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Wie viel kostet es den Namen zu ändern?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie viel kostet es den Namen zu ändern?
  2. Wann kann ich meinen Vornamen ändern?
  3. Was sind triftige Gründe für eine Namensänderung?
  4. Was sind gute Gründe für eine Namensänderung?
  5. Wie läuft eine Namensänderung ab?
  6. Welche Dokumente muss man bei Namensänderung ändern lassen?
  7. Wer muss einer Namensänderung zustimmen?
  8. Wie oft darf man Vornamen ändern?
  9. Wann wird eine Namensänderung abgelehnt?
  10. Welche Schritte nach Namensänderung?
  11. Kann eine Namensänderung abgelehnt werden?
  12. Ist eine Namensänderung im Nachhinein möglich?
  13. Kann man als Erwachsener seinen Nachnamen ändern?
  14. Wird bei Namensänderung auch die Geburtsurkunde geändert?
  15. Kann man seinen Nachnamen ohne Grund ändern?

Wie viel kostet es den Namen zu ändern?

  • gültiges Ausweispapier (z. B. Reisepass, Personalausweis)
  • Aufenthaltsbescheinigung
  • beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister der antragstellenden Person und aller Personen, auf die sich die Änderung des Familiennamens erstrecken soll
  • beglaubigte Kopie aus dem Eheregister, wenn die antragstellende Person verheiratet war oder ist
  • Führungszeugnis bei Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind
  • Erklärung darüber, ob die antragstellende Person schon einmal einen Antrag auf Änderung des Familiennamens gestellt hat. Ist dies der Fall, müssen Sie zusätzlich angeben:
    • die Verwaltungsbehörde, bei der der frühere Antrag gestellt wurde und
    • die von der Behörde getroffene Entscheidung

Wann kann ich meinen Vornamen ändern?

Sie oder Ihr Kind möchten ihren Vornamen ändern lassen. Ãœber die Änderungsmöglichkeiten den Nachnamen betreffend sind die meisten Menschen einigermaßen gut informiert, vor allem natürlich wird der Nachname wegen Hochzeit oder Scheidung geändert. Aber wie ist das mit dem Vornamen? Kann der einfach geändert werden?

Die Rechtslage: Tatsächlich gibt es eine Rechtsgrundlage für die Änderung Ihres Vornamens. Sie findet sich in §§ 3, 11 des Namensänderungsgesetzes (NamÄndG). Der Gesetzgeber hat anerkannt, dass das Persönlichkeitsrecht eine solche Möglichkeit vorsehen muss. Niemand möchte mit einem völlig lächerlichen Vornamen herumlaufen müssen oder einem sehr erklärungsbedürftigen, oder es hat eine Entfremdung vom Vornamen stattgefunden, die behoben werden soll.

Was sind triftige Gründe für eine Namensänderung?

Nach § 1355 Abs. 5 BGB kann der geschiedene Ehegatte durch Erklärung gegenüber dem Standesamt seinen Geburtsnamen oder auch denjenigen Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat. Namensrechtlich kann somit der geschiedene Ehegatte auch insoweit die Brücken zum geschiedenen Ehegatten abbrechen. Was geschieht im Zuge einer solchen Namensänderung mit den gemeinsamen Kindern? Im internationalen Vergleich ist das deutsche Namensrecht streng. Es wird beherrscht von dem Grundsatz der Namenskontinuität. Namensänderungen sind deshalb nur in gesetzlich eng umgrenzten Ausnahmefällen möglich. Diese Möglichkeiten werden nachfolgend für den häufigen praktischen Fall der nachträglichen Namensänderung für das eigene Kind im Zuge einer Ehescheidung vorgestellt.

