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Was tun wenn Nachbarn Party feiern?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was tun wenn Nachbarn Party feiern?
  2. Wie oft darf der Nachbar Party feiern?
  3. Wie lange darf ich im Garten feiern?
  4. Wie oft darf man im Mehrfamilienhaus feiern?
  5. Was passiert wenn die Polizei wegen Ruhestörung kommt?
  6. Wie laut darf es nach 22 Uhr werden?
  7. Was tun wenn Nachbarn nach 22 Uhr laut sind?
  8. Wie lange darf mein Nachbar Party machen?
  9. Wie lange muss man laute Musik ertragen?
  10. Kann man anonym die Polizei anrufen wegen Ruhestörung?
  11. Kann man die Polizei rufen wenn die Nachbarn zu laut sind?
  12. Wer zahlt die Polizei bei Ruhestörung?
  13. Was kostet es wenn die Polizei wegen Ruhestörung kommt?
  14. Wie lange dauert es bis Polizei kommt Ruhestörung?
  15. Was tun gegen Ruhestörung nach 22 Uhr?

Was tun wenn Nachbarn Party feiern?

Rechtsfrage des Tages:

Ich werde nächsten Monat 30 Jahre alt und möchte eine große Party feiern. Allerdings habe ich schon vor 3 Monaten auf meine Beförderung zu Hause angestoßen. Wie oft darf ich pro Jahr laut feiern?

Wie oft darf der Nachbar Party feiern?

Im Allgemeinen redet man von Nachtruhe in der Zeit von 22 – 06 Uhr. Es müssen aber auch Mittags Ruhezeiten eingehalten werden. Diese sind von 13 – 15 Uhr. Am Wochenende, vor allem am Sonntag sollte man generell etwas leiser sein. Einige Städte in Deutschland regeln die Nacht- und Mittagsruhe im Rahmen des Ortsrechts. Erkundige dich ggf. nach solchen speziellen Regeln! Generell darf in dieser Zeit schon Musik laufen bzw. man eine Party machen, aber dies eigentlich nur in Zimmerlautstärke.

Wenn man eine Feier veranstaltet, sollte man sich vorher mit Thema beschäftigen um unnötigen Ärger zu vermeiden. Sonst kann eine Feier schnell mit einem Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 in Verbindung mit § 906 BGB enden. In den meisten Fällen kommt es zu einem Bußgeld im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit (u.a. § 117 OWiG).

Wenn du eine Veranstaltung in privaten Räumen, z.B. Mehrfamilienhaus machst, dann kannst du einiges machen, damit es nicht zur Ruhestörung kommt bzw. deine Nachbarn wenigstens nicht von deiner Party überrascht werden sondern sich im Vorfeld drauf einstellen können.

Wie lange darf ich im Garten feiern?

Wenn Sie gerne jedes Wochenende eine Sommerparty in Ihrem Garten veranstalten möchten, können Ihre Nachbarn grundsätzlich erst einmal nichts dagegen unternehmen. Denn weder im Bürgerlichen Gesetzbuch noch in Lärmschutzverordnungen ist konkret festgelegt, wie viele Feste pro Jahr im Garten gefeiert werden dürfen. Die Gerichte vertreten unterschiedliche Auffassungen:

  • Manche Richter räumen Partyfreunden einmal monatlich das Recht zum Feiern ein
  • Andere Gerichte entschieden, dass zwei Partys pro Monat in Ordnung sind
  • Häufig ist die Rechtssprechung aber der Auffassung, dass beliebig oft gefeiert werden darf, sofern niemand dabei gestört wird

Denn: Wo kein Kläger ist, gibt es auch keinen Richter. Solange Sie also rücksichtsvoll feiern und die Lautstärke rechtzeitig drosseln, können Sie so oft Sie wollen eine Gartenparty veranstalten. Dennoch gilt natürlich das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Das bedeutet zum einen, dass Ihre Nachbarn Ihre Feste bis zu einem gewissen Maße dulden sollten. Zum anderen heißt das für Sie aber auch, dass Sie es mit der Lautstärke nicht übertreiben und Ihre Partys nicht ausarten. Gerade, wenn die Siedlung sehr eng bebaut ist oder alte und kranke Menschen in Ihrer Nachbarschaft wohnen, sollten Sie auf das allwöchentliche Partyvergnügen besser verzichten.

Wie oft darf man im Mehrfamilienhaus feiern?

Wer entweder eine Party plant oder laute Nachbarn hat, fragt sich eventuell, wie oft man laut feiern darf. Ein Recht darauf, auch nach 22 Uhr noch Partylärm zu machen, gibt es allerdings nicht – auch nicht zu runden Geburtstagen oder Silvester.

