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Wie viel kostet es ein altes Haus zu renovieren?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie viel kostet es ein altes Haus zu renovieren?
  2. Wann lohnt sich eine Sanierung nicht mehr?
  3. Sind alte Häuser besser als neue?
  4. Was Kosten 100 qm Kernsanierung?
  5. Bin ich verpflichtet mein Haus zu sanieren?
  6. In welcher Reihenfolge saniert man ein Haus?
  7. Was ist günstiger Haus neu bauen oder sanieren?
  8. Werden die Preise für Häuser wieder sinken?
  9. Wie alt sollte ein Haus maximal sein?
  10. Was ist der Unterschied zwischen Sanierung und Kernsanierung?
  11. Ist eine Kernsanierung genehmigungspflichtig?
  12. Was kommt auf die Hausbesitzer 2023 zu?
  13. Was passiert mit Haus der nicht saniert wird?
  14. Wie lange dauert es ein Haus komplett zu sanieren?
  15. Was wird bei Altbausanierung gefördert?

Wie viel kostet es ein altes Haus zu renovieren?

Damit alles reibungslos ablaufen kann, ist es wichtig, die einzelnen Arbeitsschritte in der richtigen Reihenfolge durchführen. Nicht, dass der Elektriker die frisch verputzte Wand wieder aufstemmen muss, um Kabel zu ziehen. Zunächst beginnt alles mit der Planung, dann geht es weiter mit den Abrissarbeiten. Vielleicht möchtest Du den Grundriss verändern oder Fenster bzw. Türen versetzen. Nun geht es wieder an den Aufbau mit gemauertem Rohbau, dicht gefolgt von Dachdeckerarbeiten. Es folgt die erste Trockenbauphase und die Installation von Wasser und Heizung. Elektroinstallation und Dachdämmung kommen als Nächstes. Daran schließt sich eine zweite Trockenbauphase an, gefolgt von Außendämmung und dem Einbau neuer Fenster. Auf der Schlussgeraden wird der Innenputz aufgetragen, Fußböden, Türen und Treppen eingebaut sowie die Wände gestrichen. Ganz am Ende schließt der Einbau der Sanitäranlagen den Umbau ab.

Wann lohnt sich eine Sanierung nicht mehr?

Am Anfang aller Überlegungen steht eine Bewertung der bestehenden Immobilie. Wie sehen Tragwerk, Bausubstanz und technische Ausstattung aus? Im Kern geht es um die Einschätzung, ob das Haus in einem technisch guten Zustand ist oder schwere Mängel hat. „Außerdem wird geklärt, ob und wie das Haus mit energetischen und architektonischen Wünschen der Bauherren in Einklang zu bringen ist“, erklärt Klaus-Jürgen Edelhäuser von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. Bestehen sie etwa auf einen Keller oder höhere Raumdecken, wird ein Abriss fast unumgänglich.

Sind alte Häuser besser als neue?

Laut einer Studie von Interhyp, dem größten deutschen Baukreditvermittler, werden von allen Baufinanzierungen lediglich 30 Prozent für einen Neubau verwendet, während 40 Prozent dazu dienen, einen Altbau zu kaufen.

Als Altbau bezeichnen wir in diesem Artikel gebrauchte Immobilien, auch wenn sie lediglich einmal für einen kurzen Zeitraum bewohnt waren. Im Gegensatz dazu bezeichnen wir als Neubau jene Häuser, die erst vor Kurzem fertig gebaut wurden und nun erstmalig bezogen werden.

Die restlichen 30 Prozent werden für Umbau, Modernisierung und Anschlussfinanzierungen eingesetzt. Das liegt unter anderem an der Preisdifferenz zwischen neu und gebraucht: Hauskäufer müssen für ein neues Einfamilienhaus im Schnitt 230.000 Euro zahlen, während eine gebrauchte Immobilie lediglich 148.000 Euro kostet. Etwa 55 Prozent teurer ist damit der Neubau.

