:

Was muss Mieter bei Sanierung dulden?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was muss Mieter bei Sanierung dulden?
  2. Was darf ich als Vermieter umbauen?
  3. Kann man als Mieter Modernisierungsmaßnahmen ablehnen?
  4. Was ist eine bauliche Veränderung als Mieter?
  5. Wie lange darf eine Sanierung dauern?
  6. Wie lange darf der Vermieter sanieren?
  7. Was zählt noch als Umbau?
  8. Kann der Vermieter wegen Umbau kündigen?
  9. Kann der Vermieter zur Sanierung gezwungen werden?
  10. Kann ich als Mieter einen bestimmten Handwerker ablehnen?
  11. Was gehört alles zu baulichen Veränderungen?
  12. Was Mieter einbauen dürfen?
  13. Welche Rechte haben Mieter bei Renovierung?
  14. Wie lange muss ich Renovierungsarbeiten dulden?
  15. Was ist der Unterschied zwischen Sanierung und Umbau?

Was muss Mieter bei Sanierung dulden?

Eine Unterscheidung ist dabei wichtig, sagt Helena Klinger vom Eigentümerverband Haus & Grund: Wird saniert oder modernisiert? "Den Unterschied zwischen Sanieren und Modernisieren kann man vereinfacht auf die Formel bringen "Reparieren versus Verbessern des Wohnungszustands"", so Klinger.

Weiterlesen nach der Anzeige

Weiterlesen nach der Anzeige

Was darf ich als Vermieter umbauen?

Wenn der Umbau zumutbar und das Mietverhältnis nicht gekündigt ist, darf der Vermieter umbauen. Mieterinnen und Mieter sind zur Mitwirkung verpflichtet und müssen die nötigen Vorbereitungen wie Räumen, Zugänglichhalten der Wohnung, Vorkehrungen zum Schutz der Möbel und Wohnungseinrichtungen vornehmen. Auch der Vermieter ist verpflichtet, vor und während dem Umbau die Unannehmlichkeiten für die Mieter so gering wie möglich zu halten.

Der Vermieter muss die Mieter vor Beginn der Bauarbeiten über Umfang und Zeitplan informieren, damit sie genügend Zeit haben, die nötigen Vorkehrungen zu treffen. Wenn Sie weitere Fragen haben, stellen Sie diese dem Vermieter schriftlich. Handeln Sie frühzeitig: Sie können sich auch an den Vermieter wenden, wenn der Umbau noch nicht offiziell angekündigt worden ist. Ein gesetzliches Mitspracherecht für Mieter gibt es nicht. Sie können sich aber trotzdem mit anderen Mietern im Haus zusammenschliessen und dem Vermieter gemeinsame Forderungen und Wünsche unterbreiten.

Kann man als Mieter Modernisierungsmaßnahmen ablehnen?

Aktualisiert am 06. Juni 2023 497.680 mal angesehen92% fanden diesen Ratgeber hilfreich

Das Wichtigste in Kürze

Was ist eine bauliche Veränderung als Mieter?

Bauliche Veränderungen der Mietsache (z. B. Einziehen oder Entfernen von Zwischenwänden, Erstellen von Mauerdurchbrüchen, Einbau einer Etagenheizung) darf der Mieter grundsätzlich nur mit Einwilligung des Vermieters durchführen. Ausgenommen sind Veränderungen geringfügiger Art im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs.

Der Vermieter darf dem Wohnungsmieter nicht ohne triftige, sachbezogene Gründe Maßnahmen verbieten, die dem Mieter die Nutzungsmöglichkeiten der Wohnung als Mittelpunkt seines Lebens verbessern.[1]

Wie lange darf eine Sanierung dauern?

Zu einer Wohnungsrenovierung gehört die Beseitigung von Verschleiß- oder Gebrauchsspuren wie zum Beispiel das Streichen der Wände, die Erneuerung des Bodenbelags oder der Austausch von Türen.

Eine Wohnungsmodernisierung bedeutet eine Wertsteigerung der Immobilie. Aber auch die Qualitätsverbesserung dieser durch beispielsweise neueste Technik, eine neue Küche oder Maßnahmen zur Energie-Einsparung von Wasser und Strom.

Dahingegen zählt zur Wohnungssanierung das Beheben oder Vorbeugen von Schäden oder Mängeln wie dies unter anderem bei Schimmel, defekten Heizkörpern oder undichten Fenstern der Fall ist.

Gründe für eine Wohnungssanierung können sein:

    • Brand
    • Wasserschaden
    • Bröckelnde Wände
    • Hochwasser

Wie lange darf der Vermieter sanieren?

Lärm durch Bauarbeiten: es stellen sich für Mieter in der Regel folgende Fragen:

- was müssen Mieter dulden?

- wann kann eine Mietminderung möglich sein?

Auch wenn der Vermieter der Auftraggeber ist, von den Bauarbeiten Kenntnis hat, müssen von den Arbeiten ausgehende Beeinträchtigungen dem Vermieter mitgeteilt werden:Mängel mitteilen, Mietminderung und Ansprüche geltend machen

Musterbrief - Vermieter über Ruhestörung, Lärm informieren 

Es kann sich empfehlen, besonders wenn eine Mietminderung beabsichtigt ist, ein Lärmprotokoll zu führen:Mustervorlage Lärmprotokoll - Störungen als Mieter nachweisen

Was zählt noch als Umbau?

Die Abgrenzung des Begriffes Umbau von dem Ersatz einzelner Bauteile (Sanierung) und dem Neubau kann Schwierigkeiten bereiten, ist aber baurechtlich bedeutsam.

Der Austausch schadhafter Fenster definiert an sich noch keinen Umbau. Bleibt bei einem Gebäude die denkmalgeschützte Fassade erhalten, werden drinnen alle Wände und Decken abgebrochen und verändert wieder neu errichtet, ist dies rechtlich ein Umbau.

Beim Umbau des Volksparkstadions (1997/98) wurden nacheinander die Ost-, Süd-, West- und Nordtribüne abgebrochen und durch Neubauten ersetzt. Kein Bauteil blieb erhalten, auch das Spielfeld wurde um 90° gedreht, trotzdem gelten diese Baumaßnahmen als Umbau. Bei einem Neubau sind meist höhere Anforderungen zu erfüllen (Beispiel: Bei einem Neubau eines Stadions würde auch der gewählte Standort, stadtplanerisch, verkehrstechnisch usw., geprüft werden, bei einem Umbau nicht).

Kann der Vermieter wegen Umbau kündigen?

Die Kündigung eines Mietverhältnisses trifft viele Mieter völlig unerwartet. Deshalb sieht das Gesetz in § 573 BGB vor, dass eine Kündigung nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses möglich ist. Ein solches berechtigtes Interesse wird u.a. nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB angenommen, wenn der Vermieter beabsichtigt, die Wohnung zu sanieren, modernisieren, umzubauen oder vollständig abzureisen und neu zu errichten.

Die Kündigung wegen Sanierung wird daher auch als Verwertungskündigung bezeichnet.

Kann der Vermieter zur Sanierung gezwungen werden?

Auf Mieter und Vermieter kommen weitere Mietrechtänderungen zu. Beim 2013 in Kraft getretenen Mietrechtsänderungsgesetz wurde vor allem der Bereich der energetischen Gebäudesanierung neu geregelt. Dabei soll es jedoch nicht bleiben: Die nächste Mietrechtsreform ist bereits angekündigt und hält weitere Neuerungen bei der Umlage von Modernisierungskosten bereit.

Wichtige Mietrechtänderungen betreffen die energetische Gebäudesanierung. Mit dem Mietrechtsänderungsgesetz von 2013 wollte der Gesetzgeber für Vermieter Baumaßnahmen zur energetischen Sanierung vereinfachen und damit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Wie zuvor muss der Vermieter die Baumaßnahmen drei Monate vor Baubeginn ankündigen. Das soll dem Wohnungsmieter ausreichend Zeit geben, die Ankündigung überprüfen und sich auf die Bauarbeiten vorbereiten zu können. Sobald der Mieter die Ankündigung erhalten hat, hat er ein außerordentliches Kündigungsrecht zum übernächsten Monat.

Ankündigung der energetischen Modernisierung

Kann ich als Mieter einen bestimmten Handwerker ablehnen?

Mieter haben eine Duldungspflicht und müssen daher Handwerker in die Wohnung lassen. Hier erfahren Sie, wie Sie den Handwerkertermin korrekt ausmachen und was Sie tun können, wenn der Mieter die Handwerker trotzdem nicht in die Wohnung lässt.

Was gehört alles zu baulichen Veränderungen?

Die bauliche Veränderung ist in § 20 Abs. 1 WEG als jede Maßnahme definiert, die über die ordnungsgemäße Erhaltung des Gemeinschaftseigentums hinausgeht. Zur Einordnung, was hiermit genau gemeint ist, hilft zunächst die Abgrenzung zur Erhaltung, welche Teil der ordnungsgemäßen Verwaltung ist.

Die Erhaltungsmaßnahmen finden sich wiederum in § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG und setzen sich aus der Instandhaltung und der Instandsetzung (vgl. § 13 Abs. 2 WEG) zusammen:

Hierbei meint die Instandsetzung alle Maßnahmen, die der Erneuerung oder Auswechslung eines beschädigten Bauteils dienen, kurz: der Reparatur. Es geht also darum, erstmals einen ordnungsgemäßen Zustand herzustellen und etwaige Mängel zu beseitigen. 

Zu den gängigen baulichen Veränderungen, die immer wieder Gegenstand von Eigentümerversammlungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft werden können, zählen regelmäßig folgende Maßnahmen:

  • Wanddurchbrüche
  • Gartenarbeiten, die über die übliche Gartenpflege hinausgehen
  • Errichtung eines Grillplatzes
  • Anbau einer Markise 
  • Anbau einer Parabolantenne
  • Umbau der Balkone
  • Errichtung von Garagen auf noch unbebauten Grundstücksteilen
  • Einbau eines Aufzugs
  • Ersatzloses Fällen eines Baumes im Garten
  • Einbau von Dachfenstern 
  • Einrichtung einer Dachterrasse

Was Mieter einbauen dürfen?

Küche blau, Schlafzimmer rot, Flur grün? Während Mieter eine Wohnung bewohnen, dürfen sie die Wände so knallig bunt gestalten, wie sie wollen. Bevor sie aber wieder ausziehen, müssen sie Zimmerwände in hellen, neutralen Farben streichen. Weiß muss es nicht unbedingt sein, aber eine Farbe, die für möglichst viele Interessenten akzeptabel ist, stellte der Bundesgerichtshof fest (Az.: VIII ZR 416/12).

Will der Nutzer der Wohnung selbst den alten Kühlschrank oder Herd gegen einen moderneren austauschen, dürfe er das, erläutert Beate Heilmann, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein. Er müsse aber für die ordentliche Aufbewahrung des Vermieterherdes sorgen. Zieht der Mieter aus, müsse er seinen neuen Herd ausbauen und den alten wieder einsetzen, wenn der Vermieter dies verlangt.

Welche Rechte haben Mieter bei Renovierung?

Die Begriffe Renovierung oder Schönheitsreparatur werden häufig synonym füreinander verwendet. Schönheitsreparaturen umfassen im eigentlichen Sinne jedoch lediglich die Reparaturen von Verschleißerscheinungen, die durch das tägliche Leben in der Wohnung entstehen.

Tätigkeiten, die unter den Bereich Schönheitsreparaturen fallen, sind:

    • Tapezieren und Streichen der Decken und Wände
    • Innenseitige Streichen der Türen
    • Reinigung und gegebenenfalls Streichen der Fußböden
    • Streichen der Heizkörper

3243

Mietspiegel Datensätze Das entspricht 92% aller Standorte mit Mietspiegel

Wie lange muss ich Renovierungsarbeiten dulden?

Grundsätzlich darf jeder Mieter seine Wohnung renovieren und auch der Vermieter darf entsprechende Arbeiten ausführen lassen. Die Nachbarn müssen den hiermit verbundenen Lärm, aber auch den Schmutz in der Regel tolerieren. Dies gilt jedoch nur, wenn sich die Lärmbelästigung durch die Renovierung der Wohnung im normalen Rahmen hält. Doch wie gestalten sich diese normalen Grenzen?

Ein Anhaltspunkt hierfür sind die Dauer und Häufigkeit derartiger Arbeiten. Bei Nachbarn, die ihre Wohnung einmal im Quartal renovieren oder umbauen, stellt sich zum Beispiel die Frage, ob dies noch allgemein üblich und als normaler Gebrauch der Wohnung einzustufen ist. Denn die anderen Mietparteien müssen in diesem Fall häufige Störungen und Lärm in Kauf nehmen. Dasselbe gilt, wenn sich diese Arbeiten über einen längeren Zeitraum von z. B. eineinhalb Monaten hinziehen.

Außerdem sind die Verursacher des Lärms zur gegenseitigen Rücksichtnahme angehalten. Sie haben dafür zu sorgen, dass die Arbeiten zügig verlaufen und dass sich die Dauer der Beeinträchtigung der Nachbarn auf ein Minimum beschränkt.

Was ist der Unterschied zwischen Sanierung und Umbau?

Die Kündigung eines Mietverhältnisses trifft viele Mieter völlig unerwartet. Deshalb sieht das Gesetz in § 573 BGB vor, dass eine Kündigung nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses möglich ist. Ein solches berechtigtes Interesse wird u.a. nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB angenommen, wenn der Vermieter beabsichtigt, die Wohnung zu sanieren, modernisieren, umzubauen oder vollständig abzureisen und neu zu errichten.

Die Kündigung wegen Sanierung wird daher auch als Verwertungskündigung bezeichnet.