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Wann erstattet die Bahn Fahrtkosten?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wann erstattet die Bahn Fahrtkosten?
  2. Wie bekomme ich mein Bahnticket erstattet?
  3. Wie Entschädigung beantragen?
  4. Welche Rechte habe ich wenn mein Zug ausfällt?
  5. Was kann ich machen wenn mein Zug ausfällt?
  6. Was passiert wenn mein gebuchter Zug ausfällt?
  7. Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?
  8. Kann man bei zugausfall Geld zurück verlangen?
  9. Kann ich bei zugausfall Am nächsten Tag fahren?
  10. Wie hoch Entschädigung bahn?
  11. Wie viel Erstattung bei zugausfall?
  12. Was darf ich wenn mein Zug ausfällt?
  13. Wie hoch darf eine Entschädigung sein?
  14. Wer bekommt die Entschädigung?
  15. Was zahlt die Bahn bei zugausfall?

Wann erstattet die Bahn Fahrtkosten?

Es gibt zwei mögliche Szenarien, um Kosten fürs Taxi geltend machen zu können.

Fall 1: Ihr Zug hat mindestens 60 Minuten Verspätung UND die planmäßige Ankunftszeit der Bahnverbindung liegt zwischen 0.00 und 5.00 Uhr, so die Deutsche Bahn.

Beispiel: Sie fahren mit dem ICE von Berlin nach Köln und sollen in Köln um 0.15 Uhr am nächsten Tag ankommen. Wenn Ihr Zug nun aber eine Verspätung von mehr als 60 Minuten hat, dürfen Sie vom Hauptbahnhof bis zu Ihrem Zielort ein Taxi nehmen.

Wichtig: Bevor Sie sich eigenmächtig in ein Taxi setzen, sollten Sie mit der Bahn abklären, ob es Alternativen gibt. Denn: Eine Erstattung der Kosten ist nur möglich, wenn Ihnen die Deutsche Bahn kein anderes Verkehrsmittel oder eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellen kann. Deswegen sollte man immer versuchen, vorab mit dem Servicepersonal im Zug oder den Mitarbeitern im DB Reisezentrum zu sprechen. Allerdings ist das nicht immer möglich – dann kann man auch eigenmächtig handeln.

Beispiel 1: Sie wollen von Münster nach Oldenburg fahren und müssen um 23 Uhr abends in Osnabrück umsteigen. Der Zug aus Münster ist noch pünktlich, in Osnabrück wird aber mitgeteilt, dass Ihr Anschlusszug ausfällt – die letzte Verbindung nach Oldenburg an diesem Tag. Sie können nun weder einen Mitarbeiter im Zug ansprechen, denn Sie sind ja in keinem Zug, noch hat das Reisezentrum in Osnabrück noch geöffnet. Nun dürfen Sie eigenmächtig ein Taxi nehmen.

Beispiel 2: Sie fahren von Dortmund über Köln nach Aachen. Der letzte Zug in Köln nach Aachen fährt um 23:30 Uhr und fällt (immer noch) ersatzlos aus. Allerdings haben Sie diese Info schon im ICE von Dortmund noch Köln und müssen deswegen dort schon das Zugpersonal nach Alternativen fragen.

Im Falle einer Verspätung oder eines Ausfalls Ihres Zugs erstattet die Bahn die Kosten für ein Taxi nur bis maximal 80 Euro.

Wie bekomme ich mein Bahnticket erstattet?

  • Hat Ihr Zug vor der Abfahrt mehr als 20 Minuten Verspätung, ist die Zugbindung aufgehoben und Sie können einen anderen Zug nutzen. Müssen Sie dafür ein neues Bahnticket kaufen, können Sie sich die Differenz später von der Bahn erstatten lassen.
  • Hat Ihr Zug vor der Abfahrt mehr als 60 Minuten Verspätung, können Sie das Ticket kostenfrei zurückgeben.
  • Werden unterwegs mehr als 60 Minuten Verspätung am Zielort erwartet, können Sie die Fahrt abbrechen oder umkehren und bekommen laut Bahn-Fahrgastrechten den Ticketpreis erstattet.
  • Ab 60 Minuten Verspätung am Zielort erstattet Ihnen die Bahn 25 Prozent des Ticketpreises, ab 120 Minuten Verspätung am Zielort sind es 50 Prozent.
  • Bei einer Bahn-Verspätung sind die Fahrgastrechte europäisch einheitlich – und wurden im Juni 2023 europaweit angepasst. Demnach muss das Bahnunternehmen künftig bei bestimmten Situationen keine Entschädigung etc. mehr zahlen, etwa bei höherer Gewalt wie extremer Witterung, oder bei einer Verspätung durch Eingriff Dritter, zum Beispiel bei Personen auf dem Gleis, Kabeldiebstahl, Polizeieinsatz oder nicht notwendiges Betätigen der Notbremse.