Viele Immobilienkäufer sind sich außerdem darüber im Klaren, dass die Risiken, die mit dem Hausbau einhergehen, oftmals höher sind als beim Kauf eines Altbaus. Trotz niedriger Bauzinsen sind Neubauten außerdem erheblich teurer, weil die Grundstückspreise und Baukosten in den letzten Jahren anstiegen. Das Bauvorhaben lässt sich auf Kostenseite deutlich komplizierter kalkulieren, kostet viel Zeit und Nerven und ist aufwendiger, als eine gebrauchte Immobilie zu kaufen.

Was Kosten 100 qm Kernsanierung?

Unter der Sanie­rung eines alten Hau­ses ver­steht man die Beseiti­gung grund­legen­der Schä­den und Män­gel eines Gebäu­des, sodass Sie dessen ursprüng­liche Qualität wieder­her­stel­len. Eine ener­geti­sche Sanie­rung ist dage­gen streng genommen eine Moderni­sierung, bei der Sie Ihre Immo­bilie auf den neues­ten Stand brin­gen und so Energie­kos­ten spa­ren.

Die Unterschie­de zwi­schen den Begriffen Sanie­rung, Moderni­sierung und Reno­vierung haben wir Ihnen in der fol­gen­den Tabel­le zusammen­ge­fasst. Sie können wichtig wer­den, wenn Sie eine Finan­zie­rung für Ihr Vor­ha­ben suchen.

Es kommt darauf an, wie der Stand­ard Ihres al­ten Hauses aus­sieht und wel­ches Niveau Sie nach der Sanie­rung er­rei­chen möch­ten. Die Arbeits­gemein­schaft für zeit­gemä­ßes Bauen e.V. hat in einer Studie von 2021 die Kosten ermit­telt, die je nach Aus­gangs­zu­stand auf dem Weg zum Effizienz­haus anfal­len.

An­ge­nom­men, Sie möchten ein nicht oder nur gering moderni­sier­tes altes Haus komplett sanie­ren und dabei auf den Effizienz­haus­stand­ard 100 brin­gen, müssen Sie mit 740–1.140 €/m² rech­nen. Bis zum Effizienz­haus­stand­ard 55, dem heuti­gen Neu­bau­stand­ard, sind es 1.160–1.590 €/m². Für ein Haus mit 140 Quadrat­me­tern kostet die Sanie­rung dement­sprechend min­des­tens 103.000 €. Beden­ken Sie aber, dass die Bau­kos­ten seit 2021 an­ge­stie­gen sind. Die Kern­sanie­rung eines Hau­ses aus den 50er, 60er oder 70er Jah­ren kann also inzwi­schen noch mehr kos­ten.

Ein Effizienz­haus ist ein energe­ti­scher Stand­ard für Wohn­gebäu­de. Je kleiner die Kenn­zahl, desto weniger Ener­gie ver­braucht das Gebäude im Ver­gleich zu einem Referenz­ge­bäude. Beim Effizienz­haus 55 ist der Ver­brauch um 45 % gerin­ger, beim Effizienz­haus 100 genau gleich, was für alte Gebäu­de als guter Wert gilt.

Bin ich verpflichtet mein Haus zu sanieren?

Afgelopen zaterdag 16 april maakte ik met ‘Liveblog’ een extra en heel actueel bericht over hoe de jaarvergadering van de Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft (AAG) die dag verlopen was. Anderen blijken daarbij niet achter te willen blijven. Vanmiddag kwam de Antroposofische Vereniging in Nederland met dit bericht ‘Besluiten jaarvergadering AAG’, wat in feite niets meer is dan een vertaling van waar ik mee aan kwam zetten:

‘De samenstelling van de Vorstand is ongewijzigd gebleven, zij het dat Cornelius Pietzner, zoals aangekondigd, afscheid heeft genomen. De in das Goetheanum gepubliceerde motie van wantrouwen, die als eerste werd behandeld, is niet aangenomen.

