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Wie fülle ich den Mietvertrag richtig aus?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie fülle ich den Mietvertrag richtig aus?
  2. Was darf in einem Mietvertrag nicht fehlen?
  3. Was muss in einem Mietvertrag alles drin stehen?
  4. Wo bekomme ich Formulare für Mietverträge?
  5. Welche Daten braucht der Vermieter?
  6. Was braucht ein Vermieter vom Mieter?
  7. Wann ist ein Mietvertrag nicht gültig?
  8. Welcher Mietvertrag ist der beste für Vermieter?
  9. Was muss mit in den Mietvertrag rein für den Vermieter?
  10. Kann man Mietvertrag selber schreiben?
  11. Was darf der Vermieter nicht verlangen?
  12. Welche Unterlagen muss der Mieter dem Vermieter vorlegen?
  13. Was darf der Vermieter von mir verlangen?
  14. Kann Vermieter gehaltsnachweis verlangen?
  15. Kann ich von einem unterschriebenen Mietvertrag zurücktreten?

Wie fülle ich den Mietvertrag richtig aus?

Mit dem Mietvertrag werden der Nettomietzins, die Nebenkosten sowie die Kündigungsfristen und -termine klar geregelt. Sogenannte «Allgemeine Vertragsbedingungen» (AVB) gelten nur, wenn diese im Mietvertrag erwähnt werden. Lesen Sie als Neumieterin oder Neumieter die AVB im Vertrag genau durch. Vertragsbedingungen, die vom zwingenden Gesetz abweichen, sind ungültig. Dies bedeutet: Trotz Ihrer Unterschrift gelten die gesetzwidrigen Bestimmungen nicht. So zum Beispiel die Regel, wonach Mieter alle Reparaturen im Betrag von bis zu 1% der Jahres-Nettomiete selber bezahlen müssen. Rechnungen für Reparaturen durch Fachpersonen können Mieter zurückweisen. Auf eigene Kosten übernehmen müssen Mieter nur Kleinreparaturen, für die es keine Fachperson braucht.

Der Vermieter muss dem Mieter sämtliche Änderungen des Mietvertrags mit einem amtlichen Formular bekannt geben. Auf diesem Formular ist der Hinweis festgehalten, dass Mieter die Vertragsänderung innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten können, beispielsweise bei einer Mietzinserhöhung.

Der Vermieter kann die Heiz- und Nebenkosten akonto oder pauschal verrechnen.

  • Akonto: Der Mieter bezahlt jeden Monat einen Betrag im Voraus und erhält vom Vermieter eine detaillierte Jahresabrechnung. Achten Sie als Mieter darauf, dass der Akontobetrag die anfallenden Kosten deckt, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Am besten fragen Sie vor der Vertragsunterzeichnung beim Vermieter nach, wie hoch die Kosten der letzten drei Jahre waren.
  • Pauschal: Der Mieter bezahlt einen Pauschalbetrag und erhält keine Jahresabrechnung. Fragen Sie beim Vermieter, wie hoch die Durchschnittskosten der letzten drei Jahre effektiv waren, um zu verhindern, dass Sie zu viel bezahlen.
  • Inklusive: Nebenkosten, die im Mietvertrag nicht ausdrücklich genannt werden, sind im Mietzins enthalten.

Was darf in einem Mietvertrag nicht fehlen?

Laut BGB handelt es sich bei einem Mietvertrag um einen gegenseitig verpflichtenden Vertrag, der zwischen Vermieter und Mieter abgeschlossen wird. Die rechtliche Grundlage ist vor allem Paragraph 535 BGB. Dort sind auch die entsprechenden Pflichten und Rechte des Mieters sowie des Vermieters genannt, die auch die Miete betreffen. Die Inhalte des Mietvertrages sind insbesondere bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten maßgeblich dafür, wie entschieden wird. Grundsätzlich besteht für die meisten Mietverträge die sogenannte Formfreiheit.

