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Wie finde ich mein Auto in der Restwertbörse?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie finde ich mein Auto in der Restwertbörse?
  2. Welche Restwertbörse ist die beste?
  3. Wie lange bleibt ein Auto in der Restwertbörse?
  4. Wie bekomme ich den Restwert?
  5. Ist ein Restwertangebot verbindlich?
  6. Kann ich das Auto nach einem wirtschaftlichen Totalschaden behalten?
  7. Kann ich das Auto nach einem wirtschaftlichen Totalschaden verkaufen?
  8. Wird der Restwert ausgezahlt?
  9. Warum zahlt Versicherung nur netto bei Totalschaden?
  10. Wer zahlt mir den Restwert?
  11. Was ist besser wirtschaftlicher Totalschaden oder Reparatur?
  12. Was zahlt die Versicherung wenn der Schaden nicht repariert wird?
  13. Wie viel bekommt man von der Versicherung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden raus?
  14. Kann ich mir das Geld von der Versicherung auszahlen lassen?
  15. Wie viel bekommt man bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?

Wie finde ich mein Auto in der Restwertbörse?

Damit Sie überhaupt wissen, wie hoch der Restwert Ihres Fahrzeugs nach dem Unfall ist, benötigen Sie ein Gutachten. In diesem Fall reicht ein Kostenvoranschlag nicht aus, denn der macht keine Angaben zur Höhe Restwertes. Der Kostenvoranschlag kalkuliert lediglich die möglichen Reparaturkosten.Sie brauchen auf jeden Fall einen Sachverständigen, der Ihnen ein Unfallgutachten erstellt.

Der Gutachter holt im Falle des wirtschaftlichen Totalschadens Restwertangebote von Anbietern aus dem Umkreis ein. Im Gutachten müssen wenigstens 3 Anbieter genannt sein.

Greifen Sie vor allem auf einen eigenen Gutachter zurück.

Sobald Sie das Gutachten erhalten haben, reichen Sie es bei der Versicherung ein und fordern die Versicherung auf, die Beträge zu regulieren, die im Gutachten genannt sind. Wollen oder müssen Sie Ihr Auto verkaufen, können Sie dies auf der Basis des Restwerts im Gutachten machen. Sie müssen nicht abwarten, bis die Versicherung sich bei Ihnen gemeldet hat.Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie Ihr Auto an den Händler verkaufen, der das höchste Restwertangebot gemacht hat. Die Versicherung muss nur auf Basis dieses Angebots regulieren. Wenn Sie weniger für Ihr Auto bekommen als im Gutachten steht, muss die Versicherung Ihnen diese Differenz nicht erstatten. Auf dem Schaden bleiben Sie dann sitzen.Können Sie dagegen einen besseren Preis rausholen, müssen Sie das der Versicherung nicht mitteilen.

Benötigen Sie meine Unterstützung? Rufen Sie mich gerne an 091195699944oder schicken mir eine Nachricht.

Welche Restwertbörse ist die beste?

Ob durch eigenes Verschulden oder durch fremde Einwirkung – ein Unfall ist für einen jeden Autofahrer ein Vorfall, der gerne ausbleiben darf. Leider kommt es doch regelmäßig zu Unfällen, bei denen neben gesundheitlichen Schäden vor Allem auch Schäden an den beteiligten Fahrzeugen auftreten. Kein schöner Vorfall für alle beteiligten.

Von der gesundheitlichen Komponente einmal abgesehen ist das schlimmste anzunehmende Ausmaß für das eigene Auto der (wirtschaftliche) Totalschaden des Wagens. Für diesen Fall gibt es die so genannten Restwertbörsen im Internet. Über diese Online-Plattformen ist im Allgemeinen nicht viel bekannt. Auch sind die Foren, die man zur Klärung offener Fragen nutzen kann für das Thema Restwertbörsen bei PKW nur selten aufschlussreich.