In welcher Reihenfolge saniert man ein Haus?

Erst das Dach erneuern oder erst Heizung und Fenster austauschen? Welche Reihenfolge ist die richtige bei der Haussanierung?

Erst das Dach erneuern oder erst Heizung und Fenster austauschen? Welche Reihenfolge ist die richtige bei der Haussanierung?

Wer ein Haus sanieren will, der sollte zunächst einen Zeitplan erstellen, in dem die Reihenfolge der einzelnen Sanierungsmaßnahmen festgelegt wird. Unsere Checkliste hilft Ihnen bei der Vorbereitung und Durchführung einer Immobiliensanierung.

Die Sanierung eines Bestandsgebäudes ist zumeist ein komplexer Vorgang. Ohne eine gründlich vor Sanierungsbeginn durchdachte Reihenfolge der einzelnen Sanierungsmaßnahmen kommt es aufgrund nachträglich erforderlich werdender Entscheidungen oft zu zeitlichen Verzögerungen und zu erheblichen Kostensteigerungen. Im Rahmen einer Sanierungsplanung werden die Ziele der Sanierung, die Reihenfolge der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und der Zeitplan der Baumaßnahmen festgelegt. Bauherren sollten also stets den Grundsatz beachten: Zuerst eine sorgfältige Planung, dann erst Beginn der Sanierung!

Jeder Sanierungsplan ist individuell: die Auswahl der Sanierungsmaßnahmen hängt insbesondere von den jeweiligen baulichen Verhältnissen, aber auch von den Zielen des Bauherrn und von dem zur Verfügung stehenden Finanzrahmen ab. Nicht jeder der nachfolgend genannten Schritte kommt daher bei jeder Sanierung in Betracht.

Der Sanierungsplan enthält

  • eine Übersicht über die Reihenfolge der gewählten Sanierungsmaßnahmen sowie
  • eine Terminplanung, mit der die einzelnen Sanierungsschritte sinnvoll aufeinander abgestimmt werden.

Was ist günstiger Haus neu bauen oder sanieren?

Viele erliegen dem Charme alter Häuser. Doch bei einem Altbau ist nicht immer alles Gold was glänzt. Der Zahn der Zeit hinterlässt seine Spuren und die anstehende Sanierung verschlingt meist Unsummen. Daher sollten sich Bauherren frühzeitig fragen: Wollen wir einen Altbau sanieren oder neu bauen?

Nach dem Kauf eines Altbaus stehen Sie vor der Frage: Lohnt sich eine Sanierung oder sollte man das alte Gemäuer lieber abreissen und in einen Neubau investieren? Die Instandsetzung alter Gebäude kann in einigen Fällen ein Vermögen kosten und sogar den Preis eines Neubaus übersteigen. Informieren Sie sich hier über die Vor- und Nachteile der Altbausanierung und des Neubaus.

Einer der wichtigsten Aspekte bei der Frage, ob man den Altbau sanieren sollte, ist die Bausubstanz des Gebäudes. Wenn das Mauerwerk intakt ist und der Altbau nicht komplett entkernt werden muss, ist eine Sanierung nicht nur günstiger als ein Neubau, sondern kann zudem auch deutlich schneller durchgeführt werden. Darüber hinaus entfallen die Erschliessungskosten für einen Neubau und man erhält den natürlichen Charme des alten Gebäudes. Zudem verfügen Altbauten häufig über einen eigenen Garten, der oftmals über Jahrzehnte gewachsen ist und dessen Erhalt sich lohnen kann.

