen Logistik und Verkehr werden in Deutschland viele Leiharbeiter eingesetzt. Dabei genießt Zeitarbeit aus Arbeitnehmersicht nicht den besten Ruf. Was Arbeitnehmer in puncto Arbeitsrecht und Leiharbeit wissen sollten, haben wir in diesem Artikel zusammengefasst. 

Zeitarbeit bedeutet nichts anderes als „Arbeiten auf Zeit“: Arbeitnehmende haben ihren Arbeitsvertrag hier mit einer Verleihfirma geschlossen. Von der Verleihfirma werden Arbeitnehmende daraufhin befristet an ein Unternehmen vermittelt. Daher wird Zeitarbeit auch „Arbeitnehmerüberlassung“ genannt.

Unternehmen greifen häufig auf Leiharbeiter zurück, um flexibel auf die Auftragslage reagieren zu können oder beispielsweise akuten Personalmangel auszugleichen. Dabei sind Leiharbeiter nicht bei dem Unternehmen angestellt, für das sie arbeiten (Entleihfirma), sondern bei einer Zeitarbeitsfirma (Verleihfirma). Bei Zeitarbeit geht es nicht darum, Arbeitnehmer in ein festes Arbeitsverhältnis zu vermitteln, sondern wie der Name schon sagt, um deren zeitlich beschränkten Einsatz in einem Entleihunternehmen. 

Sie haben eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten oder benötigen arbeitsrechtliche Unterstützung? Prüfen Sie jetzt Ihre Ansprüche im Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung. 

Was bedeutet Festanstellung Zeitarbeit?

Die Unterschiede von Zeitarbeit und Festanstellung lassen sich schon aus den jeweiligen Bezeichnungen ableiten. Ersteres ist eine bestimmte Arbeit, die von vornherein nur für eine begrenzte Zeit aufgenommen wird. Bei zweiterem handelt es sich um eine Anstellung, die fest erfolgt, also nicht zeitlich beschränkt oder mit unsicherem Verlauf für Arbeitgeber und Angestellten.

Beide Modelle haben ihren Reiz und ihre ganz spezifischen Vorteile. Je nachdem, wie sich die persönliche Situation gerade darstellt, kann das eine oder das andere erfolgsversprechender und befriedigender als Arbeitnehmer sein. Es bestehen einige Unterschiede – doch die liegen eher in den Details. Denn grundsätzlich gilt bei beiden Arbeitsformen: man ist ein Angestellter – einmal beim Personaldienstleister, das andere Mal bei dem Betrieb, in dem man auch seine Arbeit verrichtet.

Auch in der Zeitarbeit hat man einen Arbeitsvertrag, nur eben mit der entsprechenden Personalvermittlung, die den Arbeiter dann an ein oder aufeinander folgende Unternehmen entsendet – die sogenannte Arbeitnehmerüberlassung. Das bedeutet gleichzeitig, dass man auch als Zeitarbeiter von sämtlichen arbeitsrechtlichen Gesetzen abgedeckt und sozialversicherungspflichtig angestellt ist.

Kann ein Leiharbeiter mehr verdienen als Festangestellte?

Gerne wird von Kritikern ins Feld geführt, dass Zeitarbeiter günstiger seien. Diese Aussage kann weder klar bejaht oder widerlegt werden.

Zunächst mal entstehen durch den Einsatz eines Zeitarbeiters keine Such- bzw. später ggf. Entlassungskosten.

Sind Leiharbeiter günstiger als Festangestellte?

tvc64 Entleiher zahlen an die Leiharbeitsfirmen einen sog. Verrechnungssatz. Das ist in der Regel etwa das Doppelte des Bruttostundenlohns, den der Leiharbeiter von seinem Verleihunternehmen als Stundenlohn erhält. Worin liegt dann aber der wirtschaftliche Vorteil des Entleihers ? Würde er den Arbeitnehmer direkt bei sich beschäftigen, wäre es eher weniger, trotz Arbeitgeberanteil usw. Es ist einfach Arbeitskräfte kurzfristig von Leiharbeitsfirmen einzustellen, weil man Sie jederzeit wieder “Abbestellen” kann! Normalerweise sollte es sein das ein Leiharbeiter mehr verdient als die Stammbelegschaft, weil er ja auch flexibler sein muss. tvc64 Das war nicht die Frage. Ich geb mal ein Beispiel: ein Leiharbeitnehmer erhält von seiner Leiharbeitsfirma 7,50 €/Std. brutto. Der Entleihbetrieb muss dafür ca.15 €/Std. an die Leiharbeitsfirma bezahlen. Ist das so ? Kennt jemand Zahlen bzw. eine Kalkulation ? spamonmass Es ist tatsächlich so, dass der Ausleihbetrieb für einen Leiharbeiter deutlich mehr zahlen muss, als für seine festangestllten Kollegen. Der Witz ist aber, dass der Leiharbeiter deutlich weniger bekommt. So viel kostet nun mal die Flexibilität in Deutschland. tvc64 D.h. der Entleihbetrieb nimmt höhere Kosten in Kauf, allein für die Flexibilität des Leiharbeitnehmers ?! Das mag zutreffen, wenn viele kurze Einsätze von Leiharbeitnehmern in seinem Betrieb stattfinden. Was ist aber, wenn der Leiharbeitnehmer dauerhaft im Entleihbetrieb eingesetzt wird ? Es gibt nicht wenige, die jahrelang in ein und demselben Betrieb eingesetzt werden.