  • In Deutschland gilt zwischen 22 und 6 Uhr Nachtruhe. Sonn- und Feiertags ist Lärm ebenfalls zu vermeiden. In der Zeitspanne sollten Sie während des ganzen Jahres Rücksicht auf Ihre Nachbarn nehmen.
  • Das ist je nach Bundesland in verschiedenen Verordnungen geregelt. In manchen Regionen gilt die Nachtruhe bis 7 Uhr morgens, vor allem wenn es um den Betrieb lauter Maschinen geht.
  • Ab 22 Uhr sollten Sie also die Musik leiser machen und dafür sorgen, dass Sie und Ihre Gäste sich in Zimmerlautstärke unterhalten.
  • Das gilt auch im Sommer für Gartenpartys. Drehen Sie die Musik runter und unterhalten Sie sich etwas leiser, um nicht die gesamte Nachbarschaft wachzuhalten.
  • Als Nachbar haben Sie das Recht, sich beim Vermieter zu beschweren oder bei der Polizei die Ruhestörung zu melden. Die Polizei wird die Lärmbelästigung dokumentieren – ein wichtiger Faktor, um regelmäßige Ruhestörungen beweisen zu können.
  • Die Polizei hat theoretisch auch das Recht, eine Feier aufzulösen. Sie können außerdem bei der Polizei Anzeige wegen Lärmbelästigung stellen. Solche drastischen Vorgehensweisen sollten allerdings der letzte Schritt für geplagte sein, wenn trotz versuchter Schlichtung keinerlei Rücksicht durch die feiernden Nachbarn genommen wird.
  • Bedenken Sie auch, dass Partys und Grillabende, die 22 Uhr noch nicht zu Ende sind, auch von Polizei und Justiz als üblich angesehen werden, solange der Lärm nicht unverhältnismäßig laut oder die Feiern zu regelmäßig sind.

Was passiert wenn die Polizei wegen Ruhestörung kommt?

Bild: Rainer Fuhrmann / shutterstock.com

  Party Time! Es braucht nicht viel, um gute Laune auf einer Feier zu versprühen: Musik und Alkohol sind dabei für viele ein Muss! Wenn aber wummernde Bässe und grölende Partygäste der Grund für eine Ruhestörung sind, ist die Polizei nicht mehr weit. Die Beamten sprengen die Party, vertreiben die Gäste und beschlagnahmen unter Umständen sogar die Musikanlage. Doch zu welchen Maßnahmen darf die Polizei eigentlich genau greifen? Was rechtlich erlaubt ist, lesen Sie im Folgenden.

Wie laut darf es nach 22 Uhr werden?

Wann liegt eine Lärmbelästigung vor?

Eine Lärmbelästigung liegt beispielsweise vor, wenn Sie sich zwischen 22 und 6 Uhr nicht an die Nachtruhe halten. Hier können Sie weitere Vorschriften aus dem Lärmbelästigungsgesetz nachlesen.

Ist eine Lärmbelästigung eine Ordnungswidrigkeit?

Was tun wenn Nachbarn nach 22 Uhr laut sind?

von Wolfgang Jüngst, Matthias Nick erschienen im Linde Verlag, 9,90 Euro

Lärm, der sich nicht vermeiden lässt und zum normalen Leben gehört, müsse aber toleriert werden, so Ropertz. Dazu gehöre aber auch, dass insbesondere die Nachtruhe eingehalten wird. Dennoch hilft oft auch ein bisschen gesunder Menschenverstand, um mögliche Klippen im nachbarschaftlichen Zusammenleben zu entschärfen: Wer eine (laute) Party gibt, sollte seine Nachbarn vorher informieren - und sie vielleicht einfach dazuladen. Eine kleine Aufmerksamkeit davor oder nach dem Partylärm wirkt auch Wunder. Dass sich die Partygäste keine langen, lauten Verabschiedungen im Treppenhaus gönnen sollten, versteht sich sowieso von selbst.

Je mehr die Nachbarn voneinander wissen, desto größer ist dann auch das Verständnis: Wer sehr lange Arbeitszeiten hat, kann eben oft nur noch abends die Waschmaschine anwerfen. Wie in vielen anderen Lebensbereichen gilt auch in Mietshäusern: Kommunikation ist alles. Dann glaubt der Nachbar auch nicht mehr, alles würde absichtlich gemacht, um ihn zu ärgern.

