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Wie melde ich einen Schaden bei meiner Haftpflicht?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie melde ich einen Schaden bei meiner Haftpflicht?
  2. Wie schnell muss man einen haftpflichtschaden melden?
  3. Wie lange kann man einen haftpflichtschaden melden?
  4. Wie lange hat man Zeit um einen Schaden zu melden?
  5. Wie läuft eine Schadensmeldung ab?
  6. Welche Schaden werden von der Haftpflicht übernommen?
  7. Was muss ich bei Schadenmeldung beachten?
  8. Was passiert wenn ich einen Schaden zu spät melde?
  9. Für welche Schaden kommt die Haftpflichtversicherung auf?
  10. Wer muss den Schaden der Versicherung melden?
  11. Wann übernimmt die Haftpflichtversicherung den Schäden nicht?
  12. Wann übernimmt die Versicherung den Schäden nicht?
  13. Welche Schaden kann man der Haftpflichtversicherung melden?
  14. Kann man nachträglich einen Schaden melden?
  15. Was ist ein typischer haftpflichtschaden?

Wie melde ich einen Schaden bei meiner Haftpflicht?

Ein Haftpflicht-Schaden ist schnell passiert. Wenn Du diesen verursacht hast oder für selbigen in der Verantwortung stehst, dann melde den Schaden unverzüglich bei Deiner Versicherung – auch wenn noch keine Ansprüche an Dich gestellt wurden. Bitte schildere den Vorgang auch dann Deiner Versicherung, wenn Du meinst, keinen Schaden verursacht zu haben oder in keiner großen Höhe. Es hat sich bewährt, bei der Schadenmeldung in der Haftpflichtversicherung nach den folgenden Schritten vorzugehen:

Wie schnell muss man einen haftpflichtschaden melden?

Eine Privathaftpflicht schützt vor hohen Kosten, wenn Dritte zu Schaden kommen. Doch das gilt nur, wenn Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Versicherung melden.

Es kann jeden treffen: Man passt nur für einen Moment nicht auf und schon ergießt sich der Kaffee aus der umgestoßenen Tasse über das Handy des Arbeitskollegen. Ergebnis: zerstört. Ein klassischer Fall, in dem Sie sich an Ihre Haftpflichtversicherung wenden können. Doch wie lange hat man eigentlich Zeit, um seiner Haftpflichtversicherung einen Schaden zu melden?

Wie lange kann man einen haftpflichtschaden melden?

Wenn es zu einem Schaden kommt, ist es sinnvoll zunächst zu prüfen, ob dieser überhaupt über die Haftpflichtversicherung abgewickelt werden muss. Fällt der Schaden nur minimal aus oder haben Versicherte einen Selbstbehalt vereinbart, kann es ratsam sein, diesen selbst zu zahlen. Wenn beispielsweise beim Fußballspiel im Garten der Ball im Fenster des Nachbarn landet, sind die Kosten für den Glaser vielleicht geringer als ein vereinbarter Selbstbehalt von 200 Euro.

Darüber hinaus kann es vorkommen, dass die Haftpflicht­versicherung Kunden kündigt, die mehrere Schäden nacheinander melden. Liegt nur ein kleiner Schaden vor, ist es daher empfehlenswert, diesen ohne die Versicherung abzuwickeln.

Tipp:

Wie lange hat man Zeit um einen Schaden zu melden?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 15. August 2023

Wie läuft eine Schadensmeldung ab?

Wenn ein Schaden eintritt, ist Zeit knapp. Die Gedanken drehen sich zunächst um die Sicherung des Privateigentums. Besonders dann, wenn sich ein Schaden in Sekundenschnelle ausbreitet. Das passiert, wenn es brennt oder ein Hochwasser das Haus flutet (siehe auch: Flut Opfer, Hochwasserschaden – wer zahlt?). In diesen Fällen steht die eigene Unversehrtheit an erster Stelle. Kurze Zeit später überblicken Sie das gesamte Ausmaß. Jetzt wird Ihnen bewusst, dass Sie den Versicherungsschaden melden müssen. Gibt es hierfür einen vorgeschriebenen Zeitpunkt? Die Versicherer verwenden in ihren Dokumenten keine konkreten zeitlichen Vorgaben. Sie werden Formulierungen wie „schnellstmöglich“ oder „unverzüglich“ finden. Dies bedeutet so nah am Ereignis wie möglich.

