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Wo kann ich in Berlin ein Führungszeugnis beantragen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wo kann ich in Berlin ein Führungszeugnis beantragen?
  2. Wie lange dauert ein Führungszeugnis in Berlin?
  3. Was brauche ich um ein Führungszeugnis online zu beantragen?
  4. Was braucht man alles für ein Führungszeugnis?
  5. Was kostet ein erweitertes Führungszeugnis in Berlin?
  6. Was darf nicht im Führungszeugnis stehen?
  7. Was kostet ein Führungszeugnis in Berlin?
  8. Was ist der Unterschied zwischen einem normalen und einem erweiterten Führungszeugnis?
  9. Wird einem das Führungszeugnis zugeschickt?
  10. Wo ist der Unterschied zwischen Führungszeugnis und erweiterten Führungszeugnis?
  11. Wird jede Geldstrafe ins Führungszeugnis eingetragen?
  12. Wie lange dauert es bis ein Führungszeugnis da ist?
  13. Welche Strafen stehen im Führungszeugnis?
  14. Wie oft darf der Arbeitgeber ein Führungszeugnis verlangen?
  15. Welche Straftaten stehen nicht im erweiterten Führungszeugnis?

Wo kann ich in Berlin ein Führungszeugnis beantragen?

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Wie lange dauert ein Führungszeugnis in Berlin?

‌Das Führungszeugnis (umgangssprachlich Polizeiliches Führungszeugnis) ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister, in dem aufgeführt wird, ob die antragstellende Person vorbestraft ist. Diese Urkunde wird vom Bundesamt für Justiz ausgestellt und auf grünem Spezialpapier gedruckt, um Fälschungen zu unterbinden. ‌‌Meist wird das Führungszeugnis benötigt, wenn man sich für eine neue Stelle bewirbt. Der Arbeitgeber will sich anhand des Führungszeugnisses darüber informieren, ob es sich beim Bewerber um eine zuverlässige Person handelt, die in der Vergangenheit noch nicht straffällig geworden ist. Außerdem werden Führungszeugnisse für die Vorlage bei einer Behörde ausgestellt, wenn es beispielsweise darum geht, eine Genehmigung für das Betreiben einer Gaststätte zu erhalten. ‌‌In Deutschland kann jede Person nach Vollendung des 14. Lebensjahres ihr Führungszeugnis beantragen. Die rechtlichen Grundlagen für die Beantragung des Führungszeugnisses sind in § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) festgelegt. Es ist nicht möglich, einer anderen Person die Vollmacht zu erteilen, das Führungszeugnis zu beantragen. ‌‌Wurde ein privates Führungszeugnis beantragt, wird das Dokument direkt an die Meldeadresse der antragstellenden Person oder des gesetzlichen Vertreters gesendet. Wenn der Antragsteller längere Zeit abwesend ist, kann er das Führungszeugnis an eine andere Adresse senden lassen, muss dabei jedoch der Adressat bleiben: ‌‌Max Mustermann (Antragsteller) ‌‌c/o Sabine Musterfrau ‌‌Musterstraße 1 ‌‌12345 Musterstadt ‌‌Ein behördliches Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die betreffende Behörde gesendet, wenn der Antragsteller nicht die vorherige Einsichtnahme wünscht.