Es wäre doch dann viel billiger, ihn wie einen Stammbeschäftigten zu entlohnen, wozu dann noch die (höheren) Verrechnungssätze an die Leiharbeitsfirma überweisen ? Der Entleihbetrieb spart für Leiharbeitnehmer nur noch die Kosten für Krankheits- und Urlaubstage, die muss die Leiharbeitsfirma tragen.

Und Kündigungsschutz erwirbt der Leiharbeitnehmer auch nicht im Entleihbetrieb, selbst wenn er dort jahrelang eingesetzt ist. Ist das alles ? Mir leuchtet nicht ein, wieso Leiharbeit auch in solchen Fällen immer noch so attraktiv ist für die Arbeitgeber ? [email protected] Es hat wohl auch mit der Bilanz zu tun. Die Kosten für Leiharbeiter erscheinen nicht als Lohnkosten. Dadurch lässt sich auch ein von “oben” (Konzernzentrale o.ä.) verordneter Einstellungsstopp umgehen. Dies wurde mir mal von einer Mitarbeiterin einer Zeitarbeitsfirma erklärt, insbesondere als Grund für jahrelange Beschäftigung in einem Unternehmen über Zeitarbeit. Mindsplitting Liegt doch auf der Hand. Einen Leiharbeiter kann man ohne jede Kündigungsfrist wieder “los werden” Bei Festangestellten muss ein Sozialplan aufgestellt werden und jede Entlassung muss vom BEtriebsrat abgesegnet werden. Entlässt man Festangestellte in hoher Zahl stehen die Gewerkschafter vor der Tür. tvc64 Ok, aber, ein Sozialplan muss nur bei Massenentlassungen (§ 112, 112a BetrVG) aufgestellt werden. Und der Betriebsrat muss zwar immer angehört werden, aber er kann nur bei mangelnder Sozialauswahl widersprechen. Aber richtig ist wohl, dass dies “Nachteile” sind, die Arbeitgeber bei Leiharbeitsverhältnissen umgehen wollen und dafür lieber mehr zahlen, als die eigentlichen Lohnkosten. henkersknecht Ich suche schon seit langem nach konkreten Zahlen. Beispiel: eine Sekretärin, die bei Festanstellung netto 1500 € erhält – wieviel kostet es ein Unternehmen, wenn es die gleiche Sekretärin bei einer Zeitarbeitsfirma mietet? Und wie viel weniger bekommt die Sekretärin dann netto? Diese Zahlen scheinen streng gehütet zu sein. spamonmass Ich glaube der Hauptgrund für dauerhafte Leihanstellung ist die Unsicherheit und die Kosten. Mit unsicherheit meine ich, dass der Entleiher nicht weiß, wie lange er den Leiharbeiter wirklich braucht. Wüsste er von vorner herein, dass er ihn zwei Jahre im Unternhemen beschäftigen wird, würde er ihn wahrscheinlich gleich übernehmen. tvc64 Danke für die Antwort. Am ersten Punkt “Unsicherheit” ist sicher was dran. Ich frage mich allerdings, wieso es beispielsweise in Frankreich schon nach einem halben Jahr einen Anspruch auf Festeinstellung des Leiharbeitnehmers gibt und dies offensichtlich gut funktioniert. spamonmass Ich kann dir keine Auskünfte im Detail geben, aber ich vermute, dass in Frankreich entsprechende gesetzliche Regelungen vorhanden sind. Frankreich zahlt ja auch den Mindestlohn, im gegensatz zu Deutschland Das Freikaufen hab ich im Bekanntenkreis erlebt, da wollte die Leihfirma den Angestellten nicht gehen lassen. tvc64 Gut, der Vergleich mit Frankreich hinkt sowieso, weil dort tatsächlich eine ganz andere (bessere) gesetzliche Regelung der Leiharbeit existiert. Dass die Entleiher etwa das Doppelte des Bruttostundenlohns an die Verleiher zahlen müssen, wird in dieser Quelle bestätigt: http://www.derzeitarbeits-check.de/index.php?id=zeitarbeit (dort unter Punkt 7.). Malu19 EIn Leiharbeitnehmer der 7,50€ Brutto erhält, wird von der Leiharbeitfirma mit ca.20 – 27 € an den Auftraggeber weiterbelastet. Umgekehrt würde ein beim Auftraggeber festangestellter Arbeitnehmer vielleicht rd.12€ (zzgl. SV-Beitrag / Rückstellung Urlaubsgeld etc) verdienen.

