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Wie schreibe ich eine Einladung für einen ausländischen Gast?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie schreibe ich eine Einladung für einen ausländischen Gast?
  2. Wie viel muss ich für eine Verpflichtungserklärung verdienen?
  3. Was brauche ich um eine Verpflichtungserklärung zu machen?
  4. Wie viel muss man verdienen um eine Einladung zu machen?
  5. Wie lange dauert es eine Verpflichtungserklärung zu bekommen?
  6. Was braucht man um jemanden nach Deutschland einzuladen?
  7. Kann man Verpflichtungserklärung online machen?
  8. Wer stellt Verpflichtungserklärung aus?
  9. Wie alt darf eine Verpflichtungserklärung sein?
  10. Wie wird die Verpflichtungserklärung berechnet?
  11. Wie lange dauert die Bearbeitung von Verpflichtungserklärung?
  12. Wie lange dauert die Verpflichtungserklärung?
  13. Wie kann ich jemanden einladen nach Deutschland?
  14. Wie lange ist die Verpflichtungserklärung gültig?

Wie schreibe ich eine Einladung für einen ausländischen Gast?

Wollen Sie Freund*innen, Familienmitglieder oder Geschäftspartner*innen nach Deutschland einladen? Damit "Drittstaatsangehörige" ein Besuchervisum bekommen können, benötigen sie neben vielen anderen Unterlagen auch ein Einladungsschreiben. Mit dem Einladungsschreiben bestätigen Sie, dass Sie eine bestimmte Person nach Deutschland einladen möchten. Ein Einladungsschreiben muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die wir hier genauer beschreiben. Alles rund um die sonstigen Voraussetzungen für ein Besuchervisum, erfahren Sie in unserem Kapitel "Besuchervisum".

Wie viel muss ich für eine Verpflichtungserklärung verdienen?

Auch wenn Sie nur zu Besuchszwecken nach Deutschland eingeladen werden, müssen Sie Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen können. Das heißt, dass Sie über ausreichend Geldmittel für den gesamten Reisezeitraum verfügen müssen und in der Lage sind, Ihre gesamten entstehenden Kosten während Ihres Aufenthalts selbst zu decken.

Reicht Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit für Ihren Aufenthalt in Deutschland nicht aus, brauchen Sie eine Verpflichtungserklärung, um nach Deutschland einreisen zu dürfen. In der förmlichen Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Gastgeber oder die Gastgeberin, für alle Kosten aufzukommen, die im Rahmen Ihres Aufenthaltes entstehen - einschließlich der Leistungen im Krankheitsfall.

Sie werden von Familie, Verwandten oder Bekannten nach Deutschland eingeladen, können aber kein ausreichendes Vermögen vorweisen? Dann kommt die Verpflichtungserklärung für ein Visum ins Spiel!

Verpflichtungserklärungen werden häufig in folgenden Fällen ausgestellt:

  • Verpflichtungserklärung für Besucher, die ein Besuchervisum für Deutschland beantragen

Was brauche ich um eine Verpflichtungserklärung zu machen?

Auch wenn Sie nur zu Besuchszwecken nach Deutschland eingeladen werden, müssen Sie Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen können. Das heißt, dass Sie über ausreichend Geldmittel für den gesamten Reisezeitraum verfügen müssen und in der Lage sind, Ihre gesamten entstehenden Kosten während Ihres Aufenthalts selbst zu decken.

Reicht Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit für Ihren Aufenthalt in Deutschland nicht aus, brauchen Sie eine Verpflichtungserklärung, um nach Deutschland einreisen zu dürfen. In der förmlichen Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Gastgeber oder die Gastgeberin, für alle Kosten aufzukommen, die im Rahmen Ihres Aufenthaltes entstehen - einschließlich der Leistungen im Krankheitsfall.

Sie werden von Familie, Verwandten oder Bekannten nach Deutschland eingeladen, können aber kein ausreichendes Vermögen vorweisen? Dann kommt die Verpflichtungserklärung für ein Visum ins Spiel!

Verpflichtungserklärungen werden häufig in folgenden Fällen ausgestellt:

  • Verpflichtungserklärung für Besucher, die ein Besuchervisum für Deutschland beantragen

Wie viel muss man verdienen um eine Einladung zu machen?

  • Antrag auf ein nationales Visum für einen langfristigen Aufenthalt

    Bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) wurde ein Antrag auf ein nationales Visum für einen langfristigen Aufenthalt (mehr als 90 Tage) gestellt oder soll bald gestellt werden.

  • Verfahren für eine Terminvereinbarung

    Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular (siehe Abschnitt: „Weiterführende Informationen“), wenn Sie einen Termin für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung benötigen. Bitte tragen Sie dazu im Pflichtfeld „Ihre Mitteilung / Frage“ den Aufenthaltszweck für das beantragte Visum (zum Beispiel Studium oder Eheschließung) und teilen Sie uns mit, ob Sie selbständig oder Arbeitnehmer, Pensionär etc. sind, damit wir Ihnen alle erforderlichen Unterlagen mitteilen können. Erst nach Eingang und Prüfung der Unterlagen werden wir Ihnen einen Termin anbieten.

  • Bonität

    Sie müssen finanziell in der Lage sein, die Kosten des Lebensunterhalts übernehmen zu können. Die Höhe des monatlichen Mindest-Nettoeinkommens richtet sich nach Ihrem Familienstand und den daraus resultierenden Unterhaltsverpflichtungen sowie dem beantragten Aufenthaltszweck.

    Die Mindest-Nettoeinkommen betragen zum Beispiel für ein Visum:

    • zum Sprachkurs / Schulbesuch: 2.660 Euro ohne Unterhaltsverpflichtung / 3.690 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 1 Person / 4.347 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 2 Personen
    • zum Studium / für eine berufliche Ausbildung: 2.700 ohne Unterhaltsverpflichtung / 3.750 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 1 Person / 4.378 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 2 Personen
    • zur Arbeitsplatzsuche oder Eheschließung: 2.830 Euro ohne Unterhaltsverpflichtung / 3.930 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 1 Person / 4.468 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 2 Personen
  • Formular „Angaben zur Verpflichtungserklärung“ (ausgefüllt)
    • Bitte bringen Sie das Formular möglichst vollständig, richtig und deutlich lesbar ausgefüllt mit.
    • Die Angaben sind freiwillig. Unvollständige Angaben können allerdings zur Ablehnung des Visums führen.
  • Formular "Zusatzerklärung zur Verpflichtungserklärung" (ausgefüllt)
  • Ihr Personalausweis oder Pass
  • Passkopie der Person, die das nationale Visum beantragt
  • Angaben zum Familienstand und zu bestehenden Unterhaltsverpflichtungen

    z.B. Ehegatten, minderjährige Kinder etc.

  • Nachweise zur Bonität

    z.B. Arbeitsvertrag, die letzten sechs Gehaltsnachweise, Rentenbescheid etc.

  • Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin

    z.B. Meldebestätigung, Einzugsbescheinigung des Vermieters etc.

  • Weitere Unterlagen

    Die genauen erforderlichen Unterlagen werden Ihnen nach der Kontaktaufnahme mitgeteilt, da diese je nach Einzelfall unterschiedlich sein können z.B. Bonitätsnachweise bei Selbständigen oder Arbeitnehmern.

Wie lange dauert es eine Verpflichtungserklärung zu bekommen?

  • Antrag auf ein nationales Visum für einen langfristigen Aufenthalt

    Bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) wurde ein Antrag auf ein nationales Visum für einen langfristigen Aufenthalt (mehr als 90 Tage) gestellt oder soll bald gestellt werden.

  • Verfahren für eine Terminvereinbarung

    Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular (siehe Abschnitt: „Weiterführende Informationen“), wenn Sie einen Termin für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung benötigen. Bitte tragen Sie dazu im Pflichtfeld „Ihre Mitteilung / Frage“ den Aufenthaltszweck für das beantragte Visum (zum Beispiel Studium oder Eheschließung) und teilen Sie uns mit, ob Sie selbständig oder Arbeitnehmer, Pensionär etc. sind, damit wir Ihnen alle erforderlichen Unterlagen mitteilen können. Erst nach Eingang und Prüfung der Unterlagen werden wir Ihnen einen Termin anbieten.

  • Bonität

    Sie müssen finanziell in der Lage sein, die Kosten des Lebensunterhalts übernehmen zu können. Die Höhe des monatlichen Mindest-Nettoeinkommens richtet sich nach Ihrem Familienstand und den daraus resultierenden Unterhaltsverpflichtungen sowie dem beantragten Aufenthaltszweck.

    Die Mindest-Nettoeinkommen betragen zum Beispiel für ein Visum:

    • zum Sprachkurs / Schulbesuch: 2.660 Euro ohne Unterhaltsverpflichtung / 3.690 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 1 Person / 4.347 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 2 Personen
    • zum Studium / für eine berufliche Ausbildung: 2.700 ohne Unterhaltsverpflichtung / 3.750 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 1 Person / 4.378 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 2 Personen
    • zur Arbeitsplatzsuche oder Eheschließung: 2.830 Euro ohne Unterhaltsverpflichtung / 3.930 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 1 Person / 4.468 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 2 Personen
  • Formular „Angaben zur Verpflichtungserklärung“ (ausgefüllt)
    • Bitte bringen Sie das Formular möglichst vollständig, richtig und deutlich lesbar ausgefüllt mit.
    • Die Angaben sind freiwillig. Unvollständige Angaben können allerdings zur Ablehnung des Visums führen.
  • Formular "Zusatzerklärung zur Verpflichtungserklärung" (ausgefüllt)
  • Ihr Personalausweis oder Pass
  • Passkopie der Person, die das nationale Visum beantragt
  • Angaben zum Familienstand und zu bestehenden Unterhaltsverpflichtungen

    z.B. Ehegatten, minderjährige Kinder etc.

  • Nachweise zur Bonität

    z.B. Arbeitsvertrag, die letzten sechs Gehaltsnachweise, Rentenbescheid etc.

  • Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin

    z.B. Meldebestätigung, Einzugsbescheinigung des Vermieters etc.

  • Weitere Unterlagen

    Die genauen erforderlichen Unterlagen werden Ihnen nach der Kontaktaufnahme mitgeteilt, da diese je nach Einzelfall unterschiedlich sein können z.B. Bonitätsnachweise bei Selbständigen oder Arbeitnehmern.

Was braucht man um jemanden nach Deutschland einzuladen?

  • Persönliches Erscheinen mit Termin
    • Ihre Verpflichtungserklärung können Sie nur persönlich und mit einem vorher gebuchten Termin abgeben.
    • Buchen Sie bitte für jede gewünschte Verpflichtungserklärung einen eigenen Termin.
    • Soll die Verpflichtungserklärung für mitreisende Ehegatten und minderjährige ledige Kinder Ihres Besuchs ausgestellt werden, genügt ein Termin. Für andere mitreisende Familienangehörige Ihres Besuchs buchen Sie bitte jeweils einen eigenen Termin.
    • Wenn Sie die Erklärung für eine juristische Person abgeben, müssen Sie vertretungsbefugt sein.
  • Besucher oder Besucherin hat Kurzaufenthalt geplant

    Ihr Besuch hat einen Kurzaufenthalt in Deutschland geplant. Es steht schon fest, wann er nach Deutschland einreist und wann er wieder ausreist.

  • Genug Einkommen oder Sparguthaben
    • Sie sollten in der Lage sein, aus eigenem Einkommen oder Sparguthaben alle Kosten zu bezahlen, die durch den Aufenthalt Ihres Besuches in Deutschland entstehen können. Das wird danach beurteilt, wie hoch Ihr Einkommen oder Ihr Guthaben auf Spar- oder Festgeldkonten ist und wie viele Gäste Sie einladen möchten.
    • Eine Übersicht über das jeweils erforderliche Einkommen oder Sparguthaben finden Sie im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
    • Wenn Sie die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht glaubhaft machen können, wird dies auf der Verpflichtungserklärung vermerkt.
  • Wohnsitz in Berlin (bei juristischen Personen: Sitz in Berlin)
    • Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht aus.
    • Wenn ein Unternehmen oder ein Verein oder eine andere juristische Person die Erklärung abgibt, muss die juristische Person ihren Sitz in Berlin haben.
  • Ohne EU- oder EWR-Staatsbürgerschaft: Gültiger Aufenthaltstitel
    • Sie besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, die eines anderen EU-Staates oder von Island, Liechtenstein oder Norwegen? Dann benötigen Sie einen gültigen Aufenthaltstitel, zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis.
    • Ihr Aufenthaltstitel muss länger gültig sein als Ihr Besuch in Deutschland bleiben will. Wie lange er danach noch gültig sein muss, hängt vom Einzelfall ab.
    • Eine Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Fiktionsbescheinigung reicht nicht aus.

Kann man Verpflichtungserklärung online machen?

Die erforderlichen Unterlagen können dem jeweiligen Merkblatt entnommen werden. Wir fordern die benötigten Unterlagen vorab per Post von Ihnen an.

  • EC-Kartenzahlung (bei Antragstellung vor Ort)
  • Bei Nutzung des Online-Antrages sind die Verwaltungskosten innerhalb der Anwendung per ePayment (Paypal) online zu bezahlen!

Wer stellt Verpflichtungserklärung aus?

Die Botschaft Moskau kann aus Gründen des Personalmangels aktuell leider keine Verpflichtungserklärungen mehr aufnehmen, die im Rahmen eines Antrags auf Erteilung eines Schengen-Visums erforderlich sein können. Sollte in Ihrem Fall eine Verpflichtungserklärung benötigt werden, beachten Sie bitte, dass diese nicht vom Einlader selbst abgegeben werden muss. Sie kann auch von einer dritten Person abgegeben werden. Dabei sollte, nach Möglichkeit, eine gewisse direkte oder indirekte persönliche Beziehung zum Antragsteller bestehen. Im Übrigen können auch Unternehmen eine Verpflichtungserklärung abgeben.

Zuständig für die Aufnahme einer Verpflichtungserklärung ist die Ausländerbehörde am Wohnort bzw. Sitz des Verpflichtungsgebers. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der allgemein hohen Auslastung der Ausländerbehörden eine frühzeitige Terminvereinbarung angeraten wird. 

Wie alt darf eine Verpflichtungserklärung sein?

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Sie wohnen im Landkreis Darmstadt-Dieburg und sind hier gemeldet. Haben Sie Ihren Wohnsitz außerhalb des Landkreises z.B. Stadt Darmstadt, bitte wenden Sie sich an die entsprechende Ausländerbehörde.  

Wie wird die Verpflichtungserklärung berechnet?

Soll eine Verpflichtungserklärung für einen syrischen Staatsangehörigen abgegeben werden, so gelten folgende Einkommensgrenzen. Berechnungsgrundlage ist immer das nachgewiesene Monats-Nettoeinkommen.

Sollen zeitgleich Verpflichtungserklärungen für zwei syrische Staatsangehörige übernommen werden, liegen die Grenzen wesentlich höher,

Wie lange dauert die Bearbeitung von Verpflichtungserklärung?

  • Antrag auf ein nationales Visum für einen langfristigen Aufenthalt

    Bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) wurde ein Antrag auf ein nationales Visum für einen langfristigen Aufenthalt (mehr als 90 Tage) gestellt oder soll bald gestellt werden.

  • Verfahren für eine Terminvereinbarung

    Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular (siehe Abschnitt: „Weiterführende Informationen“), wenn Sie einen Termin für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung benötigen. Bitte tragen Sie dazu im Pflichtfeld „Ihre Mitteilung / Frage“ den Aufenthaltszweck für das beantragte Visum (zum Beispiel Studium oder Eheschließung) und teilen Sie uns mit, ob Sie selbständig oder Arbeitnehmer, Pensionär etc. sind, damit wir Ihnen alle erforderlichen Unterlagen mitteilen können. Erst nach Eingang und Prüfung der Unterlagen werden wir Ihnen einen Termin anbieten.

  • Bonität

    Sie müssen finanziell in der Lage sein, die Kosten des Lebensunterhalts übernehmen zu können. Die Höhe des monatlichen Mindest-Nettoeinkommens richtet sich nach Ihrem Familienstand und den daraus resultierenden Unterhaltsverpflichtungen sowie dem beantragten Aufenthaltszweck.

    Die Mindest-Nettoeinkommen betragen zum Beispiel für ein Visum:

    • zum Sprachkurs / Schulbesuch: 2.660 Euro ohne Unterhaltsverpflichtung / 3.690 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 1 Person / 4.347 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 2 Personen
    • zum Studium / für eine berufliche Ausbildung: 2.700 ohne Unterhaltsverpflichtung / 3.750 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 1 Person / 4.378 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 2 Personen
    • zur Arbeitsplatzsuche oder Eheschließung: 2.830 Euro ohne Unterhaltsverpflichtung / 3.930 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 1 Person / 4.468 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 2 Personen
  • Formular „Angaben zur Verpflichtungserklärung“ (ausgefüllt)
    • Bitte bringen Sie das Formular möglichst vollständig, richtig und deutlich lesbar ausgefüllt mit.
    • Die Angaben sind freiwillig. Unvollständige Angaben können allerdings zur Ablehnung des Visums führen.
  • Formular "Zusatzerklärung zur Verpflichtungserklärung" (ausgefüllt)
  • Ihr Personalausweis oder Pass
  • Passkopie der Person, die das nationale Visum beantragt
  • Angaben zum Familienstand und zu bestehenden Unterhaltsverpflichtungen

    z.B. Ehegatten, minderjährige Kinder etc.

  • Nachweise zur Bonität

    z.B. Arbeitsvertrag, die letzten sechs Gehaltsnachweise, Rentenbescheid etc.

  • Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin

    z.B. Meldebestätigung, Einzugsbescheinigung des Vermieters etc.

  • Weitere Unterlagen

    Die genauen erforderlichen Unterlagen werden Ihnen nach der Kontaktaufnahme mitgeteilt, da diese je nach Einzelfall unterschiedlich sein können z.B. Bonitätsnachweise bei Selbständigen oder Arbeitnehmern.

Wie lange dauert die Verpflichtungserklärung?

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  • Wie lange ist die Verpflichtungserklärung gültig?

    • Antrag auf ein nationales Visum für einen langfristigen Aufenthalt

      Bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) wurde ein Antrag auf ein nationales Visum für einen langfristigen Aufenthalt (mehr als 90 Tage) gestellt oder soll bald gestellt werden.

    • Verfahren für eine Terminvereinbarung

      Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular (siehe Abschnitt: „Weiterführende Informationen“), wenn Sie einen Termin für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung benötigen. Bitte tragen Sie dazu im Pflichtfeld „Ihre Mitteilung / Frage“ den Aufenthaltszweck für das beantragte Visum (zum Beispiel Studium oder Eheschließung) und teilen Sie uns mit, ob Sie selbständig oder Arbeitnehmer, Pensionär etc. sind, damit wir Ihnen alle erforderlichen Unterlagen mitteilen können. Erst nach Eingang und Prüfung der Unterlagen werden wir Ihnen einen Termin anbieten.

    • Bonität

      Sie müssen finanziell in der Lage sein, die Kosten des Lebensunterhalts übernehmen zu können. Die Höhe des monatlichen Mindest-Nettoeinkommens richtet sich nach Ihrem Familienstand und den daraus resultierenden Unterhaltsverpflichtungen sowie dem beantragten Aufenthaltszweck.

      Die Mindest-Nettoeinkommen betragen zum Beispiel für ein Visum:

      • zum Sprachkurs / Schulbesuch: 2.660 Euro ohne Unterhaltsverpflichtung / 3.690 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 1 Person / 4.347 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 2 Personen
      • zum Studium / für eine berufliche Ausbildung: 2.700 ohne Unterhaltsverpflichtung / 3.750 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 1 Person / 4.378 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 2 Personen
      • zur Arbeitsplatzsuche oder Eheschließung: 2.830 Euro ohne Unterhaltsverpflichtung / 3.930 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 1 Person / 4.468 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 2 Personen
    • Formular „Angaben zur Verpflichtungserklärung“ (ausgefüllt)
      • Bitte bringen Sie das Formular möglichst vollständig, richtig und deutlich lesbar ausgefüllt mit.
      • Die Angaben sind freiwillig. Unvollständige Angaben können allerdings zur Ablehnung des Visums führen.
    • Formular "Zusatzerklärung zur Verpflichtungserklärung" (ausgefüllt)
    • Ihr Personalausweis oder Pass
    • Passkopie der Person, die das nationale Visum beantragt
    • Angaben zum Familienstand und zu bestehenden Unterhaltsverpflichtungen

      z.B. Ehegatten, minderjährige Kinder etc.

    • Nachweise zur Bonität

      z.B. Arbeitsvertrag, die letzten sechs Gehaltsnachweise, Rentenbescheid etc.

    • Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin

      z.B. Meldebestätigung, Einzugsbescheinigung des Vermieters etc.

    • Weitere Unterlagen

      Die genauen erforderlichen Unterlagen werden Ihnen nach der Kontaktaufnahme mitgeteilt, da diese je nach Einzelfall unterschiedlich sein können z.B. Bonitätsnachweise bei Selbständigen oder Arbeitnehmern.