Es gibt nicht den einen Mietvertrag für ein Haus oder eine Wohnung, sondern es lassen sich mehrere Arten differenzieren. Üblich in Deutschland ist ein sogenannter Standardmietvertrag. Das ist in aller Regel ein zeitlich unbefristeter Vertrag zur Miete, den Vermieter nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen können. Darüber hinaus gibt es noch weitere Arten, wie ein Mietverhältnis vertraglich festgehalten werden kann, nämlich:

  • Unbefristeter Mietvertrag mit Kündigungsverzicht
  • Befristeter Mietvertrag
  • Untermietvertrag
  • Staffelmietvertrag
  • Indexmietvertrag

Insbesondere nach BGB und anderen Gesetzen gibt es bestimmte Regelungen, was den Mindestinhalt der Mietverträge angeht. Vor allen Dingen die folgenden Vertragsinhalte sind bei sämtlichen Mietverträgen eine Pflicht oder zumindest dringend zu empfehlen und sollten daher unbedingt beachtet werden. Zu den Pflichtangaben von Mietverträgen gehören:

  • Persönliche Angaben zu Vermietern und zum Mieter
  • Anschrift der Wohnung bzw. des Hauses
  • Zulässiger Gebrauch der Mietsache
  • Wohnungsgröße
  • Detaillierte Angaben zur Wohnung
  • Details zum Wohnungsschlüssel
  • Mietdauer
  • Höhe der Miete
  • Mietkaution
  • Betriebskosten
  • Hinweis auf Hausordnung

Lassen Sie uns kurz auf einige Punkte etwas näher eingehen. Die Angaben zum Mieter sowie zum Vermieter sind im Grunde selbsterklärend. Es handelt sich dabei um persönliche Angaben, insbesondere Name, Anschrift und Geburtsdatum. Ebenfalls muss im Mietvertrag angegeben sein und wie die genaue Adresse der Wohnung oder des Hauses ist. Zudem sollten weitere Details genannt werden. Dazu gehören beispielsweise die Anzahl der Zimmer und wie viele Bäder es gibt.

Was muss in einem Mietvertrag alles drin stehen?

Ein Mietvertrag für die Wohnung kann grundsätzlich mündlich, schriftlich oder notariell beurkundet abgeschlossen werden. Mietverträge, die mindestens ein Jahr dauern und eine Befristung enthalten, müssen ausdrücklich schriftlich abgeschlossen werden, da sie sonst auf unbestimmte Zeit Anwendung finden.

Hinweis: Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten alle Mietverträge für Wohnungen schriftlich abgeschlossen werden. Ein Vertragsabschluss empfehlen wir zudem VOR der Schlüsselübergabe an die Mieter.

Zunächst muss der Mietvertrag die persönlichen Angaben des Vermieters und Mieters enthalten. Das bedeutet, die vollständigen Namen und Anschriften. Darüber hinaus gehören keine weiteren Angaben zum Mieter in den Mietvertrag. Erbrachte Unterlagen seitens des Mieters wie beispielsweise Einkommensnachweise sind nicht Bestandteil des Mietvertrages. Zusätzlich dazu bietet es sich an, die Zahlungsweise und Fälligkeit der Miete in den Mietvertrag aufzunehmen. In der Regel werden die Mietzahlungen im Voraus für den kommenden Monat erbracht und sollten auf ein im Mietvertrag genanntes Konto überwiesen werden.

Zudem muss ein Mietvertrag für Wohnungen alle relevanten Angaben zur Immobilie selbst enthalten:

  • Anschrift inklusive Stockwerk
  • Aktueller Zustand der Mietsache
  • Mietkonditionen (Kaltmiete oder Warmmiete)
  • Neben- und Betriebskosten
  • Kaution oder Bürge (freiwillig)
  • Mietbeginn
  • Ggf. Mietende

Wo bekomme ich Formulare für Mietverträge?

Suchen Sie einen Mietvertragstext und wollen kein Formular der Vermieterseite verwenden, dann können Sie den DMB-Mietvertrag nutzen. Oder Sie vergleichen einfach Regelungen des DMB-Mietvertrages mit dem Vertrag, den Ihnen Ihr Vermieter präsentiert.

Mietvertrag (PDF)

Welche Daten braucht der Vermieter?

  • Als Vermieter dürfen Sie verschiedene Unterlagen und Dokumente (SCHUFA-Auskunft, Mieterselbstauskunft etc.) sowie persönliche Angaben (Kopie von Personalausweis) von Mietinteressenten anfordern.

  • Achten Sie vor allem auf die Einkommensnachweise und die Bonitätsauskunft.

  • Im Umgang mit den persönlichen Daten von Mietinteressenten sollten Sie datenschutzrechtliche Bestimmungen beachten.

Was braucht ein Vermieter vom Mieter?

Die Frage dieses Beitrags muss aus zwei verschiedenen Perspektiven gesehen werden: Es gibt Unterlagen, die brauchen Vermieterinnen und Vermieter – um sie an der Immobilie Interessierten vorlegen zu können. Dabei ist manches verpflichtend, anderes kann als Entgegenkommen für künftige Mietparteien gewertet werden.

Und dann brauchen Sie diverse Unterlagen von Ihren potenziellen Neumietern – manches bereits beim Besichtigungstermin, anderes erst, wenn ein Mietvertrag zustande gekommen ist.

Noch ein wichtiger Aspekt: Die Datenschutzverordnung (DSGVO) gilt auch für Vermieterinnen und Vermieter. Das bedeutet: Sie dürfen nur Daten einholen, die für die Vermietung wirklich relevant sind. Nach einer Absage müssen spätestens drei Monate danach all diese Daten unwiderruflich wieder gelöscht, beziehungsweise die entsprechenden Unterlagen vernichtet werden.

Wann ist ein Mietvertrag nicht gültig?

Welcher Mietvertrag ist der beste für Vermieter?

Wenn Sie einen Muster Mietvertrag zur Vermietung von Wohnraum verwenden, dann fällt das Formular rechtlich gesehen unter den Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Egal, ob Sie zum ersten Mal vermieten oder bereits mehrere Mietverträge abgeschlossen hatten. Unklarheiten bei AGB gehen immer zu Lasten des Verwenders. Das bedeutet, dass eine Klausel im Zweifel unwirksam ist, wenn sie gegen die AGB Vorschriften verstößt. Immer wenn der Mieter durch eine Klausel unangemessen benachteiligt wird, darf der Vermieter sich nicht darauf berufen. Um nicht in solche Vermieterfallen zu tappen, sollte man sich zunächst einmal im Klaren darüber sein müssen, welche Art von Mietverhältnis abgeschlossen werden soll. Lesen Sie hier, wie Sie einen Mietvertag vermieterfreundlich, aber dennoch juristisch unanfechtbar gestalten.

Die meisten Mietverhältnisse gelten ohne zeitliche Befristung. Ein unbefristeter Mietvertrag über Wohnraum kann von Seiten des Mieter jederzeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. Und zwar ohne Angabe eines Kündigungsgrundes. Die Kündigung durch den Vermieter gestaltet sich schwieriger. Denn diese ist nur möglich, wenn einer der im BGB aufgeführten Gründe vorliegt, wie beispielsweise Eigenbedarf. Eine außerordentliche Kündigung ist allerdings jederzeit möglich, wenn der Mieter gegen seine mietvertraglichen Pflichten verstößt. Der häufigste Kündigungsgrund ist der Mietrückstand. Wenn der Mieter mit  mehr als zwei Monate mit der Miete im Rückstand ist, muss der Vermieter dies nicht hinnehmen. 

Was muss mit in den Mietvertrag rein für den Vermieter?

Einen korrekten Mietvertrag zu erstellen ist meist sehr zeitaufwändig – das gilt umso mehr, wenn Vermieter sich nur wenig mit dem Mietrecht auskennen. Viele Vermieter greifen daher auf Mietvertrag-Muster zurück, die als Vorlage online meist kostenlos heruntergeladen werden können. Doch dabei ist Vorsicht geboten: Wer bei der Suche nach einer Mietvertrag-Vorlage nicht aufpasst, findet möglicherweise einen Mietvertrag als PDF, der eher mieterfreundlich gehalten ist, oder nutzt eine Vorlage für einen einfachen Mietvertrag, der nicht auf das jeweilige Mietverhältnis und seine Besonderheiten zugeschnitten ist.

Daher können Generatoren für Mietverträge sehr hilfreich sein. In Zusammenarbeit mit unserem Partner 123-Recht bieten wir Ihnen dieses Tool für die Erstellung eines individuellen und von Rechtsanwälten geprüften Mietvertrags an.

Kann man Mietvertrag selber schreiben?

Mit dem Unterschreiben eines Mietvertrages ergeben sich gewisse Rechte und Pflichten des Vermieters als auch des Mieters. Die Rechte des Vermieters gegenüber dem Mieter sind die Einnahme der monatlichen Miete für das vermietete Haus, die vermietete Wohnung oder die vermieteten Geschäftsräume. Beispielsweise kann der Vermieter vom Mieter die Instandhaltung und Wartung von bestimmten Einrichtungen verlangen. Dazu gehören zum Beispiel die Versorgungsleitungen, die Sanitäranlagen oder Beheizungsanlagen.

Außerdem hat der Vermieter das Recht dem Mieter unter bestimmten Voraussetzungen zu kündigen. Diese Umstände liegen unter anderem vor, wenn die Miete nicht bezahlt wird. Um den Mieter in dieser Situation fristlos zu kündigen, muss der Mieter zwei Monate im Rückstand mit der Miete und vorher vom Vermieter abgemahnt worden sein. Allerdings kann der Vermieter dem Mieter auch fristlos kündigen, wenn der Mieter den Hausfrieden stört oder die Wohnung zweckentfremdet. Des Weiteren kann der Vermieter noch Eigenbedarf anmelden.

Das geht mit einer fristgerechten Kündigung seitens des Vermieters einher. Eigenbedarf besteht immer dann, wenn der Vermieter oder ein naher Angehöriger die Wohnung selbst nutzen möchte. Obendrein kann der Vermieter zum Beispiel nach einer Renovierung die Miete erhöhen. Allerdings darf diese Mieterhöhung nicht über einen üblichen Durchschnitt hinausgehen. Der Vermieter ist weiterhin berechtigt eine Hausordnung aufzustellen. Darin können unter anderem Ruhezeiten geregelt sein. Zu guter Letzt ist der Vermieter berechtigt das Halten von Haustieren einer bestimmten Art oder ab einer bestimmten Größe zu untersagen.

Es ist wichtig, dass die zukünftigen Mieter erst nach unterschriebenem Mietvertrag einziehen. Dann sind alle Fragen zu den Themen Kaution, Nebenkosten und Renovierung schriftlich vereinbart. Denn hierbei ist zu beachten, dass der Vermieter bereits ein Mietverhältnis eingeht, wenn er das Mietobjekt dem Mieter überlässt und dieser seine Miete zahlt.

Sie wollen die Inhalte des Mietvertrags prüfen?

Ein Anwalt für Mietrecht berät Sie zum Thema Mietvertrag und hilft Ihnen beim Vertragsaufsetzen.

Wird ein Mietvertrag mündlich besprochen, so sind beide Parteien zwar an das Besprochene gebunden. Allerdings gibt es dafür keine Beweise. Trotz alledem wird ein mündlicher Vertrag vom Gesetz anerkannt. Der mündliche Mietvertrag unterliegt den gesetzlichen Vorschriften des Bebauungsgrundlagengesetz kurzum BGG. Unter dem Strich ist dies eher zum Nachteil des Vermieters. Korrekt bedeutet das, dass der Mieter keine Nebenkosten und Schönheitsreparaturen bezahlen muss. Aus diesem Grund empfiehlt sich eher ein schriftlicher Mietvertrag, auch wenn dieser nicht vorgeschrieben ist. Dort kann alles festgehalten werden. Damit beugt man Streitigkeiten besser vor.

Was darf der Vermieter nicht verlangen?

Der Vermieter bzw. der Makler ist im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) eine nicht-öffentliche Stelle und unterliegt damit den Regelungen des BDSG. Gemäß § 4 Abs. 1 BDSG ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nur dann zulässig, soweit dies durch eine Rechtsvorschrift erlaubt oder angeordnet ist oder wenn der Betroffene eingewilligt hat.

Da der Mietinteressent meistens aber nur die Wahl zwischen der Einwilligung und dem Verzicht auf die Wohnung hat, kann die Einwilligung des Mietinteressenten nicht als freiwillig angesehen werden. Gemäß § 4 a BDSG ist es aber erforderlich, dass die Einwilligung auf einer freien Willensentscheidung beruht.

Als Rechtsgrundlage für die Datenerhebung kommt also § 28 BDSG in Betracht. Danach darf der Vermieter nur solche Daten erheben, welche für den Geschäftszweck erforderlich sind.

Bei einem nicht offenen Besichtigungstermin kann es bereits im Vorfeld erforderlich sein, dass der Vermieter bzw. der Makler für organisatorische Zwecke bestimmte Daten erheben und speichern darf, nämlich

  • den Namen des Mietinteressenten und
  • einige Kontaktdaten (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse)

Im Einzelfall können weitere Angaben erforderlich sein, z.B. die Angabe, ob ein Wohnberechtigungsschein vorliegt.

Welche Unterlagen muss der Mieter dem Vermieter vorlegen?

Bestimmte Unterlagen werden immer verlangt, und sollten daher bei keiner Wohnungsbesichtigung fehlen. Der Vermieter möchte natürlich wissen, wer sein Eigentum bezieht, und ob die vereinbarte Miete auch bezahlt wird. Selbstverständlich sind daher Gehaltsnachweise sowie der Personalausweis. Zum Standard gehört inzwischen auch die Schufa-Auskunft.

Was darf der Vermieter von mir verlangen?

In Zeiten wie diesen, in denen Wohnraum heiß begehrt ist, will jeder potentielle Mieter einen besonders guten Eindruck machen und sich von den anderen Bewerbern abheben. Eine Möglichkeit dazu ist, unaufgefordert eine Mieterselbstauskunft vorzulegen. Auch Vermieter sollten nicht darauf verzichten, diese einzufordern. Hier erfährst du, welche Dokumente enthalten sein sollten, welche Fragen in der Selbstauskunft gestellt werden dürfen und welche nicht zulässig sind.

Kann Vermieter gehaltsnachweis verlangen?

Gehaltsnachweis bei Mietverhältnissen

Wer eine Wohnung mieten möchte, muss in der Regel nachweisen, dass die monatlichen Einkünfte für die Miete ausreichen. Was Sie dabei tatsächlich offenlegen müssen und was nicht, lesen Sie hier.

Vermieterinnen und Vermieter fordern neben der Schufa-Auskunft oft auch einen Einkommensnachweis von potenziellen Mietern und Mieterinnen. Auch wer einen Kredit aufnehmen möchte, muss seine Zahlungsfähigkeit beweisen. Wie so ein Nachweis aussieht und wie Sie am besten über Ihre finanzielle Situation Auskunft geben können.

Sie können als Einkommensnachweis ihre Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der zurückliegenden drei Monate verwenden. Die erhalten Sie normalerweise monatlich von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin. Fehlt Ihnen eine oder mehrere Abrechnungen, fragen Sie in der Personalabteilung nach. Alternativ können Sie den kostenlosen Vordruck „Einkommensbescheinigung“ der Bundesagentur für Arbeit von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin ausfüllen lassen.

Manchmal wird als Nachweis eine aktuelle Verdienstbescheinigung verlangt. Neben dem Arbeitsentgelt enthält diese Bescheinigung Angaben über Lohnabzüge und Lohnnebenkosten. Den Nachweis erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrem Arbeitgeber.

Auch eine Kopie des Arbeitsvertrags wird von Vermietern und Vermieterinnen häufig angefordert. Der Vertrag soll Auskunft darüber geben, ob Sie befristet beschäftig sind. Ist das der Fall, kann es sein, dass zusätzliche Sicherheiten wie eine Bürgschaft benötigt werden.

Kann ich von einem unterschriebenen Mietvertrag zurücktreten?

  • Ein unterschriebener Mietvertrag ist wirksam und für beide Parteien bindend, es sei denn, es wurde im Vertrag ein Rücktrittsrecht vereinbart.
  • In der Regel ist ein Rücktritt nicht möglich, sondern lediglich eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist.
  • Ein Widerruf des Mietvertrags, eine Anfechtung oder eine außerordentliche fristlose Kündigung sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
  • § 346 Abs. 1 BGB regelt die Wirkungen des Rücktritts vom Mietvertrag.