Jeder hat das Recht, in seiner Wohnung ohne Beeinträchtigung durch störende Geräusche leben zu können. Auf der anderen Seite kann aber niemand Wohnung, Balkon, Terrasse oder Garten völlig geräuschlos nutzen. Trotz guten Schallschutzes und Beachtung von Immissionsschutzgesetzen oder Lärmschutzvorschriften, DIN-Normen und VDI-Regelungen muss beim Zusammenleben in Mehrfamilienhäusern grundsätzlich Rücksicht auf die Nachbarn genommen und mitunter auch Nachsicht ihnen gegenüber geübt werden.

Wie lange darf mein Nachbar Party machen?

Wer entweder eine Party plant oder laute Nachbarn hat, fragt sich eventuell, wie oft man laut feiern darf. Ein Recht darauf, auch nach 22 Uhr noch Partylärm zu machen, gibt es allerdings nicht – auch nicht zu runden Geburtstagen oder Silvester.

  • In Deutschland gilt zwischen 22 und 6 Uhr Nachtruhe. Sonn- und Feiertags ist Lärm ebenfalls zu vermeiden. In der Zeitspanne sollten Sie während des ganzen Jahres Rücksicht auf Ihre Nachbarn nehmen.
  • Das ist je nach Bundesland in verschiedenen Verordnungen geregelt. In manchen Regionen gilt die Nachtruhe bis 7 Uhr morgens, vor allem wenn es um den Betrieb lauter Maschinen geht.
  • Ab 22 Uhr sollten Sie also die Musik leiser machen und dafür sorgen, dass Sie und Ihre Gäste sich in Zimmerlautstärke unterhalten.
  • Das gilt auch im Sommer für Gartenpartys. Drehen Sie die Musik runter und unterhalten Sie sich etwas leiser, um nicht die gesamte Nachbarschaft wachzuhalten.
  • Als Nachbar haben Sie das Recht, sich beim Vermieter zu beschweren oder bei der Polizei die Ruhestörung zu melden. Die Polizei wird die Lärmbelästigung dokumentieren – ein wichtiger Faktor, um regelmäßige Ruhestörungen beweisen zu können.
  • Die Polizei hat theoretisch auch das Recht, eine Feier aufzulösen. Sie können außerdem bei der Polizei Anzeige wegen Lärmbelästigung stellen. Solche drastischen Vorgehensweisen sollten allerdings der letzte Schritt für geplagte sein, wenn trotz versuchter Schlichtung keinerlei Rücksicht durch die feiernden Nachbarn genommen wird.
  • Bedenken Sie auch, dass Partys und Grillabende, die 22 Uhr noch nicht zu Ende sind, auch von Polizei und Justiz als üblich angesehen werden, solange der Lärm nicht unverhältnismäßig laut oder die Feiern zu regelmäßig sind.

Wie lange muss man laute Musik ertragen?

Welche Ruhezeiten sind einzuhalten?

Die Ruhezeiten ergeben sich in der Regel aus der Hausordnung. Welche Zeiträume dabei üblicherweise festgelegt werden, lesen Sie hier.

Worauf sollten Musiker achten?

Kann man anonym die Polizei anrufen wegen Ruhestörung?

Wenn Du tatsächlich fragst, wie Du am besten eine Ruhestörung melden, und dabei selbst anonym bleiben kannst, dann kann ich mich Götz Kirchhauser nur vollinhaltlich anschließen.

Wenn Du allerdings meinst, wie Du am besten eine Ruhestörung durch Unbekannte melden kannst, dann ist die nicht-Notfallnummer der örtlichen Polizei die geeignete Anlaufstelle.

Kann man die Polizei rufen wenn die Nachbarn zu laut sind?

Was darf die Polizei unternehmen, wenn aus einer Wohnung laute Musik schallt? Was können lärmgeplagte Nachbarn sonst unternehmen? Dies erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.

Wenn eine laute Party gefeiert wird, wirkt sich das vor allem in einem Mehrfamilienhaus schnell störend aus. In einer solchen Situation sollten die betroffenen Nachbarn zunächst einmal das persönliche Gespräch suchen – was bereits in vielen Fällen weiterhilft.

Wer zahlt die Polizei bei Ruhestörung?

Es ist 21 Uhr und die Nachbarn nebenan veranstalten eine Party. Gelächter, laute Stimmen und Musikgewummer dringen durch die Wände. Ihr ruhiger Abend ist vorbei. „Bereits die dritte Party in diesem Monat, seit sie eingezogen sind...“, ärgern Sie sich. Sie greifen zum Telefon und wollen die Polizei rufen. Doch halt! Ist es überhaupt eine Ruhestörung? Und ist das das richtige Vorgehen, um wieder Ruhe zu haben?

