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Was ist der Unterschied zwischen personensorgeberechtigten und Erziehungsberechtigten?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was ist der Unterschied zwischen personensorgeberechtigten und Erziehungsberechtigten?
  2. Ist Personensorge das gleiche wie Sorgerecht?
  3. Was fällt alles unter Personensorge?
  4. Sind Geschwister Personensorgeberechtigt?
  5. Sind meine Oma und Opa auch meine Erziehungsberechtigten?
  6. Wer hat das Sorgerecht bei einer Pflegefamilie?
  7. Was ist die tatsächliche Personensorge?
  8. Unter welcher Voraussetzung darf die gesamte Personensorge entzogen werden?
  9. Was ist Personenfürsorge?
  10. Können 3 Leute das Sorgerecht haben?
  11. Wann dürfen Eltern den Besuch bei Oma verbieten?
  12. Habe ich als Oma ein Recht auf mein Enkelkind?
  13. Haben Pflegeeltern die Personensorge?
  14. Wie lange darf ein Kind in einer Pflegefamilie bleiben?
  15. Welche Gründe müssen vorliegen um das alleinige Sorgerecht zu bekommen?

Was ist der Unterschied zwischen personensorgeberechtigten und Erziehungsberechtigten?

 

Personensorgeberechtigte sind nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 SGB VIII Personen, denen nach den Vorschriften des BGB die Personensorge zusteht. Die Personensorge ist Teil der elterlichen Sorge. Sie ist in § 1626 Abs. 1 BGB definiert. Danach haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).

Ist Personensorge das gleiche wie Sorgerecht?

Das Sorgerecht, auch die elterliche Sorge genannt, umfasst alle Rechte und Pflichten von Eltern gegenüber ihren Kindern. Insgesamt ist das Sorgerecht ein Fürsorge- und Schutzverhältnis für minderjährige Kinder, das grundlegend am Wohl des Kindes ausgerichtet ist. Zweck der elterlichen Sorge ist es, der Entwicklung des Kindes zu einer selbstständigen, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu dienen. Bei Fragen bezüglich des Sorgerechts wenden Sie sich vertrauensvoll an einen der Anwälte für Familienrecht in der Kanzlei.

Schon bereits in der Trennungszeit gilt, was später auch bei der Scheidung der Regelfall ist: Grundsätzlich behalten beide Elternteile bei dauerhafter Trennung oder Scheidung automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Zunächst hat die Trennung oder Scheidung der Eltern also keine Auswirkung auf das Sorgerecht – das bisherige gemeinsame Sorgerecht bleibt weiter bestehen. . Im Einzelnen bedeutet das, dass die Eltern bei wichtigen Entscheidungen, die das gemeinsame Kind betreffen, eine einvernehmliche Lösung finden müssen.

Bei diesem Regelfall verbleibt es, solange nicht ein Gericht auf Antrag eines Elternteils dem anderen das alleinige Sorgerecht zuspricht, oder dem Kindeswohl wegen einem, oder gar beiden Elternteilen das Sorgerecht von Amts wegen entzieht.

Was fällt alles unter Personensorge?

  • I. Elterliche Sorge
  • I. Eheliche Kinder
  • 1. Personensorge
  • 2. Vermögenssorge
  • 3. Vertretung des Kindes
  • II. Elterliche Sorge von unverheirateten Eltern
  • III. Änderungen der elterlichen Sorge und Umgangsrecht
  • IV. Übungsfälle

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Sind Geschwister Personensorgeberechtigt?

News-Übersicht FAQ-Jugendschutzrecht/ 19.03.2015

Personensorgeberechtigt ist, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches die Personensorge zusteht. In der Regel sind das die Eltern.

Sind meine Oma und Opa auch meine Erziehungsberechtigten?

Mein kleiner Bruder musste einen Bio test unterschreiben lassen, jedoch wurde diese von seinem Lehrer abgelehnt weil die Oma anscheinend es nicht unterschreiben darf. (wir sind gerade bei unsere Großeltern deswegen hat es die Oma unterschrieben). Müsste das eigentlich gelten? Was könnte man machen?

Wer hat das Sorgerecht bei einer Pflegefamilie?