Aufgrund der bestehenden Statik des Altbaus ist der Bauherr zum Teil sehr stark eingeschränkt. So lassen sich die Räume nur in den seltensten Fällen vergrössern und Gebäudeerweiterungen sind oftmals gar nicht möglich. Desweiteren muss der Altbau häufig komplett gedämmt, die meisten Fenster ersetzt und die Heizungsanlage ausgetauscht werden. Ein weiteres Manko eines alten Gebäudes: die gesamte Elektrik ist meist marode und muss ersetzt werden. Die so entstehenden Kosten übersteigen schnell die eines Neubaus - besonders dann, wenn zudem noch eine Entkernung des Altbaus bevorsteht.

Werden die Preise für Häuser wieder sinken?

Nach mehr als einem Jahrzehnt Immobilienboom fallen die Preise für Wohnungen und Häuser wieder. Ist das der Beginn einer Krise? KfW-Chef Wintels glaubt nicht daran – denn die Nachfrage sei weiter hoch genug.

Die Immobilienpreise fallen. Die Zinsen steigen. Mit dem Umbruch am Immobilienmarkt steigt die Verhandlungsmacht von Käufern und Käuferinnen. In Hamburg beispielsweise errechnete die Maklerplattform McMakler für die WirtschaftsWoche einen Verhandlungsspielraum von 20 Prozent. Doch der Trend nimmt bereits wieder ab.

Und auch der Vorstandschef der staatlichen Förderbank KfW, Stefan Wintels, rechnet nicht mit einem Kollaps der Wohnimmobilienpreise in Deutschland: „Ich glaube, dass die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland im Durchschnitt nicht signifikant einbrechen werden, weil dafür die Nachfrage einfach hoch genug ist.“ Und auch Reiner Braun, Immobilienmarktexperte vom Forschungsinstitut Empirica, denkt nicht an einen Rückgang der Preise – im Gegenteil. Der WirtschaftsWoche sagt er: „Die nächsten drei Jahre wird es noch schlimmer werden. Das ist keine düstere Untergangprophezeiung, sondern schlichte Fortschreibung.“

Wie alt sollte ein Haus maximal sein?

Nach mehr als einem Jahrzehnt Immobilienboom fallen die Preise für Wohnungen und Häuser wieder. Ist das der Beginn einer Krise? KfW-Chef Wintels glaubt nicht daran – denn die Nachfrage sei weiter hoch genug.

Die Immobilienpreise fallen. Die Zinsen steigen. Mit dem Umbruch am Immobilienmarkt steigt die Verhandlungsmacht von Käufern und Käuferinnen. In Hamburg beispielsweise errechnete die Maklerplattform McMakler für die WirtschaftsWoche einen Verhandlungsspielraum von 20 Prozent. Doch der Trend nimmt bereits wieder ab.

Und auch der Vorstandschef der staatlichen Förderbank KfW, Stefan Wintels, rechnet nicht mit einem Kollaps der Wohnimmobilienpreise in Deutschland: „Ich glaube, dass die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland im Durchschnitt nicht signifikant einbrechen werden, weil dafür die Nachfrage einfach hoch genug ist.“ Und auch Reiner Braun, Immobilienmarktexperte vom Forschungsinstitut Empirica, denkt nicht an einen Rückgang der Preise – im Gegenteil. Der WirtschaftsWoche sagt er: „Die nächsten drei Jahre wird es noch schlimmer werden. Das ist keine düstere Untergangprophezeiung, sondern schlichte Fortschreibung.“

Was ist der Unterschied zwischen Sanierung und Kernsanierung?

Käufer und Verkäufer von Immobilien sowie Immobilienmakler sollten diese Frage nicht auf die leichte Schulter nehmen. Ein leichtfertiger Umgang mit dem Begriff „kernsaniert“ könnte für Immobilienkäufer zu herben Enttäuschungen sowie hohen Folgekosten führen. Verkäufer und Makler auf der anderen Seite könnten unter Umständen mit beträchtlichen Schadensersatzforderungen konfrontiert werden.

Ungeachtet dessen sprechen und schreiben viele Marktteilnehmer von einer Kernsanierung, ohne zu wissen was darunter zu verstehen ist und welchen Risiken sie sich mit der leichtfertigen Bemächtigung dieses Begriffs möglicherweise aussetzen.

Ist eine Kernsanierung genehmigungspflichtig?

Es gibt genehmigungsfreie Bauvorhaben. Reine Instandhaltungsmaßnahmen und kleinere oder größere Schönheitsreparaturen sind grundsätzlich auch ohne Baugenehmigung möglich. Es muss kein Bauantrag eingereicht werden und es erfolgt auch keine Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde. Dennoch müssen natürlich die geltenden Vorschriften eingehalten werden.

Als genehmigungsfrei können zum Beispiel die folgenden Maßnahmen gelten:

  • Renovierungs-Maßnahmen im Inneren der Wohnung wie etwa: den Bodenbelag erneuern, Erneuerung von Leitungen und der Heizungsanlage, Austausch von Heizkörpern, entfernen von nichttragenden Innenwänden etc.
  • Kleinere Überdachungen, Terrassen, Hofeinfahrten, nicht überdachte Stellplätze bis zu einer bestimmten Fläche je Grundstück, Fahrradabstellplätze, kleinere Schwimmbecken, kleinere Mauern und Stützmauern etc. sind oft Bewilligungsfrei.
  • Auch der Austausch von Fenster und Türen, ein neuer Fassadenanstich, eine neue Dacheindeckung und das Anbringen eines Wärmedämmverbundsystems an der Fassade ist meist ohne Baugenehmigung möglich. Zumindest dann, wenn sich das Erscheinungsbild nicht gravierend ändert.

Unabhängig davon, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder eine Sanierung ohne Baugenehmigung möglich ist – die Rechts-Vorschriften vor Ort müssen auf jeden Fall eingehalten werden.

  • Es gibt eine Reihe von Gestaltungsvorgaben aus dem Baugesetz, der Landesbauordnung und der Gemeinde. Diese Richtlinien sind zum Beispiel im Bebauungsplan nachzulesen und können bei der Gemeinde erfragt werden. So kann es etwa Vorschriften für die Fassadenfarbe oder Dachgestaltung geben. Auch hier gilt: vor der Änderung der Fassaden- oder Dachfarbe solltest du mit der zuständigen Gemeinde Kontakt aufnehmen. Hier findest du Hilfen zum Bebauungsplan lesen und verstehen.
  • Auch die Vorschriften des Gebäude-Energie-Gesetzt (GEG) für den Altbau müssen eingehalten werden. Dies ist zum Beispiel zu beachten, wenn die Fenster ausgetauscht oder die Fassade erneuert werden muss. Bei einem neuen Wärmedämmverbundsystem an der Fassade, sind also einerseits die Anforderungen des GEG einzuhalten, andererseits aber auch Mindestabstände und andere Anforderungen aus dem Bebauungsplan einzuhalten.
  • Auch weitere gesetzliche Vorschriften, zum Beispiel bezüglich des Brandschutzes oder der Nachbarschaftsbelästigung können maßgeblich werden.

Eine Reihe von Maßnahmen am Altbau erfordern allerdings sehr wohl eine Baugenehmigung. Darunter fallen die folgenden Punkte:

  • Statik: Wird ein tragendes oder aussteifendes Bauteil ersetzt, so ist dafür eine Baugenehmigung nötig. Zum Beispiel wenn eine tragende Wand durch einen Stahlträger-Sturz ausgewechselt wird. Wenn hingegen nur ein Durchbruch durch eine tragende Wand geplant ist. Zum Beispiel für eine Türöffnung oder zur Leitungsdurchführung, so ist meist keine Baugenehmigung erforderlich. Dennoch ist aber ein schriftlicher Nachweis von geeigneten Fachleuten erforderlich, dass diese Maßnahmen ungefährlich sind.
  • Nutzungsänderung: Kommt es zu einer Nutzungsänderung, ist ebenfalls eine Genehmigung erforderlich. Das kann zum Beispiel sein, wenn ein Dach oder Keller ausgebaut und zum Wohnraum umfunktioniert wird. Oder auch wenn aus einer Wohnung eine Praxis oder ein Lokal wird. Wenn ein ausgebauter Keller- oder Dachraum hingegen nicht dauerhaft genutzt wird, sondern lediglich als Hobbyraum dient, dann ist dafür keine Genehmigung einzuholen.
  • Gravierende Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes: Zum Beispiel durch große neue Fensterfronten oder eine komplett andere Fassade.
  • Fenster und Türen: Werden einzelnen Fenster und Türen ergänzt oder bestehende Fenster vergrößert, ist unter Umständen keine Baugenehmigung nötig. Bei Durchbrüchen in tragenden Wänden muss aber dennoch eine statische Bescheinigung vorliegen. Wird hingegen eine ganze Fensterfront eingebaut, ist eine Baugenehmigung nötig. Sowohl aus statischen Gründen als auch weil sich das Erscheinungsbild gravierend verändert wird. Auch Brandschutz und Nachbarschaftsrecht müssen bei neuen Fenstern gegebenenfalls berücksichtigt werden. Welche Vorschriften einzuhalten sind und ob eine Baugenehmigung nötig ist, solltest du jedenfalls bei der Bauaufsichtsbehörde erfragen.
  • Dach: Änderungen der Dachneigung und der Einbau von Dachgauben sind bewilligungspflichtig.
  • Anbau: Kleinere Anbauten wie Überdachungen, Balkone, Außentreppen aber auch Carports etc. sind unter gewissen Umständen manchmal genehmigungsfrei. In vielen Fällen und vor allem dann, wenn es um einen Zubau geht, ist aber eine Baugenehmigung erforderlich.
  • Abbruch: der Abbruch größere Gebäude oder Gebäudeteile ist genehmigungspflichtig.

Was kommt auf die Hausbesitzer 2023 zu?

Es gibt genehmigungsfreie Bauvorhaben. Reine Instandhaltungsmaßnahmen und kleinere oder größere Schönheitsreparaturen sind grundsätzlich auch ohne Baugenehmigung möglich. Es muss kein Bauantrag eingereicht werden und es erfolgt auch keine Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde. Dennoch müssen natürlich die geltenden Vorschriften eingehalten werden.

Als genehmigungsfrei können zum Beispiel die folgenden Maßnahmen gelten:

  • Renovierungs-Maßnahmen im Inneren der Wohnung wie etwa: den Bodenbelag erneuern, Erneuerung von Leitungen und der Heizungsanlage, Austausch von Heizkörpern, entfernen von nichttragenden Innenwänden etc.
  • Kleinere Überdachungen, Terrassen, Hofeinfahrten, nicht überdachte Stellplätze bis zu einer bestimmten Fläche je Grundstück, Fahrradabstellplätze, kleinere Schwimmbecken, kleinere Mauern und Stützmauern etc. sind oft Bewilligungsfrei.
  • Auch der Austausch von Fenster und Türen, ein neuer Fassadenanstich, eine neue Dacheindeckung und das Anbringen eines Wärmedämmverbundsystems an der Fassade ist meist ohne Baugenehmigung möglich. Zumindest dann, wenn sich das Erscheinungsbild nicht gravierend ändert.

Unabhängig davon, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder eine Sanierung ohne Baugenehmigung möglich ist – die Rechts-Vorschriften vor Ort müssen auf jeden Fall eingehalten werden.

  • Es gibt eine Reihe von Gestaltungsvorgaben aus dem Baugesetz, der Landesbauordnung und der Gemeinde. Diese Richtlinien sind zum Beispiel im Bebauungsplan nachzulesen und können bei der Gemeinde erfragt werden. So kann es etwa Vorschriften für die Fassadenfarbe oder Dachgestaltung geben. Auch hier gilt: vor der Änderung der Fassaden- oder Dachfarbe solltest du mit der zuständigen Gemeinde Kontakt aufnehmen. Hier findest du Hilfen zum Bebauungsplan lesen und verstehen.
  • Auch die Vorschriften des Gebäude-Energie-Gesetzt (GEG) für den Altbau müssen eingehalten werden. Dies ist zum Beispiel zu beachten, wenn die Fenster ausgetauscht oder die Fassade erneuert werden muss. Bei einem neuen Wärmedämmverbundsystem an der Fassade, sind also einerseits die Anforderungen des GEG einzuhalten, andererseits aber auch Mindestabstände und andere Anforderungen aus dem Bebauungsplan einzuhalten.
  • Auch weitere gesetzliche Vorschriften, zum Beispiel bezüglich des Brandschutzes oder der Nachbarschaftsbelästigung können maßgeblich werden.

Eine Reihe von Maßnahmen am Altbau erfordern allerdings sehr wohl eine Baugenehmigung. Darunter fallen die folgenden Punkte:

  • Statik: Wird ein tragendes oder aussteifendes Bauteil ersetzt, so ist dafür eine Baugenehmigung nötig. Zum Beispiel wenn eine tragende Wand durch einen Stahlträger-Sturz ausgewechselt wird. Wenn hingegen nur ein Durchbruch durch eine tragende Wand geplant ist. Zum Beispiel für eine Türöffnung oder zur Leitungsdurchführung, so ist meist keine Baugenehmigung erforderlich. Dennoch ist aber ein schriftlicher Nachweis von geeigneten Fachleuten erforderlich, dass diese Maßnahmen ungefährlich sind.
  • Nutzungsänderung: Kommt es zu einer Nutzungsänderung, ist ebenfalls eine Genehmigung erforderlich. Das kann zum Beispiel sein, wenn ein Dach oder Keller ausgebaut und zum Wohnraum umfunktioniert wird. Oder auch wenn aus einer Wohnung eine Praxis oder ein Lokal wird. Wenn ein ausgebauter Keller- oder Dachraum hingegen nicht dauerhaft genutzt wird, sondern lediglich als Hobbyraum dient, dann ist dafür keine Genehmigung einzuholen.
  • Gravierende Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes: Zum Beispiel durch große neue Fensterfronten oder eine komplett andere Fassade.
  • Fenster und Türen: Werden einzelnen Fenster und Türen ergänzt oder bestehende Fenster vergrößert, ist unter Umständen keine Baugenehmigung nötig. Bei Durchbrüchen in tragenden Wänden muss aber dennoch eine statische Bescheinigung vorliegen. Wird hingegen eine ganze Fensterfront eingebaut, ist eine Baugenehmigung nötig. Sowohl aus statischen Gründen als auch weil sich das Erscheinungsbild gravierend verändert wird. Auch Brandschutz und Nachbarschaftsrecht müssen bei neuen Fenstern gegebenenfalls berücksichtigt werden. Welche Vorschriften einzuhalten sind und ob eine Baugenehmigung nötig ist, solltest du jedenfalls bei der Bauaufsichtsbehörde erfragen.
  • Dach: Änderungen der Dachneigung und der Einbau von Dachgauben sind bewilligungspflichtig.
  • Anbau: Kleinere Anbauten wie Überdachungen, Balkone, Außentreppen aber auch Carports etc. sind unter gewissen Umständen manchmal genehmigungsfrei. In vielen Fällen und vor allem dann, wenn es um einen Zubau geht, ist aber eine Baugenehmigung erforderlich.
  • Abbruch: der Abbruch größere Gebäude oder Gebäudeteile ist genehmigungspflichtig.

Was passiert mit Haus der nicht saniert wird?

Das Thema „Zwangssanierung“ spielt immer mal wieder eine Rolle, sowohl im Mietrecht und bei Hausbesitzern als auch in den Medien. Meist gehen diesem Aufflammen des Interesses rechtliche Veränderungen bzw. gesetzliche Neuregelungen voraus. Eine dieser Neuerungen war beispielweise die Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU vom 25. Oktober 2012.

In der Regel stehen Sanierungen von Gebäuden dann im Mittelpunkt des Interesses, wenn es entweder um den Energieverbrauch, die Verkehrssicherung oder die Aufwertung der Immobilie geht. Zwei dieser Punkte (Energieverbrauch, Verkehrssicherung ) können durchaus vermuten lassen, dass ein gesetzlicher Zwang bestehen könnte, diese Sanierungen durchzuführen.

Doch gibt es wirklich einen generellen Sanierungszwang für Hausbesitzer oder handelt es sich hier vielmehr um bestehende Pflichten, energieeffizient zu wirtschaften bzw. die Sicherheit des Gebäudes zu gewährleisten?

Wie lange dauert es ein Haus komplett zu sanieren?

also wir wollen Bad Küche Gästebad und mein Zimmer sanieren lassen :) wir haben ein bis zwei Handwerker weil wir mit Firmen schlechte Erfahrungen gemacht haben.

Was wird bei Altbausanierung gefördert?

  • Lassen Sie von einem Bausachverständigen die erforderlichen Arbeitsschritte ermitteln und die zu erwartenden Kosten schätzen. 
  • Den Kosten können Sie mögliche Förderungen gegenüberstellen. In der Regel sind das Sanierungsdarlehen mit Stützung der Rückzahlung und Zuschüsse für thermische Sanierungen.
  • Kalkulieren Sie die Kosten lieber etwas höher und ersparen Sie sich damit spätere negative Überraschungen.
  • Sanierungsangebote sollten immer mit Kostenvoranschlägen abgesichert werden.

Eine Altbausanierung erfordert eine gute Planung. Je mehr Zeit Sie in die Planung investieren, desto reibungsloser funktioniert die Umsetzung Ihres Projektes. Im Zuge der Planung liegt ein erster Schritt in einer Bestandsaufnahme bzw. der Analyse anfallender Arbeiten. Dies kann mit Hilfe einer Checkliste geschehen:

  • In welchem Zustand befindet sich die Fassade? Muss diese erneuert oder frisch gestrichen werden?
  • Ist die Dacheindeckung noch komplett?  Sind schon Ziegel brüchig?
  • Wie stabil ist der Dachstuhl? Müssen Balken und/ oder Latten ausgetauscht werden?
  • Ist das Dach überhaupt gedämmt, wenn ja wie?  Welche neue Dachdämmung erfordert die Altbausanierung?
  • Außenwand: Gedämmt oder ungedämmt?
  • In welchem Zustand befinden sich die Innenwände? Aus welchem Material bestehen sie?
  • Aus welchem Material sind die Decken?
  • Sind die Mauern feucht oder trocken? Gibt es Schimmelprobleme?
  • Hat die Kellerdecke eine Wärmedämmung?
  • Welches Heizsystem besteht? Wie alt ist es? Erfordert die Altbausanierung eine neue Heizung?
  • Gibt es noch reparable Kastenfenster oder müssen diese ausgetauscht werden?
  • In welchem Zustand befinden sich Aussen- und Innentüren?
  • Wie ist der Zustand am Rauchfang? Sind hier Risse oder Putzschäden ersichtlich?
  • Gibt es Sprünge oder Risse in Decken und Wänden?       
  • Gibt es im Sommer Hitzeprobleme? Ist eine Klimaanlage erforderlich?
  • Bestehen Probleme mit der Zugluft und/ oder Kälte?
  • Erfordert die Altbausanierung einen neuen Fußbodenaufbau?
  • Ist eine Erneuerung der Elektroinstallationen erforderlich?
  • Müssen die Sanitäranlagen erneuert oder welche neu eingebaut werden?
  • Generell: Welche Dämmung eignet sich für den Altbau?