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Was sind die Nachteile der AGB?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was sind die Nachteile der AGB?
  2. Was ist das Ziel von Allgemeinen Geschäftsbedingungen?
  3. Wann braucht man Allgemeine Geschäftsbedingungen?
  4. Warum Agbs und nicht AGB?
  5. Was passiert wenn man keine AGB hat?
  6. Ist ein Vertrag ohne AGB gültig?
  7. Was sollte man bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen beachten?
  8. Was versteht man unter AGB einfach erklärt?
  9. Was zählt mehr Vertrag oder AGB?
  10. Wie verbindlich sind Agbs?
  11. Was kann problematisch sein an AGB?
  12. Wann sind AGB nicht gültig?
  13. Was ist in AGB nicht erlaubt?
  14. Kann man Agbs ablehnen?
  15. Wie verbindlich sind AGB?

Was sind die Nachteile der AGB?

Die gesetzlichen Regelungen, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes, verbieten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kunden so genannte überraschende Klauseln.

Einige Regelungen gelten dabei als zwingend unwirksam, bei anderen gibt es noch einen gewissen Spielraum. Man spricht hier von so genannten Klauseln einerseits mit und andererseits ohne Wertungsmöglichkeit. Weiterhin dürfen in AGB verwendete Klauseln die Kunden, welchen gegenüber diese verwendet werden, nicht unangemessen benachteiligen. Ob dies der Fall ist, hängt immer individuell von dem zugrunde liegenden Vertragstyp und der jeweiligen Branche ab. Oft genügen jedoch Unachtsamkeiten im Rahmen der Formulierung um im Ergebnis mehrere nachteilige Folgen zu bewirken; zu nennen wären unter anderem:

Was ist das Ziel von Allgemeinen Geschäftsbedingungen?

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Ausführliche Definition im Online-Lexikon

  • Begriff
  • Wann braucht man Allgemeine Geschäftsbedingungen?

    • AGB regeln die rechtlichen Bedingungen zwischen Vertragspartnern.
    • Bei den AGB für Verbraucher ist Vorsicht geboten, da das Konsumentenschutzgesetz viele Sonderregeln vorsieht.
    • AGB sind für ein Unternehmen nicht verpflichtend, jedoch haben bspw. Händler gewisse Informationspflichten (z.B. Widerruf), welche mithilfe von AGB realisiert werden kann.
    • Die Vertragspartei muss auf die AGB explizit hingewiesen werden und diesen zustimmen.
    • Um rechtswidrige oder missverständliche Klauseln in den AGB zu vermeiden, sollte ein Anwalt die AGB erstellen.
    • Werden inhaltlich übereinstimmende Verträge geschlossen, sind AGB in Österreich sinnvoll.

    Ist eine AGB Pflicht? Die AGB sind für Unternehmen nicht verpflichtend. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind im Gegensatz zu einer Individualabrede für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen. 

    Eine Vertragspartei (der Verwender) stellt der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags die AGB.  Auf der Seite der WKO erhalten Sie eine Vielzahl an alphabetisch geordneten unverbindlichen AGB-Vorschlägen für die jeweiligen Fachorganisationen. 

    Beachten Sie aber, dass diese lediglich allgemeingültige Formulierungen enthalten, die nicht auf ihren individuellen Fall angepasst sind. Kontaktieren Sie einen Anwalt für Gesellschaftsrecht, um maßgeschneiderte AGB zu erstellen.  

    Was muss in den AGB enthalten sein? Mithilfe der AGB ist es möglich, dass ein Unternehmen die Vertragsbedingungen zu eigenen Gunsten beeinflusst. Nichtsdestotrotz müssen beim Erstellen der AGB einige Regeln beachtet werden. 

    Verwenden Sie keine missverständlichen, widersprüchlichen oder überraschenden Klauseln im Inhalt der AGB, denn dadurch sind sie unwirksam. Darüber hinaus darf ein Geschäftspartner nicht grob benachteiligt werden. Wann Klauseln unwirksam sind, erläutern wir Ihnen im entsprechenden Unterpunkt dieses Artikels. 

    Auf die AGB müssen sie ausdrücklich hinweisen und der Geschäftspartner muss den Inhalt der AGB akzeptieren.

    Es besteht keine Pflicht für Webseitenbetreiber AGB auf der Webseite anzuzeigen. Trotz alledem hat ein Gewerbetreibender Informationspflichten und diese lassen sich unkompliziert umsetzen, indem er seine AGB zur Verfügung stellt. 

    Inbegriffen sollten alle wichtigen Bestimmungen zu Preisen, Waren, Verwendern, Vertragsbedingungen, Kündigung und Widerruf sein. Lassen Sie Ihre AGB erstellen oder übernehmen Sie diese Aufgabe selbst.  Um rechtlich abgesichert zu sein, empfiehlt sich die Konsultation eines Anwalts für Gesellschaftsrecht.

    Nicht nur für mittelständische und große Unternehmen sind AGB sinnvoll, sondern auch für Kleinunternehmer sind die AGB hilfreich. 

    Warum Agbs und nicht AGB?

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ab § 305 ff. vorgefertigte Vertragsbedingungen.

    AGB werden einseitig von einer Vertragspartei verfasst und dann bei Abschluss eines Vertrags dem Vertragspartner auferlegt. AGB sind – wie der Name bereits verrät – so allgemein formuliert, dass sie sich auf eine Vielzahl von Verträgen eines Unternehmens anwenden lassen.

    Das ist ein ganz wesentlicher Vorteil von AGB, denn: Unternehmen müssen durch AGB nicht für jeden einzelnen Vertrag individuelle Abreden und Regelungen aushandeln, sondern können einheitliche Vertragsbedingungen schaffen.

    Was passiert wenn man keine AGB hat?

    In der Praxis werde ich oft gefragt, ob ein Unternehmer - wie z.B. ein Reiseveranstalter, eine Werkstatt oder ein anderer Betrieb - AGB, also Allgemeine Geschäftsbedingungen haben muss.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Partei der anderen bei Vertragsabschluss stellt, sagt das Gesetz. In Klartext sind es also jede Form von Bedingungen, die ein Anbieter zum Vertragsgegenstand machen will. Sie können als das berühmte Kleingedruckte vorliegen, oder aber auch groß und leuchtend auf ein Schild gedruckt werden. Eine Ansage wie: z.B. "Preisreduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen" ist also eine AGB.

    Ist ein Vertrag ohne AGB gültig?

    Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben hier zusammenfassend im Rahmen einer Erstberatung unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:

    Was sollte man bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen beachten?

    AGB sind gesammelte Rechte und Pflichten, die Bestandteil von mehrfach gebrachten Verträgen sind. Das Erstellen oder Ändern von AGB erfordert eine Vielzahl an rechtlichen Punkten, die Sie beachten und inkludieren müssen. Insbesondere im Rahmen der Digitalisierung gilt es, erst einmal einen Überblick über das gesamte Spektrum an Richtlinien zu bekommen, welches zudem einem stetigen Wandel ausgesetzt ist. Im Folgenden bieten wir mit einem Auszug von acht wichtigen Kriterien einen kleinen Einblick in die Welt der AGB. 

    1. Grundsätze zur Offenlegung  

    Was versteht man unter AGB einfach erklärt?

    Niemand liebt sie oder liest sie vor Onlinekäufen komplett durch. Dennoch sind sie im Geschäftsalltag wichtig. Die Rede ist von den AGBs. Übersetzt bedeutet dieses Kürzel "Allgemeine Geschäftsbedingungen". Diese müssen dem Kunden bei Onlinegeschäften - nicht aber bei Käufen in einem Ladengeschäft - zur Kenntnis gegeben werden, bevor der Kaufvertrag abgeschlossen wird. In der Regel muss kurz vor Abschluss eines Onlinekaufes ein Kästchen angekreuzt werden, das die AGB anerkennt. Diese sind entweder in einem Pull Down-Menü lesbar oder können per direktem Link geöffnet werden. Die meisten Onlinekunden verzichten darauf, die ellenlangen Texte zu lesen, die von Rücknahmebedingungen und Geschäftsbedingungen handeln. Wichtig sind sie aber dennoch.

    Die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" fassen alle Vertragsbedingungen zusammen, die zwischen dem Käufer und dem Händler oder Dienstleister bestehen. Es geht darum, dass man Verbraucher durch einheitlich geregelte Richtlinien und Gesetze vor Missbrauch schützen möchte. Die AGB verschiedener Unternehmen klingen aus juristischen Gründen ähnlich formelhaft. Inhaltlich identisch sind sie deswegen aber noch lange nicht. In der EU arbeitet man daran, eine europaweite Norm zu erstellen, der zufolge es zu einer möglichst weitgehenden Vereinheitlichung der AGB kommen soll. Die sogenannte "Maximalharmonisierung" der AGB und des AGB-Rechts soll mehr Sicherheit gewährleisten. Auch wenn der Verbraucher das Kleingedruckte nur selten vollständig liest, kann er es jederzeit nachlesen oder sich darauf berufen. Dies kann der Händler oder Dienstleister allerdings auch. Hat man den AGB-Text beim Kauf nicht gelesen, kennt man möglicherweise eine bestimmte Regel zur Warenrücknahme nicht. Bisher gibt es für die AGB keine Formvorschriften. Rechtsverbindlich ist aber, dass der Kunde die AGB eines Unternehmens anerkennen muss, bevor der Kauf angeschlossen werden kann. Die Anerkennung muss wissentlich geschehen - meist durch ein Ankreuzen, dass man die AGB zur Kenntnis genommen hat. In den AGB dürfen keine Vertragsbestandteile enthalten sein, die aus juristischer oder Verbrauchersicht vollkommen aus dem Rahmen fallen. Im BGB werden die Regularien für AGB festgelegt. Wichtig sind insbesondere die Paragrafen 305 ff, 305c, 307, 308 und 309. Die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) wurden eingeführt, um durch weitgehend standardisierten Klauseln klare Bedingungen für Käufe und Geschäftstätigkeiten zu erschaffen.

    Was zählt mehr Vertrag oder AGB?

    Zum Hauptinhalt springen

    Sie sind oft lang, klein gedruckt und schwer verständlich: Allgemeine Geschäftsbedingungen. Kurz AGB. Doch wer einen Vertrag abschließt, ganz gleich in welchem EU-Land, kommt an ihnen nicht vorbei. Und manchmal werden sie auch ohne Vorwarnung geändert. Das führt dazu, dass viele Kunden den AGB einfach nur zustimmen, ohne sie zu lesen. Das kann zu Problemen führen, zum Beispiel dann, wenn man eine Reise stornieren möchte, glaubt, das ginge kostenlos und dann Stornogebühren bezahlen muss. Hätte man die AGB gelesen, hätte man es gewusst.

    Wie verbindlich sind Agbs?

    • AGB regeln die rechtlichen Bedingungen zwischen Vertragspartnern.
    • Bei den AGB für Verbraucher ist Vorsicht geboten, da das Konsumentenschutzgesetz viele Sonderregeln vorsieht.
    • AGB sind für ein Unternehmen nicht verpflichtend, jedoch haben bspw. Händler gewisse Informationspflichten (z.B. Widerruf), welche mithilfe von AGB realisiert werden kann.
    • Die Vertragspartei muss auf die AGB explizit hingewiesen werden und diesen zustimmen.
    • Um rechtswidrige oder missverständliche Klauseln in den AGB zu vermeiden, sollte ein Anwalt die AGB erstellen.
    • Werden inhaltlich übereinstimmende Verträge geschlossen, sind AGB in Österreich sinnvoll.

    Ist eine AGB Pflicht? Die AGB sind für Unternehmen nicht verpflichtend. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind im Gegensatz zu einer Individualabrede für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen. 

    Eine Vertragspartei (der Verwender) stellt der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags die AGB.  Auf der Seite der WKO erhalten Sie eine Vielzahl an alphabetisch geordneten unverbindlichen AGB-Vorschlägen für die jeweiligen Fachorganisationen. 

    Beachten Sie aber, dass diese lediglich allgemeingültige Formulierungen enthalten, die nicht auf ihren individuellen Fall angepasst sind. Kontaktieren Sie einen Anwalt für Gesellschaftsrecht, um maßgeschneiderte AGB zu erstellen.  

    Was muss in den AGB enthalten sein? Mithilfe der AGB ist es möglich, dass ein Unternehmen die Vertragsbedingungen zu eigenen Gunsten beeinflusst. Nichtsdestotrotz müssen beim Erstellen der AGB einige Regeln beachtet werden. 

    Verwenden Sie keine missverständlichen, widersprüchlichen oder überraschenden Klauseln im Inhalt der AGB, denn dadurch sind sie unwirksam. Darüber hinaus darf ein Geschäftspartner nicht grob benachteiligt werden. Wann Klauseln unwirksam sind, erläutern wir Ihnen im entsprechenden Unterpunkt dieses Artikels. 

    Auf die AGB müssen sie ausdrücklich hinweisen und der Geschäftspartner muss den Inhalt der AGB akzeptieren.

    Es besteht keine Pflicht für Webseitenbetreiber AGB auf der Webseite anzuzeigen. Trotz alledem hat ein Gewerbetreibender Informationspflichten und diese lassen sich unkompliziert umsetzen, indem er seine AGB zur Verfügung stellt. 

    Inbegriffen sollten alle wichtigen Bestimmungen zu Preisen, Waren, Verwendern, Vertragsbedingungen, Kündigung und Widerruf sein. Lassen Sie Ihre AGB erstellen oder übernehmen Sie diese Aufgabe selbst.  Um rechtlich abgesichert zu sein, empfiehlt sich die Konsultation eines Anwalts für Gesellschaftsrecht.

    Nicht nur für mittelständische und große Unternehmen sind AGB sinnvoll, sondern auch für Kleinunternehmer sind die AGB hilfreich. 

    Was kann problematisch sein an AGB?

    AGB sind gesammelte Rechte und Pflichten, die Bestandteil von mehrfach gebrachten Verträgen sind. Das Erstellen oder Ändern von AGB erfordert eine Vielzahl an rechtlichen Punkten, die Sie beachten und inkludieren müssen. Insbesondere im Rahmen der Digitalisierung gilt es, erst einmal einen Überblick über das gesamte Spektrum an Richtlinien zu bekommen, welches zudem einem stetigen Wandel ausgesetzt ist. Im Folgenden bieten wir mit einem Auszug von acht wichtigen Kriterien einen kleinen Einblick in die Welt der AGB. 

    1. Grundsätze zur Offenlegung  

    Wann sind AGB nicht gültig?

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind für eine Vielzahl von Fällen anwendbare vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt (§ 305 Abs. 1 BGB). Dabei ist unerheblich, ob die vorformulierten Vertragsbedingungen ausdrücklich als AGB bezeichnet werden, ob sie im Vertrag enthalten oder gesondert gestellt werden und welchen Umfang oder welche Form sie haben. 

    Entscheidend ist, ob die Vertragsbestimmungen dafür gedacht sind, in inhaltlich unveränderter Form mehrfach - oder bei Verbraucherverträgen auch nur einmalig - verwendet zu werden und ob sie dem Vertragspartner einseitig vorgegeben werden. Um AGB kann es sich also auch dann handeln, wenn der Verwender auf Vertragsmuster von Dritten zurückgreift. Entscheidend ist außerdem, ob der Verwender den von ihm vorformulierten Vertragstext vorgibt und dessen Einbeziehung von seinem Vertragspartner verlangt, ohne dass dieser auf den Inhalt Einfluss nehmen kann. Wenn die Parteien den Vertragstext individuell aushandeln, liegen dagegen keine AGB vor: Nicht aber genügt es, dass dem Vertragspartner der Abschluss des Vertrags als Ganzes freisteht, ihm etwa im Hinblick auf die Laufzeit unterschiedliche Optionen angeboten werden oder einzelne Informationen handschriftlich ergänzt werden; vielmehr muss der Vertragsinhalt ernsthaft zur Disposition gestellt und verhandelt werden. Auch wenn einzelne Klauseln individuell ausgehandelt werden, bleiben die übrigen vorformulierten Vertragsbedingungen AGB. Haben die Vertragsparteien eine den konkreten Fall betreffende Absprache getroffen, geht diese einer anders lautenden AGB vor.

    AGB müssen nicht verwendet werden, können aber verwendet werden, um einheitliche Regelungen für Massenverträge zu schaffen und so den Geschäftsverkehr zu erleichtern. Durch AGB können gesetzliche Regelungen zugunsten des Verwenders abgeändert werden oder für Fälle, die gesetzlich nicht geregelt sind, Regelungen geschaffen werden. Dies gilt insoweit, als die gesetzlichen Bestimmungen überhaupt abgeändert werden dürfen.

    AGB gelten nur dann, wenn sie durch eine wirksame Einbeziehung Bestandteil des Vertrags geworden sind: Der Vertragspartner muss also mit der Geltung der AGB einverstanden sein. Andernfalls bleibt zwar der Vertrag im Übrigen grundsätzlich wirksam, es gelten jedoch nicht die AGB, sondern gesetzliche Bestimmungen. Je nachdem, ob die AGB gegenüber einem Verbraucher oder einem Unternehmer verwendet werden, sieht das Gesetz für eine wirksame Einbeziehung bestimmte Voraussetzungen vor.

    Was ist in AGB nicht erlaubt?

    Viele Kunden, insbesondere Verbraucher, akzeptieren zunächst die AGB, oft ohne sie tatsächlich im Detail gelesen zu haben. Das bedeutet aber nicht, dass diese Bedingungen auch wirksam sind. Regelmäßig klagen Kunden und Verbraucherschützer gegen AGB-Klauseln vor Gericht. Verbraucherschutz-Verbände, aber auch Wettbewerber und Wettbewerbsvereine wie die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs haben stets ein wachsames Auge auf AGB und mahnen Unternehmen rege ab, die unzulässige Klauseln verwenden. „Wenn auch nur ein Teil einer Klausel unwirksam ist, wird möglicherweise die ganze Klausel unwirksam“, sagt Rechtsanwalt Thomas Repka von der Kanzlei Rose und Partner in Hamburg.

    Bereits kleinste Fehler können reichen, um eine Abmahnung auszusprechen. Im Prinzip könne jede unzulässige Klausel von Wettbewerbern oder Verbraucherschutzvereinen abgemahnt werden: „Man muss nur begründen können, dass dadurch eine Täuschung oder Benachteiligung von Verbrauchern stattfindet”, sagt Repka. Und das sei bei unwirksamen AGB-Klauseln meist der Fall.

    Eine Abmahnung ist in der Regel mit einer Unterlassungserklärung verbunden. Wer die unterschreibt, verpflichtet sich ein Leben lang, den Verstoß nicht noch einmal zu begehen – und falls doch, eine Vertragsstrafe zu zahlen.

    Kann man Agbs ablehnen?

    Banken und Sparkassen dürfen nicht stillschweigend Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen einführen oder Entgelte erhöhen – sie brauchen dafür die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden. Lesen Sie, was sie tun können, wenn Ihre Bank eine Bestätigung der aktuellen Bedingungen fordert oder neue Entgelte einführen will.

    Bis zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27.04.2021 verwendeten Banken und Sparkassen die Zustimmungsfiktion – ein unterstelltes Einverständnis der Kundinnen und Kunden: Angekündigte Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Entgelterhöhungen sollten wirksam werden, wenn ihnen nicht innerhalb einer bestimmten Frist widersprochen wurde. Diese Praxis erklärte der BGH für rechtswidrig.

    Wie verbindlich sind AGB?

    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteile, die im Hinblick auf den seriellen Einsatz vorformuliert werden.

    Im Wirtschaftsgeschehen schliessen Unternehmen zahlreiche Verträge mit weitgehend ähnlichem Inhalt ab. Damit nicht jeder einzelne Vertrag bis ins kleinste Detail "neu" ausgehandelt werden muss, verwenden die Parteien regelmässig AGB. Diese können von einer Vertragspartei oder einem Dritten, insbesondere von einem Interessenverband vorgeschlagen und aufgesetzt werden. Oft wird auch der Begriff "Allgemeine Vertragsbedingungen", "Allgemeine Einkaufsbedingungen" oder "das Kleingedruckte" verwendet.

    Beispiele: Der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein SIA hat die SIA-Norm 118 herausgegeben. Die SIA-Norm 118 enthält allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten und regelt den Bauwerkvertrag. Die SIA-Norm 118 wurde 2013 überarbeitet.

    Wenn für den Mietvertrag „Allgemeine Vertragsbedingen (AVB)“ angewendet werden, so muss man diese ausdrücklich im Mietvertrag erwähnen, bzw. diesem beilegen.