Wer zahlt die Zeitarbeitsfirma – Im Prinzip werden die Zeitarbeitsfirmen selbst von den Firmen bezahlt, welche die Mitarbeiter ausleihen. Diese zahlen dem Zeitunternehmen einen Stundenverrechnungssatz. Von diesem Betrag wird dann auch der Lohn für die jeweiligen Mitarbeiter, sowie sämtliche Sozialversicherungsbeiträge und andere laufende Kosten bezahlt.

Auch interne Mitarbeiter der Zeitarbeitsfirma, wie beispielsweise Bürokräfte, müssen von diesem Geld ihr Gehalt beziehen. Darüber hinaus geht ein gewisser Betrag auch an die Berufsgenossenschaft. Außerdem muss jedes Zeitarbeitsunternehmen gewisse Rücklagen bilden, um die Mitarbeiter auch dann bezahlen zu können, wenn diese aktuell keinen Einsatz haben.

Muss ein Mitarbeiter nach dem Beenden eines Einsatzes in einem Kundenunternehmen einige Tage überbrücken bis er bei einem neuen Unternehmen anfängt, so muss er auch in dieser Zeit entlohnt werden. Zuständig ist in diesem Fall dann das Zeitarbeitsunternehmen.

Antworten auf häufige Fragen zur Zeitarbeit – Als Zeitarbeitskraft ist Ihr Arbeitgeber das Zeitarbeitsunternehmen, mit dem Sie den Arbeitsvertrag geschlossen haben. Das Zeitarbeitsunternehmen bezahlt auch Ihr Entgelt. Sie haben aber auch einen Vorgesetzten im Entleihbetrieb.

  • Wie alle anderen Arbeitnehmer dort sind auch Sie dazu verpflichtet, den Weisungen dieses Vorgesetzten Folge zu leisten.
  • Das Zeitarbeitsunternehmen regelt vor allem, wie Sie als Zeitarbeitskraft in den verschiedenen Betrieben eingesetzt werden.
  • Sollen Sie bei einem neuen Kunden eingesetzt werden, muss das Zeitarbeitsunternehmen Ihnen das zuvor schriftlich mitteilen.

Für Ihre Einarbeitung am neuen Arbeitsplatz ist anschließend der entleihende Betrieb zuständig. Überstunden werden eher selten vergütet, in der Regel erhalten Sie dafür Freizeitausgleich. Geregelt wird dieser über ein tarifrechtlich vereinbartes Arbeitszeitkonto, das das Zeitarbeitsunternehmen führt.

Was passiert nach 6 Monaten Zeitarbeit?

Grundsätzlich haben Leiharbeiter ganz ähnliche Rechte wie festangestellte Mitarbeiter auch. Vom Gesetzgeber her handelt es sich hierbei also um normale Arbeitsverhältnisse, was auch dann gilt, wenn es um Kündigungen geht. Somit wird beispielsweise auch Leiharbeitern der gesetzliche Kündigungsschutz gewährt. Dennoch gelten hier einige besondere Regelungen, die Sie beachten sollten. Darüber hinaus sollten Sie stets bedenken, dass jeder Arbeitsvertrag individuell ist und zusätzliche Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beinhalten kann.

Ist ein Leiharbeiter teurer als ein festangestellter?

tvc64 Entleiher zahlen an die Leiharbeitsfirmen einen sog. Verrechnungssatz. Das ist in der Regel etwa das Doppelte des Bruttostundenlohns, den der Leiharbeiter von seinem Verleihunternehmen als Stundenlohn erhält. Worin liegt dann aber der wirtschaftliche Vorteil des Entleihers ? Würde er den Arbeitnehmer direkt bei sich beschäftigen, wäre es eher weniger, trotz Arbeitgeberanteil usw. Es ist einfach Arbeitskräfte kurzfristig von Leiharbeitsfirmen einzustellen, weil man Sie jederzeit wieder “Abbestellen” kann! Normalerweise sollte es sein das ein Leiharbeiter mehr verdient als die Stammbelegschaft, weil er ja auch flexibler sein muss. tvc64 Das war nicht die Frage. Ich geb mal ein Beispiel: ein Leiharbeitnehmer erhält von seiner Leiharbeitsfirma 7,50 €/Std. brutto. Der Entleihbetrieb muss dafür ca.15 €/Std. an die Leiharbeitsfirma bezahlen. Ist das so ? Kennt jemand Zahlen bzw. eine Kalkulation ? spamonmass Es ist tatsächlich so, dass der Ausleihbetrieb für einen Leiharbeiter deutlich mehr zahlen muss, als für seine festangestllten Kollegen. Der Witz ist aber, dass der Leiharbeiter deutlich weniger bekommt. So viel kostet nun mal die Flexibilität in Deutschland. tvc64 D.h. der Entleihbetrieb nimmt höhere Kosten in Kauf, allein für die Flexibilität des Leiharbeitnehmers ?! Das mag zutreffen, wenn viele kurze Einsätze von Leiharbeitnehmern in seinem Betrieb stattfinden. Was ist aber, wenn der Leiharbeitnehmer dauerhaft im Entleihbetrieb eingesetzt wird ? Es gibt nicht wenige, die jahrelang in ein und demselben Betrieb eingesetzt werden.

