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Welche Straßen müssen geräumt werden?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Welche Straßen müssen geräumt werden?
  2. Bis wann muss die Straße geräumt sein?
  3. Was passiert wenn man nicht Schnee räumt?
  4. Wer haftet wenn der Winterdienst nicht räumt?
  5. Wer muss eine Privatstraße räumen?
  6. Ist Straße kehren Pflicht?
  7. Bin ich verpflichtet die Straße zu kehren?
  8. Welche Gehwege müssen geräumt werden?
  9. Bin ich verpflichtet Schnee zu räumen?
  10. Was tun wenn Mieter nicht Schnee räumt?
  11. Welche Versicherung zahlt bei nicht geräumten Gehweg?
  12. Ist der Mieter verpflichtet Schnee zu räumen?
  13. Ist eine Privatstraße öffentlicher Raum?
  14. Woher weiß ich ob eine Straße privat ist?
  15. Wer muss die Straße reinigen?

Welche Straßen müssen geräumt werden?

Vermieter dürfen die Räum- und Streupflicht im Mietvertrag ihren Mietern übertragen. Auch auf ihrem Grundstück haben sie eine Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der Wege und der Zugänge zum Wohnhaus - auch hier kann der Winterdienst den Mietern auferlegt werden.

Wichtig zu wissen: Der Vermieter behält trotzdem eine Kontrollpflicht. Er muss also überprüfen, ob seine Mieter wirklich den Winterdienst ordnungsgemäß durchführen. Stellt er bei stichprobenartigen Kontrollen fest, dass der oder die Mieter der Räumpflicht nicht nachkommen, kann der Vermieter diese abmahnen. Stürzt ein Passant auf dem ungeräumten Gehweg, weil ein Mieter nicht geräumt hat, muss dieser mit Schadensersatz und -Schmerzensgeldforderungen rechnen.

Vermieter dürfen die Räum- und Streupflicht im Mietvertrag ihren Mietern übertragen. Auch auf ihrem Grundstück haben sie eine Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der Wege und der Zugänge zum Wohnhaus - auch hier kann der Winterdienst den Mietern auferlegt werden.

Wichtig zu wissen: Der Vermieter behält trotzdem eine Kontrollpflicht. Er muss also überprüfen, ob seine Mieter wirklich den Winterdienst ordnungsgemäß durchführen. Stellt er bei stichprobenartigen Kontrollen fest, dass der oder die Mieter der Räumpflicht nicht nachkommen, kann der Vermieter diese abmahnen. Stürzt ein Passant auf dem ungeräumten Gehweg, weil ein Mieter nicht geräumt hat, muss dieser mit Schadensersatz und -Schmerzensgeldforderungen rechnen.

Natürlich können Mieter oder Vermieter auch einen gewerblichen Räumdienst beauftragen. Auch in diesem Fall behält der jeweilige Auftraggeber jedoch eine Aufsichts- und Kontrollpflicht und ist nicht völlig sicher vor einer Haftung. Gerade in Mehrfamilienhäusern kann die Beauftragung eines Räumdienstes jedoch helfen, Streit um Räumpflichten zu vermeiden. Krankheit, Arbeit oder Urlaub befreien Mieter nicht automatisch von ihrer vertraglich übernommenen Schneeräumpflicht. Grundsätzlich haben sie bei Verhinderung für eine Ersatzperson zu sorgen, die die Arbeit übernimmt.

Das Gericht entschied, dass die Räum- und Streupflicht hier ausreichend erfüllt worden sei. Der Winterdienst sei nur verpflichtet, einen Zustand herzustellen, der es Personen erlaube, bei Anwendung der zumutbaren Sorgfalt die Hoffläche gefahrlos zu befahren und zu begehen. Dazu müssten nur sichere, genügend breite Geh- und Fahrwege geschaffen werden. Eine komplette Räumung des Platzes sei nicht erforderlich. Der Eis- und Schneerest sei gerade bei Tageslicht leicht zu erkennen und zu umgehen gewesen.

Sogar auf öffentlichen und stark frequentierten Parkplätzen existiere eine Streupflicht nur auf Gehwegen, aber nicht zwischen den geparkten Fahrzeugen. Man könne es den Benutzern zumuten, die geräumten Zuwege zu nutzen und in den anderen Bereichen vorsichtig zu sein. Dies gelte um so mehr auf einem nicht öffentlichen Betriebshof (Az. 21 O 380/11).

Bis wann muss die Straße geräumt sein?

Gemäß StVO sind Eigentümer von Häusern und Grundstücken im Ortsgebiet grundsätzlich verpflichtet, den Gehsteig bzw. Gehweg vor ihrer Liegenschaft in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr komplett von Schnee zu befreien und bei Notwendigkeit zu streuen. Voraussetzung ist, dass der Gehsteig bzw. Gehweg maximal drei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt liegt.

Achtung: Auch wenn kein Gehsteig oder Gehweg vorhanden ist, müssen Anrainer den Straßenrand einen Meter breit säubern und gegebenenfalls streuen. Es ist ein Irrglaube, dass die Gemeinde dann automatisch dafür zuständig ist, warnen die ÖAMTC-Juristen.

Bei direkt an der Straße gelegen Gebäuden gilt es, Schneewechten bzw. Eisbildungen von den Dächern zu entfernen. Warntafeln können eine erste Maßnahme sein, sind für sich aber unzureichend. Bei Verstößen gegen die Räum- und Streupflicht drohen Geldstrafen von bis zu 72 Euro, bei nicht von Schneewechten oder Eisbildungen gesäuberten Dächern sogar bis zu 726 Euro. Kommt es durch die Vernachlässigung der Räumpflichten zu einem Personenschaden, droht Anrainern sogar eine strafrechtliche Verurteilung, etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Was passiert wenn man nicht Schnee räumt?

Grundsätzlich ist der Eigentümer zum Räumen verpflichtet. "Der Eigentümer kann diese Pflicht aber abwälzen – auf Drittanbieter oder auch auf Mieter", sagt Rechtsanwalt Michael Forster. Hat der Eigentümer seine Pflicht auf den Mieter übertragen, ist das im Mietvertrag geregelt.

"Grundsätzlich muss ich den Weg zur Haustüre und zum Briefkasten räumen. Dazu kommt der Gehweg vor dem Grundstück", sagt Rechtsanwalt Forster. Der Gehweg ist zwar eigentlich Eigentum der Kommune, die nutzt aber in den meisten Fällen die Möglichkeit, ihre Pflicht auf die Hauseigentümer abzuwälzen. Im Zweifelsfall können Sie hier noch einmal nachfragen. Nicht räumen und sich mit einem Schild mit der Aufschrift "Betreten auf eigene Gefahr" absichern, funktioniert nicht - denn das entbindet Sie im Zweifelsfall nicht von Ihrer Pflicht.

Wer haftet wenn der Winterdienst nicht räumt?

Die großen Schneemengen der letzten Tage bringen nicht nur Gefahren auf den Pisten, sondern besonders auf den Verkehrsflächen mit sich. Haus- und Grundstückseigentümer müssen selbst dafür sorgen, dass Dächer und Gehwege von Schnee und somit auch von Gefahr befreit sind. Ein unzureichender Winterdienst kann weite Haftungsfolgen für Hauseigentümer und Mieter haben.

Insbesondere in § 93 StVO wird die Räumpflicht von Grundstückseigentümern detailliert geregelt. Demnach sind Eigentümer von Liegenschaften verpflichtet, im Ortsgebiet gelegene und dem öffentlichen Verkehr dienende Gehsteige und Gehwege einschließlich der dazugehörigen Stiegenanlagen von Schnee und Verunreinigungen zu säubern sowie bei Schnee und Glatteis zu bestreuen (§ 93 StVO).

Wer muss eine Privatstraße räumen?

"Diese gesetzliche Bestimmung gilt für Verkehrsflächen, die dem öffentlichen Verkehr dienen. Das Kriterium des öffentlichen Verkehrs wird nicht etwa dadurch ausgeschlossen, dass sich die Grundstücksfläche im Privateigentum befindet", stellt der Leibnitzer Rechtsanwalt Wolfgang Reinisch klar. Dem öffentlichen Verkehr dienen demnach Grundstücksflächen, die von jedermann unter gleichen Bedingungen benützt werden können. Nach Lehre und Rechtsprechung würde, so Reinisch, nicht einmal eine Aufschrift „Privatweg; bis auf Widerruf gestatteter Durchgang“ der betreffenden Grundstücksfläche die Widmung für den öffentlichen Verkehr nehmen.

Ist Straße kehren Pflicht?

Die Räum- und Streupflicht gilt auch für Eigentümerinnen/Eigentümer von Verkaufshütten. Eigentümerinnen/Eigentümer von unverbauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften sind von dieser Pflicht ausgenommen.

Uneingeschränkt müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften und Verkaufshütten dafür sorgen, dass Schneewechten und Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden.

Durch die Schneeräumung und Entfernung von Dachlawinen dürfen andere Straßenbenützerinnen/andere Straßenbenützer nicht gefährdet oder behindert werden; nötigenfalls müssen die gefährdeten Straßenstellen abgeschrankt oder geeignet gekennzeichnet werden.

Bin ich verpflichtet die Straße zu kehren?

  • schw / st / unr.: Strong, weak or irregular (noun or verb).
  • m / f / n / v: Male, female, neuter or verb.
  • Acc / Accus: Accusative, Dat: Dative, Gen: Genitive.
  • Prät / Praet: past tense, Präs: present tense, Imp / Imper: imperative.
  • Gl. 1,7: Reference to a "Glosse", i.e. the didactic explanations that finish ca. half the chapters. These voluminous "glosses" have not been included on the present website.
  • Vorr. There are two prefaces ("Vorrede") for the first book and one for books 3 and 4. Often Lübben simply writes "Vorr.", and then it's up to me to figure out whether I should link to "1. Vorr." or "2. Vorr".
  • Ueberschrift 1,7: The word appears in the headlines / synopses that introduce most of the chapters.
  • s. d. Anm. / s. d. N.: (siehe die Anmerkung / Notiz): reference to further comments on the individual lines in Lübben's book. See external link.
  • Lübben references (and quotes) countless sources, e.g. "Teuth" ("teuthonista of Duytschlender" by Clignet) and "Dief" ("Glossarium latino-germanicum" by Diefenbach). "Reinaert" is the old Dutch version.
  • mnl.: Middle Dutch, mhd.: Middle High German, mlat.: Middle Latin, engl.: English, holl.: Dutch.
  • dass. (dasselbe) same word as the previous entry.

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z

abbet st. m. Abt. 853. 6168. — 4066.

absolucie schw. f. Absolution. 4148.

absolveren schw. v. von Sünden freisprechen. 1592. ût deme ban 2563. hirvan 3835.

bacalarius Baccalaureus, in beiden rechten 4208. (Knappe, niederer Ritter, Anfänger im Ritterdienst) die niedrigste akademische Würde.

baden schw. v. baden. 5666. 6718.

balke schw. m. Balken. 1563. 1572.

Canis lat. Hund. 5115.

capelân schw. m. Kaplan. 115. 2711.

castien schw. v. (castigare) kasteien 280. strafen Gl. 1,17.

dach st. m. Tag. 8. 108. 685. 977. up einen dach, einstmals 1451. in alle minen dagen, während meines ganzen Lebens 823. 2469. al mîn dage, mein Lebelang 1006. sine dage 6725. — Gerichtstag. 1689. upnemen, Termin ansetzen 52. to dage bringen, von Gericht bringen 1268. 1280. to dage eschen, vor G. fordern 1294. sinen dach, den Kampftag, bewaren mit eren 6594. — Frist. 5613. in dage stân, vertagt sein 6602.

dachlikes Adv. täglich. (wie jarlikes, alle Jahr.) Gl. 2,3.

dadele f. Dattel. 2916. (ital. dattoli, von der fingerähnlichen Frucht daktulos.

Welche Gehwege müssen geräumt werden?

Schnee­mann bauen im Garten – so macht Winter Spaß. Doch wenn vorm Haus der Gehweg verschneit oder vereist ist, hört der Spaß auf: Die Anwohner müssen Schnee schippen, nicht nur auf dem eigenen Grund­stück, sondern auch auf dem öffent­lichen Gehweg vor ihrem Haus. Das schreiben Städte und Gemeinden in ihren Orts­satzungen vor. Sie regeln, wann die Anlieger räumen müssen.