Wann soll man den Versicherungsschaden melden? Nach Ihren Möglichkeiten sofort. Sie müssen diese Möglichkeit zur Meldung jedoch haben. Es muss zumutbar sein, Sie sollten keine anderen Pflichten, z. B. Hilfeleistung verletzen. Im Klartext: Befindet sich ein Versicherter nach einem Brandschaden zur Versorgung im Rettungswagen, sind seine Möglichkeiten begrenzt. Manche Schäden zeigen sich erst später. Lochfraß in einer Kupferleitung kann zu allmählichem Wasseraustritt führen. Der Schaden wird jedoch erst nach Wochen oder Monaten sichtbar. In diesem Fall können Sie den Versicherungsschaden melden, nachdem er Ihnen zur Kenntnis gelangt ist (siehe: Wasserschaden melden). Wichtig ist auch das Einhalten der Verpflichtungen, die Ihnen der Versicherer im Schadenfall auferlegt.

Welche Schaden werden von der Haftpflicht übernommen?

Mit der Wohnung mietet jeder auch das festverbaute Inventar. Dabei handelt es sich um das Eigentum des Vermieters, das nur die für die Dauer des Mietverhältnisses zur Nutzung überlassen wird. Wenn das Inventar einer Mietwohnung von dem Bewohner beschädigt wird, muss dieser für den Sachschaden aufkommen. In diesen Fällen spricht man auch von Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen. Weil es sich dabei um die Forderung eines Dritten handelt, springt dafür in der Regel die Privathaftpflichtversicherung ein.

Was muss ich bei Schadenmeldung beachten?

  • Die Privathaftpflicht zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.
  • Melden Sie einen Haftpflichtschaden so früh wie möglich an den Versicherer.
  • Dokumentieren Sie jeden Schadensfall ausführlich, wenn möglich, per Fotoaufnahmen.
  • Wichtige Angaben bei der Schadensmeldung sind u. a. Namen der Person, die den Schaden verursacht hat, sowie der geschädigten Personen, Versicherungsnummer und eine genaue Beschreibung des Schadenhergangs.  

Pleiten, Pech und Pannen kennt leider jeder. Das Smartphone der Bekannten fällt herunter oder die Fensterscheibe des Nachbarn geht zu Bruch. Ein Schaden ist immer ärgerlich. Aber was, wenn Sie das Eigentum anderer Menschen beschädigen? Hier ist die Rechtslage klar: Wer Dritten einen Schaden verursacht, muss für diesen aufkommen. Die Forderungen können dabei bei Personenschäden sogar Millionenhöhe erreichen.

Eine private Haftpflichtversicherung zählt daher zu wichtigsten Versicherungen. Die Privathaftpflicht übernimmt die Kosten bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden und schützt Sie vor finanziellen Forderungen, wenn Sie versehentlich etwas kaputt gemacht oder jemanden verletzt haben.

Wenn ein Missgeschick passiert, kann das schnell teuer werden, denn es gibt keine Obergrenze für die Schadenersatzpflicht. Das bedeutet, Sie haften bei entsprechendem Verschulden im Ernstfall mit Ihrem gesamten Privatvermögen und auch mit zukünftigen Einkünften. Haben Sie einen Schaden verursacht, ist es daher sehr wichtig, dass Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrem Versicherer in Verbindung setzen. Wir erklären, auf was Sie achten müssen, und wie Sie einen Haftpflichtschaden richtig melden. 

1. Den Schaden dokumentieren Glücklicherweise handelt es sich bei den meisten gemeldeten Haftpflichtschäden um Sachschäden, nicht um Personenschäden. Haben Sie einen Sachschaden verursacht, beispielsweise ein teures Elektrogerät oder fremdes Mobiliar beschädigt, sollte Sie im Interesse aller Beteiligen die Art und den Umfang des Schadens dokumentieren. Am besten geht das durch Foto- oder Videoaufnahmen. Machen Sie verschiedene Aufnahmen von allen Seiten und aus verschiedenen Perspektiven. So können Sie auch noch zu einem späteren Zeitpunkt die Sachlage und den Grad der Beschädigung nachweisen.  Wenn möglich, sollten Sie bzw. die geschädigte Person die betroffenen Sachen aufbewahren. Das ist natürlich nicht immer möglich. Eine zerbrochene Fensterscheibe kann nicht aufbewahrt und eventuell sogar zur Prüfung durch einen Gutachter eingeschickt werden. Ein kaputtes Tablet oder Smartphone aber schon.  Bei Personenschäden sollten Sie zusätzlich nach Augenzeugen suchen.

2. Alle wichtigen Informationen sammeln Ist Ihnen der Geschädigte nicht bekannt, vergessen Sie bitte nicht, Adressen und Telefonnummern auszutauschen. Gleiches gilt für Augenzeugen. Auch ein kurzes Gedächtnisprotokoll ist empfehlenswert, denn Ihre Versicherung wird Sie bitten den Schadenshergang zu rekonstruieren. Es reicht, wenn Sie sich dazu die wichtigsten Stichpunkte in chronologischer Reihenfolge notieren. Das hilft Ihnen auch später noch als Gedächtnisstütze. 

