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Wie schreibt man unter zu vermieten?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie schreibt man unter zu vermieten?
  2. Was versteht man unter Untervermietung?
  3. Was ist bei der Untervermietung zu beachten?
  4. Ist eine Untervermietung erlaubt?
  5. Wer schreibt den Untermietvertrag?
  6. Wann kann der Vermieter die Untervermietung verweigern?
  7. Wie lange darf ein Untermieter bleiben?
  8. Ist Untermiete strafbar?
  9. Ist Untermiete steuerpflichtig?
  10. Kann ich einen Untermietvertrag selber machen?
  11. Wie teuer darf Untermiete sein?
  12. Wie funktioniert ein Untermietvertrag?

Wie schreibt man unter zu vermieten?

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Was versteht man unter Untervermietung?

Nur der Hauptmieter ist in einem Mietvertrag die Vertragspartei des Vermieters. Der Untermieter schließt einen Mietvertrag (Untermiete) mit dem Hauptmieter, sodass es kein Rechtsverhältnis zwischen Untermieter und dem ursprünglichen Vermieter gibt.[1] Schließen mindestens zwei Personen gemeinsam einen Mietvertrag mit einem Vermieter, so liegt keine Untermiete vor, sondern alle Mieter gehen nach deutschem Recht in der Regel als Gesamtschuldner ein Mietverhältnis zum Vermieter ein (§ 421 Abs. 1 BGB). Der Vermieter kann die Miete dann nach seinem Belieben von jedem der Mieter ganz oder zu einem Teil fordern, der Ausgleich findet zwischen den Mietern statt.

Eine Untervermietung kommt auch in Frage, wenn der Hauptmieter seine Wohnung für längere Zeit nicht nutzt (Auslandsaufenthalt, Montage) und die Mietwohnung bewohnt bleiben soll, oder Teile seiner Wohnung nicht mehr nutzen kann oder will. Dabei können finanzielle Gründe eine Rolle spielen. Es ist eine formale Alternative – insbesondere unter juristischen Gesichtspunkten – zur Wohngemeinschaft.

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Untermiete ist traditionell vor allem in Großstädten eine wirtschaftliche Option, durch die der Hauptmieter seine individuelle Mietbelastungsquote senken kann. Sie war deshalb auch bereits in früherer Zeit, insbesondere bei vorübergehendem Wohnungsmangel üblich, wenn z. B. eine Frau nach dem Tod ihres Ehemannes nur noch eine kleine Witwenrente zur Verfügung hatte, aber die große und entsprechend teure Wohnung nicht aufgeben wollte. Hier bot sich etwa in Universitätsstädten die Aufnahme von Studenten an, die häufig von der Vermieterin auch mit Essen versorgt wurden, was eine weitere Einnahmequelle sein konnte.

In der Regel war die Untermiete auf ein bestimmtes Zimmer innerhalb einer größeren Wohnung oder eines Hauses bezogen und entwickelte sich auch saisonal durch den Tourismus und die großen Messe in Städten wie Frankfurt am Main, Hannover und Leipzig.[2][3] Diese Unterkünfte wurden in den amtlichen Übernachtungsstatistiken jedoch meist nicht berücksichtigt, so dass es nur Schätzungen gibt.[4]

Was ist bei der Untervermietung zu beachten?

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Eine Untervermietung liegt vor, wenn ein Mieter einer anderen Person gegen Entgelt die Nutzung der gemieteten Wohnung überlässt. Der Untermieter zahlt in der Folge Miete an den Hauptmieter und darf dafür dessen Wohnung oder Teile der Wohnung nutzen. Wichtig ist stets, dass der Mieter mindestens einen Raum für sich reserviert und die Wohnung nicht vollständig untervermietet.

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Die Vermietung müsst ihr als Hauptmieter in der Regel vom Vermieter genehmigen lassen, denn im Streitfall ist der Mieter in der Pflicht, eine Erlaubnis des Vermieters nachzuweisen. Wer diese Erlaubnis nicht einholt, riskiert eine Abmahnung und im wiederholten Fall sogar eine Kündigung des Mietvertrags.

Einige Personengruppen zählen allerdings nicht als Untermieter und sind daher auch nicht erlaubnispflichtig. Dazu gehören:

  • nahe Familienangehörige (Ehepartner, Eltern, Kinder)
  • Besucher, auch über längere Zeiträume (circa 6 bis 8 Wochen)
  • Hausangestellte oder Pflegepersonal

Ist eine Untervermietung erlaubt?

Es gibt die verschiedensten Gründe, warum Menschen ihre Wohnung, ein Haus oder ein einzelnes Zimmer auf bestimmte Zeit untervermieten möchten: Auslandssemester, Ferienzeit, die plötzliche Trennung vom Partner, ein beruflicher Ortswechsel oder ein Wohnungstausch. Grundsätzlich ist das Model Untervermietung jedem Mieter erlaubt. Aber es gibt Regeln zu beachten und nicht jede Untervermietung muss vom Vermieter genehmigt werden. Handelt ein Mieter auf Eigeninitiative und hinter dem Rücken seines Vermieters, kann er von diesem abgemahnt oder im schlimmsten Fall sogar fristlos gekündigt werden.

Noch nie war das Leben der Bevölkerung von so vielen Unsicherheiten und Veränderungen geprägt wie in der heutigen Zeit. Eine Folge davon ist, dass immer mehr Menschen ihre Wohnverhältnisse verändern wollen oder es zwangsläufig sogar müssen. Vermehrt bekommen Vermieter deshalb derzeit Anfragen, eine gemietete Immobilie oder einen Teil davon an Dritte und auf bestimmte Zeit weitervermieten zu dürfen. In der Regel stößt solch ein Vorhaben auf Vermieterseite auf wenig Begeisterung und wird häufig abgelehnt, obwohl der Mieter unter Umständen sogar einen gesetzlichen Anspruch auf eine solche Genehmigung hat. Ratsam ist es auf jeden Fall, sich sowohl als Vermieter als auch Mieter über die jeweiligen

Wer schreibt den Untermietvertrag?

  • Untermiete ist sowohl in Gewerberäumen als auch in Wohnräumen möglich.
  • Durch einen Untermietvertrag entsteht ein vertragliches Mietverhältnis zwischen Mieter und Untermieter.
  • Der Untermietvertrag ist dem Hauptmietvertrag rechtlich gleichgestellt.
  • Bevor Sie Ihre Wohnung privat oder gewerblich untervermieten, müssen Sie in der Regel die Erlaubnis von Ihrem Vermieter einholen.
  • Als Hauptmieter haften Sie für die Schäden des Untermieters.

Wenn Sie Ihren gemieteten Wohnraum an Dritte ganz oder nur teilweise vermieten, werden Sie zum Untervermieter. Der Vertrag, den Sie als Mieter mit Ihrem Untermieter eingehen, ist ein sogenannter Untermietvertrag. Er ist einem echten Mietvertrag gleichgestellt. Das bedeutet, es entstehen die gleichen Rechte und Pflichten wie aus einem normalen Mietvertrag.

Zu beachten ist, dass zwischen dem Hauptvermieter und dem Untermieter durch den Untermietvertrag keine Vertragsbeziehung entsteht – auch nicht, wenn der Untermieter seine Miete direkt an den Hauptvermieter bezahlt. Im Falle eines Schadens durch den Untermieter am Wohnraum haftet also der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter.

Sie können einen Untermietvertrag auch mündlich abschließen, da keine gesetzliche Form vorgeschrieben ist. Mit einem schriftlichen Untermietvertrag sind Sie aber auf der sicheren Seite und können Ihre Absprache mit dem Untermieter im Notfall auch vor Gericht beweisen.

Wann kann der Vermieter die Untervermietung verweigern?

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, wenn ein Mieter seine Wohnung untervermietet. Dafür muss er in den meisten Fällen aber die Genehmigung des Vermieters einholen (§§ 540, 553 BGB). Der Grundsatz gilt auch für den Wohnungstausch, schreibt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland, weil auch hier für die Überlassung der Wohnung eine Leistung (Tauschwohnung) entgegengenommen wird. Eine Untervermietung findet immer dann statt, wenn der Mieter Geld für den Wohnraum erhält.

Vermieter darf auf Angaben zum Untermieter bestehen

Egal, ob der Mieter nur ein Zimmer oder die ganze Wohnung entgeltlich untervermieten will: Er muss dem Vermieter mitteilen, wer einzieht (dazu gehört auch der Beruf der Person), wie viele Menschen es sind und wie lange sie die Wohnung nutzen werden. Außerdem muss der Grund der Untervermietung angegeben werden.

Wie lange darf ein Untermieter bleiben?

Im Mietrecht kann Besuch zu einem Thema werden, dass Spannungen zwischen Mietern und Vermietern hervorrufen kann. Meist geht es darum, ob für Mieter überhaupt ein Besuchsrecht besteht, wie viel Besuch erlaubt ist oder auch darum, wie lange ein solcher bleiben darf. Was für Rechte Mieter und Vermieter in diesem Zusammenhang haben, ist meist nicht wirklich bekannt. So kann „Wie lange darf ein Besucher bei mir wohnen?“ durchaus Stirnrunzeln auslösen.

Was das Mietrecht zum Besuch und wie lange dieser stattfinden darf sagt, ob Vermieter Besuch verbieten dürfen und welche Regelungen für Untermieter gelten, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.

Ist Untermiete strafbar?

Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Themas wird es im Folgenden nur auszugsweise und überblicksartig dargestellt.

Wenn eine Mieterin/ein Mieter ihre Mietwohnung/seine Mietwohnung zu Ferienzwecken wiederholt kurzzeitig an Touristinnen/Touristen vermieten möchte (z.B. über Internetplattformen wie Airbnb, Wimdu etc.), muss zunächst geprüft werden, ob die konkrete Wohnung dem Mietrechtsgesetz voll, teilweise oder gar nicht unterliegt. Zusätzlich muss beachtet werden, dass die meisten Mietverträge ein vertragliches Verbot der Untervermietung enthalten.

Unterliegt die konkrete Wohnung nicht dem Mietrechtsgesetz (z.B. Wohnungen in Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Geschäftsräumlichkeiten), ist eine Untervermietung zu touristischen Zwecken grundsätzlich erlaubt; nicht erlaubt ist die Untervermietung, wenn diese ausdrücklich im Mietvertrag untersagt wurde. Es kann sowohl die gesamte Wohnung als auch nur ein Teil dieser untervermietet werden. 

Ist Untermiete steuerpflichtig?

Was alles zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V) gehört, ist im Einkommensteuergesetz geregelt. In § 21 EStG werden folgende Einkünfte genannt:

Nicht zu den Vermietungseinkünften zählen Einnahmen, die aus der Vermietung einzelner, beweglicher Wirtschaftsgüter entstehen. Dies liegt zum Beispiel vor bei der Vermietung einzelner Möbel, bei der Vercharterung von Booten, die nicht in ein Schiffsregister eingetragen sind, oder der zeitlich begrenzten Überlassung privater Fahrzeuge beispielsweise für eine Urlaubsreise.

Kann ich einen Untermietvertrag selber machen?

Erlaubnis. Holen Sie eine schriftliche Zustimmung des Vermieters ein, bevor Sie Ihre Wohnung unter­vermieten. Die Aufnahme von Ehepart­nern, Kindern und Eltern ist keine Unter­vermietung.

Gäste. Besucher sind keine Untermieter, solange sie keine Untermiete zahlen. Wann aus Besuchern Mitbewohner werden, ist nicht klar geregelt. Ab etwa drei Monaten wird es eng.

Wie teuer darf Untermiete sein?

Es gibt keine Vorschriften zur rechtlichen Ausgestaltung eines Untermietvertrages. Haupt- und Untermieter können auch ganz auf die Schriftform verzichten. Gleichwohl ist ein Vertrag, der die grundlegenden Mietbedingungen festhält, dringend anzuraten.

  • Wer ist Hauptmieter, wer ist Untermieter?
  • Mietbeginn und bei Befristung das Mietende.
  • Welche Räume werden dem Untermieter zur alleinigen Nutzung überlassen?
  • Welche Räume können mitbenutzt werden?
  • Miethöhe (Grundmiete, Betriebskosten, Möblierungszuschlag)?
  • Sonstige vom Untermieter zu tragende Kosten.
  • Soll eine Kaution gezahlt werden?
  • Was ist mit den Schönheitsreparaturen?
  • Wie viele Schlüssel erhält der Untermieter?

Die Internet-Foren sind gefüllt mit Beschwerden von Untermietern über zu hohe Mieten. Der Ärger ist besonders groß, wenn sie erfahren, wie preiswert der Hauptmieter angemietet hat. Aber, Hauptmieter sind gesetzlich nicht verpflichtet, den von ihnen gezahlten m²-Preis zur Berechnung der Untermiete heranzuziehen. Auch die ortsübliche Vergleichsmiete kann als Grundlage herangezogen werden.

Basis der Kalkulation ist die Grund- oder Kaltmiete, die Obergrenze eine eventuelle Mietpreisbremse in der Stadt oder Gemeinde.

Wie funktioniert ein Untermietvertrag?

Couch frei: Es gibt viele Gründe, einen Untermieter zu suchen | Foto: StockSnap/Naomi Hébert

Möchtest du einen Teil deiner Wohnung untervermieten, solltest du dir dazu immer eine schriftliche Erlaubnis deines Vermieters einholen. Dazu setzt du einfach ein kurzes Schreiben auf, in dem du den Namen des Untermieters nennst und kurz den Grund für die Untervermietung erläuterst. 

Die Angabe des Grundes ist deshalb wichtig, weil zur Bewilligung der Untermiete ein berechtigtes Interesse bestehen muss. Ist dieses Interesse gegeben, muss der Vermieter deinem Wunsch, zu vermieten, in der Regel nachkommen – im Zweifel kannst du dein Recht auf Untermiete sogar einklagen. Mögliche Gründe können sein:

  • Du gehst für eine bestimmte Zeit ins Ausland oder in eine andere Stadt
  • Du möchtest mit einem Freund zusammenwohnen
  • Du kannst dir die Wohnung alleine nicht mehr leisten, weil dein Partner ausgezogen ist, du plötzlich weniger verdienst oder deine Eltern dich nicht mehr finanziell unterstützen
  • Du bist nur selten zu Hause und möchtest dich vor Einbruch schützen