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Wie viel kostet ein Kleingewerbe im Monat?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie viel kostet ein Kleingewerbe im Monat?
  2. Wie viel kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
  3. Wie viel darf man mit einem kleinen Gewerbeschein verdienen?
  4. Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?
  5. Für wen lohnt sich ein Kleingewerbe?
  6. Wie viel Umsatz darf man ohne Gewerbe machen?
  7. Wann lohnt sich ein Kleingewerbe?
  8. Ist ein Kleingewerbe Buchführungspflichtig?
  9. Wie viel darf man verdienen ohne sich anzumelden?
  10. Wie fängt man ein Kleingewerbe an?
  11. Welche Berufe fallen unter Kleingewerbe?
  12. Was bringt mir ein Kleingewerbe?

Wie viel kostet ein Kleingewerbe im Monat?

Weil die Gründung eines Kleingewerbes so einfach ist, erfolgen Gründungen am häufigsten als Kleingewerbe.

In der Praxis bestehen einige Irrtümer zum Thema "Steuerfreiheit" und das Kleingewerbe wird häufig mit der Kleinunternehmerregelung verwechselt.

Die Infografik hilft die Regelungen zu Anmeldung, Buchhaltung und Steuern für die Kleingewerbegründung richtig zu verstehen.

Ein Kleingewerbe ist ein gewerbliches Unternehmen, das nicht ins Handelsregister eingetragen wird.

Es gibt nur 2 Rechtsformen für das Kleingewerbe:

  • den Einzelunternehmer oder
  • die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) für das Kleingewerbe zu zweit oder zu dritt.

Wie viel kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Wenn Sie ein Kleingewerbe gründen, ist Ihre selbstständige Tätigkeit häufig nicht sozialversicherungspflichtig, gleich ob Sie neben- oder hauptberuflich tätig sind. Ausnahmen bestehen jedoch, wenn Sie:

Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, sind Sie außerdem verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Mitarbeiter (den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) an die Krankenkasse zu zahlen.

Wie viel darf man mit einem kleinen Gewerbeschein verdienen?

Ein Nebengewerbe darf maximal 20 Stunden pro Woche umfassen.

  • Zudem muss die nebenberufliche Tätigkeit mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Dieser kann verlangen, dass Sie nicht mehr Stunden arbeiten als bei Ihrer hauptberuflichen Arbeitsstelle.
  • Daneben dürfen Ihre Einnahmen aus dem Nebengewerbe die Einnahmen aus der hauptberuflichen Tätigkeit nicht überschreiten.
  • Auch für die Krankenkasse gelten bestimmte Grenzen, die Sie einhalten müssen.
  • Für die Buchführung gehen Sie beim Kleingewerbe mithilfe der Einkommensüberschussrechung (EÜR) vor, die Sie auch im Rahmen der Einkommenssteuererklärung abgeben müssen.

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

Kleingewerbe sind einfach zu gründen und ideal zum Ausprobieren der Selbstständigkeit. Gerade wenn du noch keine großen Umsätze machst, fragst du dich sicher, ab wann du Steuern zahlen musst. In diesem Artikel findest du alle Freibeträge für deine Steuern als Kleingewerbe.

Kleingewerbetreibende müssen eine Gewerbeanmeldung vornehmen und Gewerbesteuern zahlen – genau wie ein gewöhnliches Gewerbe. Du musst keine Gewerbesteuer zahlen, wenn dein Gewinn den Freibetrag von 24.500 Euro nicht überschreitet. Gut zu wissen: Betriebsausgaben, wie Mieten, Pachten oder Kredite mindern deinen Gewinn und können so deine Steuerlast minimieren!

Für wen lohnt sich ein Kleingewerbe?

Wer sich dafür entscheidet, ein Kleingewerbe als Nebengewerbe zu gründen, geht weniger Risiken ein als ein Gründer im Hauptgewerbe, der alles auf eine Karte setzt. Der weiterhin ausgeübte Hauptjob sichert den Lebensunterhalt, während die neue Geschäftsidee ohne großen Druck ausprobiert und etabliert werden kann. Ein weiterer Vorteil dieser Konstellation ist, dass der Gründer weiterhin über den Hauptarbeitgeber sozialversichert bleibt.

Ein Kleingewerbe zu gründen, kommt Menschen entgegen, die in Teilzeit arbeiten möchten, zum Beispiel jungen Eltern. Es bietet die nötige zeitliche Flexibilität und lässt zu, sich parallel zum Aufbau des Geschäfts um die Familie zu kümmern. Auch Studenten und Ruheständler entscheiden sich häufig, ein Kleingewerbe zu gründen, da die Lebenssituation ein Hauptgewerbe nicht zulässt, ein Zusatzeinkommen aber dennoch willkommen ist.

Wie viel Umsatz darf man ohne Gewerbe machen?

Ein Privatverkauf ist nicht steuerpflichtig, wenn Sie die Summe von 600 € pro Jahr an Verkaufserlösen nicht überschreiten.

Freiberufler und Freiberuflerinnen – Eine Unterscheidung zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern ist in vielen Fällen nicht eindeutig, da auch Freiberufler im Regelfall mit einer Erwerbsabsicht arbeiten und sich die Kriterien überschneiden. Dennoch sind für einen Freiberufler einige grundsätzliche Kriterien maßgebend wie die geistige und schöpferische Arbeit.

Kein Gewerbe stellen freiberufliche Beschäftigungen dar, für deren Ausübung ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium erforderlich ist. Dazu zählen unter anderem die sogenannten Katalogberufe wie Arzt und Rechtsanwalt. Auch Künstler und Schriftsteller betreiben kein Gewerbe. Zur Ausführung dieser Tätigkeiten benötigt man besondere berufliche Qualifikationen und Leistungen und im Besonderen die persönliche Einbringung.

Dadurch sind Katalog- oder katalogähnliche Berufe nicht mit einem Gewerbe vergleichbar. Eine freiberufliche Tätigkeit ist demnach eine selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die sich durch Professionalität, Gemeinwohlpflicht, Selbstkontrolle und Eigenverantwortlichkeit auszeichnet.

Wann lohnt sich ein Kleingewerbe?

Steuerpflichten: Buchführung und Steuern – Die im Einkommensteuergesetz und in der Abgabenordnung geregelten Buchführungs- und Steuervorschriften müssen auch von Kleingewerbetreibenden beachtet werden. In der Praxis halten sich die Steuerpflichten zum Glück in Grenzen:

  • Kleingewerbetreibende, deren Jahresumsatz (= Summe der umsatzsteuerpflichtigen Betriebs einnahmen ) 17.500 Euro pro Jahr nicht übersteigt, gelten als Kleinunternehmer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder andere Unternehmenssteuern müssen sie nicht zahlen. Auf ihre „Einkünfte aus Gewerbebetrieb” zahlen sie gemäß § 15 EStG Einkommensteuer. Grundlage ist die jährliche (private) Einkommensteuererklärung, wie sie auch von Arbeitnehmern eingereicht wird. Mehr dazu im Abschnitt Einkommensteuer, Lektüretipp: Ausführliche Informationen zur Besteuerung gewerblicher Kleinstbetriebe bietet unser Kleinunternehmer-Leitfaden,
  • Gewerbebetriebe, die mehr als 17.500 Euro pro Jahr umsetzen (oder freiwillig auf den Kleinunternehmer-Status verzichten), unterliegen der Umsatzsteuer-Regelbesteuerung. Sie müssen auf ihren Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen, im Jahr der Gründung monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen und einmal pro Jahr eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Mehr dazu im Abschnitt Umsatzsteuer,
  • Sobald der Jahres gewinn über rund 25.000 Euro liegt, ist zudem Gewerbesteuer fällig. Mehr dazu im Abschnitt Gewerbesteuer,

Bitte beachten Sie: Verallgemeinerbare Angaben über die konkrete prozentuale Steuerbelastung von Kleingewerbetreibenden sind nicht möglich. Die genaue Höhe der Einkommensteuer ist von vielen Faktoren abhängig, unter anderem von Familienstand, Anzahl der Kinder und vor allem von anderen Einkünften des Steuerpflichtigen und / oder seines Ehe- oder Lebenspartners! Die Grundlage für die anfängliche steuerliche Einstufung bildet ein Fragebogen, den Sie vom Finanzamt zugeschickt bekommen.

Kleinunternehmerregelung – Kleinunternehmer brauchen für die von ihnen ausgeführten Umsätze keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen und keine Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben. Im Gegenzug dürfen sie Vorsteuern aus Eingangsrechnungen dem Finanzamt gegenüber nicht geltend machen.

Da die Kleinunternehmerregelung in Einzelfällen nachteilig sein kann, hat der Unternehmer die Möglichkeit, auf deren Anwendung zu verzichten. Unternehmer, deren Umsatz (inklusive Umsatzsteuer) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 Euro betragen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird, sind Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Umsatzsteuergesetzes (UStG).

Ist ein Kleingewerbe Buchführungspflichtig?

Um zu wissen, ob Sie Ihre Buchführung vereinfachen können, müssen Sie sicherstellen, dass Sie als Kleinunternehmer gelten. Dabei ist es irrelevant, welche Rechtsform Sie gewählt haben, so kann z. B. auch eine GmbH als Kleinunternehmen gelten. Anders als bei Unternehmern, die der Regelbesteuerung unterliegen, entfällt für Kleinunternehmer die Umsatzsteuer. Daher werden sie finanzrechtlich weitestgehend wie Nichtunternehmer behandelt.

Wie viel darf man verdienen ohne sich anzumelden?

Gehen wir davon aus ich verdiene 45.000€ im Jahr in meinem Hauptjob. Dazu bin ich leidenschaftlicher Stricker und stricke viele Pullover im Jahr die ich im Internet verkaufe xD.

Wie fängt man ein Kleingewerbe an?

Wenn Sie ein Kleingewerbe gründen, ist Ihre selbstständige Tätigkeit häufig nicht sozialversicherungspflichtig, gleich ob Sie neben- oder hauptberuflich tätig sind. Ausnahmen bestehen jedoch, wenn Sie:

Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, sind Sie außerdem verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Mitarbeiter (den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) an die Krankenkasse zu zahlen.

Welche Berufe fallen unter Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe ist eine Art, auf die ein kleines Unternehmen selbstständig geführt werden kann. Die exakte Definition dieses Begriffs kann sich etwas schwierig gestalten und bürokratisch klingen. Allgemein gilt, dass Kleingewerbetreibende zwar Unternehmee sind, aber keine Kaufleute. Deshalb unterliegen Sie mit einem Kleingewerbe vorrangig dem Bürgerlichen Gesetzbuch und nicht dem Handelsgesetzbuch, wie es bei einem klassischen Gewerbe der Fall ist. Damit können Sie einfachere Regeln auf Ihr Unternehmen anwenden, zum Beispiel hinsichtlich der Buchhaltung und der Steuererklärung. Auch eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht notwendig.

Im Grunde kann jede natürliche Person in Deutschland ein Gewerbe anmelden. Ein Kleingewerbe ist, wie der Name schon andeutet, lediglich die kleinere Form eines Gewerbes. Dabei fällt das Unternehmen meist in die Kleinunternehmer*innenregelung, bei der ein Umsatz von € 22.000,- im laufenden Jahr und € 50.000,- im Folgejahr voraussichtlich nicht überschritten wird. Nach § 19 Umsatzsteuergesetz sind Kleinunternehmer*innen von der Umsatzsteuerpflicht befreit.

Was bringt mir ein Kleingewerbe?

Was genau ist denn der Unterschied zwischen einem Kleingewerbe und andere Unternehmensformen? Wir haben hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Als Gewerbe wird erstmal jede eigenverantwortliche unternehmerische Tätigkeit bezeichnet, wozu Händler, Dienstleister und insbesondere Industrie – und Handwerksbetriebe.
  • Ein Kleingewerbe hast du dann, wenn du dich als Betreiber*in (noch) nicht an die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches halten musst
  • Freiberufler*innen sind keine Gewerbetreibende. Dazu gehören unter anderem Ärzte, Architekten, Anwälte und Journalisten aber auch Selbständige im Bereich der Forst- und Landwirtschaft, denn für sie gelten andere Vorschriften

Zuallererst: Ein Kleingewerbe hat nichts mit einem Kleinunternehmen zu tun. Das sind ganz unterschiedliche Dinge.

  • Kleingewerbetreibende sind durch den eingeschränkten Geschäftsumfang keine Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, sondern unterliegen dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Sie werden auch nicht in das Handelsregister eingetragen. Dadurch sind sie nicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet. 
  • Kleinunternehmer können sowohl Gewerbetreibende als auch Selbstständige und Freiberufler sein, ebenso in der Land– und Forstwirtschaft tätig sein. Voraussetzung ist allerdings, dass sie einen Jahresumsatz von 22.000 EUR nicht überschreiten. Hier greift die sogenannte Kleinunternehmerregelung, die Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht befreit.

Anders gesagt: Alle umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer*innen, die ein Gewerbe betreiben, sind Kleingewerbetreibende. Aber nicht alle Kleingewerbetreibende sind auch Kleinunternehmer*innen. Alles dazu erfährst du ausführlich unter Kleinunternehmen gründen und Kleinunternehmerregelung.

Eine entscheidende Voraussetzung, um ein Kleingewerbe zu betreiben, sind die Einnahmen, die dein Unternehmen pro Jahr erwirtschaftet. Dafür gibt es zwei Grenzsetzungen:

  • Maximal 60.000 EUR Gesamtgewinn pro Jahr
  • Maximal 600.000 EUR Gesamtumsatz pro Jahr

Das Wort ‚Gesamtumsatz‘ bezieht sich hier auf die Gesamtsumme der umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen, die dein Unternehmen im Gegenzug für seine Lieferungen und Leistungen erhalten hat. Es ist wichtig, das richtig zu verstehen: Es geht hier um den Brutto-Betrag. Das heißt, dass die Umsatzsteuer (das ist übrigens das Gleiche wie die Mehrwertsteuer) in den Gesamtbetrag mit hineingerechnet wird.Die selben Grenzen gelten übrigens für alle Gewerbetreibenden, wenn es darum geht, welche Art der Buchführung vorausgesetzt wird. Bleibt man unterhalb der Grenzen, reicht die sogenannte einfache Buchführung, überschreitet man sie, ist eine doppelte Buchführung notwendig.