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Kann man eine SEPA Lastschrift kündigen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kann man eine SEPA Lastschrift kündigen?
  2. Wie schreibe ich eine Kündigung der Einzugsermächtigung?
  3. Wie sperre ich ein SEPA Lastschriftmandat?
  4. Wie lange kann man eine SEPA Lastschrift zurückholen?
  5. Kann man eine Abbuchung verhindern?
  6. Ist eine SEPA Lastschrift kostenpflichtig?
  7. Wann endet eine Einzugsermächtigung?
  8. Kann ich mein Konto für Lastschriften sperren?
  9. Wer löscht SEPA Lastschriftmandat?
  10. Wer zahlt die Kosten für eine Rücklastschrift?
  11. Was passiert wenn man einer Lastschrift widerspricht?
  12. Kann man einer Lastschrift widersprechen?
  13. Was ist der Unterschied zwischen Einzugsermächtigung und Lastschrift?
  14. Was ist der Unterschied zwischen einer Lastschrift und einer SEPA Lastschrift?
  15. Wer löscht SEPA-Lastschriftmandat?

Kann man eine SEPA Lastschrift kündigen?

Zwar muss ein SEPA-Mandat nicht zwingend in Papierform erteilt werden, doch der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Sie müssen also eine Kündigung schreiben, eigenhändig unterschreiben und per Post an den Vertragspartner schicken. Dabei gibt es keine Kündigungsfristen, doch sollten Sie darauf achten, wann der nächste Betrag fällig ist.

Verschicken Sie das Schreiben rechtzeitig und bedenken dabei die Versanddauer sowie die Bearbeitungszeit. Auf Nummer Sicher gehen Sie, wenn Sie das Dokument per Einschreiben mit Rückschein versenden. Eine Einzugsermächtigung für eine einmalige Überweisung müssen Sie nicht widerrufen.

Wie schreibe ich eine Kündigung der Einzugsermächtigung?

Wer einem Unternehmen eine Einzugsermächtigung erteilt hat, kann diese schriftlich kündigen. Was gilt es hierbei zu beachten?

Bei der Kündigung einer Einzugsermächtigung oder eines Lastschriftmandats ist zu beachten, dass eine Einzugsermächtigung im Prinzip ein Vertrag zwischen dem Kontoinhaber sowie dem Zahlungsempfänger ist. Die Bank, bei der das Konto geführt wird, von dem die Zahlungen abgebucht werden, ist an der Einzugsermächtigung nicht beteiligt.

Wie Sie ein Lastschriftmandat widerrufen können, erklären wir Ihnen im Folgenden.

Wie sperre ich ein SEPA Lastschriftmandat?

Zahlungen mittels Lastschriftverfahren erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Während in anderen europäischen Mitgliedsstaaten die Kreditkarte das beliebteste Zahlungsmittel darstellt, wird in Deutschland ein Großteil des bargeldlosen Zahlungsverkehrs mittels des einheitlichen europäischen SEPA-Lastschriftverfahrens (SEPA = Single Euro Payments Area) abgewickelt. Voraussetzung für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist lediglich, dass sowohl Zahler als auch Zahlungsempfänger ein Zahlungskonto (Girokonto) führen.

Das Lastschriftverfahren – bequemes und sicheres Zahlungsmittel

Wie lange kann man eine SEPA Lastschrift zurückholen?

Miete, Strom oder der Beitrag fürs Fitnessstudio – für solche Zahlungen sind Lastschriften beliebt.

Eine Lastschrift ist für Verbraucher bequem. Denn egal ob Fitnessstudio oder Stromanbieter – fällige Beträge werden einfach vom Konto abgebucht. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass einem Kontoinhaber unrechtmäßig Geld abgebucht wird.

Kann man eine Abbuchung verhindern?

