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Ist Nebeneinkommen Krankenversicherungspflichtig?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Ist Nebeneinkommen Krankenversicherungspflichtig?
  2. Wie viel darf man nebenberuflich selbstständig verdienen?
  3. Wie viel darf ich im nebengewerbe verdienen Krankenversicherung?
  4. Kann man gleichzeitig angestellt und selbständig sein?
  5. Was zählt als Einkommen bei der Krankenkasse selbstständig?
  6. Welche Einnahmen sind nicht Krankenversicherungspflichtig?
  7. Was muss ich beachten wenn ich mich nebenberuflich selbstständig machen will?
  8. Wie wird selbstständige Nebentätigkeit versteuert?
  9. Was ist der Unterschied zwischen einem Kleingewerbe und einem nebengewerbe?
  10. Wird das Gehalt vom Hauptberuf dem nebengewerbe angerechnet?
  11. Wie wird Selbstständige Nebentätigkeit versteuert?
  12. Wie prüft die Krankenkasse Einkommen?
  13. Auf welche Einnahmen muss ich als freiwillig Versicherter Beiträge zahlen?
  14. Wie erfährt die Krankenkasse von Einkünften?
  15. Wie viel darf ich verdienen ohne mich selbst zu versichern?

Ist Nebeneinkommen Krankenversicherungspflichtig?

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Wie viel darf man nebenberuflich selbstständig verdienen?

Mit einem Nebengewerbe machen sich fast doppelt so viele Gründer selbstständig wie mit einem Hauptgewerbe, stellte der KfW Gründungsmonitor 2020 fest. Im Gegensatz zu Vollerwerbsgründungen nahm der Anteil der Nebenerwerbsgründungen 2019 stark zu. Kein Wunder, bietet doch die nebenberufliche Gründung klare Vorteile:

  • die Chance, die Selbstständigkeit erst einmal zu testen
  • finanzielle Sicherheit durch das Gehalt aus dem Hauptberuf
  • die Möglichkeit, eine Geschäftsidee erst einmal auf den Prüfstand zu stellen
  • weiterhin Schutz durch die Sozialversicherungen

Zwar ist die Selbstständigkeit im Nebengewerbe mit weniger Aufwand verbunden als eine hauptberufliche Existenzgründung, die wichtigsten Fakten solltest Du dennoch vorab kennen. So kannst Du Dein Vorhaben richtig angehen und gegebenenfalls die nötigen Erkundigungen einholen.

Ja, auch wenn Du zum Beispiel studierst oder arbeitslos bist, kannst Du Dich nebenberuflich selbstständig machen. Bist Du arbeitslos gemeldet, musst Du Deine nebenberufliche Tätigkeit beim Arbeitsamt anmelden. Auch greifen für Arbeitslose und Studierende bestimmte Verdienstgrenzen.

Wie viel darf ich im nebengewerbe verdienen Krankenversicherung?

Wenn Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin einer Hauptbeschäftigung nachgehen und nur nebenberuflich selbstständig tätig sind, sind sie über die Hauptbeschäftigung krankenversichert. Beiträge für Ihre selbstständige Tätigkeit fallen in der Regel nicht an.

Die Nebentätigkeit darf allerdings in Arbeitszeit und Gewinn den Hauptberuf nicht übersteigen. Ist dies doch der Fall, ist die Nebentätigkeit nicht länger als solche zu werten und Sie müssen sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern. Sie gelten auch als hauptberuflich tätig, wenn Sie jemanden anstellen; ausgenommen ist ein einzelner Minijobber oder eine einzelne Minijobberin.

