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Wie hoch ist das Aufstiegs-BAföG 2023?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie hoch ist das Aufstiegs-BAföG 2023?
  2. Wie viel Geld darf ich beim Aufstiegs-BAföG?
  3. Wie viel Aufstiegs-BAföG bekommt man in der erzieherausbildung?
  4. Wann wird Aufstiegsbafög gezahlt?
  5. Wer bekommt kein Aufstiegs-BAföG?
  6. Was ist besser BAföG oder Aufstiegs-BAföG?
  7. Ist das Aufstiegs-BAföG einkommensabhängig?
  8. Für welche Berufe Aufstiegs-BAföG?
  9. Wie viel muss ich beim Aufstiegs-BAföG zurückzahlen?
  10. Wann muss man Aufstiegsbafög nicht zurückzahlen?
  11. Wem steht Aufstiegsbafög zu?
  12. Wer bekommt kein Aufstiegs BAföG?
  13. Kann Aufstiegs-BAföG abgelehnt werden?
  14. Wird Aufstiegs-BAföG monatlich ausgezahlt?

Wie hoch ist das Aufstiegs-BAföG 2023?

Beim Aufstiegs-BAföG handelt es sich um eine Förderungsmöglichkeit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Der Staat greift damit Weiterbildungsinteressierten finanziell unter die Arme. Derzeit gibt es rund 700 Fortbildungsabschlüsse, die mit Hilfe des Aufstiegs-BAföG gefördert werden können.

Für viele ist das heutige Aufstiegs-BAföG vielleicht auch noch unter seinem alten Namen bekannt, denn bis 2016 lief diese Förderung unter dem Begriff Meister-BAföG. Ins Leben gerufen wurde das Meister-BAföG im Jahr 1996 von Bund und Ländern als Förderungsmittel einer Aufstiegsfortbildung durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).

Ziel des Aufstiegs-BAföG ist eine Weiterqualifizierung zur Fachkraft, Führungskraft oder zum/zur selbstständigen Unternehmer/in. Typische förderfähige Abschlüsse sind Meister, Betriebswirt, Fachwirt oder Techniker. Das Spektrum passender beruflicher Weiterbildungen wächst aber stetig.

Das Aufstiegs-BAföG kommt für alle Weiterbildungsinteressierten in Frage, die einen höheren beruflichen Abschluss anstreben. Insgesamt werden über 700 Fortbildungsabschlüsse durch das Aufstiegs-BAföG gefördert. Wenn Sie sich also beruflich weiterqualifizieren wollen und einen neuen Berufsabschluss anstreben, wie zum Beispiel den Meister oder den Fachwirt, sind Sie ein geeigneter Kandidat für diese finanzielle Unterstützung. Seit 2016 wurde die Förderung übrigens auch auf Bachelor-Absolventen und -Absolventinnen ausgeweitet, um auch ihnen den Zugang zu einer Aufstiegsfortbildung zu erleichtern. Mit einem Masterabschluss haben Sie allerdings weiterhin kein Anrecht auf eine Förderung durch das Aufstiegs-BAföG.

Wie viel Geld darf ich beim Aufstiegs-BAföG?

  • Was macht eigentlich eine Erzieherin?
  • Arbeitsfelder
  • Inhalte der Ausbildung
  • Warum diese Schule?
  • Ausbildungsvergütung
  • Was verdient eine Erzieherin?
  • Verwaltungspauschale

Wie viel Aufstiegs-BAföG bekommt man in der erzieherausbildung?

  • Was macht eigentlich eine Erzieherin?
  • Arbeitsfelder
  • Inhalte der Ausbildung
  • Warum diese Schule?
  • Ausbildungsvergütung
  • Was verdient eine Erzieherin?
  • Verwaltungspauschale

Wann wird Aufstiegsbafög gezahlt?

Das Aufstiegs-BAföG fördert alle, die sich durch eine Weiterbildung auf einen sogenannten „Fortbildungsabschluss“ vorbereiten. Solche Abschlüsse sind zum Beispiel Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in. Insgesamt gibt es 700 solche Fortbildungsabschlüsse. Sie sind gleichwertig mit einem Hochschulabschluss. Die Förderung ist unabhängig vom Alter und in Teilen auch vom Einkommen. Für Beratung und Anträge sind meist die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten zuständig.

Wer bekommt kein Aufstiegs-BAföG?

Der Antrag auf Aufstiegs-BAföG wird beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) am Wohnsitz des Antragstellers gestellt, welches ebenfalls fachkundige Informationen rund um die Förderung der Weiterbildung bietet.

Eine Liste mit den Adressen der zuständigen Ämter finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Auf dieser Seite können auch die entsprechenden Antragsformulare ausgefüllt und ausgedruckt werden, die für die Beantragung notwendig sind. Ebenso ist es möglich, den Antrag für Aufstiegs-BAföG online zu stellen.

  • https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/ihr-weg-zur-foerderung/antrag-online-stellen/antrag-online-stellen.html

Förderungsfähig sind seit August 2020 alle im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) verankerten Fortbildungsstufen. Dies gilt ebenso für gleichwertige Fortbildungsabschlüsse und umfasst mehr als 700 Abschlüsse. Die entsprechenden Fortbildungsstufen sind:

  • Geprüfter Berufsspezialist / Geprüfte Berufsspezialistin
  • Bachelor Professional
  • Master Professional

Was ist besser BAföG oder Aufstiegs-BAföG?

Das Aufstiegs-BAföG fördert alle, die sich durch eine Weiterbildung auf einen sogenannten „Fortbildungsabschluss“ vorbereiten. Solche Abschlüsse sind zum Beispiel Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in. Insgesamt gibt es 700 solche Fortbildungsabschlüsse. Sie sind gleichwertig mit einem Hochschulabschluss. Die Förderung ist unabhängig vom Alter und in Teilen auch vom Einkommen. Für Beratung und Anträge sind meist die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten zuständig.

Ist das Aufstiegs-BAföG einkommensabhängig?

Meister-BAföG, heute auch Aufstiegs-BAföG genannt, ist eine Finanzierungshilfe für Menschen, die einen höheren Bildungsabschluss, wie beispielsweise einen Meister oder Techniker anstreben.

Die Voraussetzungen, um die Förderung zu erhalten, sind im Gegensatz zum „normalen“ BAföG recht gering: Es wird nur eine vorherige abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt.

Hast du alle Anträge rechtzeitig eingereicht, kannst du ohne Zuschüsse monatlich bis zu 892 € für deine Lebensunterhaltungskosten plus 15.000 € für die Fortbildung an sich erhalten. Dieses Geld setzt sich aus Zuschlägen und Darlehen zusammen. Du erhältst es für die Dauer deiner Weiterbildung.

Das Meister-BAföG ist eine Initiative vom Staat und basiert auf dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Ziel ist es, Weiterbildungen und Fachkräfte wie Handwerks- oder Industriemeister, Techniker oder Betriebswirte zu fördern.

Außerdem erhofft sich der Staat einige Existenzgründungen, also selbstständig geführte Betriebe, um neue Ausbildungsplätze für junge Menschen zu schaffen. Im Einzelnen werden also persönliche Fort- und Weiterbildungen gefördert, auf lange Sicht soll aber die gesamte Wirtschaft davon profitieren.

Zusammengesetzt ist das Meister-BAföG aus einem Zuschuss und einem Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Summe dieser Zahlungen ist von deiner individuellen Lebenssituation abhängig.

Für welche Berufe Aufstiegs-BAföG?

Das Meister-BAföG wird seit dem 1. August 2016 als Aufstiges-BAföG bezeichnet. Die dritte Novelle (4. Novelle am 1.8.2020) des AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) hat für die Teilnehmer /innen von Vollzeit- Teilzeit und auch Onlinelehrgängen einige Veränderungen mit sich gebracht.

Unser Tipp:Am 1.8.2020 trat die 4. AFBG-Novelle in Kraft womit der Zuschuss (nicht rückzahlpflichtig) auf die Lehrgangsgebühren auf 50% gestiegen ist. Umfassende Informationen zum Meister-BAföG, beispielsweise zu Höhe und Antrag, finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Dort kann man auch eine kostenlose Info-Broschüre zum Thema „Vom Meister- zum Aufstiegs-BAföG“ bestellen.

Wie viel muss ich beim Aufstiegs-BAföG zurückzahlen?

Der Antrag auf Aufstiegs-BAföG wird beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) am Wohnsitz des Antragstellers gestellt, welches ebenfalls fachkundige Informationen rund um die Förderung der Weiterbildung bietet.

Eine Liste mit den Adressen der zuständigen Ämter finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Auf dieser Seite können auch die entsprechenden Antragsformulare ausgefüllt und ausgedruckt werden, die für die Beantragung notwendig sind. Ebenso ist es möglich, den Antrag für Aufstiegs-BAföG online zu stellen.

  • https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/ihr-weg-zur-foerderung/antrag-online-stellen/antrag-online-stellen.html

Förderungsfähig sind seit August 2020 alle im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) verankerten Fortbildungsstufen. Dies gilt ebenso für gleichwertige Fortbildungsabschlüsse und umfasst mehr als 700 Abschlüsse. Die entsprechenden Fortbildungsstufen sind:

  • Geprüfter Berufsspezialist / Geprüfte Berufsspezialistin
  • Bachelor Professional
  • Master Professional

Wann muss man Aufstiegsbafög nicht zurückzahlen?

Der Antrag auf Aufstiegs-BAföG wird beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) am Wohnsitz des Antragstellers gestellt, welches ebenfalls fachkundige Informationen rund um die Förderung der Weiterbildung bietet.

Eine Liste mit den Adressen der zuständigen Ämter finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Auf dieser Seite können auch die entsprechenden Antragsformulare ausgefüllt und ausgedruckt werden, die für die Beantragung notwendig sind. Ebenso ist es möglich, den Antrag für Aufstiegs-BAföG online zu stellen.

  • https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/ihr-weg-zur-foerderung/antrag-online-stellen/antrag-online-stellen.html

Förderungsfähig sind seit August 2020 alle im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) verankerten Fortbildungsstufen. Dies gilt ebenso für gleichwertige Fortbildungsabschlüsse und umfasst mehr als 700 Abschlüsse. Die entsprechenden Fortbildungsstufen sind:

  • Geprüfter Berufsspezialist / Geprüfte Berufsspezialistin
  • Bachelor Professional
  • Master Professional

Wem steht Aufstiegsbafög zu?

Beim Aufstiegs-BAföG handelt es sich um eine Förderungsmöglichkeit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Der Staat greift damit Weiterbildungsinteressierten finanziell unter die Arme. Derzeit gibt es rund 700 Fortbildungsabschlüsse, die mit Hilfe des Aufstiegs-BAföG gefördert werden können.

Für viele ist das heutige Aufstiegs-BAföG vielleicht auch noch unter seinem alten Namen bekannt, denn bis 2016 lief diese Förderung unter dem Begriff Meister-BAföG. Ins Leben gerufen wurde das Meister-BAföG im Jahr 1996 von Bund und Ländern als Förderungsmittel einer Aufstiegsfortbildung durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).

Ziel des Aufstiegs-BAföG ist eine Weiterqualifizierung zur Fachkraft, Führungskraft oder zum/zur selbstständigen Unternehmer/in. Typische förderfähige Abschlüsse sind Meister, Betriebswirt, Fachwirt oder Techniker. Das Spektrum passender beruflicher Weiterbildungen wächst aber stetig.

Das Aufstiegs-BAföG kommt für alle Weiterbildungsinteressierten in Frage, die einen höheren beruflichen Abschluss anstreben. Insgesamt werden über 700 Fortbildungsabschlüsse durch das Aufstiegs-BAföG gefördert. Wenn Sie sich also beruflich weiterqualifizieren wollen und einen neuen Berufsabschluss anstreben, wie zum Beispiel den Meister oder den Fachwirt, sind Sie ein geeigneter Kandidat für diese finanzielle Unterstützung. Seit 2016 wurde die Förderung übrigens auch auf Bachelor-Absolventen und -Absolventinnen ausgeweitet, um auch ihnen den Zugang zu einer Aufstiegsfortbildung zu erleichtern. Mit einem Masterabschluss haben Sie allerdings weiterhin kein Anrecht auf eine Förderung durch das Aufstiegs-BAföG.

Wer bekommt kein Aufstiegs BAföG?

Du kannst grundsätzlich Aufstiegs-BAföG beantragen, wenn du einen dieser Fortbildungsabschlüsse anstrebst:

  • Erzieher/in
  • Techniker/in
  • Fachkaufman/frau
  • Fachwirt/in, Vertrieb Einzelhandel
  • Handelsfachwirt/in
  • Industriemeister/in
  • Fachkrankenpfleger/in
  • Programmierer/in
  • Betriebsinformatiker/in
  • Betriebswirt/in
  • Steuerfachwirt/in

Auch vergleichbare Qualifikationen können anerkannt sein. Frag hierfür am besten bei der zuständigen Behörde in deinem Bundesland nach.

Kann Aufstiegs-BAföG abgelehnt werden?

 Steuerbescheide der Eltern werden nicht vollständig (mit Erläuterungen) eingereicht. Viele glauben, dass die „Text-Seiten“ nicht mehr relevant sind. Hier sind jedoch Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld etc.) ersichtlich, die auf den ersten Seiten nicht enthalten sind. Deshalb müssen diese Bescheide immer vollständig eingereicht werden.  

Wird Aufstiegs-BAföG monatlich ausgezahlt?

Das Meister-BAföG setzt sich aus einem Zuschuss sowie einem Darlehen der KfW zusammen. Laut Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) kann der Maßnahmenbeitrag, der für Teilzeitweiterbildungen und somit auch für die Fernstudiengänge am DeLSt vergeben wird, in einem Betrag ausgezahlt werden.

Kosten für Prüfungsgebühren werden erst bei deren Fälligkeit erstattet. Hierfür sind die dafür anfallenden Rechnungen und/oder Gebührenbescheide beim Förderamt einzureichen. Das Darlehen wird über die KfW vergeben. Die Auszahlungsphase erstreckt sich auf zwei bis vier Jahre. Diese Phase orientiert sich an der Dauer der weiterbildenden Maßnahme. Während dieser Zeit zahlt die KfW das Darlehen monatlich auf dein Konto aus.