Zunächst besteht gemäß § 1618 BGB die Möglichkeit der Einbenennung. Voraussetzung hierfür ist die Wiederverheiratung bzw. erstmalige Heirat, wenn das minderjährige Kind, dessen Namen geändert werden soll, aus einer nichtehelichen Beziehung hervorgegangen ist. Wenn anlässlich der (Wieder-)verheiratung ein gemeinsamer Ehename gewählt wurde, können der geschiedene Elternteil und der neue Ehegatte durch gemeinsame Erklärung gegenüber dem Standesamt dem Kind den Ehenamen geben. Voraussetzung für die Einbenennung ist die Zustimmung des leiblichen Vaters, wenn dieser mitsorgeberechtigt für sein Kind auch nach der Scheidung geblieben ist. Unabhängig von der Sorgeberechtigung besteht die Zustimmungspflicht dann, wenn das Kind während der Ehe seinen eigenen Namen geführt hat.

Was sind gute Gründe für eine Namensänderung?

Das Namensänderungsgesetz und das Minderheiten-Namensänderungsgesetz legen fest, wer eine Namensänderung beantragen kann und welche Behörde dafür die Zuständigkeit hat. Eine im Einklang mit dem Gesetz erlassene Verordnung mit zahlreichen Verwaltungsvorschriften ergänzt die Vorschriften und konkretisiert sie.

Gemäß § 11 Namensänderungsgesetz (NamÄndG) gelten unter anderem die §§ 2, 3, 5 Namensänderungsgesetz (NamÄndG) auch für die Änderung des Vornamens, mit der Ausnahme, dass die untere Verwaltungsbehörde entscheidungsbefugt ist.

Auch hier muss also grundsätzlich nach dem Namensänderungsgesetz ein wichtiger Grund vorliegen, damit der Vorname des Antragstellers geändert werden kann. Seit dem 01. Oktober 2018 ist nach dem Namensänderungsgesetz jedoch kein wichtiger Grund mehr notwendig, wenn es um die Reihenfolge der Vornamen einer Person geht. Die Reihenfolge der Vornamen kann jetzt frei gewählt werden. Diese Möglichkeit ist vor allem für Menschen interessant, deren Rufname eigentlich ihr zweiter Vorname ist.

Die Änderung des Vornamens ist auch möglich, wenn Sie sich nicht mit dem Geschlecht identifizieren können, mit dem Sie geboren wurden. Die rechtlichen Voraussetzungen richten sich in diesem Fall allerdings nicht nach dem Namensänderungsgesetz, sondern nach dem Transsexuellengesetz.

Wie läuft eine Namensänderung ab?

Der Rechtskraftvermerk wird auf dem Scheidungsbeschluss gerichtlich dokumentiert. Dafür muss der Scheidungsbeschluss nach der Scheidung nochmals dem Gericht zugesandt werden.

Eine Trennung reicht für eine Namensänderung nicht aus.

Der Rechtskraftvermerk wird auf dem Scheidungsbeschluss gerichtlich dokumentiert. Dafür muss der Scheidungsbeschluss nach der Scheidung nochmals dem Gericht zugesandt werden.

Eine Trennung reicht für eine Namensänderung nicht aus.

Als weitere Voraussetzung für die Namensänderung wird vom Standesamt die Vorlage von Personalausweis / Reisepass verlangt und unter Umständen eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister.

Welche Dokumente muss man bei Namensänderung ändern lassen?

Ihr möchtet nach der Heirat Namensänderung & Co. schnell abhaken? Euren Ehenamen oder ggf. Doppelnamen müsst oder solltet ihr nun bei erstaunlich vielen Stellen angeben:

  • Klingelschild
  • Briefkasten  Ihr solltet vorübergehend (ca. 2-3 Monate) am besten den neuen und den alten Namen am Briefkasten anbringen. Damit die Post auch wirklich ankommt…
  • Personalausweis
  • Reisepass Bei eurer Hochzeitsreise solltet ihr auf jeden Fall den alten Reisepass mitnehmen, falls ihr eure Reiseangaben mit dem alten Namen gemacht habt.
  • Führerschein Den Führerschein könnt ihr optional ändern. Eine Pflicht zur Änderung des Namens besteht bisher nicht.
  • Zulassungsbescheinigungen (ehemals Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief) Lasst euch diese in der KFZ-Zulassungsstelle neu ausstellen. Ihr braucht beide Papiere im Original und euren neuen Personalausweis.
  • Krankenkasse Eurer Krankenkasse solltet ihr so schnell wie möglich Bescheid geben, dass es einen neuen Familiennamen gibt, damit ihr bei Bedarf eine neue Krankenkassenkarte erhaltet.
  • Ärzte Bei euren Ärzten reicht es vollkommen aus, wenn ihr beim nächsten Termin nach der Hochzeit die Namens­änderung angebt. Macht am besten eine Liste aller besuchten Ärzte, damit ihr auch nach einigen Monaten noch wisst, wem ihr noch Bescheid geben müsst.
  • Banken/Steuerberater Banken / Bausparunternehmen / Kreditunternehmen etc. benötigen meist eine Kopie der Eheurkunde und eine Kopie des neuen Ausweises. Auf jeden Fall solltet ihr neue Bankkarten / Kreditkarten anfordern.
  • Personalbüro eures Arbeitgebers
  • Kollegen und Geschäftspartner
  • Social Media
  • Online-Shops/Auktionsplattformen
  • Versicherungen (z.B. Auto, Haftpflicht, Auslandskrankenkasse, Reiserücktritt, etc.)
  • Verträge (z.B. Smartphone/Telefon, Gas, Strom, Fitnessstudio, GEZ, Kaufverträge mit Ratenzahlungen, etc.)
  • Mieter / Vermieter
  • Arbeitsagentur, Sozial- und Jugendamt, BAföG-Amt
  • Vereine
  • Sonstige Ausweise (z.B. Bibliotheksausweis, Organspendenausweis, Studentenausweis, etc.)

Wer muss einer Namensänderung zustimmen?

Eine Mutter möchte, dass ihr Kind aus geschiedener Ehe den Nachnamen ihres neuen Ehemanns erhält. Sie selbst trägt den Nachnamen bereits, ebenso ihre Tochter aus der neuen Ehe. Doch was ist, wenn der leibliche Vater des Kindes nicht zustimmt?

Vor Kurzem entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt über den Fall. Es kam zu dem Schluss, dass die Namensänderung zum Wohl des Kindes erforderlich sei – trotz Widerspruch des Vaters (AZ 1 UF 140/19).

Wie oft darf man Vornamen ändern?

Seit dem Mittelalter wird zum Vornamen auch ein Nachname vergeben. Der Geburtsname beruhte damals auf der Herkunft, dem Beruf oder den Eigenschaften einer Person. So lautete der Zuname einer kleingewachsenen Person in der Regel Klein. War eine Person Schneider von Beruf, bekam diese die Berufsbezeichnung als Nachname. Heutzutage wird der Familienname vererbt und bildet somit den Geburtsnamen neugeborener Kinder.

Aber sind Geburtsname und Familienname das gleiche? Wie unterscheiden sich die beiden Begrifflichkeiten voneinander? Der Familienname und Geburtsname sind nicht zwangsläufig dasselbe. Denn letzterer bleibt im Laufe des Lebens immer gleich, wohingegen sich der Nachname durch Heirat oder Scheidung mit erneuter Heirat oftmals ändern kann. Damit ist zwar jeder Nachname auch ein Familienname, nicht allerdings zwangsläufig der Name, den Sie von Geburt an tragen.

Inwiefern eine Änderung des Geburtsnamens überhaupt möglich ist, was mit dem Nachnamen passiert, wenn Sie heiraten oder sich scheiden lassen und ob eine Person nach einer Scheidung seinen Geburtsnamen wieder annehmen kann, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

Wann wird eine Namensänderung abgelehnt?

Julia Heimann, Hochzeitsplanerin von Hochzeitsgefühl aus München, kennt sich bestens mit der Organisation rund um Hochzeiten aus. Uns hat sie ihre besten Tipps verraten, wie Sie schon vor der Hochzeit dafür sorgen, dass es danach nicht zu stressig wird.

Tipp 1: „Damit nach der Hochzeit kein Stress aufkommt, sollte man sich am besten Gedanken machen, wer die Geschenke und die Dekoration nach der Hochzeit abbaut und nach Hause transportiert.“

Tipp 2: „Eine Liste mit den Namen der Schenkenden hilft bei den Danksagungen weiter.“

Welche Schritte nach Namensänderung?

Julia Heimann, Hochzeitsplanerin von Hochzeitsgefühl aus München, kennt sich bestens mit der Organisation rund um Hochzeiten aus. Uns hat sie ihre besten Tipps verraten, wie Sie schon vor der Hochzeit dafür sorgen, dass es danach nicht zu stressig wird.

Tipp 1: „Damit nach der Hochzeit kein Stress aufkommt, sollte man sich am besten Gedanken machen, wer die Geschenke und die Dekoration nach der Hochzeit abbaut und nach Hause transportiert.“

Tipp 2: „Eine Liste mit den Namen der Schenkenden hilft bei den Danksagungen weiter.“

Kann eine Namensänderung abgelehnt werden?

Ein Ehepaar und ihre Tochter erlebten seit Beginn des Ukrainekrieges verschiedene Formen der Diskriminierung aufgrund ihres russisch klingenden Nachnamens. Sie wurden in abfälligem Ton behandelt und mussten nebenberufliche Nachteile hinnehmen. Daraufhin beantragte die Familie eine Namensänderung in den Namen ihrer Urgroßeltern. Die zuständige Gemeinde lehnte dies jedoch ab.

Ist eine Namensänderung im Nachhinein möglich?

  • Voraussetzungen
  • Benötigte Unterlagen
  • Dauer & Kosten
  • Zahlungsarten
  • Rechtliche Grundlagen
  • Fragen & Antworten
  • Links & Downloads
  • Zuständigkeit

Nach der Hochzeit können die Eheleute einen ihrer beiden Nachnamen zum Ehenamen oder Familiennamen bestimmen. Sie können auch einen Doppelnamen führen. Nach einer Scheidung können Sie ihren früheren Nachnamen wieder annehmen.

Die Namensführung hängt auch davon ab, welche Staatsangehörigkeit Sie haben. Andere Länder kennen andere Möglichkeiten zur Namensführung. Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular, um sich hinsichtlich des gewünschten Familiennamens beraten zu lassen.Um Ihren Namen im Zusammenhang mit einer Ehe zu ändern, müssen Sie eine Namenserklärung abgeben. Die Namenserklärung muss öffentlich beglaubigt werden und wird mit Entgegennahme durch das zuständige Standesamt wirksam. Zuständig ist:

  • Das Standesamt, bei dem Ihre Ehe geschlossen wurde
  • Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, das Standesamt, bei dem Ihre Ehe auf Antrag nachbeurkundet wurde
  • Kann man als Erwachsener seinen Nachnamen ändern?

    Grundsätzlich beurteilt sich der Name einer Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und weiterer familienrechtlicher Vorschriften. Danach kommt eine Namensänderung vor allem bei einer familienrechtlichen Statusänderung in Betracht. Dies ist etwa der Fall bei:

    • Eheschließung
    • Begründung einer Lebenspartnerschaft
    • Scheidung
    • Adoption
    • Bestimmung des Geburtsnamens eines Kindes

    Für diese Namensänderungen werden in der Regel namensrechtliche Erklärungen der Betroffenen durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden, in der Regel die Standesämter, entgegengenommen. Diese werden in den Personenstandsregistern dokumentiert. Für den Erlass der Vorschriften zum Familiennamensrecht ist innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zuständig.

    Wird bei Namensänderung auch die Geburtsurkunde geändert?

    Die Namenserklärung kann bei jedem deutschen Standesamt abgegeben werden.

    Wirksam wird die Namensänderung mit der Entgegennahme des deutschen Geburtsstandesamtes. Nachdem der Geburtsregistereintrag verändert wurde, wird von dort auch eine Bescheinigung über die Namensänderung bzw. eine neue Geburtsurkunde ausgestellt.

    Kann man seinen Nachnamen ohne Grund ändern?

    Von allen Nennwerten der Euro-Banknoten (5-, 10-, 20-, 50-, 100-, 200-Euro-Banknoten) stellt der 500-Euro-Schein das höchste Nominal dar. Zugleich ist er auch der physisch größte Schein mit einer Länge von 16 cm. Die Farbe des Scheins ist lila.

    Die Motivwahl folgt der gängigen Gestaltung der Euro-Scheine: Auf allen Euro-Banknoten befinden sich Motive der Architektur, welche die Baustile der verschiedenen Epochen widerspiegeln sollen. So zeigt der 5-Euro-Schein als kleinstes Nominal Bauwerkskunst der Antike, während der 500-Euro-Schein moderne Architektur des 20. und 21. Jahrhunderts abbildet. Die Vorderseite der Geldscheine zeigt dabei Gebäudeausschnitte von Fenstern, Türen und Toren der jeweiligen Stilepoche, während auf der Rückseite eine Brücke zu sehen ist. Symbolisch steht dies für die Offenheit und kulturelle Verbundenheit innerhalb der Währungszone.

    Neben den typischen Sicherheitsmerkmalen verfügt der 500-Euro-Schein, wie alle Euro-Banknoten, über folgende Eigenschaften auf Vorder- und Rückseite:

    Am 4. Mai 2016 – 14 Jahre nach der Euro-Einführung – entschied der Rat der EZB, den 500-Euro-Schein der zweiten Banknotenserie (ab 2013) nicht mehr herauszugeben. Erste Stimmen zur Abschaffung des Scheins kamen bereits 2013 auf, konnten sich jedoch vor der Einführung der zweiten Banknotenserie nicht durchsetzen. Die endgültige Ausgabe der nationalen Notenbank endete dabei am 26. April 2019 in Deutschland und Österreich, in anderen Euroländern bereits am 26. Januar 2019. Die Banknote kann jedoch nach wie vor als gültiges Zahlungsmittel eingesetzt und bei Nationalbanken in einem unbegrenzten Zeitfenster umgetauscht werden.

    Befürworter der Abschaffung führten hauptsächlich folgende Gründe an:

    • Eindämmung von Kriminalität: Befürworter sind der Ansicht, die Nutzung des 500-Euro-Scheins sei insbesondere für das organisierte Verbrechen attraktiv. Dank des Scheins ließen sich sehr hohe Geldsummen lagern und transportieren. Zudem werde speziell der 500-Euro-Schein bevorzugt für die Geldwäsche benutzt. Durch die Abschaffung der Banknote soll Kriminellen das Agieren bei Drogenhandel, Geldwäsche, Terrorfinanzierung und anderen schweren Straftaten deutlich erschwert werden.
    • Geldhortung und alltägliche Relevanz: Der 500-Euro-Schein habe Befürwortern zufolge kaum Bedeutung im Alltag und werde von den meisten Menschen nicht als Zahlungsmittel genutzt. Eine Studie der EZB zufolge befanden sich zum Zeitpunkt der Entscheidung nur 30 % aller 500-Euro-Scheine im Umlauf des regulären Zahlungsverkehrs. Aufgrund ihres hohen Wertes und fehlender alltäglicher Bedeutung werde ein Großteil der Banknoten in privaten Depots als „Matratzengeld“ gehortet.