Sie können Ihre Lastschrift über Ihre Bank oder in der Übersicht im Online-Banking-Bereich sperren. Beachten Sie, dass eine Sperre nicht ausreicht! Sie müssen die jeweilige Lastschrift auch gegenüber Ihrem Händler kündigen. Source

Lastschriften können Sie über Ihre Bank sperren lassen. In Ihrem Online-Banking finden Sie normalerweise einfach eine Übersicht Ihrer Lastschriften oder Lastschriftmandate. Hier können Sie Lastschriften verwalten und sperren. Darüber hinaus können Sie dies auch über Ihre Bank arrangieren.

Ist eine SEPA Lastschrift kostenpflichtig?

SEPA steht für Single Euro Payments Area und den europäischen Zahlungsraum. Zu den SEPA-Ländern gehören alle EU-Mitgliedsstaaten, die drei EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie einige weitere Ausnahmen. Eine Liste der SEPA-Staaten finden Sie hier.

Im Rahmen der europaweiten Vereinheitlichung der Kontonummern (IBAN) wurde der gesamte Zahlungsverkehr innerhalb der EU länderübergreifend wesentlich einfacher gestaltet – auch das Lastschriftverfahren. Kontoinhaber können seit Februar 2014 das SEPA-Lastschriftmandat nutzen, um den Zahlungsempfänger zur Abbuchung zu bevollmächtigen. Dies bietet sich insbesondere bei wiederkehrenden Zahlungen an (z. B. Telefon, Strom, Versicherungsbeiträge etc.). Transfers auf Konten innerhalb eines Landes als auch auf Konten in andere SEPA-Staaten sind hierbei ohne Weiteres möglich.

Die Erteilung des SEPA-Mandats kann auf elektronischem Wege oder auch schriftlich per Formular erfolgen. Das schriftliche Mandat muss außerdem mit einer Unterschrift bestätigt werden. Mandate, die auf elektronischem Wege übertragen werden, sind auch ohne Unterschrift gültig. Ein Mandat enthält folgende Angaben:

  • Zahlungsempfänger
  • Gläubiger-Identifikationsnummer (CI)
  • Name des Zahlenden
  • Bank des Zahlenden
  • IBAN

Zur Sicherstellung der Abwicklung ist die Lastschrift mindestens ein Geschäftstag vor Fälligkeit bei der Zahlstelle vorzulegen. Man unterscheidet zwei Arten von SEPA-Mandaten, Basis Lastschrift und Firmenlastschrift.

Wann endet eine Einzugsermächtigung?

Wer ein Festgeldkonto oder Tagesgeldkonto eröffnen und Geld darauf einzahlen will, dem stehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Zum einen kann er das Geld von seinem Girokonto überweisen oder aber im Administrationsbereich seines Tages- oder Festgeldkontos eine Lastschrift vom Girokonto veranlassen.

Welche Lastschriftverfahren es gibt, worin ihre Unterschiede liegen und worauf bei ihrer Nutzung zu achten ist, beschreiben wir im nachfolgenden Ratgeber.

Die Lastschrift ist ein Instrument des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Mit dem Lastschriftverfahren wird die Abbuchung eines bestimmten Betrages vom Zahlungsempfänger angewiesen – bei einer normalen Überweisung wird der Zahlungsauftrag dagegen vom Zahlenden vorgenommen. Zwar ist das Lastschriftenverfahren hierzulande gesetzlich nicht geregelt, die Modalitäten sind allerdings im Lastschriftabkommen geregelt, einer Vereinbarung zwischen der Deutschen Bundesbank und den Spitzenverbänden der deutschen Kreditwirtschaft.

Kann ich mein Konto für Lastschriften sperren?

Mit einem SEPA-Lastschriftmandat erteilen Sie die Erlaubnis, dass von Ihrem Bankkonto Abbuchungen vorgenommen werden dürfen. Meist wird für diese Abbuchungen eine vertragliche Grundlage (z. B. ein Kaufvertrag oder ein Abo-Vertrag) bestehen. Wenn diese vertragliche Grundlage wegfällt (z. B. durch den Widerruf eines Kaufvertrags oder die Kündigung eines Abo-Vertrags bzw. einer Mitgliedschaft), dürften keine Abbuchungen mehr von Ihrem Konto vorgenommen werden.

Solange Sie das SEPA-Lastschriftmandat nicht gegenüber dem Onlineshop widerrufen oder bei Ihrer Bank sperren, sind aber weiterhin Abbuchungen von Ihrem Konto möglich. Sie können solche Abbuchungen aber jedenfalls innerhalb von 8 Wochen zurückbuchen lassen. Sie müssen dafür keinen Grund angeben. Es reicht, Ihre Bank zu kontaktieren und der konkreten Abbuchungen zu widersprechen. Um keine unberechtigten Abbuchungen zu übersehen, sollten Sie die Umsätze auf Ihrem Konto im Blick behalten.

Um weitere unberechtigte Abbuchungen zu verhindern, sollten Sie das SEPA-Lastschriftmandat bei Ihrer Bank sperren und auch gegenüber dem Anbieter widerrufen. Mit der Sperre des SEPA-Lastschriftmandats bei Ihrer Bank stellen Sie sicher, dass der Anbieter in Zukunft keine unberechtigten Abbuchungen mehr vornehmen kann. Sie sollten dazu nach Möglichkeit die Gläubiger-Identifikationsnummer („Creditor-ID“) und eine Mandats-Referenznummer (MRN) bekannt geben.

Wer löscht SEPA Lastschriftmandat?

Antworten:

Frage: Warum taucht im Kontoauszug bei Erstattungen oder Lastschriften als Auftraggeber nicht das Finanzamt, sondern die Landeshauptkasse auf?

Wer zahlt die Kosten für eine Rücklastschrift?

Die SEPA-Lastschrift ist ein einheitliches Verfahren des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in vielen Ländern Europas. Das Kürzel SEPA steht dabei für „Single Euro Payments Area“. Zu diesem Gebiet mit harmonisiertem Zahlungsverkehr zählen neben den EU-Ländern auch weitere europäische Staaten wie die Schweiz, Island, Norwegen, Liechtenstein, Monaco und San Marino. Damit sind SEPA-Lastschriften nicht nur innerhalb Deutschlands möglich, sondern auch grenzüberschreitend zwischen den Ländern des europäischen Zahlungsraums.

Bei der Lastschrift gelten die folgenden Regeln:

  • Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates ermächtigt der Kontoinhaber den Zahlungsempfänger, dass dieser seine Geldforderung direkt von seinem Girokonto einziehen darf.
  • Der Zahlungsempfänger darf nur dann Geld einziehen, wenn der betreffende Kontoinhaber ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat.
  • Die Ausstellung eines Lastschriftmandates ist schriftlich oder online möglich.
  • Die Abrechnung der Lastschrift muss in Euro erfolgen.
  • Der Zahlungspflichtige darf sein Lastschriftmandat jederzeit schriftlich widerrufen.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen darf der Zahlende die Lastschrift zurückbuchen lassen – etwa bei Irrtum oder Betrug. Dabei sind Fristen zu beachten.

Wenn eine fehlerhafte Lastschrift erfolgt, dürfen Sie als Kontoinhaber Ihr Geld zurückholen. Dabei sollten Sie folgende Regeln beachten.

Was passiert wenn man einer Lastschrift widerspricht?

Unberechtigte Abbuchungen

Mal Hand aufs Herz: Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Kontobewegungen? Das Gehalt kommt, die Miete geht. Und dann zahlen wir für Strom, Einkauf und den Sportverein. Doch was tun, wenn eine unberechtigte Abbuchung auf Ihrem Kontoauszug auftaucht? Kein Grund zur Panik!

Kann man einer Lastschrift widersprechen?

Regelmäßige Zahlungen, wie Telefongebühren, die monatlichen Vorauszahlungen für Ihren Stromversorger oder Mitgliedsbeiträge für das Fitnessstudio, können Sie bequem von Ihrem Postbank Girokonto abbuchen lassen, wenn Sie den Zahlungsempfänger schriftlich dazu ermächtigen, diese Beträge per SEPA-Lastschrift einzuziehen.

Sind Sie mit einer Kontobelastung nicht einverstanden, so haben Sie die Möglichkeit, die Abbuchung bis zu einem Betrag von 5.999,99 Euro innerhalb von acht Wochen selbst im Postbank Banking & Brokerage zurückzubuchen. Das gilt sowohl für Inlands- als auch für Auslandslastschriften. Nach dem Widerspruch buchen wir das Geld Ihrem Konto sofort wieder gut.

Was ist der Unterschied zwischen Einzugsermächtigung und Lastschrift?

Beteiligte bei beiden Lastschriftverfahren sind der Gläubiger als Zahlungsempfänger, dessen kontoführende Bank als die erste Inkassostelle, der Schuldner ist Zahlungspflichtiger, dessen kontoführendes Institut ist die Zahlstelle.

Von der Schaffung des Europäischen Zahlungsraumes (SEPA) ist auch das nationale deutsche Lastschriftverfahren betroffen. Seit November 2009 gibt es das SEPA-Lastschriftverfahren, das sich auch auf die beiden deutschen Lastschriftarten auswirkt. Die Termine für die Beendigung der nationalen Zahlungssysteme ergeben sich aus der EU-Verordnung Nr. 260/2012.[1] Demnach sind die nationalen Lastschriften gemeinsam mit der nationalen Überweisung seit dem 1. Februar 2014 abgeschaltet. Seither sind alle beleglosen Zahlungsvorgänge auf SEPA umgestellt.

Bei der SEPA-Lastschrift gelten materiell-rechtlich die Vorschriften des Zahlungsdiensterechts (§§ 675 ff. BGB) und formell die – als AGB anzusehenden – Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr. Zwischen den Kreditinstituten ist das Lastschriftabkommen[2] anzuwenden. Zudem hat im Juli 2010 der BGH die Rechtsprechung zur Einzugsermächtigung in der Insolvenz vereinheitlicht und einen Weg zur Fortentwicklung der Einzugsermächtigungslastschrift in eine (vor)autorisierte Zahlung aufgezeigt.[3] Hierin hat der BGH bestätigt, dass das Einzugsermächtigungslastschriftverfahren von der Kreditwirtschaft seit Inkrafttreten des neuen Zahlungsdiensterechts rechtswirksam in den AGB dem SEPA-Basislastschriftverfahren nachgebildet werden kann (§ 675j Abs. 1, § 675x Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 BGB).

Die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr konkretisieren als Allgemeine Geschäftsbedingungen den Zahlungsdiensterahmenvertrag, wonach der Zahlungsvorgang mittels Einzugsermächtigungslastschrift durch den Kunden erst nachträglich über die Genehmigung der entsprechenden Lastschriftbuchung auf seinem Konto autorisiert wird (Abschnitt A. Nr. 2. 1. 1 und Nr. 2. 4). Demgegenüber ist die Zahlung mittels Lastschrift im SEPA-Lastschriftverfahren gegenüber der Zahlstelle bereits vorab mit Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats autorisiert (Abschnitt C. und D. jeweils Nr. 2. 2. 1). Das SEPA-Mandat beinhaltet nämlich nicht nur – wie die Einzugsermächtigung (Abschnitt A. Nr. 2. 1. 1) – die Gestattung des Zahlungsempfängers, den Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen, sondern darüber hinaus auch die an die Zahlstelle gerichtete Weisung, die vom Zahlungsempfänger auf das Schuldnerkonto gezogene SEPA-Lastschrift einzulösen (Abschnitt C. und D. jeweils Nr. 2. 2. 1).[4]