‌Das Führungszeugnis (umgangssprachlich Polizeiliches Führungszeugnis) ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister, in dem aufgeführt wird, ob die antragstellende Person vorbestraft ist. Diese Urkunde wird vom Bundesamt für Justiz ausgestellt und auf grünem Spezialpapier gedruckt, um Fälschungen zu unterbinden. ‌‌Meist wird das Führungszeugnis benötigt, wenn man sich für eine neue Stelle bewirbt. Der Arbeitgeber will sich anhand des Führungszeugnisses darüber informieren, ob es sich beim Bewerber um eine zuverlässige Person handelt, die in der Vergangenheit noch nicht straffällig geworden ist. Außerdem werden Führungszeugnisse für die Vorlage bei einer Behörde ausgestellt, wenn es beispielsweise darum geht, eine Genehmigung für das Betreiben einer Gaststätte zu erhalten. ‌‌In Deutschland kann jede Person nach Vollendung des 14. Lebensjahres ihr Führungszeugnis beantragen. Die rechtlichen Grundlagen für die Beantragung des Führungszeugnisses sind in § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) festgelegt. Es ist nicht möglich, einer anderen Person die Vollmacht zu erteilen, das Führungszeugnis zu beantragen. ‌‌Wurde ein privates Führungszeugnis beantragt, wird das Dokument direkt an die Meldeadresse der antragstellenden Person oder des gesetzlichen Vertreters gesendet. Wenn der Antragsteller längere Zeit abwesend ist, kann er das Führungszeugnis an eine andere Adresse senden lassen, muss dabei jedoch der Adressat bleiben: ‌‌Max Mustermann (Antragsteller) ‌‌c/o Sabine Musterfrau ‌‌Musterstraße 1 ‌‌12345 Musterstadt ‌‌Ein behördliches Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die betreffende Behörde gesendet, wenn der Antragsteller nicht die vorherige Einsichtnahme wünscht.

Antrag ‌(1) Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Zeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt (Führungszeugnis). Hat sie eine gesetzliche Vertretung, ist auch diese antragsberechtigt. Ist die Person geschäftsunfähig, ist nur ihre gesetzliche Vertretung antragsberechtigt. ‌‌(2) Wohnt die antragstellende Person innerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, ist der Antrag persönlich oder mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift schriftlich bei der Meldebehörde zu stellen. Bei der Antragstellung sind die Identität und im Fall der gesetzlichen Vertretung die Vertretungsmacht nachzuweisen. Die antragstellende Person und ihre gesetzliche Vertretung können sich bei der Antragstellung nicht durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Die Meldebehörde nimmt die Gebühr für das Führungszeugnis entgegen, behält davon zwei Fünftel ein und führt den Restbetrag an die Bundeskasse ab. ‌‌(3) Wohnt die antragstellende Person außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, so kann sie den Antrag unmittelbar bei der Registerbehörde stellen. Absatz 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. ‌‌(4) Die Übersendung des Führungszeugnisses ist nur an die antragstellende Person zulässig. ‌‌(5) Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so ist es der Behörde unmittelbar zu übersenden. Die Behörde hat der antragstellenden Person auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren. Die antragstellende Person kann verlangen, daß das Führungszeugnis, wenn es Eintragungen enthält, zunächst an ein von ihr benanntes Amtsgericht zur Einsichtnahme durch sie übersandt wird. Die Meldebehörde hat die antragstellende Person in den Fällen, in denen der Antrag bei ihr gestellt wird, auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Das Amtsgericht darf die Einsicht nur der antragstellenden Person persönlich gewähren. Nach Einsichtnahme ist das Führungszeugnis an die Behörde weiterzuleiten oder, falls die antragstellende Person dem widerspricht, vom Amtsgericht zu vernichten. ‌‌(6) Wohnt die antragstellende Person außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, so kann sie verlangen, dass das Führungszeugnis, wenn es Eintragungen enthält, zunächst an eine von ihr benannte amtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland zur Einsichtnahme durch sie übersandt wird. Absatz 5 Satz 5 und 6 gilt für die amtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland entsprechend.‌

Was brauche ich um ein Führungszeugnis online zu beantragen?

Quelle:Bundesministerium des Innern und für Heimat; Bundesdruckerei GmbH

Ihr Führungszeugnis können Sie schnell, einfach und sicher mit Ihrem Online-Ausweis beantragen.

Was braucht man alles für ein Führungszeugnis?

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Was kostet ein erweitertes Führungszeugnis in Berlin?

Laut Rahmenvereinbarung über die Durchführung Schulpraktischer Studien vom 14.06.2022 ist ab dem Wintersemester 2022/23 ein erweitertes Führungszeugnis bei Antritt des Berufsfelderschließenden Praktikums an Ihrer gewählten Praktikumsschule, vorzulegen.

