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Wie buche ich eine Rechnung aus China?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie buche ich eine Rechnung aus China?
  2. Was muss auf einer Rechnung aus China stehen?
  3. Wie buche ich eine Rechnung aus dem Ausland?
  4. Was buche ich auf Konto 3125?
  5. Hat China Reverse-Charge?
  6. Was ist beim Import aus China zu beachten?
  7. Was muss ich beachten wenn ich Ware aus China bestellt?
  8. Hat China eine Mehrwertsteuer?
  9. Was ist bei Rechnungen aus dem Ausland zu beachten?
  10. Wann wird keine MWST berechnet Ausland?
  11. Was wird auf 3500 gebucht?
  12. Was muss bei Reverse-Charge auf der Rechnung stehen?
  13. Wie wird Ware aus China versteuert?
  14. Ist China ein Drittland?
  15. Was zahlt man Zoll aus China?

Wie buche ich eine Rechnung aus China?

Sie importieren Waren aus einem Drittland und müssen den Wareneinkauf nun verbuchen. Sofern Ihre Waren in Deutschland steuerpflichtig sind, erhalten Sie eine Rechnung ohne Umsatzsteuer. Sie zahlen stattdessen, an der Grenze, beim Zollamt oder an den Spediteur, die deutsche Einfuhrumsatzsteuer. Der Unterschied zur Umsatzsteuer besteht im wesentlichen nur darin, dass die Steuer von der Zollverwaltung erhoben wird. Die Bemessungsgrundlage der Einfuhrsteuer entsteht aus dem Wert der Ware inkl. Transportkosten und ggf. Zoll, Verbrauchsteuer sowie innergemeinschaftliche Beförderungskosten. Steuersatz ist 19% bzw 7%, entspricht also dem Umsatzsteuersatz. Waren, die im Inland von der Umsatzsteuer befreit sind, sind auch von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. In der Umsatzsteuer-Voranmeldung wird die Einfuhrumsatzsteuer im Feld 62 eingetragen.

Buchungsbeispiel (SKR03): Ein deutsches Unternehmen erhält eine Warenlieferung aus der Schweiz. Der Rechnungsbetrag beträgt 2.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer. Die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 380,00 Euro wurde bei Annahme der Ware an den Spediteur gezahlt. Der Vorsteuerabzug ist hier möglich.

Was muss auf einer Rechnung aus China stehen?

Werden Dienstleistungen über die Grenze erbracht, stellt sich zugleich immer auch die Frage, was steuer- und abgabenrechtlich zu beachten ist. Insbesondere ist zu klären, wie die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung der grenzüberschreitenden Leistungen aussieht. Hierbei spielt vor allem eine Rolle,

  • in welchem Land die erbrachte Leistung umsatzsteuerlich erfasst wird, also wo diese "steuerbar" ist
  • und wie die entsprechende Rechnungsstellung auszusehen hat.

Die folgenden Ausführungen geben einen Überblick über die Grundzüge der umsatzsteuerlichen Behandlung von Dienstleistungen, die an unternehmerische Leistungsempfänger erbracht werden (B2B) aus Sicht eines in Deutschland ansässigen Leistenden.

Seit 1. Januar 2010 gilt als Grundregel, dass Leistungen an Unternehmen für das Unternehmen dort steuerbar sind, wo der Leistungsempfänger (Auftraggeber) seinen Sitz hat, beziehungsweise wenn die Leistung an eine Betriebsstätte ausgeführt wird, wo diese ihren Sitz hat.

Beispiel: Aus Sicht eines deutschen EDV-Beraters, der ein in Österreich ansässiges Unternehmen berät, bedeutet dies, dass seine EDV-Beratungsleistung nicht in Deutschland steuerbar ist. Das heißt, dass die Leistung nicht der deutschen Umsatzbesteuerung unterliegt. Die Leistung ist vielmehr am Standort seines Auftraggebers, also in Österreich, steuerbar. Dies gilt auch dann, wenn die Tätigkeit nicht überwiegend vor Ort in Österreich, sondern in Deutschland im Büro ausgeführt wird.

Folglich ist die Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer auszustellen; vom Prinzip muss aufgrund der Steuerbarkeit der Leistung in Österreich vielmehr mit österreichischer Steuer abgerechnet werden. Da dies aufgrund der damit verbundenen Registrierungspflichten sehr aufwändig wäre, sind hier jedoch die nachfolgend dargestellten Verfahrensvereinfachungen im ausländischen Recht zu beachten.

