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Wie schreibe ich eine Kündigung für die Wohnung?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie schreibe ich eine Kündigung für die Wohnung?
  2. Hat man immer 3 Monate Kündigungsfrist Wohnung?
  3. Wann muss man kündigen bei 3 Monatsfrist?
  4. Welche Kündigungsfrist gilt für Vermieter?
  5. Wie kündigt man zum 1 oder 31?
  6. Welches Datum muss ich in die Kündigung schreiben?
  7. Kann der Vermieter jederzeit kündigen?
  8. Wie berechne ich die 3 Monatsfrist?
  9. Kann man langjährige Mieter kündigen?
  10. Kann der Vermieter mir einfach kündigen?
  11. Was bedeutet 3 Monate zum Monatsende kündigen?
  12. Welches Datum zählt bei Kündigung der Wohnung?
  13. Welche Gründe kann Vermieter kündigen?
  14. Welche Gründe gibt es einen Mieter zu kündigen?
  15. Warum gibt es die 3 Monatsfrist?

Wie schreibe ich eine Kündigung für die Wohnung?

Um aus dem Mietvertrag rauszukommen, bedarf es einer Kündigung. Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Die Wohnungskündigung muss gemäß § 568 Absatz 1 BGB schriftlich erfolgen. Dies gilt sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter. Es genügt also nicht, wenn man den Vermieter anruft und ihn vom beabsichtigten Auszug informiert. Auch reicht es nicht aus, wenn man es ihm persönlich mitteilt.
  • Für die Kündigung reicht ein formloses Schreiben.
  • In der Kündigung sollte man den Vermieter darum bitten, diese schriftlich zu bestätigen.
  • Wenn es zwei Mieter gibt und beide ausziehen möchten, müssen beide Mieter die Mietkündigung unterschreiben.
  • Um später auch nachweisen zu können, dass man die Wohnung gekündigt hat und dem Vermieter diese Wohnungskündigung auch zugestellt wurde, sollte man die Kündigung per Einschreiben dem Vermieter zukommen lassen.
  • Wenn der Vermieter sich in unmittelbarer Nähe befindet, kann man das Kündigungsschreiben dem Vermieter auch persönlich übergeben oder es in den Briefkasten werfen. Ggf. sollte man zwecks Nachweis in beiden Fällen einen Zeugen dabei haben.
  • Bei der persönlichen Übergabe, sollte man sich bestätigen lassen, dass der Vermieter die Kündigung erhalten hat.

JuraForum.de-Tipp: Für die Kündigung muss der Mieter keinen Grund nennen.

Hat man immer 3 Monate Kündigungsfrist Wohnung?

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Wann muss man kündigen bei 3 Monatsfrist?

Oft ist es gar nicht so einfach, die richtige Frist für eine Kündigung zu errechnen. Wie in unserem Beitrag über gesetzliche Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschildert, existieren im Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschiedliche gesetzliche Fristenregelungen. Die Länge der Kündigungsfrist richtet sich dabei oft danach, wie lange das Arbeitsverhältnis schon Bestand hat, etwa wenn die gestaffelten gesetzlichen Kündigungsfristen für eine Arbeitgeberkündigung nach § 622 Abs. 2 BGB greifen.

Wer die einschlägige Fristenregelung ermittelt hat, kann mit deren Hilfe berechnen, zu welchem Datum eine Kündigung wirksam wird. Da der Entschluss zu einer Kündigung mitunter kurzfristig fällt und oft zu einem bestimmten „Stichtag“ gekündigt werden muss (z.B. zum Monatsende), kann schon ein einziger Tag darüber entscheiden, ob eine Kündigung erst einen Monat später oder sogar erst zum nächsten Quartal (bei Kündigungsfristen zum Quartalsende) wirksam wird. Wie in unserem Beitrag über den wirksamen Zugang von Kündigungen geschildert, ist häufig schon der Tag des Zugangs der Kündigung beim Kündigungsempfänger umstritten.