Die Ausstellung erfolgt bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes (in Berlin über das zuständige Bürgeramt) und wird von Ihnen selbstständig beantragt. Für das Berufsfelderschließende Praktikum müssen Sie ein erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke beantragen. Dieses erhalten Sie im Anschluss postalisch an Ihre Meldeanschrift übersandt. Im Anschluss können Sie das erweiterte Führungszeugnis dann selbstständig an Ihrer Praktikumsschule vorlegen.

Was darf nicht im Führungszeugnis stehen?

29.05.2015, 18:02 Uhr

Drogendelikte, Alkoholfahrten, Steuerhinterziehung - wer ein Führungszeugnis vorlegen soll, kommt bei dem Gedanken an dessen Inhalt womöglich ins Schwitzen. Welche Delikte können einem zum Verhängnis werden? Und wann verjähren die Einträge?

Der Job ist fast sicher, der Vertrag schon unterschriftsreif. Der Arbeitgeber braucht nur noch ein paar Unterlagen, unter anderem das Führungszeugnis. Das zu beschaffen, ist kein Problem: Man stellt - am besten online - einen Antrag beim Bundesamt für Justiz, zahlt 13 Euro und bekommt die gewünschte Urkunde nach zwei bis drei Wochen zugesandt. Alternativ wendet man sich an das örtliche Meldeamt. So weit, so simpel. Heikler ist da schon die Frage: Was steht überhaupt drin und wie lange? Kann es dem Mittzwanziger noch auf die Füße fallen, wenn er als pubertärer Tunichtgut Autos demoliert hat oder mit Drogen erwischt wurde? Muss sich die ehemalige Gorleben-Aktivistin noch Jahre später wegen schweren Landfriedensbruchs verantworten? Kann einem eine Filesharing-Abmahnung schon den Job vermasseln?

Was kostet ein Führungszeugnis in Berlin?

Das Führungszeugnis kostet 13 Euro und ist ab Erteilung in der Regel drei Monate gültig (- dies liegt jedoch im Ermessen der Stelle, der das Führungszeugnis vorzulegen ist). Das Bundesamt für Justiz ist für die Ausstellung von Führungszeugnissen zuständig und sendet das Führungszeugnis nach Fertigstellung postalisch an die antragstellende Person. Wenn es sich jedoch um ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde handelt, wird das Bundesamt für Justiz das Dokument direkt an die betreffende Behörde schicken.

Was ist der Unterschied zwischen einem normalen und einem erweiterten Führungszeugnis?

Beim Bundeszentralregister handelt es sich um ein zentrales amtliches Register, das gemäß §1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) durch das Bundesamt für Justiz geführt wird. In das Bundeszentralregister, das übrigens seinen Sitz in Bonn hat, werden Vorstrafen und weitere relevante Eintragungen aufgenommen. Dazu gehören etwa Vermerke über die Schuldfähigkeit oder eventuelle Strafzurückstellungen bei Straftaten aufgrund von Betäubungsmittelabhängigkeit.

Aus diesem Register können Eintragungen über Strafurteile nach Ablauf der entsprechenden Frist getilgt, also wieder vollständig entfernt werden. Sowohl der Bundeszentralregisterauszug als auch das Führungszeugnis können hier angefordert werden. Der BZR-Auszug ist dabei umfassender als das Führungszeugnis und die Einträge bleiben länger gespeichert. Anders als es der häufig gebrauchte Ausdruck „polizeiliches Führungszeugnis“ vermuten lässt, hat die Polizei mit diesem Vorgang nichts zu tun.

Außer der jeweils betroffenen Person erhält aber nicht jeder Auskunft aus dem Bundeszentralregister, sondern nur die in § 41 BZRG aufgeführten Stellen dürfen einen uneingeschränkten Auszug verlangen. Dazu gehören natürlich vor allem die Gerichte und Staatsanwaltschaften.