Es wäre doch dann viel billiger, ihn wie einen Stammbeschäftigten zu entlohnen, wozu dann noch die (höheren) Verrechnungssätze an die Leiharbeitsfirma überweisen ? Der Entleihbetrieb spart für Leiharbeitnehmer nur noch die Kosten für Krankheits- und Urlaubstage, die muss die Leiharbeitsfirma tragen.

Und Kündigungsschutz erwirbt der Leiharbeitnehmer auch nicht im Entleihbetrieb, selbst wenn er dort jahrelang eingesetzt ist. Ist das alles ? Mir leuchtet nicht ein, wieso Leiharbeit auch in solchen Fällen immer noch so attraktiv ist für die Arbeitgeber ? [email protected] Es hat wohl auch mit der Bilanz zu tun. Die Kosten für Leiharbeiter erscheinen nicht als Lohnkosten. Dadurch lässt sich auch ein von “oben” (Konzernzentrale o.ä.) verordneter Einstellungsstopp umgehen. Dies wurde mir mal von einer Mitarbeiterin einer Zeitarbeitsfirma erklärt, insbesondere als Grund für jahrelange Beschäftigung in einem Unternehmen über Zeitarbeit. Mindsplitting Liegt doch auf der Hand. Einen Leiharbeiter kann man ohne jede Kündigungsfrist wieder “los werden” Bei Festangestellten muss ein Sozialplan aufgestellt werden und jede Entlassung muss vom BEtriebsrat abgesegnet werden. Entlässt man Festangestellte in hoher Zahl stehen die Gewerkschafter vor der Tür. tvc64 Ok, aber, ein Sozialplan muss nur bei Massenentlassungen (§ 112, 112a BetrVG) aufgestellt werden. Und der Betriebsrat muss zwar immer angehört werden, aber er kann nur bei mangelnder Sozialauswahl widersprechen. Aber richtig ist wohl, dass dies “Nachteile” sind, die Arbeitgeber bei Leiharbeitsverhältnissen umgehen wollen und dafür lieber mehr zahlen, als die eigentlichen Lohnkosten. henkersknecht Ich suche schon seit langem nach konkreten Zahlen. Beispiel: eine Sekretärin, die bei Festanstellung netto 1500 € erhält – wieviel kostet es ein Unternehmen, wenn es die gleiche Sekretärin bei einer Zeitarbeitsfirma mietet? Und wie viel weniger bekommt die Sekretärin dann netto? Diese Zahlen scheinen streng gehütet zu sein. spamonmass Ich glaube der Hauptgrund für dauerhafte Leihanstellung ist die Unsicherheit und die Kosten. Mit unsicherheit meine ich, dass der Entleiher nicht weiß, wie lange er den Leiharbeiter wirklich braucht. Wüsste er von vorner herein, dass er ihn zwei Jahre im Unternhemen beschäftigen wird, würde er ihn wahrscheinlich gleich übernehmen. tvc64 Danke für die Antwort. Am ersten Punkt “Unsicherheit” ist sicher was dran. Ich frage mich allerdings, wieso es beispielsweise in Frankreich schon nach einem halben Jahr einen Anspruch auf Festeinstellung des Leiharbeitnehmers gibt und dies offensichtlich gut funktioniert. spamonmass Ich kann dir keine Auskünfte im Detail geben, aber ich vermute, dass in Frankreich entsprechende gesetzliche Regelungen vorhanden sind. Frankreich zahlt ja auch den Mindestlohn, im gegensatz zu Deutschland Das Freikaufen hab ich im Bekanntenkreis erlebt, da wollte die Leihfirma den Angestellten nicht gehen lassen. tvc64 Gut, der Vergleich mit Frankreich hinkt sowieso, weil dort tatsächlich eine ganz andere (bessere) gesetzliche Regelung der Leiharbeit existiert. Dass die Entleiher etwa das Doppelte des Bruttostundenlohns an die Verleiher zahlen müssen, wird in dieser Quelle bestätigt: http://www.derzeitarbeits-check.de/index.php?id=zeitarbeit (dort unter Punkt 7.). Malu19 EIn Leiharbeitnehmer der 7,50€ Brutto erhält, wird von der Leiharbeitfirma mit ca.20 – 27 € an den Auftraggeber weiterbelastet. Umgekehrt würde ein beim Auftraggeber festangestellter Arbeitnehmer vielleicht rd.12€ (zzgl. SV-Beitrag / Rückstellung Urlaubsgeld etc) verdienen.