Wir zeigen Schritt für Schritt, wie man bei der Fristenberechnung vorgehen muss, damit unliebsame Überraschungen ausbleiben.

Zunächst ist die für eine Kündigung einschlägige Fristenregelung zu ermitteln. Die folgenden Ausführungen gelten im Übrigen entsprechend für die Berechnung sonstiger Fristen im Arbeitsrecht (z.B. Erhebung einer Kündigungsschutzklage).

Die gesetzlichen allgemeinen Kündigungsfristen des § 622 BGB (s. näher unseren oben angegeben Beitrag) kommen nur dann zur Anwendung, wenn und soweit

  • der Arbeitsvertrag hierzu nichts regelt oder hierauf sogar ausdrücklich Bezug nimmt,
  • ein einschlägiger und anzuwendender Tarifvertrag keine Sonderbestimmungen zu Kündigungsfristen trifft
  • keine besonderen gesetzlichen Regelungen (z.B. § 86 SGB IX für Schwerbehinderte) bestehen.

Welche Kündigungsfrist gilt für Vermieter?

(dmb) Für Mieter und Vermieter gelten nach dem Gesetz unterschiedlich lange Kündigungsfristen, wenn sie das Mietverhältnis beenden wollen.

Mieter können nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) einen unbefristeten Mietvertrag immer mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Auf die Wohndauer kommt es nicht an.

Wie kündigt man zum 1 oder 31?

Hallo. Ich möchte meinen Arbeitsvertrag kündigen. Der 31.6 soll mein letzter Arbeitstag sein. Also möchte ich zum 1.7 gehen. Schreibe ich in die Kündigung nun den 31.6 oder den 1.7 ? Habe schon eine vor geschrieben wo ich rein geschrieben habe :"Mit diesem Schreiben möchte ich meinen Arbeitsvertrag zum 01.07.2014 kündigen" .. ist es so richtig?

Welches Datum muss ich in die Kündigung schreiben?

  • Sie sollten, bevor Sie eine Kündigung schreiben, immer zuerst das nächstmögliche Kündigungsdatum bestimmen und sich eine andere Arbeitsstelle suchen.
  • Hierzu werfen Sie einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag. Unter dem Regelungspunkt „Kündigungsfristen“ können Sie nachlesen, mit welcher Frist Sie, zu welchem Termin kündigen können.
  • Schweigt Ihr Arbeitsvertrag über die Kündigungsfristen, schauen Sie nach, ab welchem Datum Sie in dem Betrieb tätig sind. Nun werfen Sie einen Blick in das Gesetz. Fehlt eine Fristenvereinbarung im Arbeitsvertrag, ist für Sie § 622 BGB ausschlaggebend. Hiernach hängt Ihre Kündigungsfrist von der Länge Ihrer Betriebszugehörigkeit ab.
  • Haben Sie beispielsweise keine Probezeit vereinbart, so beträgt Ihre Kündigungsfrist vier Wochen. Dann ist für Sie das ausschlaggebende Kündigungsdatum der 15. des Monats oder das Monatsende. Ob Sie nun als nächstes Kündigungsdatum den 15. oder das Monatsende auswählen, ist Ihnen überlassen, solange Sie nur die vier Wochen berücksichtigen. Beschließen Sie so am 10. des Monats zu kündigen, können Sie dies zum 15. des Folgemonats tun.
  • Bei der Kündigung eines Aushilfsjobs sollten Sie einiges bedenken. Wer ordentlich kündigt, muss …

  • Haben Sie eine Probezeit vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen. Sie können dann ebenfalls zum 15. oder zum Monatsende kündigen.

Kann der Vermieter jederzeit kündigen?