Europäische Union: Für die umsatzsteuerliche Behandlung im EU-Ausland gilt, dass auf Basis der europäischen Mehrwertsteuersystem-Richtlinie in allen Mitgliedstaaten der EU beim Bezug von Leistungen, die der genannten Grundregel unterfallen, die sogenannte Reverse-charge-Regelung angewendet wird.

Danach berechnet der Leistungsempfänger:

  • auf der Grundlage des anzuwendenden Steuersatzes seines Landes die Steuer selbst,
  • deklariert den Betrag gegenüber seinem Finanzamt und
  • zieht ihn unter den allgemeinen Voraussetzungen als Vorsteuer ab.

Wie buche ich eine Rechnung aus dem Ausland?

Ausländische Umsatzsteuern, die in Rechnungen enthalten sind, können in Österreich grundsätzlich nicht als Vorsteuern geltend gemacht werden. Für die Buchung solcher Rechnungen gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten:

  • Du machst die ausländische Umsatzsteuer als Betriebsausgabe geltend.
  • Wenn es sich um Umsatzsteuern eines EU-Landes handelt, kannst du dir diese im Rahmen des sogenannten Vorsteuererstattungsverfahrens zurückerstatten lassen.
  • Was buche ich auf Konto 3125?

    Hier stellt sich also als deutsches umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen die Frage, wie mit der Mehrwertsteuer und dem theoretisch möglichen Vorsteuerabzug umzugehen ist? Oder braucht man gar nichts machen, weil es sich sowieso aufhebt? Nein, das wäre zu einfach!

    Während im inländischen Waren- und Dienstleistungsverkehr zwar die Mehrwertsteuer vom Kunden zu zahlen ist und vom umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer an das Finanzamt abgeführt wird, verhält es sich hier anders. Es kommt zur Umkehr der Steuerschuld, oft auch als Reverse-Charge-Verfahren bezeichnet. Das heißt, das Unternehmen, welches die Leistung/Ware empfängt bzw. einkauft muss die Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer selbständig in dem Land abführen in dem es ansässig ist. Dieser Verfahren kommt auch bei Geschäften innerhalb der EU zur Anwendung, zum Beispiel, wenn man mit Google Adsense Werbeeinnahmen erlöst.

    Das heißt in der oben gezeigten Beispielrechnung aus den USA kommen noch einmal 19% MwSt. (Stand 2021) dazu. Das sind also 46,85EUR.

    Hat China Reverse-Charge?

    Explore the requirements and rules that apply to indirect taxes in China.

    Was ist beim Import aus China zu beachten?

    Heutzutage kommt man beim Aufbau des eigenen E-Commerce-Businesses an der Wareneinfuhr aus China fast nicht vorbei. 

    Die Produktionskosten niedrig und somit ist die Gewinnspanne beim Verkauf der in Fernost hergestellten Ware in Europa entsprechend hoch. Direktimporte versprechen deutlich höhere Margen als beispielsweise über Drop-Shipping.

    Mit diesem Artikel wollen wir dir einen ersten Überblick verschaffen sowie mögliche Stolpersteine aufzeigen und Tipps für den Import aus China mitgeben.

    Wer Waren aus China importieren will, muss zunächst einmal wissen, woher er diese beziehen will. Fachmessen und branchenspezifische Tradeshows im In- und Ausland, wie die Canton Fair als größte Handelsmesse in China, sind ideal, um Kontakte zu knüpfen.

    Dabei können Lieferanten aus China direkt persönlich kennen gelernt werden und man befindet sich gleich auf einer anderen Ebene. Allerdings sollte darauf geachtet werden, ob der potenzielle chinesische Handelspartner europäische Standards überhaupt erfüllen kann – und darauf lässt oft schon die Größe und Ausstattung des Messestands schließen.

    Denn wer sich einen Stand auf der Messe leisten kann, hat eine gewisse Größe erreicht, um eben im angemessenen Standard produzieren zu können. Zudem sollte man sich nicht scheuen, Waren und Firmen genau unter die Lupe zu nehmen, um später keine böse (Billig-)Überraschung zu erleben.

    Was muss ich beachten wenn ich Ware aus China bestellt?

    • Zahlen lügen nicht: Darum haben chinesische Online-Shops Hochkonjunktur 
    • Versandkosten, Einfuhrumsatzsteuer und Zoll auf eine China-Bestellung 
    • Was gibt es bei Bestellungen und Retouren bei chinesischen Online-Shops ansonsten zu beachten? 
    • Was wird vorzugsweise bei chinesischen Online-Portalen bestellt? 