Was passiert wenn ich einen Schaden zu spät melde?

News 15.11.2017 Oblie­gen­heiten

Bild: Haufe Online Redak­tion Wer einen Unfall­schaden - hier: an einem Porsche - zu spät meldet, hat gute Aus­sichten, auf den Repa­ra­tur­kosten sitzen zu bleiben

Wer einen Unfall­schaden an seinem Auto der Kas­ko­ver­si­che­rung nicht inner­halb der Wochen­frist meldet, ver­letzt damit eine Oblie­gen­heit aus seinem Ver­si­che­rungs­ver­trag. Er hat damit kaum noch Chancen auf Ver­si­che­rungs­schutz. Das musste ein zöger­li­cher Por­sche­fahrer erfahren.

Der Porsche-Fahrer ver­suchte ver­geb­lich, den Zet­tel­schreiber /Fah­rer­flucht-Begeher zu kon­tak­tieren und ließ schlie­ß­lich den Schaden repa­rieren. Seine Kas­ko­ver­si­che­rung infor­miert er erst sechs Monate nach dem Unfall. Die lehnt es ab zu bezahlen. Begrün­dung:

  • Der geschä­digte Porsche-Fahrer habe seine Anzei­genob­lie­gen­heit ver­letzt
  • Das ein­ge­holte Scha­dens­bild sei zudem nicht plau­sibel
  • und das vom Kläger ein­ge­holte Gut­achten unbrauchbar

Das OLG Hamm ent­schied: Der Porsche-Fahrer hat keinen Anspruch gegen die Ver­si­che­rung.

Für welche Schaden kommt die Haftpflichtversicherung auf?

  • Zahlen Sie im Schadensfall nicht übereilt, sondern informieren Sie so schnell wie möglich Ihre Haftpflicht­versicherung und leiten Sie sämtliche Forderungen weiter.

  • Unberechtigte Forderungen werden für Sie abgewehrt, bei berechtigten Forderungen übernimmt die Haftpflicht die Kosten.

  • Ohne Haftpflicht­versicherung müssen Sie die Schäden aus eigener Tasche begleichen.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie bei einem Schadensfall in der privaten Haftpflicht­versicherung vorgehen und was Sie ein Schaden mit und ohne Haftpflicht­versicherung kostet. Inklusive drei Beispielfälle.

Wer muss den Schaden der Versicherung melden?

Nach einem Unfall muss grundsätzlich der Schädiger eine Schadenmeldung gegenüber seiner Haftpflichtversicherung abgeben, der Geschädigte muss den Unfall nicht melden. Wie aber bekommt der Geschädigte seinen Schaden am Fahrzeug von der gegnerischen Autoversicherung ersetzt? Richtig, jemand muss den Autounfall der Versicherung melden.

Die Definition eines Verkehrsunfalls lautet: Unter einem Verkehrsunfall versteht man ein plötzliches, zumindest von einem der Beteiligten nicht gewolltes Ereignis, das im ursächlichen Zusammenhang mit dem öffentlichen Straßenverkehr und seinen Gefahren steht und zu einem nicht gänzlich belanglosen fremden Sach- oder Personenschaden führt.

Wann übernimmt die Haftpflichtversicherung den Schäden nicht?

Die Versicherung bietet dem Versicherungsnehmer den Schutz und die beruhigende Gewissheit dass im Fall eines Falles der Schaden seitens des Versicherungsgebers reguliert wird. Auf diese Weise braucht ein Mensch nicht zu befürchten, dass durch ein eigenes Missgeschick und dem damit verbundenen Schaden ein finanzieller Ruin droht. Wenn die private Haftpflichtversicherung sich jedoch weigert, den entstandenen Schaden zu regulieren, ist guter Rat nicht selten sehr teuer. Es gibt jedoch durchaus Möglichkeiten für den Versicherungsnehmer, gegen diese Entscheidung des Versicherungsgebers vorzugehen. Hierfür ist jedoch das Wissen unerlässlich, wann genau die private Haftpflichtversicherung den Schaden übernimmt und welche Rahmenbedingungen vorherrschen müssen.

Haben Sie einen Schaden und Ihre private Haftpflichtversicherung verweigert die Leistung? Dann wenden Sie sich an unseren Experten im Versicherungsrecht. Jetzt unverbindliche Ersteinschätzung einholen und sich beraten lassen.