Einige Studierende machen sich während des Studiums im Nebenerwerb selbstständig. Das kann sich auf die Versicherungspflicht auswirken, daher muss die Krankenkasse über die Selbstständigkeit informiert werden. Folgende Möglichkeiten haben Studierende:

  • Familienversicherung: Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können sich Studierende über ihre Eltern beitragsfrei familienversichern. Aber: Um in der Familienversicherung bleiben zu können, dürfen sie nicht mehr als 485 Euro (2023) beziehungsweise 520 Euro (2023) im Minijob verdienen. Zudem dürfen Studenten und Studentinnen maximal 20 Wochenstunden arbeiten.
  • Studentische Krankenversicherung: Falls Studenten und Studentinnen mit der selbstständigen Nebentätigkeit mehr als 485 Euro (2023) verdienen oder wenn sie älter sind als 25 Jahre, endet die Familienversicherung. Sie müssen sich dann selbst versichern. Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung ist, dass Studierende nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten, also der Großteil der Zeit weiterhin für das Studium aufgewendet wird. Eine Einkommensgrenze gibt es nicht. Der Krankenkassenbeitrag wird anhand des BAföG-Satzes ermittelt. Zusätzliche Beiträge für die nebenberufliche Selbstständigkeit fallen in der Regel nicht an.
  • Freiwillig gesetzlich versichert: Übersteigt die selbstständige Nebentätigkeit 20 Wochenstunden, ist sie als hauptberuflich zu werten. Studierende müssen sich dann privat oder freiwillig gesetzlich versichern.

Kann man gleichzeitig angestellt und selbständig sein?

Zustimmung des Arbeitgebers zur nebenberuflichen Selbstständigkeit

Grundsätzlich gilt: Jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin, der oder die bei einer Firma fest angestellt ist, hat das Recht, nebenberuflich einer selbstständigen Beschäftigung nachzugehen. Jedoch wird in vielen Arbeitsverträgen festgehalten, dass eine Tätigkeit, die nebenher selbstständig ausgeübt wird, dem Arbeitgeber gemeldet werden muss.

Dabei kann es je nach Vertrag Pflicht sein, dem Unternehmen unterschiedliche Informationen anzugeben: Beispielsweise um welche Art von Nebenverdienst es sich handelt und aber auch, wie viel Zeit der oder die Arbeitnehmende für die nebenberufliche Tätigkeit aufwendet. Gerade der erste Aspekt soll ein Unternehmen davor schützen, dass der Nebenerwerb von Arbeitnehmenden dem Anliegen und dem Geschäft der Firma schädigt.

Was zählt als Einkommen bei der Krankenkasse selbstständig?

Selbstständige können zwischen der gesetzlichen und einer privaten Kranken­versicherung wählen. Welche Krankenkassenbeiträge in der GKV fällig sind.

Die Krankenkassenbeiträge für Selbstständige ergeben sich aus der Höhe der monatlichen Einkünfte. Dazu zählen in erster Linie:

  • das Einkommen aus selbständiger Arbeit,
  • Einnahmen aus Kapitalanlagen und
  • Mieteinnahmen. 

Wie bei Angestellten gilt auch bei Selbständigen die Bemessungsgrenze für Krankenkassenbeiträge. Sie liegt 2022 bei 4.837,50 Euro im Monat. Jeder Euro, der darüber hinausgeht, bleibt beitragsfrei. Anders als Angestellte, die sich die Lasten mit dem Arbeitgeber teilen, müssen Freiberufler den gesamten Krankenkassenbeitrag selbst bezahlen. Der Staat greift lediglich Künstlern und andere Kreativen unter die Arme: Sofern sie der Künstlersozialkasse (KSK) angehören, zahlen sie die Hälfte der Beiträge. Die andere Hälfte übernimmt die KSK.

Freiberufler dürfen zwischen dem allgemeinen und einen ermäßigten Beitragssatz wählen. Der allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Kranken­versicherung liegt bei 14,6 Prozent des Einkommens. Der Vorteil dieser Option besteht darin, dass die Kasse im Notfall Krankengeld zahlt: Ein Selbstständiger, der wegen Krankheit arbeitsunfähig ist, muss ab der siebten Woche nicht mehr ausschließlich vom Ersparten leben.