Wer zahlt die Zeitarbeitsfirma – Im Prinzip werden die Zeitarbeitsfirmen selbst von den Firmen bezahlt, welche die Mitarbeiter ausleihen. Diese zahlen dem Zeitunternehmen einen Stundenverrechnungssatz. Von diesem Betrag wird dann auch der Lohn für die jeweiligen Mitarbeiter, sowie sämtliche Sozialversicherungsbeiträge und andere laufende Kosten bezahlt.

Auch interne Mitarbeiter der Zeitarbeitsfirma, wie beispielsweise Bürokräfte, müssen von diesem Geld ihr Gehalt beziehen. Darüber hinaus geht ein gewisser Betrag auch an die Berufsgenossenschaft. Außerdem muss jedes Zeitarbeitsunternehmen gewisse Rücklagen bilden, um die Mitarbeiter auch dann bezahlen zu können, wenn diese aktuell keinen Einsatz haben.

Muss ein Mitarbeiter nach dem Beenden eines Einsatzes in einem Kundenunternehmen einige Tage überbrücken bis er bei einem neuen Unternehmen anfängt, so muss er auch in dieser Zeit entlohnt werden. Zuständig ist in diesem Fall dann das Zeitarbeitsunternehmen.

Antworten auf häufige Fragen zur Zeitarbeit – Als Zeitarbeitskraft ist Ihr Arbeitgeber das Zeitarbeitsunternehmen, mit dem Sie den Arbeitsvertrag geschlossen haben. Das Zeitarbeitsunternehmen bezahlt auch Ihr Entgelt. Sie haben aber auch einen Vorgesetzten im Entleihbetrieb.

  • Wie alle anderen Arbeitnehmer dort sind auch Sie dazu verpflichtet, den Weisungen dieses Vorgesetzten Folge zu leisten.
  • Das Zeitarbeitsunternehmen regelt vor allem, wie Sie als Zeitarbeitskraft in den verschiedenen Betrieben eingesetzt werden.
  • Sollen Sie bei einem neuen Kunden eingesetzt werden, muss das Zeitarbeitsunternehmen Ihnen das zuvor schriftlich mitteilen.

Für Ihre Einarbeitung am neuen Arbeitsplatz ist anschließend der entleihende Betrieb zuständig. Überstunden werden eher selten vergütet, in der Regel erhalten Sie dafür Freizeitausgleich. Geregelt wird dieser über ein tarifrechtlich vereinbartes Arbeitszeitkonto, das das Zeitarbeitsunternehmen führt.

Ist eine Festanstellung immer unbefristet?

Bei einem befristeten Arbeitsvertrag handelt es sich nicht um eine Festanstellung, sondern quasi um ein Arbeitsverhältnis auf Zeit. Die Bedingungen, alle wichtigen Informationen und Einigungen werden in einem Arbeitsvertrag festgehalten. Nach Ende der begrenzten Laufzeit endet das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber automatisch. Hingegen hat ein unbefristeter Arbeitsvertrag keine Begrenzung und es besteht die Möglichkeit bis zur Rente in dem selben Unternehmen tätig zu bleiben. Im Falle einer Kündigung gelten für beide Parteien die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Abgrenzung zu anderen Beschäftigungsverhältnissen:

  • freie Mitarbeit
  • Altersteilzeit
  • Zeitarbeiter
  • Saisonarbeit
  • befristetes Arbeitsverhältnis
  • geringfügige Beschäftigung
  • Home Office
  • Scheinselbständigkeit
  • Praktikum
  • Minijob

Was ist besser Zeitarbeit oder Festanstellung?

Nachfolgend möchten wir Ihnen die Unterschiede und Übereinstimmungen zwischen Zeitarbeit und klassischen Festanstellungen direkt bei dem Unternehmen, bei dem man täglich arbeitet, aufzeigen, zumal sich in diesem Bereich in den letzten Jahren und Jahrzehnten einiges geändert hat.

Nachfolgend erläutern wir Ihnen die einzelnen Punkte der Tabelle im Detail.

Was passiert nach 9 Monaten Zeitarbeit?