Ganz überwiegend ist es sinnvoll, wenn Pflegeeltern auch das Sorgerecht für ihr Pflegekind besitzen. Abgesehen davon, dass diese ohnehin die engsten Bezugspersonen des Kindes sind, also das Kind und seine Bedürfnisse am besten kennen, ist es meist auch ein deutlicher Gewinn für das Pflegekind. Denn gerade Pflegekinder sind in einem hohen Maß auf Sicherheiten angewiesen. Häufig haben Pflegekinder eine von Bindungsabbrüchen geprägte Biografie und haben Bezugspersonenwechsel erlebt. Es ist bekannt, dass derartige Erlebnisse bei Pflegekindern dazu führt, dass diese äußerst leicht irritierbar sind, insbesondere was die Sicherheit angeht, in ihrer Pflegefamilie verbleiben zu können. Für Pflegekinder ist es daher ein großer Vorteil, wenn diese erleben können, dass ihre Pflegeeltern nicht nur die tatsächliche, sondern auch die rechtliche Verantwortung für sie innehaben. Haben die Pflegeeltern etwa das Aufenthaltsbestimmungsrecht, dann können sie dem Kind eine weit größere Sicherheit vermitteln, dass es bei ihnen verbleiben kann. Nicht zuletzt werden sich natürlich auch die Pflegeeltern sicherer fühlen und dies auf die Kinder ausstrahlen.

Wie aber können Pflegeeltern das Sorgerecht übernehmen? Hier muss man zunächst deutlich die Ausgangslage unterscheiden, also zunächst untersuchen, wo das Sorgerecht aktuell überhaupt liegt. Wurde das Sorgerecht den Kindeseltern entzogen und einem Jugendamt oder einem Verein übertragen, liegt also eine Amtsvormundschaft oder eine Vereinsvormundschaft vor, dann können sich Pflegeeltern auf einen entsprechenden gesetzlichen Vorrang berufen, wonach Einzelvormünder gegenüber einem Amtsvormund oder einem Vereinsvormund vorrangig sind. Pflegeeltern haben dann sehr realistische Aussichten, vom Gericht anstelle des Jugendamtes oder des Vereins als Vormünder verpflichtet zu werden. Zu dieser Ausgangslage verweise ich auf meinen Aufsatz „Vormundschaft für Pflegeeltern – Voraussetzungen der Übernahme, Vorteile und Nachteile“, welchen Sie ebenfalls auf dieser Webseite finden.

Was ist die tatsächliche Personensorge?

  • I. Elterliche Sorge
  • I. Eheliche Kinder
  • 1. Personensorge
  • 2. Vermögenssorge
  • 3. Vertretung des Kindes
  • II. Elterliche Sorge von unverheirateten Eltern
  • III. Änderungen der elterlichen Sorge und Umgangsrecht
  • IV. Übungsfälle

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Unter welcher Voraussetzung darf die gesamte Personensorge entzogen werden?

Eltern haben das Sorgerecht für ihr Kind, um gemeinsam für dessen körperliches, seelisches sowie finanzielles Wohl zu sorgen. Verletzt ein Elternteil durch gefährdendes Fehlverhalten diese Fürsorgepflicht, kann der andere Erziehungsberechtigte beim Familiengericht mittels Antrag dem anderen Elternteil das Sorgerecht entziehen und damit alleiniges Sorgerecht erhalten. Nur das Familiengericht kann verbindlich über die Regelung des Sorgerechts entscheiden.

Der Antrag auf Entziehung des Sorgerechts muss beim Familiengericht gestellt werden– unabhängig davon, ob

  • die Eltern sich einvernehmlich auf das alleinige Sorgerecht geeinigt haben oder
  • ein Erziehungsberechtigter sich weigert, sein Sorgerecht freiwillig abzugeben.

Das Verfahren zur Entziehung des Sorgerechts wird durch den Antrag an das Familiengericht eröffnet. Ob ein Elternteil dem zustimmt, dass ihm das Sorgerecht entzogen wird, hat auf den Verfahrensverlauf keinen Einfluss. Will ein Elternteil dem anderen das Sorgerecht entziehen, klagt er mittels des Antrages gewissermaßen gleichzeitig auf sein alleiniges Sorgerecht. Ein eigenständiges Klageverfahren für den Fall, dass ein Elternteil sich weigert, sein Sorgerecht abzugeben, gibt es nicht. Das Sorgerecht kann also eigentlich nicht eingeklagt werden.