Die zweite Option ist eine Kranken­versicherung ohne Anspruch auf Krankengeld. Dafür werden 14,0 Prozent vom monatlichen Einkommen fällig. Unabhängig vom allgemeinen beziehungsweise ermäßigten Beitragssatz erheben die Kassen darüber hinaus einen Zusatzbeitrag. 

Welche Einnahmen sind nicht Krankenversicherungspflichtig?

Von der Versicherungspflicht in der GKV werden insbesondere folgende Personengruppen erfasst:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung mehr als 520 Euro monatlich beträgt, aber die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt,
  • Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II),
  • Auszubildende und Studierende unter bestimmten Voraussetzungen sowie Praktikantinnen und Praktikanten, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt verrichten,
  • Rentnerinnen und Rentner, sofern bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt sind,
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Waisenrente oder einer entsprechenden Hinterbliebenenleistung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung,
  • Land- und forstwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen sowie Altenteiler in der Landwirtschaft,
  • Menschen mit Behinderungen (in Werkstätten oder Wohnheimen),
  • Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten,
  • Personen ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder der GKV zuzuordnen sind.

Von der Versicherungspflicht in der GKV werden insbesondere folgende Personengruppen erfasst:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung mehr als 520 Euro monatlich beträgt, aber die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt,
  • Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II),
  • Auszubildende und Studierende unter bestimmten Voraussetzungen sowie Praktikantinnen und Praktikanten, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt verrichten,
  • Rentnerinnen und Rentner, sofern bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt sind,
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Waisenrente oder einer entsprechenden Hinterbliebenenleistung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung,
  • Land- und forstwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen sowie Altenteiler in der Landwirtschaft,
  • Menschen mit Behinderungen (in Werkstätten oder Wohnheimen),
  • Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten,
  • Personen ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder der GKV zuzuordnen sind.

Was muss ich beachten wenn ich mich nebenberuflich selbstständig machen will?

  • Vorteile und Herausforderungen der Selbstständigkeit neben dem Beruf
  • Selbstständig und angestellt – Ihre Pflichten als Arbeitnehmer
  • Rechtliche und steuerliche Hinweise zu Ihrer Selbstständigkeit neben dem Beruf
  • Viele erfolgreiche Gründer erhalten bereits alle 14 Tage nützliche Tipps und attraktive Partnerangebote per E-Mail.

    Selbstständig mit Nebengewerbe – nicht nur für Arbeitnehmer attraktiv

    Diese Vorteile bieten sich Ihnen nicht nur, wenn Sie ein Gewerbe neben dem Beruf gründen und Ihr Haupterwerb in einer Angestelltentätigkeit besteht. Auch wenn Sie nicht arbeiten, sondern einen Haushalt führen, Kinder erziehen, zur Schule gehen, die Universität besuchen oder Arbeitslosengeld beziehungsweise Hartz IV beziehen, können Sie das Potenzial nutzen, das eine nebenberufliche Selbstständigkeit mit sich bringt.

    Wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen möchten, sollten Sie Ihren Arbeitgeber hierüber in Kenntnis setzen. Zwar gibt es gesetzlich dazu keine Verpflichtung, aber als Mitarbeiter eines Unternehmens sind in Ihrem Arbeitsvertrag wahrscheinlich Klauseln enthalten, die Regelungen zu einer Nebentätigkeit treffen.

    Prinzipiell darf Ihr Arbeitgeber Ihnen die Nebenbeschäftigung nicht verbieten. Denn ein generelles Nebentätigkeitsverbot ist rechtlich unwirksam. Folgende Punkte sollten Sie jedoch einhalten:

    • Ihre hauptberufliche Tätigkeit darf nicht unter Ihrem nebenberuflichen Engagement leiden.
    • Sie sind vertraglich verpflichtet, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren.
    • Sie müssen gesetzliche Arbeitszeitgrenzen beachten, wenn Sie zeitgleich selbstständig und angestellt sind (nach § 3 Arbeitszeitgesetz).
    • Urlaubstage dürfen nicht für Ihre Teilzeit-Selbstständigkeit genutzt werden (siehe § 8 Bundesurlaubsgesetz).
    • Bei Arbeitsunfähigkeit im Hauptberuf dürfen Sie die Heilung nicht durch Ausüben Ihrer nebenberuflichen Tätigkeit beeinträchtigen.

