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Bin ich als Mieter verpflichtet Besichtigungstermine zulassen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kann ein Mieter eine Wohnungsbesichtigung verweigern?
  2. Wie weit im Voraus muss der Vermieter eine Besichtigung ankündigen?
  3. Bin ich verpflichtet Nachmieter in die Wohnung zu lassen?
  4. Was darf der Vermieter vor der Besichtigung verlangen?
  5. Welche Räume darf der Vermieter besichtigen?
  6. Was darf man als Vermieter nicht fragen?
  7. Was passiert wenn der Vermieter unerlaubt die Wohnung betritt?
  8. Bin ich verpflichtet dem Vermieter meine Handynummer zu geben?
  9. Wann macht ein Vermieter sich strafbar?
  10. Was darf der Vermieter nicht fragen?
  11. Wann macht Vermieter sich strafbar?
  12. Was darf ein Vermieter nicht verlangen?
  13. Was gilt als Beleidigung des Vermieters?
  14. Hat der Vermieter das Recht die Wohnung zu betreten?

Kann ein Mieter eine Wohnungsbesichtigung verweigern?

Auf Grund des Hausrechtes entscheiden Sie, wer in die Wohnung darf und wer nicht – das gilt auch gegenüber dem Vermieter.

Eine Nebenpflicht des Mieters, dem Vermieter – nach entsprechender Vorankündigung – den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren, besteht nur dann, wenn es hierfür einen konkreten sachlichen Grund gibt, der sich zum Beispiel aus der Bewirtschaftung des Objektes ergeben kann.

Eine Formularbestimmung, die dem Vermieter von Wohnraum ein Recht zum Betreten der Mietsache ganz allgemein „zur Überprüfung des Wohnungszustandes“ einräumt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam (BGH vom 4.6.2014 – VIII ZR 289/13 -, WuM 14, 495).

Wie weit im Voraus muss der Vermieter eine Besichtigung ankündigen?

Nein, zumindest nicht ohne einen ausreichenden Grund. Denn: Gemäß Art. 13 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gilt die eigene Wohnung als unverletzlich. Der Bundesgerichtshof stellte mit einem Urteil vom 04.06.2014 (Az. VIII ZR 289/13) klar: Vermieter haben kein generelles Besichtigungsrecht ihrer Wohnungen. Das gilt auch dann, wenn im Mietvertrag eine sogenannte „Besichtigungsklausel“ vereinbart wurde. Eine Formularbestimmung, die einem Vermieter das Recht zum Betreten der Mietsache zur bloßen Überprüfung einräumt, ist i.S.d. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB aufgrund einer unangemessenen Benachteiligung des Mieters unwirksam.

Ja. Hat der Vermieter sachliche Gründe sowie ein berechtigtes Interesse an einer Wohnungsbesichtigung, steht ihm ein Besichtigungsrecht zu. Ein berechtigtes Interesse liegt beispielsweise dann vor, wenn:

  • die Wohnung vermietet oder verkauft werden soll und Besichtigungen vereinbart wurden
  • Schäden behoben werden sollen und nach deren Ursache gesucht wird
  • die Wohnung vermessen werden soll
  • es Anhaltspunkte für drohende Schäden gibt
  • Zählerablesungen vorgenommen werden müssen
  • Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen geplant sind

Grundsätzlich gilt: Ob der Anlass eine Besichtigung rechtfertigt, ist objektiv unter der Berücksichtigung aller Umstände im Einzelfall zu entscheiden. Die bloße Nennung eines Grundes für die Besichtigung durch den Vermieter führt nicht zwangsläufig zu einem Besichtigungsrecht. Unser Tipp: Vermieter sollten sich im Vorwege über die Rechtmäßigkeit einer geplanten Wohnungsbesichtigung informieren. Eine zuverlässige Vermieter-Rechtsschutzversicherung hilft bei der Suche nach einem fachkundigen Anwalt.

Bin ich verpflichtet Nachmieter in die Wohnung zu lassen?

  • Wie ist eine Wohnungsbesichtigung im Mietrecht geregelt?
  • In welchen Fällen ist eine Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter erlaubt?
  • Was sind meine Rechte und Duldungspflichten während einer Wohnungsbesichtigung
  • Darf der Vermieter ohne Grund eine Wohnungsbesichtigung durchführen?
  • Was passiert, wenn ich meinem Vermieter die Wohnungsbesichtigung verweigere?

Ich habe bei Rechtsanwalt Frank Preidel aus der Kanzlei Preidel . Burmester Rechtsanwälte aus Hannover nachgehakt, welche Rechte, aber auch Pflichten ich als Mieter habe, wenn eine Wohnungsbesichtigung ansteht und welche Gründe es generell für eine Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter gibt.

Was darf der Vermieter vor der Besichtigung verlangen?

Besichtigungsrecht des Vermieters 

(dmb) Nur wenn der Vermieter einen konkreten Grund oder besonderen Anlass für eine Wohnungsbesichtigung hat, muss der Mieter ihn in die Wohnung lassen. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) hat der Vermieter dagegen kein generelles Besichtigungsrecht und erst recht keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel.

Welche Räume darf der Vermieter besichtigen?

Vermieter haben kein generelles Besichtigungsrecht ihrer Wohnungen – das stellte der Bundesgerichtshof mit einem Urteil vom 04.06.2014 (Az. VIII ZR 289/13) klar. Auch wenn ein Mietvertrag dem Vermieter ein generelles Zutrittsrecht einräumt, ist dies nicht gültig, denn das verstößt gegen Art. 13 Abs. 1 Grundgesetz (GG), der die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert.

Hat ein Vermieter jedoch sachliche Gründe und damit ein berechtigtes Interesse an einer Wohnungsbesichtigung, hat er auch ein Besichtigungsrecht. Jedoch sollte er dieses „schonend“ ausüben – etwa, indem er mehrere Anlässe bündelt anstatt die Wohnung mehrfach aus verschiedenen Gründen zu betreten.

Zudem ist die Befugnis an mehrere Bedingungen geknüpft, da gemäß § 535 Absatz 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit dem Mietvertrag der "Gebrauch der Mietsache" an den Mieter einhergeht.

Nein, sofern der Mieter keine Erlaubnis hierfür erteilt hat. Einen Zweit- oder Universalschlüssel darf der Vermieter nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mieters behalten. Setzt sich der Vermieter darüber hinweg und verschafft sich so ungefragt Zugang zur Mietwohnung, kann der Mieter den Mietvertrag fristlos kündigen – sofern er den unerlaubten Zutritt beweisen kann. Bei begründetem Verdacht darf der Mieter auch das Türschloss austauschen.

Was darf man als Vermieter nicht fragen?

Der Vermieter möchte natürlich so viel wie möglich über seinen Mieter wissen, doch es gibt Grenzen. Nicht nur aus Datenschutzgründen.

Seit dem 25.05.2018 gilt die sog. Datenschutzgrundverordnung (DGSVO), die das oftmals komplizierte Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter wiederum verändert hat. Folgende Punkte sind zu beachten:

Was passiert wenn der Vermieter unerlaubt die Wohnung betritt?

1. Betritt der Vermieter ohne vorherige Ankündigung und ohne sich vorher zu vergewissern, ob der Mieter anwesend ist, die Wohnung mit Hilfe eines eigenen Schlüssels, kann der Mieter - ohne vorherige Abmahnung - fristlos kündigen (§ 554 a BGB).

2. Die Kündigung kann in diesem Fall auch noch sechs Wochen nach dem Vorfall erfolgen.

Bin ich verpflichtet dem Vermieter meine Handynummer zu geben?

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Wann macht ein Vermieter sich strafbar?

Wann liegt Hausfriedensbruch vor?

Der Hausfriedensbruch ein Straftatbestand, der ausschließlich das individuelle Hausrecht („Die Wohnung ist unverletzlich“) schützt (§ 123 StGB).

Was darf der Vermieter nicht fragen?

Grundsätzlich dürfen Vermieter oder die mit der Mietersuche beauftragten Makler jede Frage stellen. Doch nicht alles müssen Wohnungssuchende auch wahrheitsgetreu beantworten. Offenlegen müssen potenzielle Mieter Informationen, an denen der Vermieter ein berechtigtes Interesse haben könnte. Dieses Interesse muss sachbezogen und für alle Beteiligten nachvollziehbar sein.

Zu diesen sachbezogenen, nachvollziehbaren und berechtigten Informationen gehört allen voran die Frage nach der Bonität des potenziellen Mieters. Schließlich will der Vermieter sicherstellen, dass der Mieter die Miete problemlos aufbringen kann. Daher ist die Frage nach dem Einkommen berechtigt – Vermieter müssen diese wahrheitsgemäß beantworten. Insbesondere dürfen Vermieter oder Makler nach einem bestehenden Arbeitsverhältnis fragen – auch die Frage nach dem Arbeitgeber und der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ist zulässig, wenn sie der Ermittlung der Bonität des Mietinteressenten dient. Ebenso müssen Mieter über die durchschnittliche Höhe des Nettoeinkommens informieren und dies gegebenenfalls mit Gehaltsnachweisen verifizieren. Entsprechende Nachweise müssen allerdings erst dann vorgelegt werden, wenn der Vertragsabschluss kurz bevor steht und die Entscheidung für den Mieter bereits gefallen ist. Hier darf der Mieter Informationen schwärzen, die über das berechtigte Interesse des Vermieters – nämlich die Höhe und Regelmäßigkeit des Einkommens – hinausgehen.