  • Je nachdem, ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Vertrag handelt und ob er dem MRG unterliegt oder nicht, gibt es andere Voraussetzungen für eine Kündigung des Mieters.
  • Man unterscheidet zwischen fristlosen und ordentlichen Kündigungen; die fristlose ist nur bei Mietrückständen und bei einem erheblich nachteiligen Gebrauch des Mietobjekts möglich.
  • Unbefristete Mietverträge außerhalb des MRG können unter Einhaltung der Fristen ohne Angabe von Gründen vom Vermieter gekündigt werden.
  • Befristete Mietverträge außerhalb des MRG können vom Vermieter nur bei qualifizierten Mietrückständen oder bei erheblich unsachgemäßem Gebrauch der Wohnung gekündigt werden.
  • Unbefristete MRG-Mietverträge können vom Vermieter nur bei Vorliegen wichtiger Gründe gekündigt werden.
  • Befristete MRG-Mietverträge dürfen vom Vermieter nur bei qualifizierten Mietrückständen oder dem erheblich unsachgemäßen Gebrauch der Wohnung gekündigt werden.

In Österreich regelt hauptsächlich das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) die Regeln der Mietverträge. Je nach Mietvertrag kommen aber noch zwei weitere Gesetze hinzu, welche die Regelungen in den Mietverträgen beeinflussen und Mietern und Vermietern Rechte und Pflichten einräumen. 

Hierbei handelt es sich zum einen um das Mietrechtsgesetz (MRG) und zum anderen das Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht (WGG). Für den Vermieter ist auch die Zivilprozessordnung (ZPO) relevant, denn in diesen Gesetzestexten werden die Aufkündigungen und die Kündigungsfristen für den Mietvertrag geregelt, sofern im Mietvertrag keine Klausel zu den Fristen vorhanden ist.

Das Mietrechtsgesetz (MRG) schützt die Interessen des Mieters. Der Mieter genießt dadurch einen gewissen Kündigungsschutz, sodass es für den Vermieter nicht einfach ist, den Mieter zu kündigen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann der Vermieter den Mieter wegen wichtiger rechtlicher Gründe kündigen und unter Umständen gegebenenfalls sogar fristlos.

Wann darf der Vermieter kündigen? Bei der Klärung welche rechtliche Lage für den Einzelfall gilt, muss zunächst unterschieden werden, ob es sich um einen Mietvertrag handelt der voll, teilweise oder nicht dem MRG unterliegt und ob dieser befristet oder unbefristet ist. Ferner entscheiden die Gründe, warum der Vermieter dem Mieter kündigen möchte, ob eine ordentliche oder fristlose Kündigung notwendig ist.

Je nachdem welche Grundlage (MRG oder nicht MRG, befristet oder unbefristet) gegeben ist, kann der Vermieter allgemein gesagt nur aus den folgenden Gründen dem Mieter kündigen:

  • Mietrückstände: Der Mieter zahlt trotz Mahnung die Miete nicht
  • Die Wohnung wird nachweislich nicht genutzt
  • Die Wohnung wurde vollständig an Dritte weitergegeben
  • Die Immobilie wird grob vernachlässigt
  • Es werden strafbare Handlungen in der Wohnung bzw. der Immobilie vollzogen
  • Der Vermieter möchte dem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen
  • Es liegen andere Kündigungsgründe vor, die im Mietvertrag vereinbart wurden.

Da ein Großteil der Mietverträge, dem MRG unterliegen und diese mehr Einschränkungen haben, befassen wir uns zunächst mit Kündigungen bei Wohnungen, die nicht dem Anwendungsbereich des MRG unterliegen. Hier wird ebenfalls zwischen der Kündigung eines unbefristeten Mietvertrags und dem Kündigen eines befristeten Mietvertrags unterschieden.

  • Unbefristete Mietverträge, die nicht dem MRG unterliegen, können vom Vermieter ohne wichtigen Grund gekündigt werden. Der Vermieter muss sich lediglich an die Kündigungsfristen halten. Wurden diese nicht im Mietvertrag vereinbart, dann gelten die Regelungen der Zivilprozessordnung (ZPO).
  • Befristete Mietverträge, die dem MRG nicht unterliegen, enden mit dem festgelegten Datum. Der Vermieter kann dem Mieter nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. Ein qualifizierter Mietrückstand oder der erheblich unsachgemäße Gebrauch der Wohnung wären beispielsweise Gründe für eine Kündigung des Mieters.
  • Wie berechne ich die 3 Monatsfrist?

