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Ist Objego wirklich kostenlos?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Ist Objego wirklich kostenlos?
  2. Was kostet es eine Nebenkostenabrechnung erstellen zu lassen?
  3. Wie erstelle ich eine Nebenkostenabrechnung kostenlos?
  4. Wie mache ich eine Nebenkostenabrechnung richtig?
  5. Was ist die beste Hausverwaltungssoftware?
  6. Was kostet eine Hausverwaltung Software?
  7. Kann ich eine Nebenkostenabrechnung selber machen?
  8. Können Kosten für ista auf die Mieter umgelegt werden?
  9. Welche App für Nebenkostenabrechnung?
  10. Wie hoch darf eine Nebenkostennachzahlung maximal sein?
  11. Wie viel kostet immoware24?
  12. Welches ist die beste Hausverwaltungssoftware?
  13. Welche Hausverwaltungssoftware gibt es?
  14. Wie muss der Vermieter die Nebenkosten nachweisen?
  15. Was darf nicht in den Nebenkosten enthalten sein?

Ist Objego wirklich kostenlos?

Eine der größten Stärken von objego liegt darin, dass man als Vermieter die Immobilienverwaltung für unterschiedlichste Vermietobjekte nutzen und dies in der Betriebskostenverwaltung genutzt werden kann. So legt man als Vermieter zunächst die Objekte an, welche man verwalten möchte:

ETW, MFH, Gewerbe, Stellplätze und auch Mischobjekte sind möglich.

Was kostet es eine Nebenkostenabrechnung erstellen zu lassen?

Bestimmt haben sie schon einen Ordner in dem alle Belege und Rechnungen für die Nebenkosten des Mieters abgeheftet sind. Sollte das nicht der Fall sein, dann suchen Sie alle wichtigen Belege und Rechnungen zusammen. Am besten sortieren Sie alle Belege und Rechnungen bereits nach den umlagefähigen Nebenkostenpositionen und fertigen eine Exceltabelle dazu an.

Welche Nebenkosten Sie auf den Mieter umlegen dürfen, ist in dem Mietvertrag geregelt. Hier nochmal eine kurze Auflistung der möglichen Abrechnungsposten:

  • Öffentliche Lasten
  • Abwasser
  • Wasserversorgung
  • Heizkosten
  • Fahrstuhl/Aufzug
  • Straßenreinigung und Müll
  • Gebäudereinigung und Schädlingsbekämpfung
  • Gartenpflege
  • Beleuchtung
  • Schornsteinreinigung
  • Versicherungen
  • Hausmeister
  • Antenne und Kabel
  • Wäschepflege
  • sonstige Betriebskosten

Wie erstelle ich eine Nebenkostenabrechnung kostenlos?

Nicht alle anfallenden Kosten können in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt werden. In Deutschland sind die für die Nebenkostenabrechnung anerkannten Leistungen genau definiert und in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) hinterlegt. Darin werden Betriebskosten als jene Kosten beschrieben, die dem Eigentümer laufend durch den rechtmäßigen Gebrauch der Immobilie, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstückes entstehen.

Demnach umfassen die in § 2 BetrKV  aufgelisteten Betriebskosten folgende Leistungen:

  • Laufende Lasten des Grundstücks inklusive der Grundsteuer
  • Kosten zur Bereitstellung der Wasserversorgung
  • Entwässerungskosten inklusive Haus- und Grundstücksentwässerung
  • Betriebskosten der Heizungsanlage inklusive Abgasanlage und die Kosten der verbrauchten Brennstoffe
  • Betriebskosten der Warmwasseranlagen, sowie deren Wartungen
  • Personen- und Lastenaufzüge
  • Kosten der Müllbeseitigung und Straßenreinigung
  • Gebäudereinigung
  • Ungezieferbekämpfung
  • Gartenpflege
  • Beleuchtungskosten des Gebäudes, sowie der Außenanlagen
  • Schornsteinreinigung
  • Sach- und Haftpflichtversicherung
  • Kosten für den Hauswart
  • Betriebskosten der Gemeinschafts-Antennenanlage, sowie des Kabelanschlusses bis 30. Juni 2024
  • Einrichtungen für die Wäschepflege
  • sonstige Betriebskosten

Wie mache ich eine Nebenkostenabrechnung richtig?

Bestimmt haben sie schon einen Ordner in dem alle Belege und Rechnungen für die Nebenkosten des Mieters abgeheftet sind. Sollte das nicht der Fall sein, dann suchen Sie alle wichtigen Belege und Rechnungen zusammen. Am besten sortieren Sie alle Belege und Rechnungen bereits nach den umlagefähigen Nebenkostenpositionen und fertigen eine Exceltabelle dazu an.