    Chinesische Versandhändler*innen wie Shein oder AliExpress erfreuen sich weltweit einer immensen Beliebtheit unter Milliarden von Kund*innen. Das Erfolgsrezept der Versender aus Fernost: ein riesiges Sortiment zu niedrigen Preisen, denen kaum jemand widerstehen kann. Worauf Sie achten sollten, ob die Bestellung aus China anstandslos durch den Zoll geht und weitere wichtige Informationen zum Thema lesen Sie hier. 

    Hat China eine Mehrwertsteuer?

    Andere Länder, andere Regeln: Bei Export, Import und Firmengründung müssen lokale Gesetze beachtet werden. Damit Sie nicht in teure Verfahren verwickelt werden, gilt: Besser vorher abklären, was die Spielregeln sind.

    Für eine fachliche Erstberatung ist das AußenwirtschaftsCenter die richtige Adresse. Wenn rechtsanwaltliche Expertise gefragt ist, vermitteln wir vertrauenswürdige Kanzleien aus unserem lokalen Netzwerk.

    Was ist bei Rechnungen aus dem Ausland zu beachten?

    Schreiben Sie eine gewöhnliche Rechnung an einen Kunden in Deutschland, wissen Sie: Sie müssen die regulären Pflichtangaben auf der Rechnung anführen. Ähnliches gilt für Rechnungen ins EU Ausland:

    Wann wird keine MWST berechnet Ausland?

    Wenn es um Rechnungen aus dem Ausland geht, muss die Begrifflichkeit „Unternehmer im Ausland“ erst einmal definiert werden. Ein ausländischer Unternehmer ist nur, wer keine Vertretung, Zweigstelle, Betriebsstätte, Geschäftsleitung und keinen Wohnort im Inland besitzt. Ansonsten wird das Geschäft zwischen beiden Firmen als Inlandsgeschäft eingestuft. Dies wird in § 13b Absatz 7 UStG geregelt.

    Im Falle, dass bei der Abrechnung mit der deutschen Umsatzsteuer nicht zweifelsfrei zu erkennen ist, ob der Rechnungsaussteller im Inland oder im Ausland ansässig ist, muss der ausländische Unternehmer dem zuständigen Finanzamt in Deutschland eine so genannte Ansässigkeitsbescheinigung vorlegen. Wenn nicht eindeutig geklärt ist, ob die Ansässigkeit nun im Inland oder im Ausland ist, kannst du auch sicherheitshalber diese Bescheinigung anfordern. So kannst du auf Nummer sicher gehen, wenn es zu Unklarheiten kommen sollte.

    Grundsätzlich gilt seit dem 1. Januar 2010 für die Umsatzsteuer auf Rechnungen, die aus dem Ausland kommen: die Leistungen an Unternehmen sind dort steuerbar, wo die Leistung erbracht worden ist. Als Rechtsgrundlage gilt hier § 13 UStG. Das bedeutet, dass du als Empfänger der Leistung den Steuersatz auf Grundlage des Steuersatzes deines Landes selbst berechnest. Diesen Beitrag deklarierst du dann beim Finanzamt und ziehst davon die Vorsteuer ab. Somit entfällt für dich eine Registrierung als deutscher Dienstleister im Ausland, was ebenso für den Ausweis der ausländischen Mehrwertsteuer gilt.

    Das heißt, wenn du als deutscher Unternehmer einem Unternehmen in Frankreich die Erstellung einer Webseite in Auftrag gibst, gilt: Du bist mit deinem Unternehmen in Deutschland Steuerschuldner, selbst wenn die französischen Auftragnehmer nie ihre Schreibtische verlassen haben.

    Die Rechnung, die das Unternehmen dir ausstellt, muss auf jeden Fall den Hinweis auf die Steuerschuldumkehr enthalten. Von Seiten des Gesetzgebers ist die Formulierung „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ dafür vorgegeben. Diese Formulierung sollte auf allen deinen Rechnungen, die du von Lieferanten oder Dienstleistern aus dem Ausland erhältst, enthalten sein.

    Was wird auf 3500 gebucht?

      Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto Kontobezeichnung SKR03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV Sonstige Verbindlichkeiten 1700 3500   Sonstige Verbindlichkeiten Vorsteuer in Folgeperioden/im Folgejahr abziehbar 1548 1434   Vorsteuer in Folgeperioden/im Folgejahr abziehbar

    Bei Bilanzerstellung und Zahlung einer Schuld im neuen Jahr, die das alte Jahr betrifft, muss eine zeitliche Abgrenzung vorgenommen werden. Der Teil der Schuld, der das alte Jahr betrifft, muss auf das Konto "Sonstige Verbindlichkeiten" 1700/3500 (SKR 03/04) gebucht werden.