Leiharbeit soll Betrieben die Flexibilität geben, kurzfristig Personal aufzustocken. Eine Verleihfirma stellt dafür den Betrieben Personal – eben sogenannte Leiharbeitnehmer - zur Verfügung. Diese sind bei der Verleihfirma angestellt und schließen ihre Arbeitsverträge auch nur mit diesen ab. Dennoch sind Leiharbeitnehmer in die Arbeitsstrukturen der Betriebe, an die sie ausgeliehen werden, eingegliedert. Hinsichtlich der Arbeitsausführung unterliegen sie deren Weisungen. Dies, obwohl offiziell keine Rechtsverhältnisse zwischen Leiharbeitnehmer und den Betrieben des Einsatzortes bestehen. Die Leiharbeitnehmer erhalten ihren Lohn von der Verleihfirma. Zwischen Verleiher und Entleiher wird ein Stundensatz für die zu leistende Arbeitszeit des Leiharbeitnehmers vereinbart, der (in der Regel) deutlich über dem eigentlichen Lohn des Leiharbeitnehmers liegt.

Das neue AÜG, das seit dem 1.4.2017 in Kraft ist, hat für die Dauer der Leiharbeit eine Obergrenze eingeführt. Der einzelne Leiharbeitnehmer darf grundsätzlich maximal 18 Monate auf demselben Arbeitsplatz bei einem Entleiher arbeiten (§ 1 Abs. 1b Satz 1 AÜG). Ein Überschreiten der Höchstüberlassungsdauer führt zur Unwirksamkeit des Arbeitsvertrages zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer, es sei denn, der Leiharbeitnehmer erklärt schriftlich bis zum Ablauf eines Monats nach Überschreiten der zulässigen Überlassungshöchstdauer gegenüber dem Verleiher oder dem Entleiher, dass er an dem Arbeitsvertrag mit dem Verleiher festhält (§ 9 Abs. 1 Nr. 1b AÜG). Sollte der Vertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer aus dem vorgenannten (oder einem anderen in § 9 AÜG genannten) Grund unwirksam sein, gilt ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer als zustande gekommen (§ 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG).

Tarifverträge oder auch Betriebsvereinbarungen können Abweichungen vorsehen, die eventuell einen – gegenüber den 18 Monaten deutlich - längeren Einsatz von Leiharbeitnehmern ermöglichen. Die für den einzelnen Leiharbeiter geltende Obergrenze von 18 Monaten kann aber – in der Gesamtwirkung – leicht ausgehebelt werden. Das neue Gesetz verbietet nämlich nicht einen Austausch der Leiharbeiter auf demselben Arbeitsplatz. Möglich ist daher ganz legal das dauerhafte Besetzen von Dauerarbeitsplätzen mit – jeweils wechselnden – Leiharbeitnehmern (siehe näher Ulber, § 1 Rn. 249). Dies wird von vielen als Skandal und echte Verschlechterung angesehen.

Wie viel Urlaub bekommt man als Leiharbeiter?

Leiharbeit soll Betrieben die Flexibilität geben, kurzfristig Personal aufzustocken. Eine Verleihfirma stellt dafür den Betrieben Personal – eben sogenannte Leiharbeitnehmer - zur Verfügung. Diese sind bei der Verleihfirma angestellt und schließen ihre Arbeitsverträge auch nur mit diesen ab. Dennoch sind Leiharbeitnehmer in die Arbeitsstrukturen der Betriebe, an die sie ausgeliehen werden, eingegliedert. Hinsichtlich der Arbeitsausführung unterliegen sie deren Weisungen. Dies, obwohl offiziell keine Rechtsverhältnisse zwischen Leiharbeitnehmer und den Betrieben des Einsatzortes bestehen. Die Leiharbeitnehmer erhalten ihren Lohn von der Verleihfirma. Zwischen Verleiher und Entleiher wird ein Stundensatz für die zu leistende Arbeitszeit des Leiharbeitnehmers vereinbart, der (in der Regel) deutlich über dem eigentlichen Lohn des Leiharbeitnehmers liegt.

Das neue AÜG, das seit dem 1.4.2017 in Kraft ist, hat für die Dauer der Leiharbeit eine Obergrenze eingeführt. Der einzelne Leiharbeitnehmer darf grundsätzlich maximal 18 Monate auf demselben Arbeitsplatz bei einem Entleiher arbeiten (§ 1 Abs. 1b Satz 1 AÜG). Ein Überschreiten der Höchstüberlassungsdauer führt zur Unwirksamkeit des Arbeitsvertrages zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer, es sei denn, der Leiharbeitnehmer erklärt schriftlich bis zum Ablauf eines Monats nach Überschreiten der zulässigen Überlassungshöchstdauer gegenüber dem Verleiher oder dem Entleiher, dass er an dem Arbeitsvertrag mit dem Verleiher festhält (§ 9 Abs. 1 Nr. 1b AÜG). Sollte der Vertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer aus dem vorgenannten (oder einem anderen in § 9 AÜG genannten) Grund unwirksam sein, gilt ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer als zustande gekommen (§ 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG).