Welche Nebenkosten Sie auf den Mieter umlegen dürfen, ist in dem Mietvertrag geregelt. Hier nochmal eine kurze Auflistung der möglichen Abrechnungsposten:

  • Öffentliche Lasten
  • Abwasser
  • Wasserversorgung
  • Heizkosten
  • Fahrstuhl/Aufzug
  • Straßenreinigung und Müll
  • Gebäudereinigung und Schädlingsbekämpfung
  • Gartenpflege
  • Beleuchtung
  • Schornsteinreinigung
  • Versicherungen
  • Hausmeister
  • Antenne und Kabel
  • Wäschepflege
  • sonstige Betriebskosten

Was ist die beste Hausverwaltungssoftware?

Notizblöcke, Sticky Notes und das schwarze Brett – so oder so ähnlich sehen die Werkzeuge vieler Hausverwalter heute aus. Ist das bei dir auch so und hast du dich deshalb bei der Verwaltung von Immobilien schon einmal verzettelt? Das wollen PropTech-Unternehmen jetzt ändern:

Property Technology

Das Angebot reicht von BIM-Tools für die Planung über die Online-Hausverwaltung für Vermieter bis hin zum Recycling von Baustoffen aus dem Rückbau. Ein wichtiger Bereich ist auch das Automatisieren typischer Aufgaben von Hausverwaltern.

Zwar gilt die Immobilienbranche nicht gerade als digitaler Vorreiter. Allerdings bietet sie ein riesiges Automatisierungspotenzial. Die ZIA-Studie hat herausgefunden, welche Bereiche unter anderem wie gemacht für den Einsatz von Software sind:

  • Rechnungsverarbeitung (78 Prozent)
  • Datenübertragung zwischen Systemen (67 Prozent)
  • Controlling (55 Prozent)
  • Dokumentenanalyse (54 Prozent)
  • Mieterkommunikation (24 Prozent)

Eine Immobiliensoftware bzw. im speziellen die Hausverwalter Software lohnt sich also für dich, wenn du wichtige Aufgaben wie die Abrechnung oder Abstimmungen mit Mietern automatisieren willst.

Was kostet eine Hausverwaltung Software?

Grundsätzlich lässt sich hierbei nicht ein einziges Programm als die Lösung für Jeden empfehlen, es kommt immer darauf an, welchen Grad der Digitalisierung und Unterstützung der Vermieter sich wünscht und wieviele Immobilien gemanaged werden sollen – ebenso, welche Programme ggf. bereits zum Einsatz kommen. Viele Anbieter auf dem Markt positionieren sich mit unterschiedlichen Stärken, so gibt es bspw. Banken, welche das Thema rund um die Zahlungseingänge aufziehen, bspw. das DKB Vermieterpaket oder für gewerbliche Nutzer das DKB Verwalterpaket mit einem Immobilienverwalter Konto. Andere Anbieter wie immoware24 sind schon seit 2008 im Markt und bieten eine umfassende Lösung inklusive Dokumentenmanagement und dem Schalten von Immobilienanzeigen auf verschiedenen Portalen, alles über den Browser online machbar. Wiederum andere Anbieter setzen auf die App, welche man auf dem Tablet oder Smartphone einrichtet und dort die Immobilien verwaltet. Da sich sehr viele Aufgaben rund um die Buchhaltung drehen, ist eine Integration der Hausverwaltungssoftware in das Onlinebanking nahezu unabdingbar.

Wenn man an eine Automatisierung denkt, so sollte man grundsätzlich noch unterschieden zwischen der Dienstleistung der Hausverwaltung, also einer Firma oder ein Hausverwalter welcher die Aufgaben übernimmt und dafür eine Rechnung stellt – oder aber eine Vermieter Software oder Software as a Service, bei der der Immobilien Inhaber die Software lediglich als Unterstützung nutzt.

Kann ich eine Nebenkostenabrechnung selber machen?

Die Nebenkostenabrechnung ist verpflichtend für jede:n Vermieter:in, um die umlagefähigen Kosten einer Immobilie transparent und gerecht aufzuschlüsseln. Eine gut strukturierte Nebenkostenabrechnung hilft dabei, Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden. Bei der Erstellung der Abrechnung schleichen sich schnell Fehler ein. Mit der Nebenkostenabrechnung Vorlage von Vermietet.de verringerst du das Risiko deutlich!

Bei der Bewirtschaftung von Gebäuden fallen Nebenkosten an. Diese musst zunächst du als Vermieter:in tragen. Allerdings darfst du einen großen Teil dieser Kosten auf deine Mieter:innen übertragen. Das sind alle Kosten, die gemäß Betriebskostenverordnung laufend anfallen und demnach als Betriebskosten gelten. Welche genau das sind, findest du in §2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV). 

Um deine Mieter:innen zur Übernahme der Betriebskosten zu verpflichten, musst du eine entsprechende Klausel im Mietervertrag verankern und eine Vorauszahlung zusätzlich zur Kaltmiete verlangen. Ist das bei dir der Fall, bist du wiederum verpflichtet, alle Betriebskosten einmal pro Jahr mit deine:n Mieter:innen abzurechnen. Dieses Verfahren wird Betriebskostenabrechnung genannt – im Volksmund besser bekannt als Nebenkostenabrechnung. 