Seit 7. Juni 2023 wurden die Bahn-Fahrgastrechte europaweit geändert. Die Änderungen im Überblick:

  • ab 60 Minuten Verspätung gibt es 25 Prozent Erstattung
  • ab 120 Minuten Verspätung gibt es 50 Prozent Erstattung
  • Taxi- und Hotelkosten werden bis zu einer Höhe von 120 Euro übernommen.
  • Inhaber von Zeitfahrkarten wie Abos, Quer-durchs-Land-Tickets u. ä. werden mit pauschalen Festbeträgen pro Verspätung entschädigt.
  • Wenn die Verspätung am Zielbahnhof mehr als 20 Minuten betragen wird, ist die Zugbindung aufgehoben. Reisende können dann alle Züge in Richtung des Ziels nutzen. Auch Reisende mit einem Regionalzug-Ticket können dann einen höherwertigen Zug nutzen, zum Beispiel einen ICE. Dafür muss man zwar erst mal ein ICE-Ticket kaufen, kann die Kosten aber später zurückfordern.
  • Allerdings gibt es einige Fälle, in denen das Bahnunternehmen für Verspätungen keine Erstattung, Taxi-oder Übernachtungskosten übernehmen muss. Dies sind vor allem Verspätung, die aus höherer Gewalt entstehen; also aus Gründen, die das Bahnunternehmen selbst nicht zu verantworten hat. Dazu zählen:
    • extreme Witterung und die Folgen davon Aber was zählt als „extreme Witterung“? Laut Deutscher Bahn zählen gewöhnliche Unwetter nicht darunter, aber zum Beispiel das Ahrtal-Hochwasser 2022.
    • Verspätungen und Zugausfälle durch den Eingriff Dritter, zum Beispiel Personen auf dem Gleis, Unfall mit Personenschaden, Kabeldiebstahl, Polizei- und Notarzteinsätze, nicht notwendiges Betätigen der Notbremse
  • Frist des Erstattungsantrages wurde verkürzt von 12 auf 3 Monate
  • Eine Kostenübernahme des Hotels bei Zugausfällen etc. wurde auf maximal 3 Tage gedeckelt.
  • Recht zur selbst organisierten Weiterreise. Hier ist jetzt die Weiterfahrt mit einem Zug eines anderen Anbieters in bestimmten Fällen möglich, ebenso wie die Nutzung von Bussen, zum Beispiel Flixbus. Voraussetzung dafür: Entweder die Bahn hat dem Fahrgast innerhalb von 100 Minuten nach planmäßiger Abfahrt keine Reisealternative mitgeteilt oder der Fahrgast hat sich das Einverständnis der Bahn geholt. Ausgeschlossen ist die Nutzung von Flugzeug oder Mietwagen.
  • Wichtig: Damit die Fahrgastrechte komplett gelten, müssen Sie eine Durchgangsfahrkarte haben. Kaufen Sie eine Reise mit mehreren Anschlüssen oder mehreren Fahrkarten innerhalb einer Buchung bei einem Bahnunternehmen, gilt das als Durchgangsfahrkarte.

Das Deutschlandticket wird als Fahrausweis mit „erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt“ eingestuft; daher gelten bei Verspätungen die Bahn-Fahrgastrechte nur noch eingeschränkt.

  • Bei Verspätungen ab 20 Minuten oder Zugausfällen entfällt für Bahnreisende das Recht, höherwertige Züge zu nutzen oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
  • Ausnahme: Nur, wenn der Reisende mit der letzten Verbindung des Tages aufgrund von Zugausfällen oder -verspätung sein Ziel nicht mehr vor 24 Uhr erreicht, können höherwertige Züge genutzt werden. Gleiches gilt, wenn der Reisende zwischen 0 und 5 Uhr morgens mit einer Verspätung von mindestens einer Stunde ankommen würde – auch dann darf der Fahrgast auf einen höherwertigen Zug wie etwa einen ICE ausweichen.

Vorsicht bei Kombination aus Deutschlandticket-Regionalzügen und ICE-Sparpreis-Tickets Inhaber des Deutschlandtickets, deren gewünschte Reiseverbindung sowohl Fernverkehrs-, als auch Regionalverkehrszüge enthält, können auch nur die Fernverkehrsstrecke mit ICE, IC oder EC buchen und sparen sich die Kosten für die Regionalstrecke. Das ist zwar günstiger, birgt allerdings Risiken: Denn wer nur ein Fernverkehrsticket zum Sparpreis oder Super Sparpreis bucht und das Deutschlandticket für die Regionalzüge auf der Reise nutzt, muss aufpassen, denn es entfällt die durchgehende Reisekette. Das bedeutet: Hat etwa der Regionalzug am Beginn der Reise Verspätung und der ICE wird nicht mehr erreicht, dann verfällt das Fernverkehrsticket; es gibt keine aufgehobene Zugbindung, die dem Reisenden die Nutzung späterer Züge mit dem ursprünglichen Ticket erlauben würde! In diesem, leider nicht ganz unwahrscheinlichen Fall müssten sich Reisende ein komplett neues Ticket kaufen. Ebenfalls problematisch könnte es werden, wenn der gebuchte Fernverkehrszug Verspätung hat und es keinen weiteren Regionalzug mehr im Nachgang gibt, der ans geplante Ziel fährt. Auch dann greifen keine Fahrgastrechte, mit denen Reisende bei einem durchgehenden Ticket Anspruch auf Entschädigung sowie die Übernahme von Hotel- oder Taxikosten haben.

Wie Entschädigung beantragen?

Bei großen Verspätungen mussten Bahnunternehmen Ihre Fahrgäste bisher – unabhängig von der Ursache - entschädigen. Seit 7. Juni 2023 gelten europaweit neue, eingeschränktere Fahrgastrechte. Was bedeutet das für Reisende?

Das Wichtigste in Kürze:

Welche Rechte habe ich wenn mein Zug ausfällt?

Deine Fahrgastrechte auf Basis der europäischen Verordnung (EG) 1371/2007.

Bei Fahrgastrechten handelt es sich um Ansprüche wegen Verspätung oder Ausfall von Zügen. Sie gelten seit dem Inkrafttreten der europäischen Verordnung (EG) 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr am 3. Dezember 2009. Diese sind einheitlich im Eisenbahnverkehr in Deutschland und in Europa und räumen den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen ein.

Die Fahrgastrechte können bis zu einem Jahr rückwirkend geltend gemacht werden und gelten auch im Falle von Streiks, Unwettern, Personenschäden und technischen Problemen.

Der Einfluss der Reisekette auf die Fahrgastrechte!

Die Fahrgastrechte gelten ausschließlich bei Störungen im Eisenbahnverkehr. Der Eisenbahnverkehr umfasst alle Züge von der S-Bahn über den Regionalverkehr bis zum ICE, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden. U-Bahnen, Straßenbahnen, Busse oder Oberleitungsbusse fallen nicht hierunter.

Für die Prüfung der Entschädigungsvoraussetzungen ist die sogenannte Reisekette entscheidend. Wenn du beispielweise eine Reise von Heidelberg nach Hamburg gebucht hast und dafür eine durchgehende Fahrkarte besitzt, dann entspricht dies einer Reisekette. Es spielt dabei keine Rolle, ob du unterwegs verschiedene Eisenbahnunternehmen nutzt, solange dein Ticket für die gesamte Strecke gilt.

Was kann ich machen wenn mein Zug ausfällt?

Fast jeder kennt die Situation: Züge kommen aufgrund von Störungen verspätet an, schwere Unwetter verhindern die Weiterfahrt. Die Gründe für Verspätungen oder Zugausfälle sind vielfältig und fordern oft eine gewisse Flexibilität der Reisenden. In vielen Fällen haben Sie die Möglichkeit, eine Entschädigung oder eine vollständige Erstattung des Fahrpreises zu erhalten.  Anhand der folgenden Beispiele erfahren Sie, wann Ihnen eine Entschädigung oder wie Sie diese beantragen können. Bitte beachten Sie, dass Anträge bis spätestens drei Monate nach Ablauf der Geltungsdauer der zugehörigen Fahrkarte eingereicht werden müssen.