Wird einem das Führungszeugnis zugeschickt?

Zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch sind Arbeitgeber in der öffentlichen Kinder- und Jugendarbeit seit Januar 2012 verpflichtet, sich von jeder Person, die beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige betreut, erzieht oder ausbildet, ein erweitertes Führungszeugnis zu verlangen (§ 72a SGB VIII).

Neben den im „einfachen“ Führungszeugnis eingetragenen Straftatbeständen werden im erweiterten Führungszeugnis auch minderschwere Verurteilungen und zusätzliche Sexualstraftaten eingetragen.

Wo ist der Unterschied zwischen Führungszeugnis und erweiterten Führungszeugnis?

Ein sogenanntes „erweitertes Führungszeugnis“ ist eine besondere Art des Führungszeugnisses, das mehr Informationen über Verurteilungen enthält als ein gewöhnliches Führungszeugnis. Es handelt sich also sozusagen um ein „Führungszeugnis Plus“. Das erweiterte Führungszeugnis kann nur unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden (vgl. § 30a BZRG).

Ein erweitertes Führungszeugnis unterscheidet sich von einem gewöhnlichen Führungszeugnis durch seinen (erweiterten) Inhalt. In das erweiterte Führungszeugnis werden nämlich auch bestimmte Verurteilungen aufgenommen, die ein gewöhnliches Führungszeugnis – aus Gründen der Resozialisierung des Täters – nicht oder nicht mehr mehr beinhalten darf. Konkret geht es dabei vor allem um Sexualdelikte und weitere Delikte in Bezug auf Kinder- und Jugendschutz. Dabei werden auch geringfügige Verurteilungen aufgeführt, die im gewöhnlichen Führungszeugnis beispielsweise nicht enthalten sind, weil sie „nur“ 90 Tagessätze oder weniger betragen.

Wird jede Geldstrafe ins Führungszeugnis eingetragen?

Sie benötigen ein Führungszeugnis für den Beruf oder das Ehrenamt. Deshalb wollen Sie ein Führungszeugnis beantragen. Es interessiert Sie, was das Führungszeugnis oder das Bundeszentralregister ist und was die Folgen eines Eintrages im Bundeszentralregister sind. Sie haben gehört, dass man ein Führungszeugnis online beantragen kann. Rechtsanwalt Dietrich als Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin beantwortet Ihnen im Folgenden die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Führungszeugnis und dem Bundeszentralregister. Soweit Sie ein Führungszeugnis benötigen, erfahren Sie, wo Sie das Führungszeugnis beantragen können. Rechtsanwalt Dietrich kann dieses nicht für Sie beantragen. Rechtsanwalt Dietrich erklärt Ihnen insbesondere:

Das Bundeszentralregister ist das eigentliche Register, in dem die vom Gesetz vorgesehenen Eintragungen vermerkt sind. Es wird vom Bundesamt für Justiz geführt. Während die Behörde unproblematisch Einblick in das von ihr geführte Register hat, kann eine betroffene Person grundsätzlich nur auf Antrag eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister über die sie betreffenden Eintragungen erhalten. Der Person wird dann vom Bundesamt für Justiz ein Führungszeugnis ausgestellt, welches bestimmte Eintragungen enthält, die auch so im Bundeszentralregister vorhanden sind.

Wie lange dauert es bis ein Führungszeugnis da ist?

  • Allgemeine Informationen
  • Rechtsgrundlagen
  • Vorzulegende Unterlagen / Formulare
  • Fristen und Bearbeitungsdauer
  • Ablauf und Verfahren
  • Kosten und Gebühren

Sie können Ihr Führungszeugnis online über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen. Hierfür benötigen Sie den neuen elektronischen Personalausweis beziehungsweise einen elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit AusweisApp2.

Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis über den sie betreffen­den Inhalt des Registers erteilt (gemäß § 30 BZRG). Dieses kann für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (behördliches Führungszeugnis) erteilt werden.