In der Nebenkostenabrechnung werden die Gesamtkosten auf alle Mietparteien fair nach einem vorab vereinbarten Umlageschlüssel aufgeteilt und mit den Vorauszahlungen verrechnet. Es ist daher sehr wichtig, dass du alle Kosten sorgfältig und übersichtlich darstellst. 

Können Kosten für ista auf die Mieter umgelegt werden?

Wir haben auf dieser Seite in absoluter Kurzform die Nebenkosten zusammengestellt, die nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Die Übersicht soll einen ersten Einstieg ins Thema liefern.

Zu den hier aufgeführten Positionen finden Sie auf Nebenkostenabrechnung.com oft detailierte Artikel die das jeweilige Thema stark vertiefen.

Welche App für Nebenkostenabrechnung?

Kostenlose App

Erstellen Sie kostenlos in wenigen Schritten Ihre Nebenkostenabrechnung mit unserer APP für Immobilieneigentümer.

Wie hoch darf eine Nebenkostennachzahlung maximal sein?

Stand: 17.05.2022, 11:11 Uhr

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Wie viel kostet immoware24?

Immoware24 – 1000 % Wachstum in nur 2,5 Jahren Neue Niederlassungen in Nordrhein-Westfalen und Bayern

Halle (Saale) 02.10.2015 – Immoware24 ist die am schnellsten wachsende Immobilienverwaltungssoftware auf dem deutschen Markt. Innerhalb von 2,5 Jahren hat das Unternehmen seine Einnahmen verzehnfacht. Mit diesen Wachstumsraten gehört Immoware24 zu den erfolgreichsten Unternehmen weltweit, welche ihren Kunden Software online zur Verfügung stellen. Neben Halle und Hamburg stehen Kunden und Interessenten ab sofort weitere Niederlassungen in München und Willich (NRW) zur Verfügung.

Welches ist die beste Hausverwaltungssoftware?

Welche Hausverwaltungssoftware gibt es?

Wie muss der Vermieter die Nebenkosten nachweisen?

Um die Belege einsehen zu dürfen, bedarf es keinem Verdacht oder besonderen Interesse gegenüber dem Vermieter (BGH, Urteil. v. 07.02.2018, Az.: VIII ZR 189/17). Der Mieter hat immer Anspruch darauf, die Abrechnung der Nebenkosten zu kontrollieren und muss sich ferner nicht rechtfertigen (§ 259 BGB und § 29 NMV).

Die Belegeinsicht erfolgt nicht automatisch. Der Mieter muss den Vermieter aktiv dazu auffordern, ihm Einblick in die Belege zu gewähren. Dabei ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet, den Mieter auf die Möglichkeit der Belegeinsicht hinzuweisen.

Auch interessant: Umlagefähige Nebenkosten – was dürfen Vermieter abrechnen?

Der Vermieter oder Hausverwalter muss dem Mieter sämtliche Unterlagen, aus denen sich die Nebenkostenabrechnung für den betreffenden Zeitraum ergibt, im Original vorlegen. Hierzu gehören:

  • Kontoauszüge
  • Buchungsbelege
  • Verträge
  • Rechnungen
  • Lieferscheine
  • Relevante Daten anderer Mieter (z.B. Heiz- und Wasserkosten, BGH Urteil. v. 07.02.2018, Az.: VIII ZR 189/17)

Der Vermieter kann dem Mieter die Unterlagen nicht aus Gründen des Datenschutzes vorenthalten. Fehlen bei der Einsichtnahme etwaige Belege, geht dies zu Lasten des Vermieters.

Was darf nicht in den Nebenkosten enthalten sein?

Um die Belege einsehen zu dürfen, bedarf es keinem Verdacht oder besonderen Interesse gegenüber dem Vermieter (BGH, Urteil. v. 07.02.2018, Az.: VIII ZR 189/17). Der Mieter hat immer Anspruch darauf, die Abrechnung der Nebenkosten zu kontrollieren und muss sich ferner nicht rechtfertigen (§ 259 BGB und § 29 NMV).

Die Belegeinsicht erfolgt nicht automatisch. Der Mieter muss den Vermieter aktiv dazu auffordern, ihm Einblick in die Belege zu gewähren. Dabei ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet, den Mieter auf die Möglichkeit der Belegeinsicht hinzuweisen.

Auch interessant: Umlagefähige Nebenkosten – was dürfen Vermieter abrechnen?

Der Vermieter oder Hausverwalter muss dem Mieter sämtliche Unterlagen, aus denen sich die Nebenkostenabrechnung für den betreffenden Zeitraum ergibt, im Original vorlegen. Hierzu gehören:

  • Kontoauszüge
  • Buchungsbelege
  • Verträge
  • Rechnungen
  • Lieferscheine
  • Relevante Daten anderer Mieter (z.B. Heiz- und Wasserkosten, BGH Urteil. v. 07.02.2018, Az.: VIII ZR 189/17)

Der Vermieter kann dem Mieter die Unterlagen nicht aus Gründen des Datenschutzes vorenthalten. Fehlen bei der Einsichtnahme etwaige Belege, geht dies zu Lasten des Vermieters.