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Wie viele Überstunden darf man bei Kurzarbeit haben?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie viele Überstunden darf man bei Kurzarbeit haben?
  2. Welche Regeln gelten bei Kurzarbeit?
  3. Wie viele Stunden pro Woche darf man bei Kurzarbeit arbeiten?
  4. Welche Pflichten habe ich als Arbeitnehmer bei Kurzarbeit?
  5. Was passiert mit angesammelten Überstunden bei Kurzarbeit?
  6. Sind zu viele Überstunden strafbar?
  7. Was passiert mit meinen Plusstunden bei Kurzarbeit?
  8. Welche Nachteile hat Kurzarbeit für den Arbeitnehmer?
  9. Ist man bei Kurzarbeit auf Abruf?
  10. Wie viele Überstunden müssen vor Kurzarbeit abgebaut werden?
  11. Welche Nachteile hat man bei Kurzarbeit?
  12. Wie viele Überstunden pro Monat sind erlaubt?
  13. Sind 10 Minuten schon Überstunden?
  14. Wer bestimmt die Arbeitszeit bei Kurzarbeit?
  15. Warum muss man bei Kurzarbeit so viel Steuern nachzahlen?

Wie viele Überstunden darf man bei Kurzarbeit haben?

Alice*, 25, aus Köln schreibt:

"Die Firma, in der ich befristet angestellt bin, war von März bis Mai in Kurzarbeit. Ich selbst wurde auf 50 Prozent Arbeitszeit gestuft. Die Arbeit wurde aber nicht weniger, sondern mehr - weil wir Corona-bedingt sehr viele Projekte umdenken und überarbeiten mussten. Mein Arbeitgeber hat mich daher die meiste Zeit weiter in Vollzeit arbeiten lassen, teilweise sogar noch mehr.

Welche Regeln gelten bei Kurzarbeit?

Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine Entgeltersatzleistung (= Lohnersatzleistung) für Beschäftigte, wenn Betriebe vorübergehend zu wenig Arbeit für sie haben. Sie beträgt 60 % des ausgefallenen Nettolohns bzw. Nettogehalts für Beschäftigte ohne Kind und 67 % für Beschäftigte mit Kind. Dadurch können die Jobs oft erhalten werden. Lieferschwierigkeiten, eine schlechte Auftragslage wegen geringerer Nachfrage durch die Inflation und hohe Energiekosten sind häufige Gründe dafür, dass Betriebe Kurzarbeit anmelden.

Hat ein Unternehmen nicht mehr genug Arbeit für einen beträchtlichen Teil der Arbeitnehmenden, kann es bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld für die betroffenen Beschäftigten beantragen. Für die Kurzarbeit müssen zunächst folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Wirtschaftliche Gründe, z.B. Lieferschwierigkeiten, oder ein unabwendbares Ereignis, z.B. behördlich angeordnete Schließung wegen Seuchengefahr oder Hochwasser, verursachen einen erheblichen Arbeitsausfall.
  • Der Arbeitsausfall ist nicht vermeidbar und der Betrieb hat alles dagegen getan, was möglich ist.
    • Wenn möglich, müssen Beschäftigte in Zeiten mit zu wenig Arbeit vorrangig Minusstunden auf Arbeitszeitkonten aufbauen und Urlaub nehmen.
    • Überstunden können als Hinweis dafür gelten, dass der Arbeitsausfall vermeidbar wäre. Aus diesem Grund sind Überstunden grundsätzlich während des Bezugs von KUG nicht erlaubt. Sollten doch für einen kurzen Zeitraum Überstunden unumgänglich sein, wird die Vergütung wie folgt geregelt: Der Betrieb kommt für das Arbeitsentgelt der geleisteten Überstunden auf. Dafür verringert sich der Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
  • Der Arbeitsausfall ist vorübergehend: Es ist damit zu rechnen, dass während der Bezugsdauer eine Rückkehr zu den früheren Arbeitszeiten möglich ist.
  • Der Betrieb hat den Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit angezeigt.
  • Die Arbeitnehmenden bleiben versicherungspflichtig beschäftigt und bekommen keine Kündigung.

Saisonkurzarbeitergeld (früher: Schlechtwettergeld) gibt es in der sog. Schlechtwetterzeit von 1.12. bis 31.3. für Beschäftigte im Baugewerbe oder einem Wirtschaftszweig, der von saisonbedingtem erheblichem Arbeitsausfall betroffen ist.

Neben wirtschaftlichen Gründen und einem unabwendbaren Ereignis kommen hier witterungsbedingte Gründe für den Arbeitsausfall in Betracht. Das bedeutet, dass allein wegen des Wetters, z.B. wegen Regen, Schnee oder Frost, die Fortsetzung der Arbeit in vollem Umfang unmöglich, unwirtschaftlich oder unzumutbar für die Arbeitskräfte ist. Der Arbeitsausfall gilt beim Saisonkurzarbeitergeld auch als unvermeidbar, wenn er branchenüblich, betriebsüblich oder saisonbedingt ist.

Beim Saisonkurzarbeitergeld muss der Betrieb die Kurzarbeit nicht anzeigen, sondern kann ohne vorherige Anzeige gleich für die Beschäftigten das Kurzarbeitergeld beantragen.

Wie viele Stunden pro Woche darf man bei Kurzarbeit arbeiten?

Bei Kurzarbeit reduziert ein Unternehmen aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls temporär die Arbeitszeit von Arbeitnehmern. Betroffen hiervon sind entweder nur einzelne Abteilungen oder der gesamte Betrieb. Unternehmen wollen mit einer verkürzten Arbeitszeit Krisenzeiten überwinden, in denen es geringere Aufträge und ausbleibende Umsätze gibt. Um nicht in eine wirtschaftliche Schieflage zu geraten und sowohl Arbeitsplätze als auch die Existenz des Betriebs und der Arbeitsplätze zu sichern, versuchen sie mit Kurzarbeit die Kosten auf ein vertretbares Niveau zu senken.

Kurzarbeitergeld (kurz: KUG) ist ein Ausgleich, den Arbeitnehmer in Kurzarbeit erhalten, um den Verdienstausfall zu minimieren und gleichzeitig Arbeitsplätze zu erhalten. Das Kurzarbeitergeld trägt der Staat und wird über die Agentur für Arbeit geregelt.

Kurzarbeitergeld ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung und soll den Verdienstausfall durch Kurzarbeit zumindest teilweise kompensieren. Außerdem kann so der Arbeitsplatz erhalten bleiben. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt in der Regel 60 bzw. 67 Prozent des weggefallenen Nettogehalts. Unter bestimmten Voraussetzungen ist bis vorerst Ende 2020 auch mehr Kurzarbeitergeld möglich.

Stefan Wiesent, Head of Legal bei AVANTGARDE Experts, absolvierte sein Studium in Rechtswissenschaften in Erlangen und Rennes, Frankreich. Anschließend übte Stefan sein Rechtsreferendariat in Nürnberg sowie in Paris aus. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen vor allem im Arbeits- und Vertragsrecht sowie im Datenschutz. Ganz nach seinem Motto „es gibt Nichts, was es nicht gibt“ steht Stefan als geschätzter Experte für alle internen Einheiten beratend zur Seite.

Damit ein Unternehmen Kurzarbeit anordnen darf, gibt es verschiedene Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Welche das sind und welche weiteren Regelungen es diesbezüglich gibt, erfährst Du im Folgenden.

Welche Pflichten habe ich als Arbeitnehmer bei Kurzarbeit?

Die Kurzarbeit wird vom Arbeitgeber eingeführt. Dies ist immer dann der Fall, wenn ein erheblicher Ausfall des eigentlichen Arbeitspensums vorliegt z.B. durch eine schlechte Auftragslage. Durch die Kurzarbeit kann der Arbeitgeber die Personalkosten reduzieren und wird so in dieser schwierigen Zeit entlastet.

Da auch die Arbeitnehmer einen Einkommensverlust durch die schlechte Auftragslage erleiden, wird diesen der Teil ihres Einkommensverlusts durch das Kurzarbeitergeld erstattet. Die Kurzarbeit verfolgt denn Sinn und Zweck Arbeitsplätze trotz Arbeitsausfall zu erhalten und somit Sie als Arbeitnehmer vor der Arbeitslosigkeit zu schützen.

Was passiert mit angesammelten Überstunden bei Kurzarbeit?

Um Kündigungen wegen der Corona-Krise zu vermeiden, wurde der Zugang zu Kurzarbeitergeld vom Gesetzesgeber erleichtert. Viele Arbeitgeber haben Kurzarbeitgeld für ihre Mitarbeiter beantragt.

Überstunden sind während der Kurzarbeit grundsätzlich nicht erlaubt. Die Überstunden sind ein Indiz dafür, dass ein unvermeidbarer Arbeitsausfall nicht existiert. Nur in Ausnahmefällen dürfen Überstunden im Unternehmen angeordnet werden. Zum Beispiel, wenn kurzfristig mehr Arbeit anfällt (Ausführung dringender Reparaturarbeiten, Eilaufträge). Der Arbeitgeber muss die Mehrarbeit seines Betriebs am Ende des Monats bei der Bundesagentur für Arbeit melden. Werden die Mehrstunden nicht gemeldet, macht sich der Arbeitgeber nach SGB III strafbar.

Unvermeidbarer Arbeitsausfall: Laut SGB III soll ein Arbeitsausfall mit Hilfe von flexiblen Arbeitszeitmodellen vermieden werden. Für den Arbeitgeber liegt dann ein unabwendbares Ereignis vor, wenn der Arbeitsausfall durch behördliche Maßnahmen verursacht wird, die vom Arbeitgeber nicht zu vertreten sind (SGB III).

Ein kleiner Einblick des Verlaufes der Covid-19-Pandemie: Im März 2020 wurde aufgrund des Corona-Virus von der Bundesregierung der Zugang zu Kurzarbeitergeld erleichtert. Die vom Corona-Lockdown betroffenen Betriebe und Branchen konnten somit leichter Kurzarbeitergeld beantragen. Im Juni 2020 ist die Kurzarbeit zum ersten Mal wieder gesunken. Saisonbedingt sank sie weiter im Dezember 2020 und stieg im Januar 2021 an. Die Arbeitgeber sind weiterhin dazu angehalten, ihre Mitarbeiter ins Home-Office zu schickenen.

Sind zu viele Überstunden strafbar?

Chefs dürfen nicht einfach Überstunden anordnen - dafür bedarf es einer Vereinbarung. In vielen Arbeitsverträgen ist eine Überstundenklausel enthalten, die festhält, in welchem Umfang Mehrarbeit zu leisten ist. Doch Vorsicht: "Eine Formulierung, die pauschal das Ableisten von Mehrarbeit verlangt, ist in der Regel nicht rechtens, da der Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, abzuschätzen, wie viele Überstunden ihm bevorstehen", heißt es dazu auf dem Portal Arbeitsvertrag.org.

Übrigens: Wenn Sie Teilzeit arbeiten, also bis zu 30 Wochenstunden, darf der Chef Überstunden in der Regel nicht verlangen. 

Auch interessant: Wann darf der Chef eigentlich Überstunden von mir fordern?

Was passiert mit meinen Plusstunden bei Kurzarbeit?

Arbeitgebende können Kurzarbeit für die Dauer von 12 Monaten beantragen, wenn die wirtschaftliche Lage des Unternehmens dies erfordert, um temporär die finanzielle Belastung durch die Lohnzahlungen zu verringern. Hat sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens in diesem Zeitraum nicht verbessert, ist eine Verlängerung der Kurzarbeit um weitere 12 Monate möglich. Beantragt ein Unternehmen Kurzarbeit, reduziert sich die Arbeitszeit für die Mitarbeitenden um 10 bis 100 Prozent der normalen, vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Die tatsächliche Arbeitszeit ist dabei von Unternehmen zu Unternehmen, beziehungsweise auch Abteilung zu Abteilung in einem Unternehmen, für die Kurzarbeit gemeldet ist, unterschiedlich und daher individuell festzulegen. Zur Prüfung des weiterhin bestehenden Anspruchs eines Unternehmens auf Kurzarbeitergeld ist die geleistete Arbeitszeit der Mitarbeitenden zu dokumentieren. Arbeitgebende dürfen zusätzlich den Antrag auf Kurzarbeit nicht ohne den Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Betriebsrat oder, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, mit den einzelnen betroffenen Mitarbeitenden stellen.

Welche Nachteile hat Kurzarbeit für den Arbeitnehmer?

Auch die Kurzarbeit hat wie viele andere Themen zwei Seiten - Vorteile, aber auch Nachteile. Dabei überwiegen die Vorteile für das jeweilige Unternehmen, während die Nachteile eher den Arbeitnehmer betreffen und je nach Einzelfall subjektiv geprägt sein können.

Vorteile für das Unternehmen, das Kurzarbeit einführt:

Ist man bei Kurzarbeit auf Abruf?

Auch die Kurzarbeit hat wie viele andere Themen zwei Seiten - Vorteile, aber auch Nachteile. Dabei überwiegen die Vorteile für das jeweilige Unternehmen, während die Nachteile eher den Arbeitnehmer betreffen und je nach Einzelfall subjektiv geprägt sein können.

Vorteile für das Unternehmen, das Kurzarbeit einführt:

Wie viele Überstunden müssen vor Kurzarbeit abgebaut werden?

Eine Ver­pflich­tung zum Abbau von Plusstunden eines Zeit­kontos kann sich auch im Zusam­men­hang mit der Bean­tra­gung von Kurz­ar­bei­ter­geld[1] ergeben. Vor­aus­set­zung der Gewäh­rung von Kurz­ar­bei­ter­geld ist ins­be­son­dere das Vor­liegen eines erheb­li­chen Arbeits­aus­falls, der nicht ver­meidbar ist.[2] Ein Arbeits­aus­fall ist danach ver­meidbar, wenn er durch im Betrieb zuläs­sige Arbeits­zeit­schwan­kungen ver­mieden werden kann.[3] Da Zeit­konten Schwan­kungen der Arbeits­zeit abbilden, sind Zeit­konten also grund­sätz­lich vor der Bean­tra­gung von Kurz­ar­bei­ter­geld in Anspruch zu nehmen. Eine Auf­lö­sung von Arbeits­zeit­gut­haben kann jedoch in bestimmten Fällen nicht oder nur teil­weise vom Arbeit­nehmer ver­langt werden. Gemäß § 96 Abs. 4 Unterabs. 2 SGB III können Arbeits­zeit­gut­haben "stehen bleiben", soweit das Arbeits­zeit­gut­haben

In einem Betrieb werden Arbeits­zeit­konten mit einer Schwan­kungs­breite von maximal 80 Plusstunden und 40 Minus­stunden geführt. Es handelt sich nicht um Wert­gut­ha­ben­mo­delle im Sinne des § 7c Abs. 1 SGB IV, sondern um fort­lau­fend geführte Konten zur Berück­sich­ti­gung eines wech­selnden Arbeits­an­falls und indi­vi­du­eller Zeit­be­dürf­nisse. Der Zeitsaldo eines Arbeit­neh­mers bewegt sich im Plus­be­reich bei 65 Stunden und hat in den ver­gan­genen 12 Monaten nie den Stand von 30 Plusstunden unter­schritten. Im Betrieb wird auf­grund eines Nach­fra­ge­ein­bruchs auf­grund der Corona-Pan­demie Kurz­ar­beit ange­ordnet. Da das Zeit­konto einen "Sockel" von 30 Stunden Zeit­gut­haben auf­weist, der ein Jahr bestanden hat, müssen nur 35 Plusstunden abge­baut werden, bevor Kurz­ar­bei­ter­geld gewährt wird.

Welche Nachteile hat man bei Kurzarbeit?

Die Kurzarbeit wird vom Arbeitgeber eingeführt. Dies ist immer dann der Fall, wenn ein erheblicher Ausfall des eigentlichen Arbeitspensums vorliegt z.B. durch eine schlechte Auftragslage. Durch die Kurzarbeit kann der Arbeitgeber die Personalkosten reduzieren und wird so in dieser schwierigen Zeit entlastet.

Da auch die Arbeitnehmer einen Einkommensverlust durch die schlechte Auftragslage erleiden, wird diesen der Teil ihres Einkommensverlusts durch das Kurzarbeitergeld erstattet. Die Kurzarbeit verfolgt denn Sinn und Zweck Arbeitsplätze trotz Arbeitsausfall zu erhalten und somit Sie als Arbeitnehmer vor der Arbeitslosigkeit zu schützen.

Wie viele Überstunden pro Monat sind erlaubt?

Mehr­arbeit. Vorgesetzte dürfen Über­stunden anordnen - aber nur in einem bestimmten Rahmen. © Thinkstock

Hier lesen Sie, wann und wie viele Über­stunden der Betrieb anordnen kann, welche Regeln für Beschäftigte gelten und wann es kein Geld für Mehr­arbeit gibt.

Sind 10 Minuten schon Überstunden?

Apothekenangestellte sind es gewohnt, morgens schon etwas vor Öffnung der Apotheke zu kommen und auch nach Ladenschluss noch ein wenig zu bleiben, schließlich muss vor dem Start alles „dienstbereit“ gemacht werden und auch abends gibt es immer noch etwas zu tun, zum Beispiel die Kasse zählen. Allerdings kommt es gar nicht selten vor, dass diese Arbeitszeit außerhalb der Öffnungszeiten nicht erfasst und somit auch nicht bezahlt wird. Dabei ist die Rechtslage eindeutig.

Arbeitszeit = Öffnungszeit. Und was morgens vor der Öffnung der Apotheke oder nach Ladenschluss noch gearbeitet wird, wird, obwohl es regelmäßig außerhalb der Öffnungszeiten etwas zu tun gibt, nicht erfasst und somit auch nicht vergütet – in gar nicht wenigen Apotheken wird das so gehandhabt. Das hat unsere nicht repräsentative Umfrage ergeben, an der sich fast 2.000 DAZ-Leser:innen beteiligt haben. Demnach wird nur bei knapp 17 Prozent der Befragten in den jeweiligen Apotheken die gesamte Arbeitszeit außerhalb der Öffnungszeit erfasst, zum Beispiel wenn abends noch die Kasse oder morgens alles startklar gemacht wird. Immerhin 38 Prozent der Teilnehmenden gaben an, dass ab einer bestimmten Grenze die Extra-Zeit aufgeschrieben wird. Etwas über 45 Prozent antworteten jedoch, dass bei ihnen in den Apotheken der Grundsatz gilt: Arbeitszeit ist gleich Öffnungszeit. Und ein Großteil der Betroffenen (fast 32 Prozent aller Befragten) findet das nicht fair. Lediglich 13 Prozent der Umfrage-Teilnehmer:innen sind mit dieser Regelung zufrieden, weil bei ihnen das Gesamtpaket stimmt.

Wer bestimmt die Arbeitszeit bei Kurzarbeit?

Bei Kurzarbeit reduziert ein Unternehmen aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls temporär die Arbeitszeit von Arbeitnehmern. Betroffen hiervon sind entweder nur einzelne Abteilungen oder der gesamte Betrieb. Unternehmen wollen mit einer verkürzten Arbeitszeit Krisenzeiten überwinden, in denen es geringere Aufträge und ausbleibende Umsätze gibt. Um nicht in eine wirtschaftliche Schieflage zu geraten und sowohl Arbeitsplätze als auch die Existenz des Betriebs und der Arbeitsplätze zu sichern, versuchen sie mit Kurzarbeit die Kosten auf ein vertretbares Niveau zu senken.

Kurzarbeitergeld (kurz: KUG) ist ein Ausgleich, den Arbeitnehmer in Kurzarbeit erhalten, um den Verdienstausfall zu minimieren und gleichzeitig Arbeitsplätze zu erhalten. Das Kurzarbeitergeld trägt der Staat und wird über die Agentur für Arbeit geregelt.

Kurzarbeitergeld ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung und soll den Verdienstausfall durch Kurzarbeit zumindest teilweise kompensieren. Außerdem kann so der Arbeitsplatz erhalten bleiben. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt in der Regel 60 bzw. 67 Prozent des weggefallenen Nettogehalts. Unter bestimmten Voraussetzungen ist bis vorerst Ende 2020 auch mehr Kurzarbeitergeld möglich.

Stefan Wiesent, Head of Legal bei AVANTGARDE Experts, absolvierte sein Studium in Rechtswissenschaften in Erlangen und Rennes, Frankreich. Anschließend übte Stefan sein Rechtsreferendariat in Nürnberg sowie in Paris aus. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen vor allem im Arbeits- und Vertragsrecht sowie im Datenschutz. Ganz nach seinem Motto „es gibt Nichts, was es nicht gibt“ steht Stefan als geschätzter Experte für alle internen Einheiten beratend zur Seite.

Damit ein Unternehmen Kurzarbeit anordnen darf, gibt es verschiedene Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Welche das sind und welche weiteren Regelungen es diesbezüglich gibt, erfährst Du im Folgenden.

Warum muss man bei Kurzarbeit so viel Steuern nachzahlen?

Kurzarbeitergeld hilft Millionen Menschen, den Lohnausfall durch die Corona-Krise zu überbrücken. Doch dieser Vorteil könnte dazu führen, dass sie 2022 Steuern nachzahlen müssen.

Wer heute von Kurzarbeitergeld profitiert, muss morgen womöglich Steuern nachzahlen. Schuld ist eine kompliziert klingende Regel: der Progressionsvorbehalt. Daran ändert sich auch im dritten Corona-Jahr nichts.