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Was ist bei Umlaufbeschluss zu beachten?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was ist bei Umlaufbeschluss zu beachten?
  2. Wann Umlaufbeschluss WEG?
  3. Wie funktioniert ein Umlaufverfahren?
  4. Ist ein Umlaufbeschluss anfechtbar?
  5. Welche Mehrheit bei Umlaufbeschluss?
  6. Wann müssen alle Eigentümer zustimmen?
  7. Wann ist ein Umlaufbeschluss möglich?
  8. Wann ist Einstimmigkeit Beschluss notwendig?
  9. Was ändert sich 2023 für Eigentümer?
  10. Was muss in einer WEG einstimmig beschlossen werden?
  11. Was kommt auf die Hausbesitzer 2023 zu?
  12. Was passiert am 01.01 2023?
  13. Was ändert sich ab 2024 für Hausbesitzer?
  14. Was gibt's Neues ab 2023?
  15. Was ist 2023 besonders?

Was ist bei Umlaufbeschluss zu beachten?

Bei einem Umlaufbeschluss geben Sie Ihre Stimme praktisch von zu Hause ab. Allerdings: Es kommt hierbei nicht auf Mehrheitsverhältnisse an. Voraussetzung eines jeden Umlaufbeschlusses ist nämlich, dass alle Wohnungseigentümer ausdrücklich ihre Zustimmung erklären. Sie sehen, dieser Beschluss hat also nicht nur Vorteile:

Vorteil: Keine Zusammenkunft in einer EigentümerversammlungNachteil: Alle Eigentümer müssen zustimmen

Wann Umlaufbeschluss WEG?

Anders als bei Beschlussfassungen in der Eigentümerversammlung kommt es beim Umlaufbeschluss nicht auf Mehrheitsverhältnisse an; die Abgrenzung, ob der Beschlussgegenstand nur eine einfache Mehrheit erfordert oder ob gesetzlich definierte oder in der Gemeinschaftsordnung niedergelegte qualifizierte Mehrheiten erreicht werden müssen, spielt keine Rolle. Voraussetzung eines jeden Umlaufbeschlusses ist nämlich, dass alle Wohnungseigentümer ausdrücklich ihre Zustimmung erklären.

Die Hürde für einen wirksamen Umlaufbeschluss liegt also recht hoch, so dass Haupt-Anwendungsfall kleine, überschaubare Gemeinschaften außerhalb der „Versammlungssaison“ sein dürften. Auch in Gemeinschaften, deren Eigentümer weit verstreut wohnen (z. B. Objekte zur Kapitalanlage oder Ferienwohnanlagen), kann eine schriftliche Beschlussfassung im Einzelfall interessant sein. Ist die Gemeinschaft bekanntermaßen zerstritten, sollte ein Umlaufbeschluss wegen des Erfordernisses der Allstimmigkeit aber von vornherein ausscheiden.

Wie funktioniert ein Umlaufverfahren?

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft können Beschlüsse 

  • in einer Eigentümerversammlung
  • oder durch einen Umlaufbeschluss im Umlaufverfahren nach § 23 Abs. 3 WEG

erzielt werden! Falls Entscheidungen in Ihrer WEG schnell getroffen werden sollen, ist ein Umlaufbeschlussverfahren die deutlich bessere Wahl! 

Ein Umlaufverfahren ist recht unkompliziert gestaltet. Eingeleitet werden kann der Prozess auf zwei verschiedenen Wegen: 

  • An alle Eigentümer der WEG wird zeitgleich der Beschlussantrag verschickt und die Zustimmung eingeholt. Das ist ein Umlaufbeschluss im weiteren Sinne. 
  • Die Alternative ist ein Umlaufverfahren im engeren Sinne. In diesem Fall wird ein Schreiben zunächst an einen Eigentümer aus der WEG geschickt. Nachdem eine schriftliche Entscheidung von dieser Person getroffen wurde, wird genau dieses Schreiben reihum durch die ganze WEG gereicht, bis jeder Eigentümer seine Stimme abgegeben hat. 

Die Durchführung des Umlaufverfahrens muss dank des neuen WEG-Gesetzes nur noch in Textform erfolgen. Dementsprechend können Sie folgende Kommunikationsmittel zur Abstimmung nutzen: 

Ist ein Umlaufbeschluss anfechtbar?

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft können Beschlüsse 

  • in einer Eigentümerversammlung
  • oder durch einen Umlaufbeschluss im Umlaufverfahren nach § 23 Abs. 3 WEG

erzielt werden! Falls Entscheidungen in Ihrer WEG schnell getroffen werden sollen, ist ein Umlaufbeschlussverfahren die deutlich bessere Wahl! 

Ein Umlaufverfahren ist recht unkompliziert gestaltet. Eingeleitet werden kann der Prozess auf zwei verschiedenen Wegen: 

  • An alle Eigentümer der WEG wird zeitgleich der Beschlussantrag verschickt und die Zustimmung eingeholt. Das ist ein Umlaufbeschluss im weiteren Sinne. 
  • Die Alternative ist ein Umlaufverfahren im engeren Sinne. In diesem Fall wird ein Schreiben zunächst an einen Eigentümer aus der WEG geschickt. Nachdem eine schriftliche Entscheidung von dieser Person getroffen wurde, wird genau dieses Schreiben reihum durch die ganze WEG gereicht, bis jeder Eigentümer seine Stimme abgegeben hat. 

Die Durchführung des Umlaufverfahrens muss dank des neuen WEG-Gesetzes nur noch in Textform erfolgen. Dementsprechend können Sie folgende Kommunikationsmittel zur Abstimmung nutzen: 

Welche Mehrheit bei Umlaufbeschluss?

Mit einem Umlaufbeschluss kann eine WEG einen bindenden Beschluss treffen, ohne dass eine Eigentümerversammlung abgehalten werden muss. Dafür wird ein Beschlussantrag an alle Eigentümer versendet und von diesen einstimmig akzeptiert.

Konkret heißt das: sobald nur ein Wohnungseigentümer den Umlaufbeschluss ablehnt, kommt dieser nicht zustande. Daher ist der Umlaufbeschluss vor allem für kleine und gut vernetzte Eigentümergemeinschaften geeignet.

Wann müssen alle Eigentümer zustimmen?

Die bauliche Veränderung ist in § 20 Abs. 1 WEG als jede Maßnahme definiert, die über die ordnungsgemäße Erhaltung des Gemeinschaftseigentums hinausgeht. Zur Einordnung, was hiermit genau gemeint ist, hilft zunächst die Abgrenzung zur Erhaltung, welche Teil der ordnungsgemäßen Verwaltung ist.

Die Erhaltungsmaßnahmen finden sich wiederum in § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG und setzen sich aus der Instandhaltung und der Instandsetzung (vgl. § 13 Abs. 2 WEG) zusammen:

Hierbei meint die Instandsetzung alle Maßnahmen, die der Erneuerung oder Auswechslung eines beschädigten Bauteils dienen, kurz: der Reparatur. Es geht also darum, erstmals einen ordnungsgemäßen Zustand herzustellen und etwaige Mängel zu beseitigen. 

Zu den gängigen baulichen Veränderungen, die immer wieder Gegenstand von Eigentümerversammlungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft werden können, zählen regelmäßig folgende Maßnahmen:

  • Wanddurchbrüche
  • Gartenarbeiten, die über die übliche Gartenpflege hinausgehen
  • Errichtung eines Grillplatzes
  • Anbau einer Markise 
  • Anbau einer Parabolantenne
  • Umbau der Balkone
  • Errichtung von Garagen auf noch unbebauten Grundstücksteilen
  • Einbau eines Aufzugs
  • Ersatzloses Fällen eines Baumes im Garten
  • Einbau von Dachfenstern 
  • Einrichtung einer Dachterrasse

Wann ist ein Umlaufbeschluss möglich?

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft können Beschlüsse 

  • in einer Eigentümerversammlung
  • oder durch einen Umlaufbeschluss im Umlaufverfahren nach § 23 Abs. 3 WEG

erzielt werden! Falls Entscheidungen in Ihrer WEG schnell getroffen werden sollen, ist ein Umlaufbeschlussverfahren die deutlich bessere Wahl! 

Ein Umlaufverfahren ist recht unkompliziert gestaltet. Eingeleitet werden kann der Prozess auf zwei verschiedenen Wegen: 

  • An alle Eigentümer der WEG wird zeitgleich der Beschlussantrag verschickt und die Zustimmung eingeholt. Das ist ein Umlaufbeschluss im weiteren Sinne. 
  • Die Alternative ist ein Umlaufverfahren im engeren Sinne. In diesem Fall wird ein Schreiben zunächst an einen Eigentümer aus der WEG geschickt. Nachdem eine schriftliche Entscheidung von dieser Person getroffen wurde, wird genau dieses Schreiben reihum durch die ganze WEG gereicht, bis jeder Eigentümer seine Stimme abgegeben hat. 

Die Durchführung des Umlaufverfahrens muss dank des neuen WEG-Gesetzes nur noch in Textform erfolgen. Dementsprechend können Sie folgende Kommunikationsmittel zur Abstimmung nutzen: 

Wann ist Einstimmigkeit Beschluss notwendig?

Eine Versammlung der Eigentümer ist selbst dann beschlussfähig, wenn nur ein stimmberechtigter Eigentümer erschienen oder vertreten ist.

Ein „Quorum“ für die Beschlussfähigkeit der Versammlung gibt es nicht mehr.

Für die Beschlussfassung reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, § 25 Abs. 1 WEG.

Was ändert sich 2023 für Eigentümer?

Woh­nen im Ei­gen­tum in­for­miert über wich­ti­ge ge­setz­li­che Än­de­run­gen und Fris­ten für Woh­nungs­ei­gen­tü­mer*innen in 2023

02.01.2023. Zum Jah­res­wech­sel sind eine Reihe von ge­setz­li­chen Än­de­run­gen in Kraft ge­tre­ten. Der Ver­brau­cher­schutz­ver­band Woh­nen im Ei­gen­tum (WiE) gibt einen Über­blick, wel­che Än­de­run­gen für Woh­nungs­ei­gen­tü­mer und Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten wich­tig sind, wie diese ein­zu­schät­zen sind und wel­che Fris­ten im Lauf des Jah­res ein­ge­hal­ten wer­den müs­sen.

Was muss in einer WEG einstimmig beschlossen werden?

Top-Thema 01.12.2020 WEG-Reform 2020

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Düsseldorf

Was kommt auf die Hausbesitzer 2023 zu?

Wer der Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel unterliegt, und welche Maßnahmen erforderlich sind, geht aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) hervor, das 2020 in Kraft getreten ist. Die Pflicht, eine Immobilie zu sanieren, trifft den Käufer. Sie ist jedoch auch im Zusammenhang mit einer Erbschaft oder Schenkung verpflichtend. Es spielt insoweit keine Rolle, was der Grund für den Eigentümerwechsel ist. Nach dem GEG gibt es eine Frist, innerhalb der die Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden müssen. Sie beträgt zwei Jahre.

Die Regeln der Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel sind im Gebäudeenergiegesetz festgehalten.

Das Gebäudeenergiegesetz, abgekürzt GEG, regelt verschiedene Anforderungen an Wohnimmobilien, die sich auf die energetische Effizienz beziehen. Die darin normierten Maßnahmen beziehen sich auch auf Sanierungen und Modernisierungen, wozu die Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel gehört. Konkret bedeutet das für Käufer und Erben einer Immobilie, dass sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumserwerb die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen müssen, die sich im Wesentlichen auf die Heizung und die Gebäudehülle konzentrieren.

Was passiert am 01.01 2023?

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Eine Frau hält eine Geldbörse mit Banknoten in der Hand. (Symbolbild)

Viele Gas- und Stromkunden können ab März mit einer Entlastung rechnen: Dann sollen die geplanten Preisbremsen starten. So sollen Gasverbraucher für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert bekommen. Analog sind beim Strom 40 Cent je Kilowattstunde geplant. Die Vergünstigungen sollen nach dem Start rückwirkend auch für Januar und Februar greifen.

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Das Bürgergeld löst im Januar das Hartz-IV-System ab. Die Bezüge in der Grundsicherung steigen um mehr als 50 Euro, Alleinstehende erhalten künftig 502 Euro. Wesentliche Teile der Reform treten zum 1. Juli in Kraft. Die Jobcenter sollen sich stärker um Arbeitslose kümmern können. Besser als bisher soll die Vermittlung in dauerhafte Arbeit anstatt in einfache Helferjobs gelingen.

Am Ende des Jahres ist Schluss. Hartz IV ist Geschichte, das neue Bürgergeld kommt. Für viele Menschen, die auf die neue Sozialleistung angewiesen sind oder aufstocken müssen, ändert sich damit viel. Fünf Geschichten, was die Umstellung für Betroffene bedeutet.

Im öffentlichen Personennahverkehr soll man im neuen Jahr für 49 Euro im Monat deutschlandweit unterwegs sein können. Wann der Nachfolger des 9-Euro-Tickets startet, ist noch unklar. Ursprünglich sollte es Anfang 2023 losgehen. Jetzt sind März oder April im Gespräch.

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Das Kindergeld soll zum 1. Januar auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind steigen. Die Erhöhung bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat.

Was ändert sich ab 2024 für Hausbesitzer?

Die Umrüstung ist eine gute Gelegenheit, den Energieverbrauch und damit die Heizkosten zu optimieren. Wer diese Modernisierungskosten scheut und versucht, möglichst lange auf Gas und Öl zu setzen, sollte bei der Kalkulation die Entwicklung der Energiepreise nicht außer Acht lassen.

Ein Beispiel: Wärmepumpen werden mit Strom betrieben. Hier hat die Bundesregierung die Weichen gestellt, um den Strom treibhausgasneutral zu erzeugen: Bis 2023 soll der Anteil erneuerbare Energie an der Stromerzeugung auf 80% steigen, bis 2035 soll die Stromerzeugung vollständig erneuerbar sein. Windkraft- und Solaranlagen zählen bereits heute zu den kostengünstigsten Stromerzeugungstechnologien. Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll dafür sorgen, dass die Strompreise dauerhaft bezahlbar bleiben.

Was gibt's Neues ab 2023?

Was ist 2023 besonders?

In vier Orten hat der Deutsche Wetterdienst sogar 20 Grad und mehr gemessen - am wärmsten war es demnach an Silvester im oberbayerischen Wielenbach mit 20,8 Grad gegen 14 Uhr. Auch am Neujahrstag werden im Südwesten noch einmal bis zu 20 Grad erwartet.

Anders als in den vergangenen zwei Jahren gab es vor Silvester diesmal wieder Raketen und Böller zu kaufen. 2020 und 2021 hatte wegen der Pandemie und zur Entlastung der Krankenhäuser - üblicherweise gibt es wegen Verletzungen durch Pyrotechnik zum Jahreswechsel mehr Notfälle - ein Verkaufsverbot von Feuerwerk gegeben. Deshalb wurden zu dieser Silvesternacht auch mehr Notfälle erwartet.