Eigentlich ist der Winter­dienst auf öffent­lichen Straßen und Wegen Aufgabe der Städte und Gemeinden. Die aber kümmern sich meist nur um die Fahr­bahnen. Die Verkehrs­sicherungs­pflicht für die Gehwege über­tragen sie auf die Anlieger – per Satzung. Einzelne Regeln variieren zwar von Ort zu Ort, die Haupt­punkte sind aber meistens gleich: Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr, teils auch schon um 6 Uhr und teils auch bis 22 Uhr. Die Streu­pflicht gilt auch an Sonn- und Feier­tagen, beginnt dann allerdings oft erst ein oder zwei Stunden später: von 8 oder 9 bis 20 Uhr.

Bin ich verpflichtet Schnee zu räumen?

Schnee­mann bauen im Garten – so macht Winter Spaß. Doch wenn vorm Haus der Gehweg verschneit oder vereist ist, hört der Spaß auf: Die Anwohner müssen Schnee schippen, nicht nur auf dem eigenen Grund­stück, sondern auch auf dem öffent­lichen Gehweg vor ihrem Haus. Das schreiben Städte und Gemeinden in ihren Orts­satzungen vor. Sie regeln, wann die Anlieger räumen müssen.

Eigentlich ist der Winter­dienst auf öffent­lichen Straßen und Wegen Aufgabe der Städte und Gemeinden. Die aber kümmern sich meist nur um die Fahr­bahnen. Die Verkehrs­sicherungs­pflicht für die Gehwege über­tragen sie auf die Anlieger – per Satzung. Einzelne Regeln variieren zwar von Ort zu Ort, die Haupt­punkte sind aber meistens gleich: Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr, teils auch schon um 6 Uhr und teils auch bis 22 Uhr. Die Streu­pflicht gilt auch an Sonn- und Feier­tagen, beginnt dann allerdings oft erst ein oder zwei Stunden später: von 8 oder 9 bis 20 Uhr.

Was tun wenn Mieter nicht Schnee räumt?

Wenn die ersten Flocken fallen und der verschneite Gehweg unter den Füßen schön knirscht, mag kaum jemand ans Schneeräumen denken. Aber genau das gehört zu den Pflichten für Hauseigentümer und meist auch für Mieter. Schnee darf auf dem Bürgersteig nicht liegen bleiben.

Denn so schön die weiße Pracht ist: Wenn nicht geräumt wird, kann es für Passanten gefährlich werden. Deshalb muss man schneeschippen, wenn es schneit. Wer seinen Verkehrssicherungspflichten unterdessen nicht nachkommt, trägt einen Teil der Schuld und haftet, sollte jemand aufgrund seiner Nachlässigkeit zu Schaden kommen.

Welche Versicherung zahlt bei nicht geräumten Gehweg?

Eine kleine Unachtsamkeit und schon ist es passiert: Durch unser Handeln wird fremdes Eigentum oder die Gesundheit eines Menschen in Mitleidenschaft gezogen. Bei einer Geburtstagsfeier beschädigt einer der Gäste ein teures Möbelstück oder beim Fahrradausflug stößt man mit einem Wanderer zusammen. Natürlich kann man sich gegen solche Fälle versichern, aber was ist, wenn man selbst der Geschädigte ist und der Verursacher nicht versichert war? Wer kommt dann für den Schaden auf?

Obwohl es in Deutschland rund 45 Millionen abgeschlossene Privathaftpflichtversicherungen gibt, verfügt nicht jede Privatperson über solch eine Versicherung. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rechnet mit 30 Prozent aller Haushalte, die keine Absicherung der Privathaftpflicht besitzen. Die Menschen, die sich keine Privathaftpflichtversicherung leisten können, sind meist auch im Schadensfall nicht in der Lage, die entstandenen Kosten zu begleichen.

Wenn es beim Schädiger nichts zu holen gibt, bleibt der Geschädigte eigentlich auf den Kosten sitzen. Bei insgesamt 1,5 Millionen Haftpflichtschäden pro Jahr in Deutschland kommt das nicht gerade selten vor. Die Versicherungsindustrie hat das Risiko erkannt und die sogenannte Ausfalldeckung entwickelt. Die Ausfalldeckung springt ein, wenn die Gegenseitige also der Schädiger nicht versichert ist. Ihre Versicherung übernimmt dann die Kosten, die der Verursacher hätte tragen müssen.

Eine Ausfalldeckung oder Forderungsausfalldeckung sollte in einer guten privaten Haftpflichtversicherung automatisch ohne Aufpreis enthalten sein, sie ist aber auch als Zusatzleistung vereinbar. Viele Vertragsvarianten berechnen vier bis fünf Euro Zusatzbeitrag. Viele ältere Haftpflichtversicherungen oder Basis-Pakete umfassen keine Forderungsausfalldeckung.

Wenn Sie zum Beispiel bei Neuschnee auf einem nicht geräumten Gehweg ausrutschen, weil der Besitzer des dazugehörigen Grundstücks nicht ordnungsgemäß den Gehweg beräumt hat, dann wäre dies ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung. Angenommen, Sie verletzen sich bei einem Sturz, fallen für längere Zeit auf der Arbeit aus und müssen kostenintensive Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch nehmen, dann muss die Privathaftpflichtversicherung des Schadenverursachers die Behandlungskosten, den Verdienstausfall und das Schmerzensgeld begleichen. Kann der Schadenverursacher weder über eine Haftpflichtversicherung noch über sein Vermögen den Schaden ausgleichen, kann der Geschädigte auf den Kosten sitzen bleiben, es sei denn, er verfügt über eine Ausfalldeckung.

Ist der Mieter verpflichtet Schnee zu räumen?

  • IV. Sofortige Beschwerde
  • 1. Zulässigkeit
  • a) Statthaftigkeit
  • b) Form, Frist, Beschwer
  • 2. Beschwerdeverfahren
  • 3. Begründetheit und Entscheidung

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Die ZPO unterscheidet zwischen sofortiger Beschwerde und Rechtsbeschwerde. Mit der sofortigen Beschwerde werden gerichtliche Entscheidungen überprüft, gegen die Berufung und Revision nicht erlaubt sind (§ 567 ZPO).

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Die sofortige Beschwerde ist statthaft gegen in erster Instanz erlassene Entscheidungen (Beschlüsse, Verfügungen) von AG oder LG, wenn dies im Gesetz bestimmt ist (§ 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO mit z.B. §§ 71 Abs. 2, 91a Abs. 2, 99 Abs. 2, 793 ZPO) oder wenn die Entscheidung eine mündliche Verhandlung nicht erfordert und in der Entscheidung ein Gesuch zurückgewiesen wurde (§ 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO), z.B. die Ablehnung einer Terminbestimmung.

Ist eine Privatstraße öffentlicher Raum?

Mit Straferkenntnis vom 29.10.2001, Zl. 3-*****-01, erkannte die Bezirkshauptmannschaft römisch zehn den nunmehrigen Berufungswerber der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach Paragraph 23, Absatz 6, StVO schuldig, weil er vom 12.6.2001 – 18.6.2001, 15,30 Uhr, im Ortsgebiet K**************, im Siedlungsgebiet „D*********“, auf der unbenannten Siedlungsstraße, vor Haus/Grundstück Nr **/*, als Lenker des Wohnwagens **-****, den Anhänger ohne Zugfahrzeug vorschriftswidrig auf der Fahrbahn abgestellt hatte, weil keine Be- oder Entladung vorgenommen worden war, und verhängte hiefür gemäß Paragraph 99, Absatz 3, Litera a, StVO eine Geldstrafe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 14 Stunden) unter gleichzeitiger Vorschreibung eines Kostenbeitrages gemäß Paragraph 64, Absatz 2, VStG von S 50,--.

Gegen dieses Straferkenntnis erhob der Beschuldigte fristgerecht am 15.11.2001 mit der Begründung Berufung, dass es sich bei der gegenständlichen Verkehrsfläche um einen Privatgrund, welcher durch Absperrung nicht für jedermann benutzbar sei, handle. Die Örtlichkeit veranschaulichendes Fotomaterial erliege bereits im Akt.

Woher weiß ich ob eine Straße privat ist?

Hallo Leute,

ich bin neu hier und habe mich angemeldet, um euch eine Frage zu stellen, die mir seit einigen Tagen nicht mehr aus dem Kopf geht..

Wer muss die Straße reinigen?

Gerade in der nassen Herbstzeit ist der Baugrund aufgeweicht und schlammig. Da kann es leicht zu gefährlichen Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen kommen, gerade dann, wenn Baumaschinen, LKWs oder andere Fahrzeuge das Baugelände verlassen und auf öffentliche Straßen auffahren.

Muss die Straße gereinigt werden?