Wie lange bleibt ein Auto in der Restwertbörse?

Über die Restwertbörse werden Autos gehandelt, für die sich eine Reparatur nach einem Autounfall nicht mehr lohnen würde. Viele Autobesitzer entscheiden sich nach einem Unfall gegen eine Reparatur, wenn die Werkstatt einen wirtschaftlichen Totalschaden bescheinigt. Davon abzugrenzen ist der technische Totalschaden, bei dem ohnehin keine Reparatur mehr möglich ist. Doch oft lassen sich bei einem wirtschaftlichen Totalschaden noch die Teile des Fahrzeugs gewinnbringend verkaufen und hier kommen Unfallbörsen ins Spiel. Über eine solche Restwertbörse werden Unfallfahrzeuge gehandelt. In dem Zuge lässt sich auch der Restwert des Fahrzeugs bestimmen sowie die Frage klären, ob eine Verschrottung oder ein Verkauf die sinnvollere Alternative ist.

An die Preisfindung für Unfallwagen werden besondere Ansprüche gestellt. Daher werden Kfz-Gutachter und Sachverständige hinzugezogen, um für die Autoversicherung die Restwertermittlung vorzunehmen. Über die Unfallbörse kaufen Ankäufer bestimmte Fahrzeuge, um günstig an Ersatzteile zu kommen und diese weiter verwerten zu können. Damit lässt sich zusammenfassen: Auf einer Restwertbörse finden Verkäufer und Ankäufer von Fahrzeugen zusammen, nur dass eben nicht mit neuen und unversehrten Gebrauchten gehandelt wird, sondern mit Autos, die teilweise erhebliche Schäden aufweisen.

In der Unfallwagenbörse listen Gutachter die verschiedenen Unfallfahrzeuge auf und bringen über Angebote den noch vorhandenen Wert dieser Fahrzeuge in Erfahrung. Bieten können angemeldete Ankäufer, wobei einige dieser Börsen nur für gewerbliche Ankäufer geöffnet sind. In der Regel funktionieren Unfallbörsen ähnlich wie Onlineauktionen: Die Auktion wird eröffnet und auf eine Zeit festgesetzt. Meist handelt es sich um 24 Stunden. Während dieser Zeit kann auf das angebotene Fahrzeug geboten werden, bei Beendigung der Auktion wird der Zuschlag erteilt.

Die Kfz-Restwertbörse richtet sich vor allem an Gewerbetreibende, weniger an Privatpersonen, auch wenn es für diese Zielgruppe inzwischen ebenfalls entsprechende Börsen gibt. Aktiv sind aber normalerweise vor allem Sachverständige und Gebrauchtwagenhändler, teilweise Leasinggesellschaften und vor allem Autoversicherungen. In Bezug auf die Kosten lässt sich keine allgemeine Aussage treffen, denn dieses variieren je nach Anbieter und dessen Gebührenmodell. Teilweise wird eine prozentuale Provision vom Verkaufspreis verlangt, wenn der Handel abgeschlossen ist. Andere verlangen eine pauschale Einstellgebühr.

Es gibt Angebote seitens solcher Börsen, die eine Grundgebühr bzw. eine Gebühr für die Bereitstellung der zugehörigen Software in Höhe von fast 3000 Euro erheben. Dazu kommt eine monatliche Nutzungspauschale, des Weiteren ist nur eine festgelegte Anzahl an Kaufangeboten im Preis inbegriffen. Danach wird pro Angebot eine weitere Gebühr berechnet. Bei anderen Anbietern wiederum werden deutlich niedrigere Preise verlangt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die zugehörige Software als Mietgegenstand bereitgestellt wird. Hier bemisst sich der Preis nach einer Pauschale und nach der Anzahl der eingestellten oder gekauften Fahrzeuge. Es werden Einzelpreise ausgewiesen, die sich auf das Einstellen der Fahrzeuge, auf anteilige Provisionen und auf die Menge der Gebote beziehen.