    27.01.2017 Von: W. Krudewig

    Bei Geschäftsreisen werden die Verpflegungspauschalen für eine zusammenhängende Tätigkeit am selben Einsatzort maximal für die Dauer von 3 Monaten gewährt (§ 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 5 EStG bzw. § 9 Abs. 4a EStG). Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Regelung, die zwingend einzuhalten ist. Der Beginn einer Frist ist in § 187 BGB geregelt. Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis maßgebend, wie z.B. der Beginn einer Geschäftsreise, so wird der Tag nicht mitgerechnet, auf den das Ereignis fällt.

    Kann man langjährige Mieter kündigen?

    Damit ein Vermieter seinem Mieter kündigen kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Allem voran steht das berechtigte Interesse an der Kündigung. Was dazu zählt, in welchen Fällen Vermieter einem Mieter wirksam kündigen dürfen, welche Kündigungsfristen einzuhalten sind und worauf es nach der Kündigung zu achten gilt, lesen Sie hier.

    Geraten Mieter mit den Mietzahlungen in Verzug oder behandeln sie das Objekt nicht pfleglich, so möchten Vermieter das Mietverhältnis meist schnellstmöglich beenden. Doch auch Eigenbedarf, eine geplante Sanierung oder ein Abriss können Gründe sein, Mietern zu kündigen.

    Diesem häufig berechtigten Wunsch des Vermieters stehen die Rechte der Mieter gegenüber. Als Vermieter müssen Sie einige Voraussetzungen einhalten, damit die Kündigung des Vertragsverhältnisses juristisch Bestand hat, denn das deutsche Mietrecht ist stark und schützt die Mieter in vielen Situationen.

    Kann der Vermieter mir einfach kündigen?

    Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 568 BGB) und eine Begründung enthalten. Sie muss von allen Vermietern eigenhändig unterschrieben sein oder es muss bei Kündigung durch einen Bevollmächtigten eine Originalvollmacht aller Vermieter beiliegen – eine Fotokopie reicht nicht. Bei fehlender Vollmacht sollten Sie die Kündigung unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb einer Woche zurückweisen!

    Die Kündigung muss an alle Hauptmieter/innen der Wohnung gerichtet sein.

    Achtung: Eine Kündigung gilt grundsätzlich auch als zugegangen, wenn Sie einen Benachrichtigungsschein von der Post erhalten haben und den Brief nicht abholen.

    Bei Kündigungen wird zwischen ordentlicher Kündigung mit gesetzlicher Frist und außerordentlicher Kündigung – fristlos oder mit Frist – unterschieden. Unser Beispiel am Anfang bezog sich auf eine außerordentliche fristlose Kündigung. Diese für Mieter/innen bedrohlichste Kündigung wird nachfolgend zuerst behandelt.

    Die gesetzliche Kündigungsfrist für eine ordentliche, fristgemäße Kündigung durch den Vermieter beträgt grundsätzlich drei Monate. Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats zugehen und gilt dann zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 573 c BGB). Geht sie nach dem dritten Werktag zu, verschiebt sich die Frist um einen Monat. Die vom Vermieter einzuhaltende Kündigungsfrist verlängert sich nach fünf Jahren Mietdauer auf sechs Monate und nach acht Jahren Mietdauer auf neun Monate. Diese gesetzlichen Kündigungsfristen dürfen nicht zum Nachteil der Mieter/innen verkürzt werden – wohl aber können im Mietvertrag längere Kündigungsfristen und ein für beide Seiten verbindlicher Kündigungsausschluss für einen bestimmten Zeitraum vereinbart werden.

    Was bedeutet 3 Monate zum Monatsende kündigen?