Alle Angaben in diesem Artikel entsprechen dem Stand von April 2022.

Was passiert wenn mein gebuchter Zug ausfällt?

Ganz einfach: damit Sie die volle Entschädigung bei ihrer Flugverspätung erhalten. Alles was Sie dafür tun müssen, ist, Ihre Entschädigung mit unserem Entschädigungs-Manager bei der Fluglinie einzufordern. Die Fluggesellschaft überweist Ihnen dann in der Regel die zustehende Entschädigung direkt auf Ihr Konto. Also 100% für Sie!

Die Eingabe der Flugnummer ist erforderlich, damit der verspätete Flug genau zugeordnet werden kann. Sie finden diese Nummer entweder auf dem Flugticket oder in der Bestätigungsmail, die Sie von Ihrer Fluggesellschaft erhalten haben.

Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Ganz einfach: damit Sie die volle Entschädigung bei ihrer Flugverspätung erhalten. Alles was Sie dafür tun müssen, ist, Ihre Entschädigung mit unserem Entschädigungs-Manager bei der Fluglinie einzufordern. Die Fluggesellschaft überweist Ihnen dann in der Regel die zustehende Entschädigung direkt auf Ihr Konto. Also 100% für Sie!

Die Eingabe der Flugnummer ist erforderlich, damit der verspätete Flug genau zugeordnet werden kann. Sie finden diese Nummer entweder auf dem Flugticket oder in der Bestätigungsmail, die Sie von Ihrer Fluggesellschaft erhalten haben.

Kann man bei zugausfall Geld zurück verlangen?

Bei großen Verspätungen mussten Bahnunternehmen Ihre Fahrgäste bisher – unabhängig von der Ursache - entschädigen. Seit 7. Juni 2023 gelten europaweit neue, eingeschränktere Fahrgastrechte. Was bedeutet das für Reisende?

Das Wichtigste in Kürze:

Kann ich bei zugausfall Am nächsten Tag fahren?

Hallo, wolle gestern von Köln nach Frankfurt fahren - für eine mitternächtliches in den Geburtstags hinein feiern (natürlich Corona-konform). Als die Verspätung für den ICE 251 hochzählte: +3, +5, +10, +20 bin ich bei +30 zum Infopoint am Kölner Hbf gegangen. Dort musste der Mitarbeiter erst noch seinen privaten Ausstausch mit den beiden Kollegen ausführlich beenden, bevor er sich nach 1-2 Minuten nach vorne wandte. Als ich ihm von meiner Sorge berichte, dass +xx immer weiter hochzählen könnte (was dann meine Reise obsolet machen würde) und Ihn fragte, was denn mit dem ICE sei, bekam ich zu hören: 1. "Ich sehe hier nur, was auf dem Bildschirm steht. Mehr nicht. Nicht mal Preise." 2. "... sind ja mehr als 20 Minuten, die Zugbindung ist aufgehoben. Sie können jeden anderen Zug nehmen." 3. "Wir machen hier Personen ein- und ausladen. Keinen Kurierdienst!"

Nun, da der einzige "andere" Zug 1,5h statt 1h brauchen würde, hab' ich es nach telefonischer Rücksprache mit den Freunden in Frankfurt bleiben lassen.

Wie hoch Entschädigung bahn?

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Wie viel Erstattung bei zugausfall?

Am 7.6.2023 änderten sich Teile der Bahngastrechte, die bei Verspätung oder Zugausfall gelten. Das sind die wichtigsten Änderungen:

Wenn ein Zug ausfällt oder Verspätung hat, sollte man schon am Bahnhof tätig werden:

  • Bestätigung besorgen: Lassen Sie sich im Zug oder am Bahnhof die Verspätung oder den Ausfall Ihres Zuges bestätigen.

  • Kontakt aufnehmen: Wenden Sie sich an das Bahnunternehmen, bei dem Sie die Fahrkarte gekauft haben. Bewahren Sie Ihre Fahrkarte und die Bestätigung über Verspätung oder Ausfall des Zuges auf.

  • Auszahlung verlangen: Teilen Sie der Bahn mit, dass Sie die Entschädigung ausgezahlt bekommen wollen. Tun Sie das nicht, kann die Entschädigung auch mit einem Gutschein oder anderen Leistungen abgegolten werden.

Was darf ich wenn mein Zug ausfällt?

Bei großen Verspätungen mussten Bahnunternehmen Ihre Fahrgäste bisher – unabhängig von der Ursache - entschädigen. Seit 7. Juni 2023 gelten europaweit neue, eingeschränktere Fahrgastrechte. Was bedeutet das für Reisende?

Das Wichtigste in Kürze:

Wie hoch darf eine Entschädigung sein?

Wer unverschuldet an einem Unfall beteiligt war, kann bei der gegnerischen Versicherung den sogenannten Nutzungsausfall beantragen, solange das eigene Fahrzeug in der Werkstatt ist. Das ist eine Entschädigung, weil man sein Auto nicht mehr nutzen kann. Das gilt auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden, wenn ein Ersatzfahrzeug angeschafft wird. Bei einer Teilschuld am Unfall besteht ein anteiliger Anspruch.

Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach dem Automodell und dem Fahrzeugalter. Die Tagessätze liegen aktuell zwischen 23 und 175 Euro. Wer einen Kleinwagen fährt, bekommt weniger als der Inhaber eines Oberklasse-Fahrzeugs. Es gibt insgesamt elf Entschädigungsgruppen (siehe Tabelle). Wo genau das eigene Auto eingruppiert wird, erfährt man normalerweise aus dem Sachverständigengutachten.

Entschädigungsgruppe

Nutzungsausfallentschädigung pro Tag

Wer bekommt die Entschädigung?

Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) unter Quarantäne gestellt wird oder mit einem Tätigkeitsverbot belegt wurde und einen Verdienstausfall erleidet, ohne krank zu sein, erhält grundsätzlich eine Entschädigung. (§56 IfSG)

In Nordrhein-Westfalen sind die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) für die Entschädigung je nach dem Sitz der Betriebsstätte zuständig.

Was zahlt die Bahn bei zugausfall?

Kommt der Zug mehr als eine Stunde zu spät am Zielbahnhof an, kann man 25 Prozent des Fahrpreises zurückverlangen, bei mehr als zwei Stunden sogar 50 Prozent. Bisher hat dabei die Ursache für die Verspätung keine Rolle gespielt. Das ändert sich. Ab dem 7. Juni gibt es Szenarien, bei denen der Entschädigungsanspruch entfällt. Konkret sind sie in Artikel 19 der neuen Verordnung festgeschrieben.

Darunter fallen außergewöhnliche Umstände, die nicht im Einflussbereich des Bahnunternehmens liegen, etwa extreme Witterung, Menschen auf den Gleisen oder Kabeldiebstahl. Wichtig: Streiks des Bahnpersonals zählen nicht dazu.

Gerade die Frage, was extremes Wetter im Sinne dieser Verordnung ist, wird noch Gerichte beschäftigen, schätzt Gregor Kolbe vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Seine Befürchtung lautet: „Die Bahnunternehmen werden das nun häufiger nutzen, um Forderungen abzulehnen.“ Das erinnert an die EU-Fluggastrechte-Verordnung, deren Auslegung Gerichte regelmäßig beschäftigt. Bei Flügen geht es bei pauschalen Entschädigungssummen mit einer Spanne von 250 bis 600 Euro jedoch in aller Regel auch um wesentlich mehr Geld als bei Bahnerstattungen, wo es oft nur zweistellige Beträge sind. Deshalb fürchtet Kolbe auch: Im Zweifel werden Bahnreisende wohl häufiger keine rechtlichen Schritte einleiten, obwohl die vielleicht gerechtfertigt wären - einfach, weil der Aufwand nicht lohnt.

Nach Ansicht der Deutsche Bahn hat die Art und Weise, wie das Unternehmen die neuen EU-Regeln umsetzen wird, kaum Auswirkungen auf die meisten Kundinnen und Kunden. „Gewöhnliche Unwetter sind explizit ausgenommen“, sagte Stefanie Berk, Marketing-Vorständin bei der DB Fernverkehr AG, mit Blick auf die neuen Einschränkungen bei den Entschädigungen. Ein Beispiel für ein außergewöhnliches Naturereignis im Sinne der EU-Regeln wäre die Jahrhundertflut im Ahrtal im Sommer 2021 gewesen. Wobei man in solchen Fällen auch künftig kulante Regelungen treffen und dem Kunden entgegenkommen wolle.