    Sollte Ihre nebenberufliche Tätigkeit ein Konkurrenzverhältnis zu Ihrem Arbeitgeber darstellen, benötigen Sie in jedem Falle seine Einwilligung. Ansonsten drohen Abmahnung oder Kündigung. Das heißt im Umkehrschluss: Aus Konkurrenzgründen kann Ihnen der Arbeitgeber Ihre Nebenselbstständigkeit verbieten.

    Ebenso wie Gründer, die sich in Vollzeit selbstständig machen, müssen Sie einige Formalitäten erledigen und rechtliche sowie steuerliche Vorgaben beachten. Zunächst stellt sich die Frage, ob Sie mit Ihrem Nebengewerbe als Freiberufler oder Gewerbetreibender agieren. Denn in Abhängigkeit davon gelten andere Vorschriften in Bezug auf die Anmeldung Ihrer Selbstständigkeit und die einkommenssteuerrechtliche Behandlung.

    Wie wird selbstständige Nebentätigkeit versteuert?

    Bei der Anmeldung eines Gewerbes, was zwingend notwendig ist, wird auch gleich automatisch das Finanzamt informiert. Deshalb bekommt ihr auch kurz danach Post vom Finanzamt.

    Ihr müsst einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und bekommt daraufhin eine Steuernummer zugewiesen. Diese muss übrigens später auf eure Rechnungen drauf.

    Am besten beantragt ihr auch gleich noch eine Umsatzsteuer-ID. Das ist zu empfehlen, da viele Einnahmequellen im Internet nicht aus Deutschland stammen und ihr deshalb grenzüberschreitend aktiv seid. Da braucht man eine Umsatzsteuer-ID Nummer.

    Was ist der Unterschied zwischen einem Kleingewerbe und einem nebengewerbe?

    Ein Nebengewerbe zu gründen bedeutet, sich parallel zur Festanstellung selbstständig zu machen.

    Das heißt, du bist im Nebenerwerb selbstständig. Das wichtigste Merkmal eines Nebengewerbes ist, dass du nicht komplett in Vollzeit oder hauptberuflich dieser Tätigkeit nachgehst.

    Ein Nebengewerbe kann sehr unterschiedlich ausfallen – es kann beispielsweise genauso der Verkauf von Feinkost auf Märkten sein wie auch eine Geschäftsidee in der High-Tech Branche, die du dir aufbaust.

    Allerdings darf es sich dabei um keine Dienstleistung handeln, mit der du mit deinem oder deiner Arbeitgeber:in in direkte Konkurrenz trittst. Auch muss jederzeit sichergestellt sein, dass du die vereinbarte Arbeit in Festanstellung uneingeschränkt erbringst. Außerdem musst du den oder die Arbeitgeber:in über das Nebengewerbe informieren.

    Wird das Gehalt vom Hauptberuf dem nebengewerbe angerechnet?

    Die guten Nachrichten vorweg:

    • Zwar musst du dein Gewerbe anmelden. Gewerbesteuer ist jedoch erst ab einem jährlichen Gewinn von mehr als 24.500 Euro fällig.
    • Wenn du die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen willst, bleibt dir auch der Umsatzsteuer-Ärger erspart. Die Kleinunternehmer-Umsatzgrenze wurde kürzlich von 17.500 Euro auf 22.000 Euro angehoben.
    • Dein Kleingewerbe muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Die Eintragung ins Handelsregister ist nur für größere Unternehmen Pflicht. Zum Beispiel für Personen- und Kapitalgesellschaften.
    • Eine kaufmännische doppelte Buchführung ist ebenfalls nicht erforderlich. Es genügt, dass du deine Einnahmen und Ausgaben aufzeichnest. Und deinen „Einnahmenüberschuss“ (= Gewinn) einmal im Jahr ans Finanzamt meldest.