Tarifverträge oder auch Betriebsvereinbarungen können Abweichungen vorsehen, die eventuell einen – gegenüber den 18 Monaten deutlich - längeren Einsatz von Leiharbeitnehmern ermöglichen. Die für den einzelnen Leiharbeiter geltende Obergrenze von 18 Monaten kann aber – in der Gesamtwirkung – leicht ausgehebelt werden. Das neue Gesetz verbietet nämlich nicht einen Austausch der Leiharbeiter auf demselben Arbeitsplatz. Möglich ist daher ganz legal das dauerhafte Besetzen von Dauerarbeitsplätzen mit – jeweils wechselnden – Leiharbeitnehmern (siehe näher Ulber, § 1 Rn. 249). Dies wird von vielen als Skandal und echte Verschlechterung angesehen.

Wer zahlt wenn Leiharbeiter krank ist?

  • Zeitarbeitnehmer sind bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt.
  • Der Einsatz beim Kundenunternehmen auf Zeit begrenzt.
  • Die Arbeitsbedingungen richten sich nach Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche.
  • Es besteht ein Equal Pay nach neun Monaten im Einsatz beim Kundenunternehmen.
  • Einsatzdauer und Höchstüberlassungsdauer sind gesetzlich begrenzt.
  • Kündigungsschutz nach sechs Wochen im Einsatz beim Kundenunternehmen.
  • Das Arbeitszeugnis wird von Zeitarbeitsfirma ausgestellt.
  • Das Abwerbeverbot des Kundenunternehmens begrenzt die beruflichen Perspektiven.
  • Anwaltlicher Rat bei Streitigkeiten in der Zeitarbeit ist empfehlenswert.

Brauchen Sie arbeitsrechtliche Hilfe? Unsere Experten beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

In vielen Branchen ist Zeitarbeit mittlerweile weit verbreitet. Sowohl im Dienstleistungssektor als auch in der Metall-, Elektro- und Automobilindustrie sowie in den Bereichen Logistik und Verkehr werden in Deutschland viele Leiharbeiter eingesetzt. Dabei genießt Zeitarbeit aus Arbeitnehmersicht nicht den besten Ruf. Was Arbeitnehmer in puncto Arbeitsrecht und Leiharbeit wissen sollten, haben wir in diesem Artikel zusammengefasst. 

Zeitarbeit bedeutet nichts anderes als „Arbeiten auf Zeit“: Arbeitnehmende haben ihren Arbeitsvertrag hier mit einer Verleihfirma geschlossen. Von der Verleihfirma werden Arbeitnehmende daraufhin befristet an ein Unternehmen vermittelt. Daher wird Zeitarbeit auch „Arbeitnehmerüberlassung“ genannt.

Unternehmen greifen häufig auf Leiharbeiter zurück, um flexibel auf die Auftragslage reagieren zu können oder beispielsweise akuten Personalmangel auszugleichen. Dabei sind Leiharbeiter nicht bei dem Unternehmen angestellt, für das sie arbeiten (Entleihfirma), sondern bei einer Zeitarbeitsfirma (Verleihfirma). Bei Zeitarbeit geht es nicht darum, Arbeitnehmer in ein festes Arbeitsverhältnis zu vermitteln, sondern wie der Name schon sagt, um deren zeitlich beschränkten Einsatz in einem Entleihunternehmen. 

Sie haben eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten oder benötigen arbeitsrechtliche Unterstützung? Prüfen Sie jetzt Ihre Ansprüche im Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung. 

Wie lange darf man bei einer Zeitarbeitsfirma bleiben?

Die gesetzliche Regelung besagt, dass Personal in der Zeitarbeit nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate an dasselbe Unternehmen überlassen werden darf.

Was gilt als Unterbrechung dieser 18 Monate?

Wer mal einen Tag krank ist oder Urlaub hat, unterbricht diese Zählung nicht. Zumindest ist die gesetzliche Vorgabe hier nicht eindeutig, weshalb man solche Zeiten vorsichtshalber nicht einberechnen sollte.

Grundsätzlich ist es als Leiharbeitnehmer möglich, länger als 18 Monate in einem Kundenbetrieb eingesetzt zu werden. Auch Abweichungen nach unten, zum Beispiel auf 12 Monate, sind möglich.

Dies trifft dann zu, wenn das Kundenunternehmen tarifgebunden ist und der Tarifvertrag des Kunden eine andere Zeitspanne vorgibt oder eine sogenannte „Öffnungsklausel“ (die Abweichungen zulässt) enthält. In diesem Fall müsste der Betriebsrat mitentscheiden.