Wer nicht in einem Arbeitsverhältnis steht, sondern die Miete aus Sozialleistungen bestreiten will, muss dies ebenso angeben.

Wann macht Vermieter sich strafbar?

Voraussetzung ist, dass eine nach dem Gesetz strafbare Handlung vorliegt. Immer kommt es sehr auf die Umstände des Einzelfalls an, z.B. ob es sich tatsächlich um ein Vergehen handelt, das als so schwerwiegend einzuordnen ist, dass eine Strafanzeige Sinn macht.

Grundsätzlich kann bei strafbarem Handeln Strafanzeige erstattet und Strafantrag gestellt werden.

  • Aber Vorsicht:​​​​​​​Weil das Mietverhältnis als Dauerschuldverhältnis in beiden Richtungen Rücksichtnahme fordert, erlaubt die Rechtsprechung in der Regel nicht die sofortige Strafanzeige.

Strafbarkeit kann z.B. vorliegen

Was darf ein Vermieter nicht verlangen?

Grundsätzlich darf der Vermieter alle Fragen stellen, die er möchte. Frei nach dem Motto: Fragen darf man ja. Jedoch muss der Mieter diese Fragen nicht beantworten. Was aber, wenn er sie beantwortet, weil er natürlich die Wohnung anmieten möchte, dies aber nicht wahrheitsgemäß macht? Welche Rechtsfolgen treten ein? Egal, ob der Vermieter zulässige oder unzulässige Fragen stellt. Wir spielen also beide Szenarien einmal durch.

1. Der Vermieter stellt eine zulässige Frage und der Mieter beantwortet diese nicht wahrheitsgemäß. In diesem Fall ist der Mieter dazu verpflichtet diese Frage auch wahrheitsgemäß zu beantworten. Sollte er dies nicht tun, stehen dem Vermieter, je nach Situation bzw. Schaden, folgende Rechte zu: – Das Mietverhältnis kann außerordentlich fristlos gekündigt werden gem. § 543 BGB. – Der Vermieter kann gem. § 123 BGB, den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. – Der Vermieter kann gem. §§ 280, 311 Abs.2 BGB, Vermögensschadenersatz verlangen.

2. Der Vermieter stellt eine unzulässige Frage und der Mieter antwortet nicht wahrheitsgemäß. Unzulässige Fragen mit einer Lüge zu beantworten hat keine rechtlichen Folgen.

Was gilt als Beleidigung des Vermieters?

Beleidigung des Vermieters - In dem zu entscheidenden Fall kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen klagendem Vermieter und beklagtem Mieter, wobei Anlass und genaue Umstände zwischen beiden streitig waren.

Unstreitig blieb allerdings bis zuletzt, dass eine Beleidigung des Vermieters durch den Mieter als â€žSchwein“ stattfand.

Hat der Vermieter das Recht die Wohnung zu betreten?

Nein oder zumindest haben Sie als Vermieter kein generelles Besichtigungsrecht für Ihre Wohnung. So geht es aus dem Mietrecht hervor. Auch wenn Ihnen Ihr Mietvertrag natürlich ein generelles Zutrittsrecht einräumt, muss trotzdem die „Unverletzlichkeit der Wohnung“ garantiert bleiben. Das heißt, Sie dürfen als Vermieter nicht einfach grundlos die Wohnung betreten.

Haben Sie allerdings sachliche Gründe und damit ein berechtigtes Interesse an einer Wohnungsbesichtigung, so räumt Ihnen das Mietrecht ein Besichtigungsrecht ein. Jedoch sollten Sie dieses nicht ausnützen und ständig in die Wohnung wollen. Besser ist es, Ihre Anliegen zu bündeln, anstatt die Wohnung mehrfach aus verschiedenen Gründen zu betreten.  

Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch muss ein Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Wohnungsbesichtigung haben. Dies ist der Fall, wenn...

  • Sie die Wohnung vermieten oder verkaufen wollen und Besichtigungen anstehen (die Besichtigungstermine sollten Sie vorher mit dem Mieter abstimmen)
  • Sie Modernisierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen planen
  • Zählerablesungen (Wasser, Strom, Gas) durchgeführt werden müssen
  • Sie Schäden beheben wollen und nach der Ursache forschen
  • Sie Anhaltspunkte für drohende Schäden haben, die Sie abwenden wollen
  • Sie einen begründeten Verdacht haben, dass die Wohnung nicht vertragsgemäß genutzt wird, also beispielsweise untervermietet wird
  • die Wohnung vermessen werden soll
  • Sie Reparaturen durchführen lassen und die Arbeiten kontrollieren wollen

Als Vermieter sollten Sie Ihren Besuch aber immer schriftlich ankündigen, damit Sie mit Ihrem Mieter einen Termin vorab abstimmen können.