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Was ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis E-Scooter?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis E-Scooter?
  2. Hat ein E-Scooter eine Betriebserlaubnis?
  3. Welche Papiere muss man beim E-Scooter mitführen?
  4. Wo steht die ABE bei E-Scooter?
  5. Wie bekomme ich eine Allgemeine Betriebserlaubnis?
  6. Wie viel kostet eine Betriebserlaubnis für E-Scooter?
  7. Wie bekomme ich eine Betriebserlaubnis für einen Roller?
  8. Was braucht man für eine Straßenzulassung E-Scooter?
  9. Welche E-Scooter dürfen auf dem Bürgersteig fahren?
  10. Kann man einen E-Scooter ohne ABE anmelden?
  11. Wer stellt eine allgemeine Betriebserlaubnis aus?
  12. Kann der TÜV eine Betriebserlaubnis ausstellen?
  13. Wie bekomme ich eine Betriebserlaubnis für ein E Bike?
  14. Kann man E-Scooter ohne Straßenzulassung anmelden?
  15. Was ist der Unterschied zwischen E-Scooter mit Straßenzulassung?

Was ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis E-Scooter?

Seit dem 15. Juni 2019 sind E-Scooter auch im deutschen Straßenverkehr erlaubt. Doch viele Modelle haben keine Straßenzulassung. Wir erklären, was Sie beim Kauf beachten sollten und welche Regeln für die Tretroller mit Elektroantrieb gelten.

Das Wichtigste in Kürze:

Hat ein E-Scooter eine Betriebserlaubnis?

In Deutschland dürfen nur Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, die eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) haben.

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) Für die Serienfertigung von Fahrzeugen können Fahrzeughersteller oder Importeure eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) beantragen (§20 StVZO). Dazu benötigen sie ein Gutachten einer amtlich anerkennten Stelle wie z.B. TÜV Hessen. Das Gutachten wird erstellt aufgrund von Tests an Prototypen.

Einzelbetriebserlaubnis (EBE) Liegt für ein Fahrzeug keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vor oder soll ein Einzelfahrzeug in den Verkehr gebracht werden, ist dies grundsätzlich durch eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) möglich. Das Fahrzeug muss dabei ebenso ausnahmslos alle technischen Anforderungen erfüllen, die für seine Fahrzeugklasse (z.B. Elektrokleinstfahrzeug in Form eines E-Scooters) gelten. Diese Einzelabnahme (auch “Vollabnahme” genannt) kann von TÜV Hessen durchgeführt werden. Erfüllt das Fahrzeug die Voraussetzungen, bescheinigen wir den ordnungsgemäßen Zustand in Form eines Gutachtens gemäß §21 StVZO. Dieses Gutachten braucht die Genehmigungsbehörde (Zulassungsstelle), um die Fahrzeugdokumente auszustellen. Mit den Fahrzeugdokumenten wiederum kann bei einer Versicherung die Versicherungsplakette gekauft und das Fahrzeug dann offiziell im Straßenverkehr genutzt werden.

Welche Papiere muss man beim E-Scooter mitführen?

Ich habe mir ein E-Scooter gekauft und eine Versicherung abgeschlossen. Jetzt habe ich mich gefragt, muss ich irgendwelche Papiere mitführen? Wenn ja, welche?

Wo steht die ABE bei E-Scooter?

Bereits ab der Herstellung verfügt jedes Fahrzeug über eine Allgemeine Betriebserlaubnis, die abgekürzt „ABE“ heißt. Diese stellt den Nachweis für die Zulassung aller Einzelteile und der vom Hersteller freigegebenen Modifikationen dar. Darunter fällt der Einbau breiterer Reifen, das Nutzen bestimmter Felgen oder Verbesserungen beim Motor oder an der Karosserie. Gleichzeitig sind durch die ABE die Herstellergarantien gewährleistet.

Sobald der Fahrzeughalter weitere Veränderungen am Auto vornimmt und es leistungsmäßig etwas aufpeppen möchte, ist eine Neuprüfung notwendig. Das betrifft auch schon die Verwendung von Tönungsfolien am Fenster oder den Einbau von Schweinwerferblenden. Das Tuning oder der Umbau bewirken das Erlöschen der ABE durch den Fahrzeughersteller. Auch wenn das Fahrzeug amtliche Kennzeichen besitzt, ist es dann nicht mehr zugelassen, wodurch der Versicherungsschutz entfällt.