    Bleibt bloß noch die unvermeidliche Einkommensteuer.

    Um Missverständnissen vorzubeugen: Es gibt nur eine Einkommensteuer. Die Lohnsteuer, die dein Arbeitgeber jeden Monat für dich ans Finanzamt überweist, ist bloß eine Vorauszahlung auf die jährliche Einkommensteuer.

    Deine Einkünfte als Arbeitnehmer und als Gewerbetreibender rechnet das Finanzamt zusammen. Hinzu kommen mögliche weitere freiberufliche Einnahmen. Sowie eventuelle Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Renten und weiteren Einkunftsarten. Besteuert wird am Ende dein Gesamteinkommen.

    Wenn du neben deinem Hauptberuf noch ein Kleingewerbe betreibst und dabei Gewinn erzielst, erhöht sich dein „zu versteuerndes Einkommen“. Dann zahlst du im Folgejahr Einkommensteuer nach.

    Wie wird Selbstständige Nebentätigkeit versteuert?

    Ich bin in Vollzeit bei einem Arbeitgeber beschäftigt und möchte nebenbei noch etwas Geld mit meiner Musik verdienen, die ich bei Spotify und Co. veröffentlichen möchte. Muss ich hierfür ein Gewerbe anmelden? Wie hoch sind der Freibetrag bzw. die Steuern? Fallen nochmalige Steuern an, auch wenn der Distributor DistroKid schon 30% der erzielten Einnahmen als Steuern einbehält?

    Wie prüft die Krankenkasse Einkommen?

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    Auf welche Einnahmen muss ich als freiwillig Versicherter Beiträge zahlen?

    Das Gesamteinkommen, ein Buch mit sieben Siegeln. Gerade in Fragen via LiveChat oder über meine Kontaktseite zur Beratung häufen sich Fragen was wozu gerechnet wird.

    • Was gehört zur Jahresarbeitentgeltgrenze?
    • Wie berechne ich mein Gesamteinkommen?
    • Welche Einkünfte und Einkunftsarten werden berücksichtigt?

    Dabei ist im Wesentlichen zuerst einmal zu entscheiden, wofür wird das Gesamteinkommen benötigt und was ist die Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG). Auch der Begriff “Beitragsbemessungsgrenze” spielt bei Fragen der GKV Beiträge eine Rolle. Eine Variante, wozu Sie diese benötigen, ist die Prüfung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse bei einem Angestellten.

    Wie erfährt die Krankenkasse von Einkünften?

    Das Gesamteinkommen, ein Buch mit sieben Siegeln. Gerade in Fragen via LiveChat oder über meine Kontaktseite zur Beratung häufen sich Fragen was wozu gerechnet wird.

    • Was gehört zur Jahresarbeitentgeltgrenze?
    • Wie berechne ich mein Gesamteinkommen?
    • Welche Einkünfte und Einkunftsarten werden berücksichtigt?

    Dabei ist im Wesentlichen zuerst einmal zu entscheiden, wofür wird das Gesamteinkommen benötigt und was ist die Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG). Auch der Begriff “Beitragsbemessungsgrenze” spielt bei Fragen der GKV Beiträge eine Rolle. Eine Variante, wozu Sie diese benötigen, ist die Prüfung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse bei einem Angestellten.

    Wie viel darf ich verdienen ohne mich selbst zu versichern?

    Bestimmte Personengruppen müssen sich nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, sie sind versicherungsfrei. Sie haben die Wahl, ob sie sich freiwillig gesetzlich versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen.

    Gut zu wissen: Wenn Sie sich für eine private Krankenversicherung entschieden haben, können Sie nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zurück in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.

    Freiwillig versichern können sich alle, die direkt vor dem Beginn der freiwilligen Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren und deren Pflichtmitgliedschaft oder die Familienversicherung aufgrund bestimmter Umstände endet. Sie können sich dann freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterversichern.