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Werden Krankenkassenbeiträge rückwirkend angepasst?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Werden Krankenkassenbeiträge rückwirkend angepasst?
  2. Wie weit zurück kann die Krankenkasse Beiträge nachfordern?
  3. Können Krankenkassen Beiträge nachfordern?
  4. Wie lange rückwirkend Krankenversicherung?
  5. Bis wann kann Krankenkasse angepasst werden?
  6. Wer es versäumt den Bescheid spätestens drei Jahre später einzureichen muss rückwirkend den Höchstbeitrag zahlen?
  7. Wie lange kann man beitragsnachweise korrigieren?
  8. Kann ich rückwirkend versichert werden?
  9. Welche Krankenkasse wird 2023 teurer?
  10. Wie oft darf die Krankenkasse den Beitrag erhöhen?
  11. Wie prüft die Krankenkasse Einkommen?
  12. Wann verlangt Krankenkasse Steuerbescheid?
  13. Wie lange kann man Lohnabrechnungen rückwirkend korrigieren?
  14. Wie funktioniert die Beitragsschätzung?
  15. Ist es strafbar wenn man nicht krankenversichert ist?

Werden Krankenkassenbeiträge rückwirkend angepasst?

Die Krankenkassen berufen sich in diesen Fällen gerne auf § 240 Abs. 4 SGB V. Nach § 240 Abs. 4 SGB V kann eine Beitragsabsenkung nur für einen zukünftigen Zeitraum erfolgen, also nach Vorlage geeigneter Nachweise zur Einkommenssituation.

Diese Rechtsauffassung ist aber falsch. Ich habe Ihnen vollumfänglich ein Urteil des LSG Berlin eingefügt, welches genau Ire Problem behandelt. Das Urteil lautet:

Wie weit zurück kann die Krankenkasse Beiträge nachfordern?

Ansprüche auf Sozialversicherungsbeiträge verjähren in vier Jahren. Richtig. Aber auch falsch. Denn wer nach den Verjährungsfristen für z. B. Forderungen der Krankenkassen fragt, der will meistens wissen, ob die Krankenkasse nach 10 oder 15 Jahren plötzlich vollstrecken kann (m. a. W.: Ob das Hauptzollamt im Auftrag der Krankenkasse plötzlich vor der Tür stehen oder noch schlimmer das Konto pfänden darf).

Hier zeigt sich der Unterschied zwischen materiellem Recht (nämlich dem Sozialversicherungsbeitrag) und formellem Sozialrecht (nämlich dem ursprgl. Feststellungsbescheid). Formelles Sozialrecht ist in einem eigenen SGB geregelt, dem SGB X (Sozialverwaltungsverfahrensrecht). Jede Forderung, jede Feststellung der Krankenkasse war nämlich ursprünglich mal als Bescheid an den Beitragsschuldner adressiert; z. B. "Sie sind als freiwilliges Mitglied versichert und zahlen Beiträge nach der Mindestbemessungsgrenze " o. ä. Vielleicht denken Sie "So ein Unsinn. Ich hab' doch nichts, wie können die mich so hoch einstufen?" und ignorieren den "Brief".  Als nächstes erhalten Sie - meist nach einigen Jahren, wenn der Beitragsbescheid zu verjähren droht - einen weiteren "Brief" der Krankenkasse. "Sicherlich haben Sie übersehen, Ihre Beiträge zu zahlen ..."  Ganz am Ende des Schreibens findet sich meist der kleingedruckte Hinweis: "Wenn Sie mit diesem Schreiben nicht einverstanden sind …" oder "Sie haben Fragen? Gerne können Sie widersprechen." Wieder legen Sie das Schreiben beiseite. "So ein Unsinn. Ich habe doch kein Geld" und vergessen das Ganze. Mit fatalen Folgen: Der vermeintlich sinnlose Brief ist ein Bescheid und der Bescheid wird rechtskräftig. Dieser Bescheid hat aber den immensen Nachteil, daß er nicht in vier Jahren verjährt, - sondern in dreißig, § 52 Abs. 2 SGB X (Nicht zu verwechseln mit der Verjährung von Erstattungsbescheiden, § 50 SGB X). Ein weiterer Nachteil ist: ein Bescheid ist ein Vollstreckungstitel. Was im Zivilrecht erst mühsam vor Gericht erstritten werden muß, nämlich ein Urteil, das hat die Behörde hier schon in der Hand. Und es wird rechtskräftig, indem der Adressat sich dagegen nicht wehrt.

Können Krankenkassen Beiträge nachfordern?

Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung haben sich im Jahr 2018 für Selbständige geändert. Selbständige und Freiberufler, die sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied krankenversichert haben sind von der Neuregelung betroffen. Seit 2018 können die gesetzlichen Krankenkassen bei freiwillig Versicherten Beiträge nachfordern, müssen im Gegenzug aber auch zu viel gezahlte Beiträge zurückerstatten.

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Wie lange rückwirkend Krankenversicherung?

Aktualisiert am 06. Februar 2023 239.348 mal angesehen89% fanden diesen Ratgeber hilfreich

Das Wichtigste in Kürze

Bis wann kann Krankenkasse angepasst werden?

Bislang mussten Arbeitnehmer mindestens 18 Monate bei einer Krankenkasse versichert bleiben, bevor sie wechseln konnten. Diese Bindungsfrist verkürzt sich ab dem 1. Januar 2021 auf 12 Monate. Das gilt auch rückwirkend, also wenn Ihr Arbeitnehmer in den letzten anderthalb Jahren die Krankenkasse gewechselt hat.

Ausnahme: Hat Ihr Arbeitnehmer allerdings bei seiner Krankenkasse einen Wahltarif-Vertrag abgeschlossen, bei dem eine längere Bindungsfrist von bis zu 36 Monaten vereinbart wurde, gilt diese längere Bindungsfrist.

Wer es versäumt den Bescheid spätestens drei Jahre später einzureichen muss rückwirkend den Höchstbeitrag zahlen?

Bestimmte Personengruppen müssen sich nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, sie sind versicherungsfrei. Sie haben die Wahl, ob sie sich freiwillig gesetzlich versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen.

Gut zu wissen: Wenn Sie sich für eine private Krankenversicherung entschieden haben, können Sie nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zurück in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.

Freiwillig versichern können sich alle, die direkt vor dem Beginn der freiwilligen Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren und deren Pflichtmitgliedschaft oder die Familienversicherung aufgrund bestimmter Umstände endet. Sie können sich dann freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterversichern.

Wie lange kann man beitragsnachweise korrigieren?

Natürlich sollten in der Lohn- und Gehaltsabrechnung keine Fehler und Ungenauigkeiten vorkommen. Ganz vermeiden lassen sie sich allerdings kaum, das liegt in der Natur der Sache. Es passiert immer wieder, dass der Beitragsnachweis niedrigere oder auch höhere Sozialversicherungsbeiträge ausweist, als eigentlich korrekt wäre. Das gilt sowohl für die Arbeitgeber-wie die Arbeitnehmeranteile und für die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.

Überzahlte Beiträge können Arbeitgeber und Arbeitnehmer zurückerhalten. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben sich auf gemeinsame Grundsätze zu den Voraussetzungen und dem Verfahren geeinigt. Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten:

  • Aufrechnung: Das ist die einfachste Methode, denn sie erfolgt im Rahmen der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung. In einem der folgenden Beitragsnachweise wird der zu viel bezahlte Betrag von der neu entstandenen Beitragsforderung abgezogen und so aufgerechnet. Die Beitragssätze zur Aufrechnung sind die des Aufrechnungszeitraums, nicht die des Erstattungszeitraums.Eine Aufrechnung ist jedoch nur möglich, wenn die Voraussetzungen So gelten dafür bestimmte Fristen, außerdem müssen Erklärungen des Arbeitnehmers vorliegen (s. u.).Ein Korrektur-Beitragsnachweis, die die ausgewiesenen Beträge im bereits übermittelten Beitragsnachweis nachträglich herabsetzt, ihn aber ansonsten aufrechterhält, ist nicht möglich.
  • Verrechnung durch die Einzugsstelle: In bestimmten Fällen nimmt die Einzugsstelle eine Verrechnung vor. Das ist allerdings auf bestimmte Fälle beschränkt, etwa wenn die Einzugsstelle im Rahmen einer Beitragsschätzung durch Fehler auf überhöhte Beiträge kam.
  • Erstattung gegen Antrag: Wenn die Voraussetzungen für eine Verrechnung über die nächsten Beitragsnachweise nicht gegeben sind, bleibt die Möglichkeit, einen schriftlichen Antrag auf Erstattung der überzahlten bzw. ohne Versicherungspflicht gezahlten Beiträge an die zuständige Einzugsstelle zu stellen.
  • Der häufigste Fall ist gewissermaßen systembedingt, und auch am wenigsten problematisch: Der Beitragsnachweis muss der Einzugsstelle am fünftletzten Bankarbeitstag des jeweiligen Monats digital übermittelt werden. Deshalb können sich in den Tagen bis zum Monatsende noch Abweichungen für diesen Monat ergeben, zum Beispiel wenn weniger oder mehr gearbeitet wird als veranschlagt. Diese Abweichungen sind Alltag und werden einfach mit dem Beitragsnachweis des nächsten Monats ausgeglichen.
  • Dazu kommen natürlich Fehlbuchungen – etwa, wenn bei der Dezemberabrechnung die steuer-und sozialversicherungsfreien Feiertagszuschläge irrtümlich zum Sozialversicherungsbrutto dazu gerechnet werden. In dem Fall käme es zu einer Verrechnung mit dem Beitragsnachweis Januar sowie zu einer Stornierung der Jahresmeldung (DEÜV 50) mit Neuversand.
  • Ein anderes Beispiel: Für eine als Teilzeitkraft eingestellte ältere Aushilfe werden weiterhin Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung abgeführt, obwohl sie die Altersgrenze erreicht hat und keine freiwillige Beitragszahlung wünscht. (Professionelle Abrechnungssoftware verhindert solche Fehler durch Warnhinweise.)
  • Außerdem kommt es vor, dass die Sozialversicherungspflicht insgesamt falsch beurteilt wird. So kann es passieren, dass für eine studentische Mitarbeiterin Krankenversicherungsbeiträge abgeführt werden, bis klar wird, dass sie ein Pflichtpraktikum ableistet und deshalb über ihre studentische Krankenversicherung versichert bleibt. Damit wäre der Ausgleich auch mit einer Änderung des Personengruppenschlüssels verbunden.
  • Auch falsche ElStAM führen schnell zu falschen Sozialversicherungsbeiträgen .Wenn die Elterneigenschaft nicht vermerkt ist, wird bei Mitarbeitern ab 23 beim Pflegeversicherungsbeitrag standardmäßig der Zuschlag für Kinderlose erhoben.

Besonders groß ist die Gefahr von Überzahlungen und anderen Fehlern erfahrungsgemäß dann, wenn die Lohn- und Gehaltsabrechnung nicht von Fachkräften für Lohnabrechnung und nicht mit professionellen Abrechnungs-Tools erledigt wird.

Kann ich rückwirkend versichert werden?

Warten Sie mit einer Klärung Ihrer Krankenversicherung nicht, bis Sie krank werden. Denn dann haben Sie weder Kraft noch Lust, sich mit Ihrem Versicherungsstatus zu beschäftigen.

  • Melden Sie sich bald bei der Krankenkasse oder Krankenversicherung, der Sie zuletzt angehört haben. Entrichten Sie den geringstmöglichen Beitrag und vereinbaren Sie eine Ratenzahlung, um Ihre gegebenenfalls aufgelaufenen Schulden abzustottern.
  • Wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind und Beitragsschulden haben: Beantragen Sie, dass noch nicht bezahlte Säumniszuschläge rückwirkend auf ein Prozent reduziert werden.
  • Wenn Sie nicht wissen, ob Sie der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung zugehören: Gehen Sie zunächst zu einer gesetzlichen Krankenkasse.

Welche Krankenkasse wird 2023 teurer?

Die erste Krankenkasse, die ihren Zusatzbeitrag final festlegt, ist die AOK Bayern. Sie hebt ihren Zusatzbeitrag um 0,28 Prozentpunkte auf 1,58 Prozent an. Sie war die erste der elf AOK-Ortskrankenkassen. 27 Millionen Versicherte haben alle AOK-Kassen zusammen. Die DAK-Gesundheit erhöht den Zusatzbeitrag im Jahr 2023 auf 1,7 Prozent. Im Jahr 2022 lag der Zusatzbeitrag bei 1,5 Prozent.

Die Techniker Krankenkasse hat bereits angekündigt, ihren Beitrag bei 1,2 Prozent zu belassen. Diese Entscheidung hat der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 16. Dezember bestätigt. Auch die Barmer will ihren Zusatzbeitrag nicht anheben. Er soll bei 1,5 Prozent bleiben.

Wie oft darf die Krankenkasse den Beitrag erhöhen?

Aktualisiert am 17. Februar 2022 414.614 mal angesehen91% fanden diesen Ratgeber hilfreich

Das Wichtigste in Kürze

Wie prüft die Krankenkasse Einkommen?

Bestimmte Personengruppen müssen sich nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, sie sind versicherungsfrei. Sie haben die Wahl, ob sie sich freiwillig gesetzlich versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen.

Gut zu wissen: Wenn Sie sich für eine private Krankenversicherung entschieden haben, können Sie nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zurück in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.

Freiwillig versichern können sich alle, die direkt vor dem Beginn der freiwilligen Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren und deren Pflichtmitgliedschaft oder die Familienversicherung aufgrund bestimmter Umstände endet. Sie können sich dann freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterversichern.

Wann verlangt Krankenkasse Steuerbescheid?

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Selbstständig und gesetzlich krankenversichert? Wenn der Steuerbescheid vorliegt: Weniger Vorjahresgewinn = niedrigere Beiträge

Wie lange kann man Lohnabrechnungen rückwirkend korrigieren?

Als Arbeitgeber müssen Sie die elektronische Lohnsteuerbescheinigung nach Ende der Beschäftigung oder nach Ablauf des Kalenderjahres an das Finanzamt senden. Bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres muss die Bescheinigung übermittelt sein. Sie sind berechtigt, bei der jeweils folgenden Entgeltabrechnung bei einer Korrektur bisher noch nicht einbehaltene Lohnsteuer nachträglich einzubehalten. Dabei müssen Sie beachten: Nach Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung ist eine Korrektur der Steuerabzüge grundsätzlich nicht mehr möglich.

Wie funktioniert die Beitragsschätzung?

Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers den Beitragsnachweis spätestens zwei Arbeitstage vor der Fälligkeit zu übermitteln. Somit muss der Beitragsnachweis zu Beginn, also spätestens um null Uhr des fünftletzten Bankarbeitstages eines Monats der Krankenkasse vorliegen. Es ist ratsam den Nachweis im Laufe des Vortages zu übermitteln, damit die Krankenkassen am Tag des Fristendes darüber verfügen können. Die Sozialversicherungsbeiträge sind nach §23 Abs. 1 SGB IV am drittletzten Arbeitstag des Monats der Beschäftigung fällig und müssen an diesem Tag bei der Einzugsstelle eingegangen sein.

Fälligkeitstermine für 2021

Termin Beitragsgutschrift (drittletzter Arbeitstag)

Die Absenkung des Beitragssatzes zur Krankenversicherung im Jahr 2015 hatte zur Folge, dass die Krankenkassen Zusatzbeiträge erhoben, die bei der Entgeltabrechnung einzubehalten und mit dem regulären Krankenversicherungsbeitrag abzuführen sind. Jede Krankenkasse legt einen individuellen Zusatzbeitragssatz fest. Der gesetzliche Beitragssatz sowie der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkassen müssen beide im Beitragsnachweis abgebildet werden. Für den Zusatzbeitrag stehen dabei gesonderte Felder bei der Übermittlung des Beitragsnachweises zur Verfügung.

Ist es strafbar wenn man nicht krankenversichert ist?

Aktualisiert am 06. Februar 2023 239.348 mal angesehen89% fanden diesen Ratgeber hilfreich

Das Wichtigste in Kürze