Das Führungszeugnis wird durch das Bundesamt für Justiz ausgestellt. Ein Privatführungszeugnis übersendet das Bundesamt für Justiz nur an die antragstellende Person. Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde wird der betreffenden Be­hör­de durch das Bundesamt für Justiz unmittelbar übersandt.

Welche Strafen stehen im Führungszeugnis?

Das Führungszeugnis ist eine behördliche Urkunde, welche die Vorstrafen einer Person auflistet.

Bestenfalls steht darin: "Inhalt: Keine Eintragung".

Ein Führungszeugnis wird in der Regel zur Einstellung bei einem Arbeitgeber oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt. Es wird bei der örtlichen Meldebehörde (Haupt- oder Nebenwohnsitz) beantragt und als Auszug aus dem Bundeszentralregister durch die Behörde des Bundesamts für Justiz in Bonn ausgestellt.

Wie oft darf der Arbeitgeber ein Führungszeugnis verlangen?

Es handelt sich um ein offizielles Dokument, das früher polizeiliches Führungszeugnis hieß, in der Schweiz und Österreich heißt es im Alltag Leumundszeugnis. In Deutschland ist ein Führungszeugnis ein Auszug aus dem Bundeszentralregister des Bundesamts für Justiz. Dort werden strafrechtlich relevante Daten über Verurteilungen, Schuldunfähigkeit, Entscheidungen von Verwaltungsgerichten und andere Daten gespeichert. Im Bundeszentralregister sind auch Informationen über die Verurteilung deutscher Staatsbürger im Ausland oder in Deutschland lebender ausländischer Staatsbürger enthalten.

  • Die einfachste Form ist das Führungszeugnis für private Zwecke. Darin sind nur Verurteilungen für Geldstrafen mit mehr als 90 Tagessätzen und Bewährungsstrafen von mindestens 3 Monaten Dauer sowie Haftstrafen enthalten.
  • Das Europäische Führungszeugnis ist für in Deutschland lebende EU Bürger gedacht. Es enthält auch Einträge über Verurteilungen im Herkunftsland.
  • Das erweiterte Führungszeugnis wird gefordert, wenn der Bewerber im Rahmen seiner Tätigkeit mit Minderjährigen in Kontakt kommt.
  • Darüber hinaus können bestimmte Behörden ein Führungszeugnis anfordern, das mehr Daten als das private Führungszeugnis enthält.

Das darf nur dann geschehen, wenn der Bewerber in einer Vertrauensposition eingesetzt werden soll. Das trifft beispielsweise zu, wenn er mit größeren Geldsummen oder Sachwerten umgehen soll (Post, Bank, Versandhandel, Paketdienste), wenn er im Sicherheitsgewerbe beschäftigt ist oder als Erzieher, Lehrer, Trainer oder ähnliches für Kinder verantwortlich ist. Das Führungszeugnis dient dazu, den Arbeitgeber davon zu überzeugen, dass der Bewerber die notwendige Eignung für die Stelle hat. Deswegen darf nicht jeder Arbeitgeber ein Führungszeugnis anfordern. Er muss nachweisen können, dass er ein berechtigtes Interesse daran hat, zu erfahren, ob der Bewerber Einträge im Strafregister hat.

Welche Straftaten stehen nicht im erweiterten Führungszeugnis?

Es ist zwischen dem Bundeszentralregister und dem sog. Führungszeugnis zu unterscheiden, wobei es auch beim Führungszeugnis verschiedene Varianten gibt. Das Führungszeugnis bildet nur einen Teil der Eintragungen im Bundeszentralregister ab. Dies bedeutet:

  • Ins Bundeszentralregister wird jede Strafe eingetragen.
  • Im Führungszeugnis erscheinen Strafen nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, die im  Bundeszentralregistergesetz vorgegeben sind. Daher bleiben „kleinere“ Strafen dort oft unerwähnt. Nur in diesem Fall darf sich der Betroffene als „nicht vorbestraft“ bezeichnen.