Werden Krankheitstage bei Zeitarbeit bezahlt?

Die gesetzliche Regelung besagt, dass Personal in der Zeitarbeit nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate an dasselbe Unternehmen überlassen werden darf.

Was gilt als Unterbrechung dieser 18 Monate?

Wer mal einen Tag krank ist oder Urlaub hat, unterbricht diese Zählung nicht. Zumindest ist die gesetzliche Vorgabe hier nicht eindeutig, weshalb man solche Zeiten vorsichtshalber nicht einberechnen sollte.

Grundsätzlich ist es als Leiharbeitnehmer möglich, länger als 18 Monate in einem Kundenbetrieb eingesetzt zu werden. Auch Abweichungen nach unten, zum Beispiel auf 12 Monate, sind möglich.

Dies trifft dann zu, wenn das Kundenunternehmen tarifgebunden ist und der Tarifvertrag des Kunden eine andere Zeitspanne vorgibt oder eine sogenannte „Öffnungsklausel“ (die Abweichungen zulässt) enthält. In diesem Fall müsste der Betriebsrat mitentscheiden.

Was sind die Nachteile von Zeitarbeit?

Noch immer ist die Zeitarbeit ein kleiner Bereich in der Wirtschaft. Trotzdem hat sie sich mittlerweile zu einem festen Bestandteil des Arbeitsmarktes entwickelt. Arbeitsmodelle der Zukunft, ein Thema, dass mittlerweile in aller Munde ist. Es sprechen viele Gründe dafür, für eine Zeitarbeitsfirma zu arbeiten.

Im Fachjargon nennt man die Zeitarbeit Arbeitnehmerüberlassung. Ein Jobmodell, dass vielen Arbeitssuchenden hilft, sich beruflich neu zu orientieren, sich weiter zu qualifizieren und durch die verschiedenen Teilzeitmodelle, die angeboten werden, auch das Privatleben flexibler zu gestalten.

Das kommt allen zugute, die Familie und Arbeit organisieren müssen. Das starre Jobmodell wird immer unattraktiver. Besonders junge Leute können sich nicht mehr vorstellen, bis ins Rentenalter in einem Betrieb festzusitzen. Das klassische Arbeitsverhältnis wird zum Auslaufmodell, Flexibilität ist angesagt. Gute Gründe, sich für eine Zeitarbeitsfirma zu entscheiden.

Die Arbeit bei einer Zeitarbeitsfirma schreibt viele Erfolgsgeschichten. Sie bietet für jeden Arbeitssuchenden ein Sprungbrett, die berufliche Karriere wieder in Schwung zu bringen. Aber auch für Berufsanfänger bringt es viele Vorteile, bei einer Personalvermittlung zu arbeiten. Sie haben gleich zu Beginn ihres Berufslebens die Möglichkeit, viele Firmen und Fachbetriebe kennenzulernen oder unterschiedliche Branchen auszuprobieren. So stellt man leicht fest, wo Stärken und Schwächen liegen.

Das kann sehr hilfreich sein, besonders dann, wenn man nach der Berufsausbildung oder nach dem Studium noch nicht ganz sicher ist, wohin die berufliche Reise führen soll. Gerade dieses Arbeitsmodell bietet dann einen optimalen Start.

Kann Festanstellung befristet sein?

Unter dem Begriff der Festanstellung wird verstanden, dass sich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber für unbestimmte Zeit vertraglich aneinander binden. Das geschlossene Arbeitsverhältnis wird als unbefristet deklariert, was bedeutet, dass es nicht zu einem bestimmten, vertraglich geregelten Zeitpunkt endet, der Angestellte nicht ohne weiteres gekündigt werden kann und beide Parteien eine vereinbarte oder gesetzlich geregelte Kündigungsfrist einhalten müssen. Üblicherweise wird solch ein Arbeitsverhältnis auch als Normalarbeitsverhältnis bezeichnet.

Nicht befristete Arbeitsverhältnisse gewährleisten dem Beschäftigten einen dauerhaften Verbleib im Unternehmen.

Ein Normalarbeitsverhältnis entspricht dem Arbeitsethos unserer auf Leistung ausgelegten Gesellschaft am ehesten. Die gewöhnliche Arbeitszeit beträgt acht Stunden an fünf Tagen die Woche.

Was ein Normalarbeitsverhältnis ausmacht, sind:

  • Beschäftigung in Vollzeit
  • sozialversicherungspflichtiger Job
  • unbefristeter Arbeitsvertrag
  • stabiles monatliches Gehalt, das im Vertrag geregelt ist
  • Umfang von Arbeitszeit und Arbeitsleistung werden im Vertrag festgehalten
  • keine selbstständige Tätigkeit und keine Zeit- oder Leiharbeit