    Was muss bei Reverse-Charge auf der Rechnung stehen?

    Werden Reverse-Charge-Leistungen im Inland (Deutschland) erbracht, aber von einem (EU-)ausländischen Unternehmer, sind für die Rechnungserteilung die Vorschriften des ausländischen EU-Mitgliedstaates anzuwenden (§ 14 Abs. 7 UStG).

    Ausländisch i. d. S. ist ein Unternehmer, wenn er weder Sitz noch Geschäftsleitung im Inland hat. Er gilt auch dann noch als ausländisch i. d. S., wenn er im Inland zwar eine Betriebsstätte hat, diese aber an der betrachteten Leistung nicht beteiligt ist. Zur Anwendung kommen dann die Vorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem der Unternehmer Sitz, Geschäftsleitung oder eine Betriebsstätte hat, von der aus der Umsatz ausgeführt wird. Fehlt es an einem „Sitz“, sind Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt maßgeblich.

    Die o.g. Regelung gilt nicht, wenn mit Gutschrift abgerechnet wird. In diesem Fall muss der deutsche Leistungsempfänger in seiner Gutschrift die deutschen Vorgaben (§ 14 Abs. 4 UStG) beachten.

    Wie wird Ware aus China versteuert?

    Diese Steuer, die oft mit den Zollgebühren verwechselt wird, fällt auf alle Sendungen aus Nicht-EU-Ländern an – also auch aus China. Die Höhe dieser Steuer beträgt 19%, sie ist also genau so hoch wie die Mehrwertsteuer, die wir auf Käufe innerhalb der EU zahlen. Bestellt man etwas für 100€ außerhalb der EU, dann zahlt man also zusätzlich 19€ Einfuhrumsatzsteuer.

    In vielen Shops findet man auch die Bezeichnung „VAT“ für die Steuer. Das steht für das Englische Value Added Tax.

    Bisher war es aber so, dass es eine Freigrenze gab, die bei 22€ lag. Das bedeutet, dass man auf Sendungen, deren Wert darunter lag, keine Steuern zahlen musste. Hinzu kommt die Praxis, dass die Steuer erst dann vom Zoll erhoben wurde, wenn der Betrag über 5€ lag – das ist ab einem Bestellwert von 26,29€ der Fall (19% von 26,29€: 26,29 x 0,19 = 4,9951; aufgerundet 5€). Daher zahlt man aktuell bis zu diesem Betrag effektiv keine Einfuhrumsatzsteuer.

    Ist China ein Drittland?

    In letzter Zeit nehmen Ausreisesperren gegen in China wohnhafte Ausländer zu. Auch deutsche Staatsangehörige waren in einigen Fällen betroffen. Ausreisesperren können insbesondere gegen Beteiligte oder Zeugen in Zivil- und Strafverfahren verhängt werden, siehe Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten.

    • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

    Was zahlt man Zoll aus China?

    Sachwert nicht größer als 150 Euro – Bei einem Sachwert von nicht mehr als 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw.7 Prozent und die Verbrauchsteuer (bei Warensendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren) sind aber zu erheben.

  • Bei der Berechnung der Einfuhrabgaben wird der Gesamtbetrag der Sendung inklusive der Portokosten zugrunde gelegt.
  • Hierbei handelt es sich um den sogenannten Zollwert.
  • Wie viel Zollgebühren muss ich zahlen? – Zollgebühren berechnen – Beim Thema Zoll stellt sich meist unweigerlich die Frage, ob Verbraucher die Zollgebühren im Voraus ermitteln können. Grundlage der Berechnung der Zollgebühren ist der Warenwert, Der Warenwert ist in der Regel das, was für das Produkt gezahlt wurde.

    Dieser setzt sich also aus dem Kaufpreis und den veranschlagten Versandkosten zusammen. Wichtig im Zusammenhang mit den Zollgebühren ist, dass Versandkosten immer als Teil des Warenwertes gelten und daher nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Nachfolgend finden Sie ein Beispiel für die Zusammensetzung des Warenwertes.

    Beispielrechnung für den Warenwert Kaufpreis: 100 Euro + Versandkosten: 15 Euro = Warenwert: 115 Euro Oft werden Zollgebühren bei einer Online Bestellung, die aus einem Nicht-EU-Land verschickt wird. In diesem Fall spielt also der Betrag von 115 Euro bei der Berechnung der Zollgebühren eine entscheidende Rolle. Ab wann eben jene Zollgebühren zu zahlen sind und wie hoch diese ausfallen, ermittelt der Zoll in Abstufungen.