    Das Gabler Wirtschaftslexikon definiert den Begriff wie folgt: „Die Kündigungsfrist ist die Zeitspanne zwischen Kündigungserklärung und der daraus resultierenden Vertragsbeendigung." Ohne eine Kündigungsfrist hätte keine der beiden Vertragsparteien die Chance, sich rechtzeitig und mit ausreichend Vorlauf nach einem neuen Vertragspartner – also Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – umzusehen. Ihrer Bedeutung entsprechend, sind die Kündigungsfristen vom Gesetzgeber grundsätzlich festgelegt.

    Gut zu wissen: Eine Kündigungsfrist müssen die Vertragsparteien nur bei ordentlichen Kündigungen einhalten – eine außerordentliche fristlose Kündigung kennt keine Kündigungsfrist.

    Erst dann, wenn die Kündigung dem Vertragspartner zugegangen ist, beginnt die Kündigungsfrist zu laufen. Der Tag des Zugangs der Kündigung wird übrigens laut § 187 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nicht mit in die Frist eingerechnet. Ein konkretes Beispiel finden Sie unter „So berechnen Sie die Kündigungsfrist“.

    Die Kündigungsfrist kann sich aus dem Arbeitsrecht, einem anwendbaren Tarifvertrag oder auch aus dem individuellen Arbeitsvertrag ergeben. In der Regel legt HR als Erfüllungsgehilfe des Arbeitsgebers die individuelle Kündigungsfrist für einen Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag fest. Wenn in diesem Dokument auf die gesetzlichen Regelungen zur Kündigungsfrist verwiesen wird, gelten diese. Sollte im Unternehmen für das neu zu schließende Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag zur Anwendung kommen, gelten die im Tarifvertrag festgelegten Kündigungsfristen nur unter einer Bedingung – wenn Sie für den Mitarbeiter günstiger sind.

    Regeln Sie als HR im Arbeitsvertrag keine individuelle Regelung, gilt stets die gesetzliche Kündigungsfrist. Wie diese aussieht, zeigt Ihnen ein Blick ins BGB und dort in den § 622. Siehe auch „Kündigungsfristen nach Beschäftigungsdauer“.

    Welches Datum zählt bei Kündigung der Wohnung?

    Viele Mieter denken, dass die Kündigungsfrist eingehalten ist, wenn sie das Kündigungsschreiben am 3. Werktag eines Monats abgeschickt haben oder es den Poststempel dieses Tages trägt. Dies ist jedoch ein Irrglaube, wie sich aus den folgenden Erwägungen ergibt:

    Geht es um Willenserklärungen und deren Übermittlung an deren Empfänger, ist zu unterscheiden zwischen der Abgabe der Erklärung und deren Zugang.

    Die Abgabe einer Willenserklärung ist bereits dann erfolgt, wenn der Erklärende alles getan hat, was für das Wirksamwerden der Willenserklärung erforderlich ist. Dies geschieht bei einer schriftlichen Kündigung in der Regel durch deren Absendung per Post bzw. den Einwurf in den Briefkasten.

    Aus den vorstehenden Erwägungen ergibt sich, dass das Datum des Poststempels keine Rolle bei der Frage spielt, ob die Kündigung rechtzeitig erfolgt ist. Das Datum des Poststempels sagt nämlich nichts darüber aus, zu welchem Zeitpunkt das Kündigungsschreiben dem Vermieter durch den Einwurf in den Hausbriefkasten des Vermieters zugegangen ist. Versehen wird die Post mit dem Poststempel bereits im Briefzentrum. Bis zum Zugang des Schreibens beim Vermieter können jedoch je nach Dauer des Zustellprozesses mehrere Tage vergehen.

    Welche Gründe kann Vermieter kündigen?

    Kommt es zu Problemen mit dem Mieter, hat ein Vermieter nur bei berechtigtem Interesse das Recht, diesem zu kündigen. §573 BGB legt dabei diese gesetzlichen Kündigungsgründe für Vermieter fest:

    • Pflichtverletzung

    • Eigenbedarf

    • Wirtschaftliche Verwertung

    In einer Abmahnungfordert der Vermieter den Mieter auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen und seinen Pflichten nachzukommen. Die Abmahnung ist an keine Form gebunden, erfolgt aber am besten schriftlich. Ignoriert der Mieter die Abmahnung, hat der Vermieter die Möglichkeit, das Mietverhältnis mit einer fristlosen Kündigung zu beenden. Abmahnungen sind gerechtfertigt bei:

    • Zahlungsverzögerungen

    • Verstößen gegen die Hausordnung

    • Störung des Hausfriedens

    • Unerlaubter Untervermietung

    • Unerlaubter Tierhaltung

    Wer seinem Mieter kündigen möchte, hat für eine ordentliche oder fristlose Kündigung die gesetzliche Schriftform einzuhalten. Die Kündigung sollte dabei die folgende Angaben enthalten:

    • Nennung aller im Wohnungsmietvertrag bzw. Hausmietvertrag genannten Personen als Empfänger

    • Adresse der Wohnung

    • Ort und Datum der Kündigung

    • Kündigungsgrund

    • Eigenhändige Unterschrift vom Vermieter

    • Beweissichere Zustellung (Bote, Einschreiben)

    Welche Gründe gibt es einen Mieter zu kündigen?

    Es gibt es gute Gründe dafür, warum ein Vermieter dem Mieter fristlos kündigen kann. Welche das sind und wie Vermieter am besten dabei vorgehen – ein Überblick. Hol dir außerdem unsere kostenlosen Musterschreiben, mit denen du deine Mieter wegen Zahlungsverzug abmahnen und kündigen kannst.

    • 6 Gründe für eine fristlose Kündigung des Mieters
    • Wie kündigen Vermieter ihren Mietern fristlos?
    • Wie schreiben Vermieter eine Abmahnung?
    • Wie muss eine fristlose Kündigung aussehen?
    • Was passiert, wenn der Mieter nicht auszieht?

    Im Gegensatz zu Mietern haben es Vermieter schwerer, wenn sie den Mietvertrag kündigen wollen. Sie brauchen dafür immer einen besonderen Grund: Zum Beispiel den einer Verwertungskündigung oder aufgrund von Eigenbedarf des Vermieters. Daneben gibt es aber auch noch die fristlose Kündigung: Sie ist nur möglich, wenn sich der Mieter etwas Schwerwiegendes zu Schulden kommen lassen hat.

    Wird der Mieter zum Problem, hat der Vermieter die Möglichkeit, ihm fristlos eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Doch nicht jedes Fehlverhalten eines Mieters rechtfertigt gleich eine fristlose Kündigung. Das sind Gründe, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen:

    • ausbleibende Mietzahlungen (Wiederholungsfall)
    • Zahlungsverzug und Mietrückstand
    • Störung des Hausfriedens: Beleidigung, Lärm, Drogen, Gesundheitsgefährdung
    • Der Mieter vernachlässigt die Mietwohnung
    • Untervermietung: Der Mieter lässt Dritte in seiner Wohnung wohnen
    • Der Mieter betreibt ein Gewerbe in seiner Wohnung

    Warum gibt es die 3 Monatsfrist?

    Sobald Sie geschäftlich verreisen, beginnt die Zählung einer Höchstdauer von drei Monaten ab dem ersten Tag. Nur in diesen drei Monaten steht Ihnen eine Reisekostenrückerstattung zu, da danach von einer “zweiten Arbeitsstätte” ausgegangen wird. Die Dreimonatsfrist zur Zahlung der Pauschale beschränkt sich dabei jedoch nicht nur, wie man es vermuten könnte, auf eine einzelne Arbeitsstätte, sondern auch auf ein größeres Gelände des gleichen Arbeitgebers. Hier gilt dann die Begrifflichkeit der “großräumigen Tätigkeitsstätte”, die nichts anderes beschreibt als verschiedene Gebäude oder Einrichtungen auf einem Werksgelände.