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Wann muss ich meine Putzfrau anmelden?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wann muss ich meine Putzfrau anmelden?
  2. Was kostet eine Putzfrau wenn sie angemeldet ist?
  3. Kann ich als Privatperson eine Haushaltshilfe einstellen?
  4. Was passiert wenn ich meine Putzfrau nicht anmelde?
  5. Wie viel pro Stunde für Putzfrau?
  6. Was muss ich beachten wenn ich eine Putzfrau beschäftigen will?
  7. Wird Putzfrau von Krankenkasse bezahlt?
  8. Warum wollen viele Putzfrauen nicht angemeldet werden?
  9. Warum Putzfrau anmelden?
  10. Ist privat putzen Schwarzarbeit?
  11. Was sollte eine Putzfrau in 2 Stunden schaffen?
  12. Wie lange braucht Putzfrau für 80 qm?
  13. Wie viel verlangt eine Putzfrau pro Stunde?
  14. Wie viel verdient man als Putzfrau pro Stunde?
  15. Wer zahlt wenn die Putzfrau was kaputt macht?

Wann muss ich meine Putzfrau anmelden?

Beschäftigen Sie in Ihrem Privathaushalt eine Haushaltshilfe, dann ist grundsätzlich jede entlöhnte Tätigkeit AHV-beitragspflichtig, d.h. anmeldepflichtig bei der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse.

Was kostet eine Putzfrau wenn sie angemeldet ist?

  • Haushaltshilfen kannst du auf 3 verschiedene Wege einstellen: als privater Arbeitgeber, über eine gewerbliche Firma oder die Einstellung einer selbstständigen Haushaltshilfe.
  • Bei dem durchschnittlichen Stundenlohn gibt es regionale Unterschiede. Der Süden Deutschlands ist deutlich teurer.

Kann ich als Privatperson eine Haushaltshilfe einstellen?

Die Schwarzarbeitsquote bei Haushaltshilfen liege bei rund 80 Prozent, so eine Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft. Wie man die Hilfe legal anstellt und dabei noch sparen kann, erklärt Christoph Burgmer, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Was passiert wenn ich meine Putzfrau nicht anmelde?

Unter dem Begriff «Schwarzarbeit» wird die Missachtung von arbeitsbezogener Melde- und Bewilligungspflichten verstanden. Zu den Melde- und Bewilligungspflichten gehören je nach Umfang und Situation des Arbeitsverhältnisses das Einholen einer Arbeitsbewilligung, die Anmeldung des Arbeitsverhältnisses bei der Ausgleichskasse, die Entrichtung der Quellensteuer beim kantonalen Steueramt, der Abschluss einer obligatorischen Unfallversicherung sowie der Anschluss des Arbeitnehmers bei einer Pensionskasse. Allesamt Arbeitgeberpflichten für Personen, die Haushaltshilfen – egal, ob Putzfrau, Nanny oder Pflegekraft – bei sich zu Hause privat anstellen.

Wichtig: Selbst wer nur für ein paar Stunden im Monat Arbeiten im Haushalt gegen Bezahlung ausübt und nicht bei den Behörden angemeldet ist, arbeitet bereits schwarz.

Schwarzarbeit, im wirtschaftlichen Kontext auch Schattenwirtschaft genannt, ist allgegenwärtig. Zwar gibt es aus offensichtlichen Gründen keine amtlichen Statistiken zur Schattenwirtschaft in der Schweiz, allerdings eine grosse Anzahl an wissenschaftlich belegten Schätzungen. So ist der Anteil der Schattenwirtschaft am Bruttosozialprodukt (BSP) 6,9 % in 2014, wie die NZZ in ihrer Onlineausgabe berichtet. Auf Vollzeitstellen umgerechnet, handelt es sich bei den Schwarzarbeitern um 427’000 Personen im Jahr 2014, zuzüglich 63’000 illegale, ausländische Beschäftigte. Neben der Baubranche sind vor allem Dienstleistungen im Haushalt sehr stark von Schwarzarbeit betroffen. Laut einem Artikel der Wochenzeitung (WOZ) aus dem Jahr 2013, beschäftigten im selben Jahr ungefähr 400’000 Haushalte Haushaltshilfen in der Schweiz. Tendenz stark steigend. In einem Viertel der Haushalte sind Sans-Papiers (Personen ohne Aufenthaltsstatus) tätig, und wie eine Studie, auf die die Aargauer Zeitung in Jahr 2010 Bezug nimmt, zeigt, arbeitet die Mehrheit der im Haushalt angestellten Putzfrauen schwarz.

Wie viel pro Stunde für Putzfrau?

Als private Reinigungskraft haben Sie einen gewissen Spielraum, wie viel Sie pro Stunde verlangen können. Momentan herrscht in Deutschland Vollbeschäftigung. Auch Haushaltshilfen profitieren davon und werden zu besserem Lohn angestellt. Ein Beispiel: Als Putzfrau in Köln erhalten Sie einen Stundenlohn von bis zu 17 Euro, wenn Sie auf Putzperle.de eine Stelle finden.

Die Arbeitgeber bei Putzperle.de geben meist an, wie viel sie zu zahlen bereit sind. In größeren Städten liegt der Stundenlohn einer Haushaltshilfe zwischen 13 und 17 Euro. Es gibt regionale Unterschiede für den durchschnittlichen Stundenlohn als Putzfrau, einerseits zwischen Ost und West, andererseits zwischen ländlichen und urbanen Räumen.

Auf jeden Fall ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn von 12 Euro (ab Oktober 2022) eine Untergrenze, die bei der Vereinbarung nicht unterschritten werden darf. Aufgrund der Arbeitssituation liegt das effektiv bezahlte Gehalt aber wesentlich höher. Werfen Sie deshalb einen Blick auf die Putzstellen in Ihrer Nähe - Sie werden viele attraktive Angebote finden.

Neben den regionalen Unterschieden hat auch die Erfahrung, die Sie mitbringen, Einfluss auf Ihren Stundenlohn. Wenn Sie ca. 5 Jahre Putzerfahrung mitbringen, können Sie rund einen Euro pro Stunde mehr verlangen; und mit mehr als 10 Jahren Erfahrung sind es rund 3 Euro mehr. So können Sie im Raum München durchschnittlich 15 Euro pro Stunde verlangen, wenn Sie die entsprechende Erfahrung vorweisen können, in Berlin sind es 13 Euro pro Stunde und in Leipzig 12,50 Euro.

Was muss ich beachten wenn ich eine Putzfrau beschäftigen will?

Anmeldung: Arbeitgeber:innen müssen sie bei der Minijob-Zentrale, Teil des Verbundsystems der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, anmelden. „Die privaten Arbeitgeber haben dafür drei Möglichkeiten“, sagt Christiane Krüger, Sprecherin der Minijob-Zentrale. Sie können die Anmeldung online unter www.minijob-zentrale.de vornehmen. Das sogenannte Haushaltsscheck-Formular kann auch als PDF-Datei heruntergeladen, ausgefüllt und ausgedruckt werden. Arbeitgeber:innen können es anschließend per Post oder Fax an die Minijob-Zentrale senden. Die dritte Möglichkeit ist das Telefon: Arbeitgeber:innen können die Minijob-Zentrale montags bis freitags zwischen sieben und 17 Uhr unter 0355/2902-70799 erreichen. Neben den Angaben zur Person des Arbeitgebers muss die Steuer-ID genannt werden.

Die Minijobber:innen müssen dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin persönliche Angaben zur Verfügung stellen und mitteilen, ob noch weitere Minijobs ausgeübt werden. Teil davon ist die Rentenversicherungsnummer, auch Sozialversicherungsnummer genannt. Diese kann auch über die Minijob-Zentrale herausgefunden werden, wenn Name, Geburtsdatum und Adresse bekannt sind.

Rechtliche Vereinbarung: Für eine haushaltsnahe Dienstleistung muss kein Arbeitsvertrag geschlossen werden. Allerdings müssen Arbeitgeber:innen dem oder der Minijobber:in einen Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich und unterzeichnet aushändigen. Einen Musterarbeitsvertrag gibt es auf der Homepage der Minijob-Zentrale.

Wird Putzfrau von Krankenkasse bezahlt?

Manchmal kann niemand im Haushalt die Haushaltsführung übernehmen. Zum Beispiel, wenn eine Mutter im Krankenhaus liegt, der Ehemann in die Arbeit und alle Kinder in die Schule müssen. In solchen Fällen kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe zahlen. Mehr über diese Leistung lesen.

‌Wer aufgrund von Krankheit, Problemen bei der Geburt oder Schwangerschaft, wegen einer Reha oder anderen gewichtigen Gründen seinen Haushalt nicht mehr selbst bewältigen kann, hat grundsätzlich einen Anspruch auf Haushaltshilfe. Das ist im § 38 SGB V geregelt. ‌‌Die Person, welche die Haushaltshilfe in Anspruch nimmt, kann selbst wählen, ob die Krankenkasse eine Hilfekraft zur Verfügung stellen soll, oder ob Freunde, Verwandte o.a. den Haushalt führen. Übernimmt eine „nicht professionelle“ Haushaltshilfe den Haushalt, also z.B. ein Freund der erkrankten Person, so bezahlt die Krankenkasse diese.

‌Wer aufgrund von Krankheit, Problemen bei der Geburt oder Schwangerschaft, wegen einer Reha oder anderen gewichtigen Gründen seinen Haushalt nicht mehr selbst bewältigen kann, hat grundsätzlich einen Anspruch auf Haushaltshilfe. Das ist im § 38 SGB V geregelt. ‌‌Die Person, welche die Haushaltshilfe in Anspruch nimmt, kann selbst wählen, ob die Krankenkasse eine Hilfekraft zur Verfügung stellen soll, oder ob Freunde, Verwandte o.a. den Haushalt führen. Übernimmt eine „nicht professionelle“ Haushaltshilfe den Haushalt, also z.B. ein Freund der erkrankten Person, so bezahlt die Krankenkasse diese.

Hinweis:

Warum wollen viele Putzfrauen nicht angemeldet werden?

Antwort von Pampersmami am 24.04.2008, 14:13 Uhr

Aber kann die Leute verstehen. teils /teils:-( Zum Leben zu wenig /zum Sterben zu viel! Geht uns genauso!

Beitrag beantworten

Antwort von Mama Jana am 24.04.2008, 14:27 Uhr

Naja, nachvollziehen kann ich es je nach Einzelfall auch.

Aber ich hätte schon gedacht, dass einfach viel mehr Leute daran interessiert sind, eine "ordentliche" Beschäftigung zu haben. Damit haben sie ja z.B. auch einen richtigen Vertrag mit Kündigungsfrist und Urlaubsanspruch.

Antwort von magistra am 24.04.2008, 15:10 Uhr

ne, ich kann und will das nicht mehr nachvollziehen. denn was die leute immer wieder vergessen, ist, dass eine nicht angemeldete putzfrau eben auch nicht versichert ist. und was leute machen, die eine putzfrau schwarz beschäftigen, ist: den sozialstaat untergraben! wenn weniger leute "schwarze" putzfrauen beschäftigen würden, hätten wir das problem nicht mehr. ich kenne in meinem umfeld viele mit putzfrauen und nur ein einziges paar hat sie angemeldet. ja, kein wunder, dass die sich nicht anmelden wollen, wenn sie jederzeit schwarz arbeiten können! unsere putzfrau bezieht hartz iv, das ihr gekürzt würde, wenn sie zu viel verdient (was sie nicht tut). sie will bewusst nicht mehr arbeiten, damit ihr das geld nicht gekürzt wird. andere arbeiten neben hartz iv elend viel, und das schwarz und empfinden es als zumutung, dass ihnen, wenn sie angemeldet würden, hartz iv gekürzt würde. wo leben wir eigentlich! sorry für den ausbruch!

@mama jana: ich finde es super, dass ihr die putzfrau anmelden wollt und drücke euch für die suche die daumen!

Antwort von doppelmutti1234 am 24.04.2008, 15:27 Uhr

ich kann verstehen, dass viele die beschäftigten nicht anmelden wollen, ich hatte als meine kleine noch klein war eine tagesmutter, und als ich von der stadt in den landkreis gezogen bin, wollte das jugenamt nix damit zu tun haben, außer ich such mir eine tagesmutter im landkreis (was schwachsinn gewesen wäre, denn wir haben an der stadtgrenze gewohnt)

so habe ich also die liebe "alte" tagesmutti bei der minijob zentrale angemeldet, und fortan nur ärger. Es war echt der horror, meine tagesmutter hat nur eine aufwandsentschädigung bekommen (wie vom jugendamt vorgesehen) also haben wir es dann privat auch so gehandhabt, sie hat eine aufwandsentschädigung von monatlich 150 euro (für windeln essen etc) bekommen und ich sollte plötzlich 100 € jeden monat an die knappschaft abdrücken, hä?

Warum Putzfrau anmelden?

Ver­fasst von der JOB­RUF-Re­dak­ti­on

In Deutsch­land müs­sen al­le Ar­beit­ge­ber Ih­re Haus­halts­hil­fe an­mel­den. Dies gilt nicht nur für Ge­wer­be­trei­ben­de, son­dern auch für Pri­vat­per­so­nen. Doch der bü­ro­kra­ti­sche Auf­wand hier­für hält sich zum Glück in Gren­zen. Zu­dem ver­hin­dert die An­mel­dung der Haus­halts­hil­fe Schwarz­ar­beit und si­chert Ih­re Putz­kraft in den meis­ten Fäl­len auch ge­gen Un­fäl­le ab.

Ab­hän­gig vom Ar­beits­um­fang ha­ben Sie ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten, Ih­re Putz­frau an­mel­den zu kön­nen. Wir zei­gen Ih­nen, wel­che Va­ri­an­te für Sie in Fra­ge kommt und was es al­les zu be­ach­ten gibt.

Über die Mi­ni­job-Zen­tra­le (ehe­mals „Bun­des­knapp­schaft“ oder auch „Knapp­schaft“ ge­nannt) kön­nen Sie Ih­re Putz­frau für den Pri­vat­haus­halt an­mel­den, so­fern die­se nicht mehr als 450 €/Mo­nat ver­dient (Stand: 2021). Dies ist dann der Fall, wenn Ih­re Rei­ni­gungs­kraft re­gel­mä­ßig für we­ni­ge Stun­den haus­halts­na­he Dienst­leis­tun­gen über­nimmt.

Ei­nen haus­halts­na­hen Mi­ni­job mel­den Sie über das so­ge­nann­te Haus­halts­scheck-Ver­fah­ren an. An die Mi­ni­job-Zen­tra­le zah­len Sie als Ar­beit­ge­ber ge­rin­ge Ab­ga­ben für die Un­fall­ver­si­che­rung, Pau­schalbei­trä­ge zur Kran­ken- und Ren­ten­ver­si­che­rung und Um­la­gen als Aus­gleich für Auf­wen­dun­gen bei Krank­heit und Schwan­ger­schaft bzw. Mut­ter­schutz der Putz­kraft.

Bei­spiel­rech­nung:Falls Sie ei­ne Putz­frau über das Haus­halts­scheck-Ver­fah­ren an­stel­len und die­se 250 €/Mo­nat ver­dient, kom­men Ab­ga­ben von rund 37 €/Mo­nat hin­zu. Ins­ge­samt müs­sen Sie al­so mit ei­ner mo­nat­li­chen Be­las­tung von 287 € rech­nen (Stand: 2020).  Über den Haus­halts­scheck-Rech­ner kön­nen Sie Ih­re Ab­ga­ben an­hand des kon­kre­ten Ar­beits­lohns Ih­rer Haus­halts­hil­fe be­rech­nen.

Ist privat putzen Schwarzarbeit?

Mit Gutscheinen will die Bundesregierung die Schwarzarbeit bei Haushaltshilfen reduzieren. Kann das funktionieren?

Mit Gutscheinen gegen die Schwarzarbeit bei Haushaltshilfen – so der Plan Foto: Lubitz+Dorner/plainpicture

Was sollte eine Putzfrau in 2 Stunden schaffen?

Wird eine Putzfrau gesucht, sind die Kosten natürlich ein wichtiger Faktor. Um beim Suchen grob kalkulieren zu können, solltest du von ca. 13 Euro bis 26 Euro pro Stunde ausgehen, die du für eine Reinigungskraft im Privathaushalt berappen musst. Seit Oktober 2022 liegt der Mindestlohn in Deutschland bei 12 Euro. Weniger darfst du somit nicht zahlen.

Die große Spanne bei den Kosten für eine Reinigungskraft wundert dich? Verständlich! Doch die Unterschiede bei den Kosten für eine Putzhilfe haben ihren Grund, wie du im nächsten Absatz erfährst.

Wie lange braucht Putzfrau für 80 qm?

Ich habe seit ein paar Wochen erstmalig eine Putzhilfe, die 1 x die Woche für 3 Stunden kommt. In dieser Zeit ist sie allein, wir sind alle bei der Arbeit bzw. in der Schule.

Wir haben 5 Zimmer, Küche, Bad, 2 WCs, Flur, Kellertreppe und Vorkeller zu putzen. Insgesamt ca. 150 qm Wohnfläche.

Wie viel verlangt eine Putzfrau pro Stunde?

Ein*e zu­ver­läs­si­ge Putz­kraft ist in vie­len Haus­hal­ten nicht mehr weg­zu­den­ken, da sie von müh­se­li­gen Tä­tig­kei­ten im All­tag ent­las­tet. Doch mit wel­chen Kos­ten für ein'e Putz­frau muss man pro Mo­nat ei­gent­lich rech­nen? Und wel­cher Stun­den­lohn ist an­ge­mes­sen für ein*e Haus­halts­hil­fe?

Hier er­fah­ren Sie, mit wel­chen Prei­sen Sie bei un­ter­schied­li­chen Be­schäf­ti­gungs­ar­ten und Auf­ga­ben­fel­dern rech­nen kön­nen und wie die re­gio­na­len Un­ter­schie­de aus­fal­len.

Hin­weis:Zur bes­se­ren Les­bar­keit wird in die­sem Ar­ti­kel auf die gleich­zei­ti­ge Ver­wen­dung männ­li­cher und weib­li­cher Sprach­for­men ver­zich­tet. Es wird die weib­li­che Form ver­wen­det, wo­bei al­le Ge­schlech­ter glei­cher­ma­ßen ge­meint sind.

Die üb­li­chen Prei­se für ein*e pri­va­te Putz­frau lie­gen zwi­schen 12 und 15 €/Std. net­to. Hin­zu kom­men Lohn­ne­ben­kos­ten im Zu­ge ei­ner An­mel­dung der Haus­halts­hil­fe als 450-€-Job­ber in Hö­he von 14,74% des Mo­nats­ver­diens­tes.

Die An­mel­dung bei der staat­li­chen Mi­ni­job-Zen­tra­le ist un­be­dingt zu emp­feh­len, da die Putz­kraft dann un­fall­ver­si­chert ist und auf Wunsch Bei­trags­zei­ten in der Ren­ten­ver­si­che­rung er­wer­ben kann. Sie kön­nen dar­über hin­aus als pri­va­ter Ar­beit­ge­ber ge­mäß § 35a EStG bis max. 510 €/Jahr an Aus­ga­ben für Ih­re Haus­halts­hil­fe steu­er­lich ab­set­zen (Stand 2019).

Hin­weis:Der all­ge­mei­ne ge­setz­li­che Min­dest­lohn gilt auch für ein*e Putz­frau. Die­ser liegt seit dem 1.10.2022 bei 12 € brut­to/Stun­de.

Wie viel verdient man als Putzfrau pro Stunde?

Laut Forsa finden mehr als die Hälfte der Befragten einen Stundenlohn von 10 bis 12 Euro für angemessen. 23 Prozent sind 8,50 Euro bis 10 Euro pro Stunde genug. Für Angestellte einer Reinigungsfirma greift der Mindestlohntarifvertrag. Für Gebäudereiniger stieg jüngst der Mindestlohn: "Zum 1. Januar 2019 ist der Mindestlohn der Branche weiter gestiegen. Er beträgt 10,56 Euro im Westen und 10,05 Euro im Osten", berichtet die "Deutsche Handwerkszeitung". "Allerdings steigt 2019 nicht nur der tarifliche Mindestlohn an, sondern auch die Ausbildungsvergütung."

Professionelle Reinigungsdienste verlangen ab 15 Euro die Stunde - dafür sind die Mitarbeiter aber auch versichert. 

Wer zahlt wenn die Putzfrau was kaputt macht?

Hallo, Ich hab ein Problem. Und zwar wohne ich in einer Mietwohnung, oberste Etage. Dort gibt es keine andere Mietpartei. Darunter sind zwei Parteien und unten noch eine. Jetzt ist es seit Jahren so, dass die Vermieter eine Putzfrau beauftragt haben, den Hausgang zu putzen. Aber nur bis unter meine Etage, heisst, ich muss meine Treppen selber putzen. Weil wir die ja alleine nutzen. Soweit völlig in Ordnung. Bei der Jahresabrechnung muss ich aber immer ein viertel der Kosten für die Putzfrau übernehmen, weil wir ja durch die unteren Etagen laufen. Das finde ich völlig ungerecht. Es geht jedes Jahr um über 100 Euro! Und wenn ich Worte, dass die Putzfrau bei mir putzt, dann müsse ich das alleine zahlen. Ist das so wirklich in Ordnung? Und jetzt war es so, das wir seit März alle selber geputzt haben. Einmal die Woche die eigene Etage und einmal im Monat war jeder dran mit Keller und Trockenraum, so das der auch einmal die Woche geputzt wurde. Alle, ausser der unteren Partei. Die haben nur ihre Etage geputzt, wenn sie auch mit dem Keller dran waren. Jetzt war die Vermieterin letzte Woche im Haus, sah, das unten natürlich alles dreckig war und hat die Putzfrau wieder engagiert und wir sollen jetzt wieder zahlen. Kommentarlos. Wir Parteien, die wir geputzt haben sind nicht einverstanden, interessiert aber nicht. Können wir da irgendwas machen?