In den Sonderbedingungen ist für die Einzugsermächtigungslastschrift klargestellt, dass der Zahlungspflichtige den Zahlungsvorgang mit Erteilung der Einzugsermächtigung nicht vorab autorisiert; die (nachträgliche) Autorisierung hängt vielmehr von der Erteilung der Genehmigung gegenüber der Zahlstelle ab.[5] Auch nach den seit 9. Juli 2012 wirksamen neuen Bank-AGB gelten Einzugsermächtigungen nicht als vorab autorisiert. Mangels Vorabautorisierung des Zahlungsvorgangs fällt das Einzugsermächtigungsverfahren in der derzeitigen rechtlichen Ausgestaltung daher nicht in den Anwendungsbereich des § 675x BGB.[6] Beim Einzugsermächtigungsverfahren hängt die Wirksamkeit der Kontobelastung davon ab, dass der Zahlungspflichtige diese gegenüber seiner Zahlstelle genehmigt (§ 684 Satz 2 BGB). Mangels girovertraglicher Weisung steht der Zahlstelle im Deckungsverhältnis damit solange kein Aufwendungsersatzanspruch gemäß § 670 BGB zu, bis der Zahlungspflichtige die unberechtigte Belastung seines Kontos nach § 684 Satz 2 BGB genehmigt hat.

Was ist der Unterschied zwischen einer Lastschrift und einer SEPA Lastschrift?

Was ist das SEPA-Lastschriftverfahren?

Seit 2014 wird das SEPA-Lastschriftverfahren genutzt, um Geld innerhalb der EU auf elektronischem Weg zu überweisen. Neben den 28 EU-Staaten unterstützen auch Länder außerhalb der Eurozone wie Norwegen, die Schweiz, Island, Liechtenstein, Monaco und San Marino das SEPA-Lastschriftverfahren.

Zuvor hatte jeder EU-Mitgliedsstaat sein eigenes Zahlungs- und Überweisungssystem. So taten sich Privatleute, aber auch Unternehmer:innen schwer, Geld schnell und einfach zu transferieren.

Was ist die SEPA-Basislastschrift?

Mit dem SEPA-Basislastschriftverfahren (SEPA Core Direct Debit) können Privatpersonen deutlich unkomplizierter als zuvor Überweisungen im Inland sowie im europäischen Ausland durchführen.

Im B2C-Bereich wird die Basislastschrift häufig bei wiederkehrenden Zahlungen genutzt, etwa um Miete, Telekommunikations- oder Stromrechnungen oder Versicherungsbeiträge direkt vom Konto der Kund:innen abzubuchen. Aber auch im Onlinehandel ist dieses Zahlungsverfahren weit verbreitet.

Wer löscht SEPA-Lastschriftmandat?

Die Antwort ist: ja, natürlich. Verbraucher haben das Recht, ihre Lastschriften jederzeit und fristlos zu kündigen. Es ist ja schließlich ihr Bankkonto! Bei der Kündigung von Lastschriften sollten Sie darauf achten, dass die mit der Lastschrift verbundene Leistung nicht Teil eines Vertrages ist, wie etwa ein Fernseh- oder Mobilfunkpaket. Die Stornierung dieser Lastschriften kann ernsthafte finanzielle Probleme verursachen und zu Strafen und Kreditproblemen führen.

Vorsicht: Es kommt oft zu Verwechslungen zwischen Dauerauftrag und Lastschriften. Bevor Sie die Lastschrift also widerrufen, gehen Sie sicher, dass es sich auch tatsächlich um eine Lastschrift handelt.

Obwohl das Unternehmen über eine von der Bank ausgegebene ADDACS-Nachricht benachrichtigt wird, ist es am besten, wenn Sie das Unternehmen vorher über Ihre Stornierung informieren und sich eine Genehmigung einholen. Wenn Sie die Lastschrift widerrufen, ohne das Unternehmen über die Stornierung zu informieren, kann es nämlich sein, dass es Sie fälschlicherweise belastet oder sogar Maßnahmen gegen Sie ergreift, wenn Sie nicht berechtigt waren, die Lastschrift zu stornieren.