Das Gesetz definiert Ruhestörung als das Verursachen von Lärm, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen und das ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder vermeidbaren Ausmaß.

Alltagslärm zählt nicht zu einer Ruhestörung: Laute Babys und Kleinkinder, das Rotieren einer Waschmaschine oder Duschgeräusche können Sie in einer Nachbarschaft erwarten und müssen Sie daher dulden. In Extremfällen, wie etwa tief in der Nacht und das wiederholt seit Wochen, kann aber auch Alltagslärm als Ruhestörung aufgefasst werden. Das ist dann der Fall, wenn die Lärmbelästigung gesundheitsschädliche Ausmaße annimmt.

Was kostet es wenn die Polizei wegen Ruhestörung kommt?

In Deutschland gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, die den Schutz vor Lärm und den Interessenausgleich zwischen den Lärmverursachern und den betroffenen Nachbarn zum Ziel haben.

Übersicht der relevanten Gesetze und Verordungen:

Im Wesentlichen bilden die folgenden Immissionsschutzgesetze die rechtliche Grundlage:

Das Lärmempfinden und ab wann dieser „geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen“ (§ 117 Absatz 1 OWiG) ist sehr subjektiv und hängt oftmals von zahlreichen Faktoren und damit vom jeweiligen Einzelfall ab. Gerichte ziehen bei ihren Beurteilungen regelmäßig in Betracht, ob eine bestimmte Geräusche (oder auch Gerüche) ortsüblich sowie sozialadäquat sind oder nicht. Ferner spielt es eine Rolle, ob der jeweilige Lärm vermieden werden kann oder nicht. In den nachfolgenden Fällen kommt es häufig zum Nachbarschaftsstreit:

Hundegebell 

Das Oberlandesgericht [OLG] Brandenburg urteilte, dass der Halter eines Hundes die Pflicht hat, Hundegebell während der Nachtzeit (in diesem Fall von 22 bis 7 Uhr) beziehungsweise während der Mittagszeit sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags zu unterbinden, da die Bellattacken des Hundes eine Ruhestörung darstellen (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 11. Juli 2010 – Az. 5 U 152/05 beziehungsweise Urteil vom 8. Juni 2017 – Az. 5 U 115/15). Dabei stellte das Sächsische Oberverwaltungsgericht [OVG] Bautzen auf die Häufigkeit, Dauer, den Zeitpunkt oder Zeitraum des Hundegebells ab. Demnach sei die „Grenze zur Belästigung […] überschritten, wenn das Hundegebell das Maß übersteigt, das als ortsüblich anzusehen ist.“ In dem verhandelten Fall wurde entschieden, dass das Bellen zweier in einem Zwinger untergebrachter Hunde während der Nachtruhe (22 bis 6 Uhr) komplett zu unterbinden ist und dass in der übrigen Zeit tagsüber, also von 6 bis 22 Uhr, geeignete Maßnahmen ergriffen werden müssen, um das Hundegebell auf ein Höchstmaß von 60 Minuten täglich zu begrenzen (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 17. Juli 2017 – Az. 3 B 87/17). Demgegenüber reicht kurzzeitiges und nur gelegentliches Hundegebell nicht aus, um die Schwelle zur Belästigung zu überschreiten, und wurde vom OLG Düsseldorf vielmehr als sozialadäquate Geräuschkulisse gewertet (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. November 1993 – Az. 9 U 111/93).

Wie lange dauert es bis Polizei kommt Ruhestörung?

In Deutschland gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, die den Schutz vor Lärm und den Interessenausgleich zwischen den Lärmverursachern und den betroffenen Nachbarn zum Ziel haben.

Übersicht der relevanten Gesetze und Verordungen:

Im Wesentlichen bilden die folgenden Immissionsschutzgesetze die rechtliche Grundlage:

Das Lärmempfinden und ab wann dieser „geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen“ (§ 117 Absatz 1 OWiG) ist sehr subjektiv und hängt oftmals von zahlreichen Faktoren und damit vom jeweiligen Einzelfall ab. Gerichte ziehen bei ihren Beurteilungen regelmäßig in Betracht, ob eine bestimmte Geräusche (oder auch Gerüche) ortsüblich sowie sozialadäquat sind oder nicht. Ferner spielt es eine Rolle, ob der jeweilige Lärm vermieden werden kann oder nicht. In den nachfolgenden Fällen kommt es häufig zum Nachbarschaftsstreit:

