:

Was ist ein freistellungsantrag?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was ist ein freistellungsantrag?
  2. Wann muss der Freistellungsauftrag gestellt werden?
  3. Wo bekomme ich einen Freistellungsauftrag her?
  4. Für was braucht man einen Freistellungsauftrag?
  5. Hat ein Freistellungsauftrag Nachteile?
  6. Kann man Freistellungsauftrag nachträglich erteilen?
  7. Hat man automatisch einen Freistellungsauftrag?
  8. Werden freistellungsaufträge dem Finanzamt gemeldet?
  9. Was passiert wenn man Kapitalerträge nicht angibt?
  10. Wie erfährt das Finanzamt von Kapitalerträgen?

Was ist ein freistellungsantrag?

Um Kapitalerträge von einer Besteuerung frei zu stellen, muss vom Anleger ein Freistellungsauftrag beim jeweiligen Kreditinstitut eingereicht werden. Darin legt der Anleger den Anteil des Sparer-Pauschbetrages (auch: Sparer-Freibetrag) fest, bis zu dem das Institut keine Abgeltungsteuer abführen soll.

Der Freistellungsauftrag gilt für alle Kapitalerträge, die bei dem Institut erzielt werden. Eine Beschränkung auf bestimmte Konten oder Depots ist nicht möglich. Freistellungsaufträge können gegenüber mehreren Kreditinstituten erteilt werden, dürfen jedoch in der Summe nicht den Sparerfreibetrag übersteigen.

Sparerpausch­betrag aufsplitten – Der verfügbare Sparerfreibetrag kann zwischen verschiedenen Kreditinstituten aufgesplittet werden. Es ist nicht nötig, den Betrag zwischen einzelnen Konten oder Depots bei demselben Kreditinstitut aufzuteilen. Hinweis: Bei BERGFÜRST erfolgt die Freistellung je Projekt.

  • Mehr dazu am Ende des Beitrags,
  • Der Antrag muss einen konkreten Betrag enthalten, dessen Höhe den Kapitalerträgen entspricht, für die keine Abgeltungsteuer abgeführt werden soll.
  • Wann muss der Freistellungsauftrag gestellt werden?

    Seit 2009 werden Kapitalerträge in Deutschland mit 25 Prozent versteuert. Doch es gibt einen sogenannten Sparerfreibetrag, der Ihre Steuerlast mindern kann. Dieser setzt sich aus dem Sparerpauschbetrag und Werbungskosten zusammen. Um diesen Freibetrag nutzen zu können, müssen Sie jedoch etwas tun – und hier kommt der Freistellungsauftrag ins Spiel.

    Ein Freistellungsauftrag ist dazu da, um einen Steuerzahler in Bezug auf seine Kapitalerträge ein wenig zu entlasten. Das bedeutet im Klartext: Sie bekommen eine Art Freifahrtschein für Ihre Kapitalerträge und müssen nicht die gesamte Summe versteuern. Es gibt natürlich eine Obergrenze. Diese wurde im Januar 2023 für Singles von ursprünglich 801 Euro auf 1.000 Euro und für Ehepaare von 1.602 Euro auf 2.000 Euro im Jahr erhöht.

    Wer also in einem Jahr aus seinen Kapitalerträgen mehr als 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro erwirtschaftet, muss die Differenz versteuern – also mit pauschal 25 Prozent und dazu gegebenenfalls noch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

    Bevor Sie über den Freistellungsauftrag lesen, sollten wir zunächst erklären, was Kapitalerträge überhaupt sind. Das ist ganz einfach: Es handelt sich dabei um Gewinne, die Sie aus einer Geldanlage erzielen. Das können Zinsen von einem Tagesgeldkonto oder einem Sparkonto sein. Aber auch Gewinne aus Zertifikaten auf Fonds oder Rohrstoffe fallen unter Kapitalerträge und müssen versteuert werden. Das gilt ebenso für Aktien und Dividende.

    Tipp: Falls Sie Ihr Geld auf mehreren Konten angelegt haben, müssen Sie den Sparerpauschbetrag mit mehreren Freistellungsaufträgen verteilen. Wie das funktioniert, lesen Sie weiter unten.

    Wo bekomme ich einen Freistellungsauftrag her?

    2023 wurde der Freibetrag auf Kapitalerträge erhöht. Man kann diesen mit einem Freistellungsauftrag bei der Bank beanspruchen. Warum das sinnvoll ist, und wie das Ganze funktioniert.

    Wer 2023 Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, muss einen geringeren Teil davon versteuern als noch im vergangenen Jahr. Der Hintergrund: eine Anhebung der Sparerpauschbeträge zum Jahreswechsel. Damit jedoch der neue Freibetrag gilt, benötigt die Bank oder das Kreditinstitut einen sogenannten â€žFreistellungsauftrag“ â€“ fristgerecht. Ein Überblick. 

    Für was braucht man einen Freistellungsauftrag?

    Aktualisiert am 31. März 2023 2,5 Mio. mal angesehen85% fanden diesen Ratgeber hilfreich

    Das Wichtigste in Kürze

    Hat ein Freistellungsauftrag Nachteile?

    Das Finanzamt hat Anspruch auf 25 % Ihrer Zinserträge, Kursgewinne aus Wertpapieren oder Dividendenzahlungen. Dieser Betrag ist die so genannte Abgeltungssteuer und wird von den Banken, Sparkassen, Bausparkassen und Versicherungen direkt an das Finanzamt abgeführt. Mit einem Freistellungsauftrag erwirken Sie, dass Sie Ihre Erträge aus Zinsen, Dividenden und mit Gewinn verkaufte Aktien und ETFs bis zu einer bestimmten Summe komplett behalten können. Ein Freistellungsauftrags-Formular erhalten Sie bei Ihrer Bankfiliale oder im Online-Banking.

    Kann man Freistellungsauftrag nachträglich erteilen?

  • Was ist ein Freistellungsauftrag?
  • Unterschied Freistellungsauftrag und Sparerpauschbetrag
  • Maximale Höhe
  • Kreditinstitute führen eigenmächtig die Abgeltungssteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer an das Finanzamt ab. Besteuert werden dabei Kapitalerträge wie Zinserträge, Dividenden, sowie Erlöse aus Aktien- und Fondsverkäufen.

    Jedem Anleger steht jedoch ein jährlicher Freibetrag zu, der von der Besteuerung freigestellt ist. Um eine unmittelbare Abführung der Abgeltungssteuer in Höhe des Freibetrags zu verhindern, kann ein Freistellungsauftrag (FSA) erteilt werden.

    Liegt ein Freistellungsauftrag vor, versteuert das betreffende Kreditinstitut lediglich Erträge, die oberhalb der im Freistellungsauftrag erteilten Grenze liegen. Die jeweiligen Unternehmen sind verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern einmal jährlich die in Anspruch genommenen Freistellungsbeträge zu melden.

    Hat man automatisch einen Freistellungsauftrag?

    Grundsätzlich wird die Kapitalertragsteuer auf alle Einkünfte aus Kapitalerträgen fällig: für Zinsen, Dividenden und auch für Erträge aus Kursgewinnen (Aktien, Fonds, ETFs, Optionen und andere Wertpapiere). Die Höhe der Kapitalertragsteuer liegt einheitlich bei 25 Prozent, hinzu kommt aber noch der Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent der Steuer) und ggf. die Kirchensteuer (je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent).

    Allerdings gilt das Prinzip der sogenannten Günstigerprüfung: Ist die Kapitalertragsteuer höher als der individuelle Einkommensteuersatz, lässt sich mit der Steuererklärung die Differenz erstatten. Das betrifft alle, deren zu versteuerndes Einkommen weniger als 60.000 Euro im Jahr beträgt (bei Paaren: 120.000 Euro).

    Um den Menschen in Deutschland den Vermögensaufbau zu erleichtern, gibt es einen Freibetrag für Kapitalerträge. Dieser sogenannte Sparerpauschbetrag liegt seit dem Jahr 2007 bei 801 Euro pro Person (Paare: 1.602 Euro). Erträge, die unterhalb dieses Freibetrags liegen, werden nicht besteuert – allerdings nur, wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt. Sind mehrere Bankkonten/Depots vorhanden, so kann bei jedem Institut ein Eintrag gestellt werden. Wichtig: Die Höhe aller Freistellungsaufträge zusammen darf den Kapitalertragsteuer-Freibetrag nicht überschreiten.

    Werden freistellungsaufträge dem Finanzamt gemeldet?

    • Der Sparer-Pauschbetrag gilt für alle Privatanleger.
    • Kapitaleinkünfte sind bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags steuerfrei. Bei Alleinstehenden beträgt er 801 Euro und bei zusammen veranlagten Ehegatten und Lebenspartner 1602 Euro.
    • Erst wenn Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen, behält sie keine Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte ein. Natürlich nur bis zum beantragten Wert, der maximal dem Sparer-Pauschbetrag entspricht.
    • Sie können mehrere Freistellungsaufträge bei unterschiedlichen Banken erteilen. Dabei müssen Sie jedoch darauf achten, den Maximalbetrag nicht zu überschreiten.
  • Die Kapitalertragsteuer und der Sparer-Pauschbetrag
  • Einen Freistellungsauftrag erteilen
  • „Steuerfreie“ Dividenden
  • Wichtig: Dieser Artikel stellt keine steuerliche Beratung für den Einzelfall dar.

    Was passiert wenn man Kapitalerträge nicht angibt?

    Steuerbetrug mit nicht versteuerten Einkünften aus Wertpapieren und sonstigen Kapitalanlagen ist angesichts der Möglichkeiten der Steuerbehörden zur Aufdeckung sowie der drastischen Strafen im Steuerstrafrecht ein nicht kalkulierbares Risiko. Wer es eingeht, dem bleibt meist nur der Weg über die Selbstanzeige.

    Wie erfährt das Finanzamt von Kapitalerträgen?

    Kapitalerträge von Privatpersonen unterliegen nicht mehr dem normalen (progressiven) Einkommensteuertarif. Stattdessen muss z. B. die auszahlende Bank eine 25 %ige Abgeltungsteuer einbehalten. Mit dieser ist die Steuerschuld des Anlegers pauschal abgegolten. Die Anrechnung der einbehaltenen Steuerbeträge im Rahmen der Veranlagung entfällt. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Erträge im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu erfassen sind.

    Praxis-Tipp Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch in unseren Gestaltungshinweisen Anlage KAP und in unserer Ausfüllhilfe Anlage KAP.