Wie bekomme ich den Restwert?

Es gibt mehr als nur eine Art von Totalschaden bei verunfallten Fahrzeugen. Der wirtschaftliche Totalschaden ist vom technischen Totalschaden abzugrenzen. Letzterer bedeutet: Das Fahrzeug ist so stark beschädigt, dass eine Reparatur technisch nicht möglich ist. Das Fahrzeug hat also einen Restwert von 0 Euro und muss verschrottet werden. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden hingegen ist eine Reparatur theoretisch möglich. Sie wäre aber nicht wirtschaftlich, denn die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert, zu dem sich der Geschädigte einen neuen Wagen kaufen könnte. Da das kaputte Fahrzeug noch einen Restwert besitzt, kann der Besitzer es verkaufen.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden besitzt Spielraum. Darum gibt es so viele Wenns und Abers in den Erklärungen. Spricht Ihre Werkstatt von wirtschaftlichem Totalschaden, meint sie damit, dass sich die Reparatur rechnerisch nicht lohnt. Warum lohnt sie sich nicht? Weil der geschätzte Wert Ihres Fahrzeugs deutlich niedriger als die voraussichtlichen Werkstattkosten ist. Diese Definition lässt Fälle vermuten, in denen die Reparatur dennoch eine Option wäre. Und so ist es auch: Die Kfz-Versicherung kommt für die Reparaturkosten auf, wenn sie den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 Prozent überschreiten.

Ist ein Restwertangebot verbindlich?

Der Geschädigte ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen. Er muss sich jedoch einen höheren Erlös anrechnen lassen, den er bei tatsächlicher Inanspruchnahme eines solchen Sondermarktes ohne besondere Anstrengungen erzielt.[83] Dabei können besondere Umstände dem Geschädigten Veranlassung geben, eine ihm ohne weiteres zugängliche, günstigere Verwertungsmöglichkeit wahrzunehmen, und so den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.[84] Wird dem Geschädigten eine Verwertungsmöglichkeit aufgezeigt, die ihm ohne weitere erhebliche Anstrengungen ermöglicht, das Fahrzeug zu veräußern, kann dies eine Obliegenheit zur Schadensminderung begründen.[85] Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn dem Geschädigten ein verbindliches Kaufangebot vorgelegt und das Fahrzeug bei ihm – ohne dass weitere Kosten für ihn entstehen[86] – abgeholt wird. Allerdings ist der Geschädigte zur Annahme eines Restwertangebots nur verpflichtet, wenn auf diesem klar und deutlich die kostenfreie Abholung gegen Barzahlung vermerkt ist und er ohnehin bereit ist, das Fahrzeug sofort zu verkaufen.[87]

Kann ich das Auto nach einem wirtschaftlichen Totalschaden behalten?

Grundsätzlich muss eine Unterscheidung zwischen wirtschaftlichem und technischem Totalschaden getroffen werden. Ein technischer Totalschaden liegt immer dann vor, wenn das Fahrzeug bei einem Unfall so stark beschädigt wurde, dass eine Reparatur aus technischer Sicht ausgeschlossen ist. Unter gewissen Umständen kann der wirtschaftliche Totalschaden repariert und dies mit der Kfz-Versicherung abgerechnet werden.

Das schließt allerdings nicht zwingend aus, dass das Fahrzeug überhaupt nicht repariert werden kann. Unter bestimmten Umständen ist es möglich das Auto nach einem wirtschaftlichen Totalschaden zu behalten oder zu verkaufen. Überlegungen darüber sollten allerdings erst dann erfolgen, wenn die Schadenregulierung mit der Versicherung besprochen wurde und die Reparaturkosten feststehen. Je nachdem, welche Entscheidung man trifft, erstattet die Kfz-Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes und bei einem Kfz-Haftpflichtschaden gegebenenfalls weitere Ansprüche wie Schadenersatz oder Nutzungsausfallentschädigung.

Zur Abrechnung eines wirtschaftlichen Totalschadens sind vor allem drei Begriffe wichtig: der Wiederbeschaffungswert, der Restwert und die 130 %-Regel. Diese Punkte sind letztendlich entscheidend dafür, welchen Betrag Du von der Versicherung erhältst und bestimmen darüber hinaus auch, ob Du Dein Fahrzeug womöglich reparieren lassen kannst.

Der Restwert steht für den Wert des Autos im unreparierten Zustand. Je nachdem, wie stark das Unfallfahrzeug beschädigt wurde, fällt der Restwert aus. Der Wiederbeschaffungswert gibt den Betrag für ein gleichwertiges Auto im ursprünglichen Zustand, also vor dem Unfall, wieder.

Wird der wirtschaftliche Totalschaden vom Gutachter bestätigt, kann das Auto nun verkauft werden. Du erhältst von der zuständigen Kfz-Versicherung in diesem Fall die Differenz zwischen Rest- und Wiederbeschaffungswert.

Kann ich das Auto nach einem wirtschaftlichen Totalschaden verkaufen?

Grundsätzlich muss eine Unterscheidung zwischen wirtschaftlichem und technischem Totalschaden getroffen werden. Ein technischer Totalschaden liegt immer dann vor, wenn das Fahrzeug bei einem Unfall so stark beschädigt wurde, dass eine Reparatur aus technischer Sicht ausgeschlossen ist. Unter gewissen Umständen kann der wirtschaftliche Totalschaden repariert und dies mit der Kfz-Versicherung abgerechnet werden.

Das schließt allerdings nicht zwingend aus, dass das Fahrzeug überhaupt nicht repariert werden kann. Unter bestimmten Umständen ist es möglich das Auto nach einem wirtschaftlichen Totalschaden zu behalten oder zu verkaufen. Überlegungen darüber sollten allerdings erst dann erfolgen, wenn die Schadenregulierung mit der Versicherung besprochen wurde und die Reparaturkosten feststehen. Je nachdem, welche Entscheidung man trifft, erstattet die Kfz-Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes und bei einem Kfz-Haftpflichtschaden gegebenenfalls weitere Ansprüche wie Schadenersatz oder Nutzungsausfallentschädigung.

Zur Abrechnung eines wirtschaftlichen Totalschadens sind vor allem drei Begriffe wichtig: der Wiederbeschaffungswert, der Restwert und die 130 %-Regel. Diese Punkte sind letztendlich entscheidend dafür, welchen Betrag Du von der Versicherung erhältst und bestimmen darüber hinaus auch, ob Du Dein Fahrzeug womöglich reparieren lassen kannst.

Der Restwert steht für den Wert des Autos im unreparierten Zustand. Je nachdem, wie stark das Unfallfahrzeug beschädigt wurde, fällt der Restwert aus. Der Wiederbeschaffungswert gibt den Betrag für ein gleichwertiges Auto im ursprünglichen Zustand, also vor dem Unfall, wieder.

Wird der wirtschaftliche Totalschaden vom Gutachter bestätigt, kann das Auto nun verkauft werden. Du erhältst von der zuständigen Kfz-Versicherung in diesem Fall die Differenz zwischen Rest- und Wiederbeschaffungswert.

Wird der Restwert ausgezahlt?

Damit Sie überhaupt wissen, wie hoch der Restwert Ihres Fahrzeugs nach dem Unfall ist, benötigen Sie ein Gutachten. In diesem Fall reicht ein Kostenvoranschlag nicht aus, denn der macht keine Angaben zur Höhe Restwertes. Der Kostenvoranschlag kalkuliert lediglich die möglichen Reparaturkosten.Sie brauchen auf jeden Fall einen Sachverständigen, der Ihnen ein Unfallgutachten erstellt.

Der Gutachter holt im Falle des wirtschaftlichen Totalschadens Restwertangebote von Anbietern aus dem Umkreis ein. Im Gutachten müssen wenigstens 3 Anbieter genannt sein.

Greifen Sie vor allem auf einen eigenen Gutachter zurück.

Sobald Sie das Gutachten erhalten haben, reichen Sie es bei der Versicherung ein und fordern die Versicherung auf, die Beträge zu regulieren, die im Gutachten genannt sind. Wollen oder müssen Sie Ihr Auto verkaufen, können Sie dies auf der Basis des Restwerts im Gutachten machen. Sie müssen nicht abwarten, bis die Versicherung sich bei Ihnen gemeldet hat.Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie Ihr Auto an den Händler verkaufen, der das höchste Restwertangebot gemacht hat. Die Versicherung muss nur auf Basis dieses Angebots regulieren. Wenn Sie weniger für Ihr Auto bekommen als im Gutachten steht, muss die Versicherung Ihnen diese Differenz nicht erstatten. Auf dem Schaden bleiben Sie dann sitzen.Können Sie dagegen einen besseren Preis rausholen, müssen Sie das der Versicherung nicht mitteilen.

Benötigen Sie meine Unterstützung? Rufen Sie mich gerne an 091195699944oder schicken mir eine Nachricht.

Warum zahlt Versicherung nur netto bei Totalschaden?

Text

Eine Sekunde nicht aufgepasst, schon ist es passiert: ein schwerer Auffahrunfall, das Auto scheint vollständig zerstört. Wirtschaftlicher Totalschaden? Das kommt jetzt ganz darauf an. Ist das Fahrzeug so stark beschädigt, dass die veranschlagten Kosten für eine Reparatur höher sind als der Wiederbeschaffungswert, dann handelt es sich erstmal um einen "echten" Totalschaden. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden dagegen liegen die Reparaturkosten über der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Ein Beispiel: Würde die Anschaffung eines gleichwertigen Autos 10.000 Euro kosten, der Restwert des Autos noch 5.000 Euro betragen, und lägen kalkulierte Reparaturkosten bei netto 6.000 Euro, dann wäre die Bedingung des wirtschaftlichen Totalschadens erfüllt. Schließlich würden hier die Kosten für die Wiederinstandsetzung mit 6.000 Euro überhalb der Differenz aus Wiederbeschaffungswert minus Restwert, in diesem Falle 5.000 Euro, liegen.

Wer zahlt mir den Restwert?

Es gibt mehr als nur eine Art von Totalschaden bei verunfallten Fahrzeugen. Der wirtschaftliche Totalschaden ist vom technischen Totalschaden abzugrenzen. Letzterer bedeutet: Das Fahrzeug ist so stark beschädigt, dass eine Reparatur technisch nicht möglich ist. Das Fahrzeug hat also einen Restwert von 0 Euro und muss verschrottet werden. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden hingegen ist eine Reparatur theoretisch möglich. Sie wäre aber nicht wirtschaftlich, denn die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert, zu dem sich der Geschädigte einen neuen Wagen kaufen könnte. Da das kaputte Fahrzeug noch einen Restwert besitzt, kann der Besitzer es verkaufen.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden besitzt Spielraum. Darum gibt es so viele Wenns und Abers in den Erklärungen. Spricht Ihre Werkstatt von wirtschaftlichem Totalschaden, meint sie damit, dass sich die Reparatur rechnerisch nicht lohnt. Warum lohnt sie sich nicht? Weil der geschätzte Wert Ihres Fahrzeugs deutlich niedriger als die voraussichtlichen Werkstattkosten ist. Diese Definition lässt Fälle vermuten, in denen die Reparatur dennoch eine Option wäre. Und so ist es auch: Die Kfz-Versicherung kommt für die Reparaturkosten auf, wenn sie den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 Prozent überschreiten.

Was ist besser wirtschaftlicher Totalschaden oder Reparatur?

A erleidet mit seinem Auto einen Unfall. Der Wiederbeschaffungswert, also der Preis für ein gleichwertiges Auto, liegt bei 5.000 Euro. Nach dem Unfall ist das Fahrzeug nur noch 500 Euro wert (Restwert). Die Reparaturkosten werden vom Sachverständigen mit 7.000 Euro veranschlagt.

Wiederbeschaffungswert – Restwert = 4.500 Euro

Die Reparaturkosten von 7.000 fallen also deutlich höher aus als die errechnete Differenz von 4.500 €. In diesem Fall wäre daher von einem wirtschaftlichen Totalschaden auszugehen.

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden ist der technische Totalschaden zu unterscheiden. Dieser ist anzunehmen, wenn ein Schaden vorliegt, der es technisch unmöglich macht, das Fahrzeug überhaupt zu reparieren.

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wäre eine Reparatur also prinzipiell möglich, sie rechnet sich nur schlichtweg nicht mehr. Bei einem technischen Totalschaden ist eine Reparatur hingegen von vorneherein ausgeschlossen.

Was zahlt die Versicherung wenn der Schaden nicht repariert wird?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 16. August 2023

Wie viel bekommt man von der Versicherung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden raus?

Text

Eine Sekunde nicht aufgepasst, schon ist es passiert: ein schwerer Auffahrunfall, das Auto scheint vollständig zerstört. Wirtschaftlicher Totalschaden? Das kommt jetzt ganz darauf an. Ist das Fahrzeug so stark beschädigt, dass die veranschlagten Kosten für eine Reparatur höher sind als der Wiederbeschaffungswert, dann handelt es sich erstmal um einen "echten" Totalschaden. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden dagegen liegen die Reparaturkosten über der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Ein Beispiel: Würde die Anschaffung eines gleichwertigen Autos 10.000 Euro kosten, der Restwert des Autos noch 5.000 Euro betragen, und lägen kalkulierte Reparaturkosten bei netto 6.000 Euro, dann wäre die Bedingung des wirtschaftlichen Totalschadens erfüllt. Schließlich würden hier die Kosten für die Wiederinstandsetzung mit 6.000 Euro überhalb der Differenz aus Wiederbeschaffungswert minus Restwert, in diesem Falle 5.000 Euro, liegen.

Kann ich mir das Geld von der Versicherung auszahlen lassen?

Nach einem Autoschaden haben Sie grundsätzlich die Wahl:

  • Sie lassen den Schaden auf Kosten der Versicherung reparieren – abzüglich dem allfälligen Selbstbehalt. Voraussetzung: Der Schaden ist gedeckt.

  • Sie können den Unfallschaden von der Versicherung auszahlen lassen. Beim Haftpflichtschaden gilt: Die Versicherung des Unfallverursachenden überweist Ihnen das Geld.

  • Wie viel bekommt man bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?

    • Was ist ein Totalschaden am Auto?
    • Wer haftet für einen Auto-Totalschaden?
    • Was zahlt die Versicherung bei einem Auto-Totalschaden?
    • Weitere Fragen zum Totalschaden am Auto

    Von einem Totalschaden am Auto spricht man, wenn sich eine Reparatur nicht mehr lohnt oder die Reparaturkosten viel höher wären, als die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzwagens. Es erfolgt dann meist die Auszahlung eines Schadensersatzes.

    Den Schadensersatz zahlt entweder die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners oder je nach Lage die eigene Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung. Dabei kann das beschädigte Auto verwertet, entsorgt oder behalten werden. Wichtig für die Berechnung der gezahlten Summe sind der Wiederbeschaffungswert und der Restwert des Autos nach dem Unfall.

    Soll das Fahrzeug trotz Totalschaden repariert werden, greift die sogenannte 130-Prozent-Regel. Übernommen werden nur Reparaturkosten von maximal 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes des Wagens.