Das eigene Fahrzeug muss immer den gesetzlich festgelegten Vorgaben entsprechen, um eine allgemeine Betriebserlaubnis zu erhalten. Nur dann ist auch die Sicherheit im Straßenverkehr vorausgesetzt und das Auto fahrtauglich. Bei bestimmten Veränderungen ist neben dem ABE beantragen auch ein Teilgutachten nötig, z. B. wenn es um die Abgasanlage oder ein Chiptuning geht.

Die allgemeine Betriebserlaubnis, die ab dem Herstellerwerk gilt, bestimmt die Erlaubnis für die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs samt aller Ausrüstungsteile und wird allgemein erteilt. Sie ist die Prüfung für alle zu fertigenden und gefertigten Fahrzeuge und wird in Form einer Typgenehmigung ausgestellt. Sie erbringt den Nachweis für die erstmalige Zulassung und kann entsprechend erlöschen, wenn am Fahrzeug diverse Veränderungen vorgenommen werden.

Für Serienfahrzeuge und die dazugehörigen seriengefertigten Bauteile wird die ABE vom Kraftfahrt-Bundesamt ausgestellt und erteilt. Die Betriebserlaubnis gilt immer nur national. Wird sie in Deutschland beantragt oder erteilt, gilt sie auch nur dort. Daher ist auch nicht jedes Fahrzeug für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr berechtigt. Vorausgesetzt sind immer die nationalen Bedingungen für die Zulassung, während es gleichzeitig für bestimmte Fahrzeugtypen spezielle Erlaubnisverfahren gibt.

Allgemein gesehen fallen unter die Fahrzeuge, die eine Betriebserlaubnis benötigten, alle Modelle, die schneller als 6 Kilometer pro Stunde fahren können. Dazu zählen auch Anhänger oder Motorräder. Für die Nutzung des Fahrzeugs ist entsprechend ein amtliches Kennzeichen nötig, damit das Fahrzeug eindeutig identifiziert werden kann. Selbst für zulassungsfreie Fahrzeuge ist eine Genehmigung nötig. Neben Kleinkrafträdern und Anhängern zählen dazu auch Arbeitsmaschinen mit Motor, die eine Geschwindigkeit bis zu 20 Kilometern pro Stunde zustande bringen. Bei zulassungsfreien Vehikeln gilt als Betriebserlaubnis die ABE, die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, ein Gutachten oder Teilgutachten oder die Erlaubnis zum Betrieb für bestimmte Einzelfahrzeuge.

Wie bekomme ich eine Allgemeine Betriebserlaubnis?

Bereits ab der Herstellung verfügt jedes Fahrzeug über eine Allgemeine Betriebserlaubnis, die abgekürzt „ABE“ heißt. Diese stellt den Nachweis für die Zulassung aller Einzelteile und der vom Hersteller freigegebenen Modifikationen dar. Darunter fällt der Einbau breiterer Reifen, das Nutzen bestimmter Felgen oder Verbesserungen beim Motor oder an der Karosserie. Gleichzeitig sind durch die ABE die Herstellergarantien gewährleistet.

Sobald der Fahrzeughalter weitere Veränderungen am Auto vornimmt und es leistungsmäßig etwas aufpeppen möchte, ist eine Neuprüfung notwendig. Das betrifft auch schon die Verwendung von Tönungsfolien am Fenster oder den Einbau von Schweinwerferblenden. Das Tuning oder der Umbau bewirken das Erlöschen der ABE durch den Fahrzeughersteller. Auch wenn das Fahrzeug amtliche Kennzeichen besitzt, ist es dann nicht mehr zugelassen, wodurch der Versicherungsschutz entfällt.

Das eigene Fahrzeug muss immer den gesetzlich festgelegten Vorgaben entsprechen, um eine allgemeine Betriebserlaubnis zu erhalten. Nur dann ist auch die Sicherheit im Straßenverkehr vorausgesetzt und das Auto fahrtauglich. Bei bestimmten Veränderungen ist neben dem ABE beantragen auch ein Teilgutachten nötig, z. B. wenn es um die Abgasanlage oder ein Chiptuning geht.

Die allgemeine Betriebserlaubnis, die ab dem Herstellerwerk gilt, bestimmt die Erlaubnis für die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs samt aller Ausrüstungsteile und wird allgemein erteilt. Sie ist die Prüfung für alle zu fertigenden und gefertigten Fahrzeuge und wird in Form einer Typgenehmigung ausgestellt. Sie erbringt den Nachweis für die erstmalige Zulassung und kann entsprechend erlöschen, wenn am Fahrzeug diverse Veränderungen vorgenommen werden.

Für Serienfahrzeuge und die dazugehörigen seriengefertigten Bauteile wird die ABE vom Kraftfahrt-Bundesamt ausgestellt und erteilt. Die Betriebserlaubnis gilt immer nur national. Wird sie in Deutschland beantragt oder erteilt, gilt sie auch nur dort. Daher ist auch nicht jedes Fahrzeug für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr berechtigt. Vorausgesetzt sind immer die nationalen Bedingungen für die Zulassung, während es gleichzeitig für bestimmte Fahrzeugtypen spezielle Erlaubnisverfahren gibt.

Allgemein gesehen fallen unter die Fahrzeuge, die eine Betriebserlaubnis benötigten, alle Modelle, die schneller als 6 Kilometer pro Stunde fahren können. Dazu zählen auch Anhänger oder Motorräder. Für die Nutzung des Fahrzeugs ist entsprechend ein amtliches Kennzeichen nötig, damit das Fahrzeug eindeutig identifiziert werden kann. Selbst für zulassungsfreie Fahrzeuge ist eine Genehmigung nötig. Neben Kleinkrafträdern und Anhängern zählen dazu auch Arbeitsmaschinen mit Motor, die eine Geschwindigkeit bis zu 20 Kilometern pro Stunde zustande bringen. Bei zulassungsfreien Vehikeln gilt als Betriebserlaubnis die ABE, die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, ein Gutachten oder Teilgutachten oder die Erlaubnis zum Betrieb für bestimmte Einzelfahrzeuge.

Wie viel kostet eine Betriebserlaubnis für E-Scooter?

Ein E-Scooter-Kennzeichen ist laut E-Scooter-Gesetz immer dann Pflicht, wenn Halterinnen und Halter das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegen möchten. Genaugenommen handelt es sich bei diesem Kennzeichen um eine Plakette in Form eines Aufklebers.

Das Kennzeichen dient als Nachweis dafür, dass eine gültige Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug vorliegt. Der Aufbau des Schildes entspricht im Wesentlichen dem eines Mofa-Kennzeichens, wobei die Maße mit 6,5 cm x 5,3 cm etwas kleiner ausfallen.

E-Scooter-Versicherung

Wie bekomme ich eine Betriebserlaubnis für einen Roller?

In Deutschland gibt es keine vorgeschriebene, einheitliche Form für das Betriebserlaubnis-Dokument. Allgemein müssen daraus jedoch die technischen Daten des Fahrzeugs und eventuelle Beschränkungen hervorgehen. Folgende Ausprägungen der Betriebserlaubnis bestehen:

  • Konformitätserklärung, kurz „CoC“ (EG-Übereinstimmungsbestätigung)
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrtbundesamtes (KBA)
  • Gutachten des TÜV oder der DEKRA zum Erhalt einer Einzelgenehmigung (nach § 13 EG-FG) oder Betriebserlaubnis für einzelne Fahrzeuge (gemäß § 21 StVZO), jeweils mit gesiegeltem Vermerk der Zulassungsstelle, dass eine Betriebserlaubnis erteilt wurde

Was braucht man für eine Straßenzulassung E-Scooter?

Seit dem 15. Juni 2019 sind E-Scooter auch im deutschen Straßenverkehr erlaubt. Doch viele Modelle haben keine Straßenzulassung. Wir erklären, was Sie beim Kauf beachten sollten und welche Regeln für die Tretroller mit Elektroantrieb gelten.

Das Wichtigste in Kürze:

Welche E-Scooter dürfen auf dem Bürgersteig fahren?

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Kann man einen E-Scooter ohne ABE anmelden?

Vor dem 17. Mai 2019 gestattete der Gesetzgeber im öffentlichen Straßenverkehr lediglich Elektro-Tretroller mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h. Seitdem erlaubt die Regierung auch E-Scooter, die eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h erreichen.

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist das rechtliche Grundgerüst für diese Änderung. Allerdings bezieht sie sich ausschließlich auf Fahrzeuge mit einer Lenk- beziehungsweise Haltestange, weshalb viele Menschen die Verordnung auch als E-Scooter-Gesetz bezeichnen.

Erfreulicherweise brauchen Halterinnen und Halter von Elektrokleinstfahrzeugen weder einen Mofa-Führerschein noch eine sonstige Fahrerlaubnis. Der wesentliche Grund dafür ist die Tatsache, dass bereits Fahrräder höhere Geschwindigkeiten erreichen.

Allerdings müssen Fahrerinnen und Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein, wenn sie E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 und maximal 20 km/h im öffentlichen Straßenverkehr steuern möchten.

Wer stellt eine allgemeine Betriebserlaubnis aus?

Was ist eine Betriebserlaubnis und wofür wird sie benötigt?

Eine Betriebserlaubnis ist in Deutschland erforderlich, damit das entsprechende Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf. Dadurch soll die Verkehrssicherheit sichergestellt werden. Auch Aspekte der Umweltverschmutzung spielen für die Ausstellung einer Betriebserlaubnis eine wesentliche Rolle.

Kann der TÜV eine Betriebserlaubnis ausstellen?

Bei Verlust / Diebstahl des Führerscheins für ein Zweirad oder einen motorisierten Krankenfahrstuhl kann die neue Betriebserlaubnis entweder vom Hersteller des Fahrzeuges oder vom technischen Überwachungs-Verein (TÜV) ausgestellt werden. Dazu sind folgende Dokumente notwendig:

Ihnen wird nach Vorlage der gewünschten Unterlagen ein schriftlicher Auftrag zur Aus­stellung einer neuen Betriebserlaubnis für den TÜV oder den Hersteller des Fahrzeugs ausgehändigt. In jedem Fall muss der TÜV eine Bescheinigung über die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges ausstellen. Der Zulassungsstelle muss abschließend die neue Betriebserlaubnis für die Eintragung in den entsprechenden Unterlagen vorgelegt werden.

Wie bekomme ich eine Betriebserlaubnis für ein E Bike?

Bei einem Pedelec unterstützt der Motor den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Elektrofahrräder mit einer Leistungskapazität von 250 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h sind rechtlich einem herkömmlichen Fahrrad gleichgestellt.

 Das bedeutet, dass du für ein Pedelec auch keine e-Bike Zulassung benötigst.

Kann man E-Scooter ohne Straßenzulassung anmelden?

Welche Voraussetzungen muss ein E-Scooter denn erfüllen um überhaupt eine Straßenzulassung zu bekommen?

Grundsätzlich benötigt ein E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) nach § 20 StVZO um diesen mit einer Haftpflichtversicherung zu versichern.Die ABE erteilt das Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) für jedes Fahrzeugmodell. Doch Vorsicht: Nimmt der Hersteller Veränderungen an einem Fahrzeugmodell vor, so erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis. Der Fahrzeughersteller muss nun jedes Fahrzeugmodell beim Kraftfahrzeugbundesamt einreichen, um eine Typengenehmigung zu erlangen. Nun wird geprüft und es werden mehrere Gutachten erstellt. So ganz „billig“ ist diese Prüfung jedoch nicht und kotet den Hersteller einen hohen Betrag. War die Prüfung erfolgreich, gelangt das Fahrzeug seine Typengenehmigung und sein Typenschild, welches der Hersteller an seinem Fahrzeug anbringen muss.

Was ist der Unterschied zwischen E-Scooter mit Straßenzulassung?

Ein E-Scooter mit Straßenzulassung muss zudem über zwei Bremsen, ein Licht und eine Klingel verfügen. Auch das fällt beim Roller ohne Genehmigung weg. Genauso wie die Haftpflichtversicherung und ein Versicherungskennzeichen.

Der E-Scooter ohne Straßenzulassung ist also der Rebell unter den emissionsfreien Fahrzeugen, während der E-Scooter mit Straßenzulassung sich brav an alle Regeln hält. Coole Nummer, aber wie lange währt der Fahrspaß, wenn man allein auf weiter Flur im Garten seine Runden dreht? Vermutlich nur kurz.

Denn im Endeffekt legen sich die meisten Leuten doch einen E-Scooter zu, um in der Öffentlichkeit schnell und legal von einem Ziel zum nächsten zu kommen. Ein E-Scooter ohne Straßenzulassung darf das halt nicht. Passiert ein Unfall, ist der Roller mit Zulassung durch eine Versicherung abgedeckt. Insofern lohnt es sich für 99,99999 % der E-Roller Interessenten, dass sie sich einen E-Scooter mit Straßenzulassung kaufen. Mittlerweile gibt es solche E Roller sogar mit Offroad-Bereifung, für alle, die auch mal abseits der Straßen Fahrspaß erleben wollen.