Was ist Personenfürsorge?

(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.

(2) Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen.

Können 3 Leute das Sorgerecht haben?

Die elterliche Sorge wird, ganz wie die Umstände liegen, im Falle einer Scheidung entweder einem einzelnen Elternteil zufallen, das ist als alleiniges Sorgerecht bekannt, oder aber beiden Elternteilen zusammen, das ist umgangssprachlich das geteilte Sorgerecht, für den Gesetzgeber das gemeinsame Sorgerecht.

Ein gemeinsames Sorgerecht besteht grundsätzlich, gleichgültig ob die Partner in Ehe leben oder nicht verheiratet sind. Es ist jedoch die Erfüllung gewisser Voraussetzungen gefordert.

Wann dürfen Eltern den Besuch bei Oma verbieten?

Grundsätzlich haben Oma und Opa das Recht, ihre Enkel regelmäßig zu sehen. Abhängig von den Umständen kann ihnen das Umgangsrecht aber abgesprochen werden. Das geschieht manchmal, wenn sich die ältere Generation in die Kindererziehung einmischt oder zu Manipulationen neigt. In diesem Fall können die Kindeseltern den Kontakt zu den Großeltern verbieten, und der Bundesgerichtshof gibt ihnen oft Recht.

Abhängig von den Umständen Großeltern das Umgangsrecht aber abgesprochen werden. (#01)

Ein Großelternpaar aus Bayern klagte gegen seinen Sohn und dessen Frau, weil diese den Umgang mit ihren Kindern verboten hatten. Gegen den Willen der beiden Elternteile konnten sie den Kontakt zu den beiden Enkeln jedoch nicht erzwingen, wie der Bundesgerichtshof entschied. Die Richter begründeten dies damit, dass die Kinder durch das erzwungene Zusammensein mit den Eltern in einen Gewissenskonflikt kämen. Damit wäre das Kindeswohl gefährdet.

Großmutter und Großvater hatten sich stark in die Erziehung eingemischt, was der Hauptgrund für die Streitigkeiten war und zum Kontaktabbruch führte. Nach etwa zwei Jahren näherten sich die Generationen wieder an und es kam wieder zum häufigeren Umgang zwischen Großeltern und Enkelkindern. Gleichzeitig erhielten die Kindeseltern ein Darlehen von den Großeltern. Es war so abgesprochen, dass dieses Darlehen zurückgezahlt werden müsste, wenn ein erneutes Umgangsverbot mit den Enkeln ausgesprochen würde.

Nachdem es zu erheblichen Einmischungen bei der Erziehung kam und der Streit wiederauflebte, erhielt das zuständige Jugendamt einen Brief, der von der seelischen Misshandlung der Enkelkinder sprach. Das war der Zeitpunkt für die Eltern, den Kontakt ganz abzubrechen. Das Gericht gab ihnen Recht.

Habe ich als Oma ein Recht auf mein Enkelkind?

Nach Auffassung des Ober­landes­gerichts Köln ist es für die Erziehung des Kindes von Bedeutung, dass das Kind nicht allein auf die Klein­familie bestehend aus Vater, Mutter und Geschwistern beschränkt wird. Es fördere vielmehr die geistig-seelische Entwicklung des Kindes, wenn es einen Umgang mit möglichst vielen Personen der Familie pflegt. Dazu gehöre insbesondere der Umgang mit den Großeltern (Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 04.06.2004, Az. 4 WF 4/04). Ist der Besuch der Großeltern für das Kind daher förderlich, so besteht ein Umgangs­recht. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eltern zusammen oder getrennt leben. Die Eltern haben in beiden Fällen den Umgang des Kindes mit seinen Großeltern zu gewährleisten (Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 22.04.1999, Az. 18 UF 4/99).

Haben Pflegeeltern die Personensorge?

Wesentliche Grundlagen für die rechtliche Situation von Familien und Pflegefamilien sind das Achte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Eltern haben ein Recht auf Hilfe zur Erziehung, wenn sie mit eigenen Mitteln und Möglichkeiten die Erziehung ihres Kindes nicht oder nicht im ausreichenden Umfang gewährleisten können (§ 27 SGB VIII).

Wie lange darf ein Kind in einer Pflegefamilie bleiben?

  • Welche Kinder werden zu Pflegekindern?
  • Was ist der Unterschied zwischen einem Pflegekind und einem Adoptivkind?
  • Was sind die Voraussetzungen für eine Pflegeelternschaft?
  • Als kinderloses Paar ein Pflegekind aufnehmen – geht das?
  • Ihr wollt ein Pflegekind aufnehmen? Wo ihr euch bewerben könnt!
  • Wie viel Geld bekommt ihr für die Aufnahme eines Pflegekindes?
  • Was solltet ihr bedenken, bevor ihr Pflegeeltern werdet?

Ein Pflegekind zu haben, bedeutet Elternschaft auf Zeit. Pflegefamilien wissen somit nie, wie lange das Kind letztlich bleiben wird. Bevor ihr ein Pflegekind aufnehmen möchtet, solltet ihr euch folgende Fragen stellen: Welche Voraussetzungen müssen wir als Pflegeeltern erfüllen? Wie gestaltet sich das Verhältnis mit der Pflegeperson? Und können wir gut loslassen, wenn die Zeit der Trennung gekommen ist? Alle Infos zum Thema Pflegeelternschaft findet ihr hier.

Pflegekinder bringen in den meisten Fällen eine längere Leidensgeschichte mit. Zum Beispiel, weil die Eltern der Ursprungsfamilie durch Krankheit, finanzielle Not oder Drogenabhängigkeit nicht in der Lage sind, sich gut um ihr Kind zu kümmern. Weil der zweite Elternteil nicht da oder unbekannt ist. Pflegekinder sind häufig vernachlässigt worden oder haben physische oder psychische Gewalt erfahren. Und diese Erfahrungen haben sie natürlich geprägt und werden das Zusammenleben in einer neuen Ersatz-Familie nie ganz einfach machen. Pflegekinder werden in der Regel gegen den Willen der leiblichen Eltern aus der Familie genommen. Daher ist eine Adoption der betreffenden Kinder zunächst nicht möglich. Erst wenn aus der Zwischenlösung zum Schutz des Kindes in vielen Fällen ein Dauerpflegeverhältnis wird und die leiblichen Eltern einer Freigabe zustimmen, könnte sich eine Adoption anschließen.

Welche Gründe müssen vorliegen um das alleinige Sorgerecht zu bekommen?

Das Kindeswohl steht im Zentrum jeder Sorgerechtsentscheidung. Das Familiengericht wird nur dann tätig, wenn es das Kind vor Gefahr für sein körperliches, geistiges oder seelisches Wohl oder wegen Gefahr für sein Vermögen schützen muss. Die Annahme, dass ein Sorgeberechtigter „schlechter Umgang“ für das Kind sei, reicht ohne Beweise für die Gefährdung des Kindeswohls daher nicht für einen Sorgerechtsentzug aus. Dieser Sachverhalt wäre unter Umständen in einem gesonderten Verfahren zum Umgangsrecht zu beantworten.

Auch bei einer Scheidung liegt regelmäßig kein Grund für die Teilung des Sorgerechts vor. Es ist stets ratsam, den Konflikt um die Beendigung der Ehe nicht über Kinder auszutragen, sondern eine Regelung zu finden, die ein praktikables und kindeswohlorientiertes Zusammenleben ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund kann es sinnvoll sein, eine Absprache über die alltägliche Ausübung des Sorgerechts vertraglich zu fixieren (sogenannte Sorgerechtsvereinbarung).

Das alleinige Sorgerecht muss beim zuständigen Familiengericht beantragt werden. Der formlose Antrag kann bei Zustimmung des anderen Berechtigten relativ knapp ausfallen. Weigert sich der Andere, ist eine ausführliche Begründung und gegebenenfalls das Anfügen von Beweisen und Belegen notwendig. Das Jugendamt berät oftmals bei der Antragsstellung und bestätigt die Ausführungen des Antragsstellers gegebenenfalls vor Gericht. In der Begründung ist detailliert auszuführen, warum der andere Elternteil kein geeigneter Sorgeberechtigter ist und ihm deshalb das Sorgerecht entzogen werden muss. Den Antrag kann entweder eines der Elternteile oder sogar das Jugendamt stellen.