Hundegebell 

Das Oberlandesgericht [OLG] Brandenburg urteilte, dass der Halter eines Hundes die Pflicht hat, Hundegebell während der Nachtzeit (in diesem Fall von 22 bis 7 Uhr) beziehungsweise während der Mittagszeit sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags zu unterbinden, da die Bellattacken des Hundes eine Ruhestörung darstellen (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 11. Juli 2010 – Az. 5 U 152/05 beziehungsweise Urteil vom 8. Juni 2017 – Az. 5 U 115/15). Dabei stellte das Sächsische Oberverwaltungsgericht [OVG] Bautzen auf die Häufigkeit, Dauer, den Zeitpunkt oder Zeitraum des Hundegebells ab. Demnach sei die „Grenze zur Belästigung […] überschritten, wenn das Hundegebell das Maß übersteigt, das als ortsüblich anzusehen ist.“ In dem verhandelten Fall wurde entschieden, dass das Bellen zweier in einem Zwinger untergebrachter Hunde während der Nachtruhe (22 bis 6 Uhr) komplett zu unterbinden ist und dass in der übrigen Zeit tagsüber, also von 6 bis 22 Uhr, geeignete Maßnahmen ergriffen werden müssen, um das Hundegebell auf ein Höchstmaß von 60 Minuten täglich zu begrenzen (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 17. Juli 2017 – Az. 3 B 87/17). Demgegenüber reicht kurzzeitiges und nur gelegentliches Hundegebell nicht aus, um die Schwelle zur Belästigung zu überschreiten, und wurde vom OLG Düsseldorf vielmehr als sozialadäquate Geräuschkulisse gewertet (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. November 1993 – Az. 9 U 111/93).

Was tun gegen Ruhestörung nach 22 Uhr?

Bevor Sie wegen einer vermeintlichen Ruhestörung die Polizei rufen, sollten Sie einige Fakten klären. Erst danach wissen Sie wirklich, ob es sich um eine Ruhestörung handelt und Sie die Polizei verständigen sollten.

  • Ruhezeit: In der Zeit von 22 Uhr abends bis um 6 oder 7 Uhr am nächsten Morgen herrscht in Deutschland eine Ruhezeit. Die Regelung ist Ländersache. Abgesehen von wenigen Ausnahmen, darf in dieser Zeit kein großartiger Lärm veranstaltet werden. Unter Lärm fällt in dem Fall alles, was Sie von einer Nachtruhe abhält. Auch zur Mittagszeit kann es eine Ruhephase geben, allerdings sollten Sie bei Ihrer Gemeinde oder Stadt nachfragen. Die Regelungen sind unterschiedlich.
  • Wochenende:Besonders am Sonntag und an Feiertagen herrscht eine generelle Ruhezeit. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Bundesland Sie wohnen. Sobald es sich um einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag handelt, ist die Ruhezeit einzuhalten. An Samstagen sind die Regelungen unterschiedlich. Allerdings stimmen die Ruhezeiten an Samstagen meistens mit denen einer Arbeitswoche überein.
  • Lärmpegel: Sollte der Lärmpegel außerhalb der Ruhezeiten allerdings so laut sein, dass Sie sich erheblich gestört fühlen, kann es sich auch dabei um eine Ruhestörung handeln. Allerdings muss es sich dabei um sehr lauten Lärm handeln. In dem Fall empfehlen wir Ihnen, zuvor bei Ihren Nachbarn nachzufragen. Möglicherweise lässt sich die Lautstärke reduzieren. Ansonsten können Sie auch in dem Fall die Polizei rufen, müssen aber damit rechnen, dass diese wenig gegen den Lärm unternehmen kann.
  • Die Polizei als letzte Instanz: Werden Beamte zum Beispiel wegen einer allzu lauten Party gerufen, können sie das Fest auch auflösen. Nimmt die Polizei die Lärmstörung auf, ist der Vorgang offiziell dokumentiert. Das kann zusätzlich helfen, den Lärm gegenüber dem Vermieter zu belegen. Geplagte Nachbarn haben auch das Recht, Strafanzeige zu stellen. Das sollte aber der letzte Schritt sein. Ein schwerer Verstoß kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro zur Folge haben.
  • Nachbarn werden meist anonym verwarnt: Rufen Sie bei der Polizei an, um eine Ruhestörung zu melden, müssen Sie Ihren Namen nennen. Doch die Streife teilt Ihren Nachbarn in der Regel nicht mit, wer genau sich beschwert hat. Erstatten Sie jedoch eine Anzeige, kann Ihr Nachbar spätestens dann Ihren Namen einsehen.