Wann übernimmt die Versicherung den Schäden nicht?

Durch den Schadensersatz soll der Geschädigte so gestellt werden, als wäre der Schaden nicht eingetreten – nicht besser und auch nicht schlechter. Daher ersetzt die Haftpflichtversicherung auch nur den Zeitwert und nicht den Neuwert. Ausschlaggebend ist somit der Wert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Wenn Sie also das Handy eines Dritten beschädigt haben, erhält der Dritter nicht den Preis, den er ursprünglich für das Handy bezahlt hat, sondern lediglich so viel, wie das Handy zum Schadenszeitpunkt noch wert ist.

Grundsätzlich muss sich jeder selbst um eine private Haftpflichtversicherung kümmern. Für Familien gibt es jedoch sog. Familientarife, wodurch Ehepartner und Kinder bis zum Abschluss der Ausbildung/ des Studiums mitversichert sind. Auch Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und deren Kinder können gemeinsam versichert sein, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben. Die Haftpflichtversicherung kommt aber nur für Schäden auf, die ein Dritter geltend macht. Das bedeutet, dass Schäden, die innerhalb der Familie gegenseitig zugefügt werden (z.B. Handy des Ehepartners fallen gelassen), nicht von der privaten Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Welche Schaden kann man der Haftpflichtversicherung melden?

Ein Haftpflicht-Schaden ist schnell passiert. Wenn Du diesen verursacht hast oder für selbigen in der Verantwortung stehst, dann melde den Schaden unverzüglich bei Deiner Versicherung – auch wenn noch keine Ansprüche an Dich gestellt wurden. Bitte schildere den Vorgang auch dann Deiner Versicherung, wenn Du meinst, keinen Schaden verursacht zu haben oder in keiner großen Höhe. Es hat sich bewährt, bei der Schadenmeldung in der Haftpflichtversicherung nach den folgenden Schritten vorzugehen:

Kann man nachträglich einen Schaden melden?

Den ersten beiden Fällen ist gemeinsam, dass das Sich-Fort-Bewegen vom Unfallort keine strafbare Handlung war. Ist die zumutbare Wartezeit abgelaufen, darf sich der Unfallbeteiligte vom Unfallort entfernen. Aber auch bei der Anwesenheit feststellungsbereiter Personen sind Gestaltungen denkbar, in denen es nicht verboten ist, sich vom Unfallort räumlich zu entfernen. Hierzu gehören zum Beispiel Fälle, bei denen ein Unfallbeteiligter selbst so schwer verletzt ist, dass vorrangig seine ärztliche Versorgung erforderlich ist. Es kann aber beispielsweise auch geschehen, dass zufällig Anwesende eine derart drohende Haltung einnehmen, dass ein Unfallbeteiligter sich in einem persönlichen Notstand befindet und daher entschuldigt den Unfallort vorzeitig verlässt.

In solchen Fällen macht man sich dennoch strafbar, wenn man es unterlässt, die an sich im Interesse des oder der Geschädigten gebotenen Feststellungen wenigstens nachträglich zu ermöglichen.

Die nachträglichen Feststellungen müssen unverzüglich möglich gemacht werden. Dies bedeutet, dass nach dem Wegfall des Grundes, der zum Entfernen berechtigte, die Bekanntgabe der erforderlichen Daten nicht schuldhaft hinausgezögert werden darf. Hier hängt die Bewertung auch von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Wurde entschuldigt im Zustand eines Unfallschocks zunächst weitergefahren, kann es angezeigt sein, sofort nach dem Abklingen der ersten Schockauswirkungen an den Unfallort zurück zu kehren, wenn anzunehmen ist, dass sich dort noch der Geschädigte aufhält. Ansonsten ist die Polizei zu benachrichtigen.

Was ist ein typischer haftpflichtschaden?

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie jemandem einen Schaden zufügen, müssen Sie als Verursacher dafür geradestehen. Die Kosten bei einem kleinen Brandloch in der alten Jacke Ihres besten Freundes mögen vielleicht noch überschaubar sein. Anders sieht es hingegen aus, wenn Sie durch unachtsames Verhalten als Fußgänger einen Verkehrsunfall verursachen und der Geschädigte längere Zeit im Krankenhaus liegen muss. Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall führen nicht selten zu Schäden im sechs- bis siebenstelligen Bereich.

Glück im Unglück haben Sie in diesem Fall, wenn Sie eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Anders als beispielsweise die Kfz- oder Krankenversicherung ist diese in Deutschland zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, doch in jedem Fall zu empfehlen.

Die Haftpflichtversicherung kommt für drei Arten von Schäden auf: