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Wie hoch ist die Erbschaftssteuer in England?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie hoch ist die Erbschaftssteuer in England?
  2. Welches Erbrecht gilt für Deutsche in England?
  3. Wo in Europa gibt es keine Erbschaftssteuer?
  4. In welchem Land gibt es keine Erbschaftssteuer?
  5. Wird Erbe aus dem Ausland versteuert?
  6. Wie viel Prozent Erbschaftssteuer muss ich zahlen?
  7. Kann ich als Rentner in England leben?
  8. Was ist wenn ein Erbe im Ausland lebt?
  9. Wie kann ich die Erbschaftssteuer umgehen?
  10. In welchem Land muss Erbschaftssteuer gezahlt werden?
  11. Wie erfährt Finanzamt von Erbschaft im Ausland?
  12. Wie viel Erbschaftssteuer bei 1000000 Euro?
  13. Wie hoch ist die Erbschaftssteuer bei 100.000 Euro?
  14. Wie hoch ist die durchschnittliche Rente in England?
  15. Wird die Rente in England versteuert?

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer in England?

Wer in Deutschland eine Immobilie oder andere Vermögenswerte erbt, muss generell Erbschaftssteuer bezahlen. Es gibt aber verschiedene Ausnahmen und Besonderheiten – vor allem bei Immobilien-Übertragungen. Grundsätzlich gilt: Je enger die verwandtschaftliche Verbindung ist, desto weniger Steuern müssen bei der Übertragung gezahlt werden, weil die steuerlichen Freibeträge hoch sind. Die Regelungen sind im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) festgeschrieben.

Demnach können Ehepartner bis zu 500.000 Euro abgabefrei erben. Kinder und Stiefkinder können von jedem Elternteil einen Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro geltend machen, Enkel von ihren Großeltern 200.000 Euro. Verwandtschaftlich weiter entfernte Nichten, Neffen und Lebensgefährten steht ein Freibetrag von lediglich 20.000 Euro zu. Übersteigt das ererbte Vermögen diesen Betrag müssen auf diesen Steuern bezahlt werden.

Welches Erbrecht gilt für Deutsche in England?

Zunächst sollte man wissen, dass Erbschafts- und Schenkungsteuer in verschiedenen Staaten sehr unterschiedlich gehandhabt werden. Auch innerhalb der Europäischen Union gibt es keine einheitliche Regelung hierzu. Platt ausgedrückt: Jedes Land macht, was es will. 

Hinzu kommt, dass bei der Erhebung dieser Steuern grundsätzlich zwei unterschiedliche Prinzipien zur Anwendung kommen können. Zum einen das Territorialitätsprinzip, zum anderen das Universalitätsprinzip. Nach Ersterem erhebt ein Staat eine Steuer auf alle in seinem Hoheitsgebiet vorhandenen Vermögenswerte (Gegenstände, Rechte, etc.). Beim Universalitäts- oder Weltprinzip hingegen besteuert ein Staat alle seine steuerpflichtigen Staatsbürger mit ihrem weltweiten Vermögen. 

 In Deutschland liegt eine unbeschränkte Steuerpflicht im Erbfall dann vor, wenn entweder der Erblasser oder der Erbe seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. In diesem Fall unterliegt das gesamte, weltweite Vermögen der deutschen Erbschaftsteuer. 

Wie eingangs bereits erwähnt, unterliegt hier dennoch die gesamte Erbschaft der unbeschränkten deutschen Steuerpflicht, wenn der Erblasser weiterhin im Inland ansässig ist, also seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt dort hat. Dass der Erbe im Ausland lebt, spielt für den deutschen Staat in diesem Fall keine Rolle. 

Der Erbe muss zudem auch die mögliche Steuerpflicht in seinem Wohnsitzland berücksichtigen. Auch dort kann die Erbschaft aufgrund des dort geltenden nationalen Rechts erbschaftsteuerpflichtig sein. 

Ist der Erbe weiterhin in Deutschland wohnhaft oder hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort, besteht ebenfalls eine unbeschränkte deutsche Erbschaftsteuerpflicht, unabhängig vom Wohnort des Erblassers. Geht also der (spätere) Erblasser ins Ausland, sind ebenfalls Auswirkungen auf die Nachfolgeplanung zu beachten, und zwar unabhängig von einer etwaigen ertragsteuerlichen Wegzugsbesteuerung. 

Wo in Europa gibt es keine Erbschaftssteuer?

Zunächst sollte man wissen, dass Erbschafts- und Schenkungsteuer in verschiedenen Staaten sehr unterschiedlich gehandhabt werden. Auch innerhalb der Europäischen Union gibt es keine einheitliche Regelung hierzu. Platt ausgedrückt: Jedes Land macht, was es will. 

Hinzu kommt, dass bei der Erhebung dieser Steuern grundsätzlich zwei unterschiedliche Prinzipien zur Anwendung kommen können. Zum einen das Territorialitätsprinzip, zum anderen das Universalitätsprinzip. Nach Ersterem erhebt ein Staat eine Steuer auf alle in seinem Hoheitsgebiet vorhandenen Vermögenswerte (Gegenstände, Rechte, etc.). Beim Universalitäts- oder Weltprinzip hingegen besteuert ein Staat alle seine steuerpflichtigen Staatsbürger mit ihrem weltweiten Vermögen. 

 In Deutschland liegt eine unbeschränkte Steuerpflicht im Erbfall dann vor, wenn entweder der Erblasser oder der Erbe seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. In diesem Fall unterliegt das gesamte, weltweite Vermögen der deutschen Erbschaftsteuer. 

Wie eingangs bereits erwähnt, unterliegt hier dennoch die gesamte Erbschaft der unbeschränkten deutschen Steuerpflicht, wenn der Erblasser weiterhin im Inland ansässig ist, also seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt dort hat. Dass der Erbe im Ausland lebt, spielt für den deutschen Staat in diesem Fall keine Rolle. 

Der Erbe muss zudem auch die mögliche Steuerpflicht in seinem Wohnsitzland berücksichtigen. Auch dort kann die Erbschaft aufgrund des dort geltenden nationalen Rechts erbschaftsteuerpflichtig sein. 

Ist der Erbe weiterhin in Deutschland wohnhaft oder hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort, besteht ebenfalls eine unbeschränkte deutsche Erbschaftsteuerpflicht, unabhängig vom Wohnort des Erblassers. Geht also der (spätere) Erblasser ins Ausland, sind ebenfalls Auswirkungen auf die Nachfolgeplanung zu beachten, und zwar unabhängig von einer etwaigen ertragsteuerlichen Wegzugsbesteuerung. 

In welchem Land gibt es keine Erbschaftssteuer?

Zuletzt überprüft: 07/04/2022

Wenn Sie in einem anderen EU-Land als Ihrem Herkunftsland leben oder in mehr als einem Land Vermögen besitzen, oder wenn ein Angehöriger zum Zeitpunkt des Todes in einem anderen EU-Land gewohnt hat, stellen sich möglicherweise folgende Fragen:

Wird Erbe aus dem Ausland versteuert?

Hinterlassen Sie Vermögenswerte im Ausland, muss ein in Deutschland lebender Erbe für den gesamten Nachlass Erbschaftssteuern nach deutschem Recht bezahlen. Die Steuerpflicht besteht unabhängig davon, ob Sie noch in Deutschland lebten oder nicht und unabhängig davon, in welchem Land sich das Vermögen befindet. Aber auch der ausländische Staat besteuert den Erbfall nach eigenem Recht. Der Erbe wird also zunächst einmal von beiden Staaten in Anspruch genommen. Die doppelte Inanspruchnahme kann entfallen, wenn zwischen Deutschland und dem ausländischen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet des Erbschaftssteuerrechts besteht. Ein solches Abkommen gibt es vorwiegend nur mit der Schweiz, USA, Griechenland, Dänemark und Frankreich. Mit Spanien, wo viele Deutsche ihren Lebensabend verbringen, besteht gerade kein derartiges Doppelbesteuerungsabkommen.

Fehlt ein solches Doppelbesteuerungsabkommen, kommt die teilweise Anrechnung der im Ausland gezahlten Erbschaftssteuer auf die deutsche Erbschaftssteuer in Betracht. Ist die im Ausland gezahlte Erbschaftssteuer höher als die deutsche Erbschaftssteuer, erfolgt lediglich eine Anrechnung, also höchstens eine Reduzierung auf null, aber keine Rückzahlung.

Wie viel Prozent Erbschaftssteuer muss ich zahlen?

  • Freibeträge
    • Tabelle
  • Höhe der Erbschaftssteuer
    • Erbschaftssteuerklassen
    • Steuersätze
  • Erbschaftssteuer umgehen
  • FAQ

Ob eine Erbschaftssteuer fällig ist, hängt von der Höhe des Erbes und vom Verwandtschaftsgrad des Erbenden ab. Ein Kind kann 400.000 Euro steuerfrei erben, eine Schwester nur 20.000 Euro.

Wie hoch der Steuersatz ist, hängt ebenfalls vom Verwandtschaftsgrad und der Höhe des Erbes ab, das über den Freibetrag hinausgeht. Erbt ein Kind insgesamt 500.000 Euro, sind 400.000 steuerfrei. Auf die verbliebenen 100.000 ist ein Steuersatz von 7 % anzuwenden. Bei einer Schwester wären es schon 15 %.

Eine selbstgenutzte Immobilie kann unter Umständen steuerfrei vererbt werden. Steuern lassen sich auch durch frühzeitige Schenkungen sparen.

Kann ich als Rentner in England leben?

Zunächst einmal möchten wir auch die Begriffe Großbritannien, England und Vereinigte Königreich erklären, denn wenn man über die Britischen Inseln spricht, kann es verwirrend werden. England, Großbritannien und das Vereinigte Königreich (UK) sind eng miteinander verbundene, aber unterschiedliche Einheiten.

Großbritannien (früher auch Britannien genannt) besteht aus England, Schottland und Wales. Alle drei Länder sind seit 1707 unter einem gemeinsamen Monarchen vereint, aber haben immer noch ihre jeweiligen Parlamente behalten.

Die Hauptstadt von Großbritannien ist ebenfalls London und seine Bevölkerung wird auf 65 Millionen Menschen mit einer Fläche von 244.000 Quadratkilometern (94.000 Quadratmeilen) geschätzt. Englisch bleibt die Amtssprache, obwohl auch Walisisch in den letzten Jahren auf dem Vormarsch war.

Das Vereinigte Königreich besteht aus Großbritannien (England, Schottland und Wales) und Nordirland - daher wird es offiziell auch Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland genannt.

Das Vereinigtes Königreich (UK) umfasst eine Fläche von 242.000 Quadratkilometern (93.000 Quadratmeilen), mit einer geschätzten Bevölkerung von 66 Millionen Menschen, die auf vier Länder (England, Schottland, Wales und Nordirland) verteilt sind. Die offizielle Sprache des Vereinigten Königreichs ist Englisch, obwohl viele andere Sprachen gesprochen werden, darunter unter anderem Walisisch, Schottisch-Gälisch und Irisch-Gälisch.

Was ist wenn ein Erbe im Ausland lebt?

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Seit Mitte August 2015 gibt es die Europäische Erbrechtsverordnung (EUErbVO), die regelt, welches Erbrecht bei einem Erbfall angewendet wird. Darin steht, dass das Erbrecht jenes Landes gilt, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.¹

Das bedeutet, dass wenn ein Deutscher beispielsweise in Spanien die Mehrheit seiner Zeit vor dem Ableben verbracht hatte, das dortige Recht gelten würde. Allerdings gibt es einen Artikel in der Verordnung, der besagt, dass wenn im Testament festgelegt wurde, dass nach deutschem Erbrecht verfahren werden soll, dies zu respektieren gilt.²

Doch gerade bei Testamenten, die vor der Einführung der Erbrechtsverordnung erstellt wurden, findet sich kein Hinweis darauf, welches Erbrecht im Falle des Ablebens verwendet werden soll. Doch der Gesetzgeber hat daran gedacht und bei allen Testamenten, die vor dem 17.8.2015 aufgesetzt wurden, gilt das deutsche Erbrecht.³

Wie kann ich die Erbschaftssteuer umgehen?

Die Erbschaftssteuer ist im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) geregelt. Dabei werden sowohl für Erbschaften als auch für Schenkungen bestimmte Steuersätze angesetzt. Das heißt, dass jeder erbschaftssteuer- bzw. schenkungssteuerpflichtig ist, der ein Erbe antritt oder eine Schenkung erhält. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Geld, Immobilien, Unternehmen oder ähnliches handelt. Personen, die eine Erbschaft antreten bzw. eine Schenkung erhalten, sind gemäß § 30 ErbStG dazu verpflichtet, dies innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt zu melden. Andernfalls drohen empfindliche Strafen. In der Regel ist ein formloses Anschreiben, in dem Sie die entsprechende Summe aufführen, völlig ausreichend. Zuständig ist immer das Finanzamt, in dessen Bezirk der Erblasser bzw. Schenkende seinen Wohnsitz hatte bzw. hat.

In welchem Land muss Erbschaftssteuer gezahlt werden?

Das „Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern“ zielt darauf ab, Doppelbesteuerung in den von dem Vertrag abgedeckten Bereichen zu vermeiden.

Hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland und in den USA zu entrichtenden Steuern und Abgaben wird auf die Bestimmungen des deutsch-amerikanischen Abkommens zur Vermeidung von Doppelbesteuerung bei Erbschafts- und Schenkungssteuer vom 22.9.1982 (insbesondere Abschnitt IV Artikel 11) mit Ergänzungsvereinbarung von Dezember 1998 zum Ehegattenfreibetrag (das Doppelte des für jedermann geltenden Freibetrags) verwiesen. Dieses Abkommen gilt in den USA ausschließlich für Steuern und Abgaben des Bundes (Federal Estate and Gift Tax), nicht jedoch für die Steuern und Abgaben, die die einzelnen amerikanischen Bundesstaaten erheben (State Tax). Eine entsprechende Information durch einen versierten Steuerfachmann ist angezeigt und empfehlenswert.

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern

Dieses Abkommen gilt für

a) Nachlässe von Erblassern, die im Zeitpunkt ihres Todes einen Wohnsitz in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten hatten, und

b) Schenkungen von Schenkern, die im Zeitpunkt der Schenkung einen Wohnsitz in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten hatten.

1. Die bestehenden Steuern, für die das Abkommen gilt, sind

a) in den Vereinigten Staaten von Amerika: die Bundeserbschaftsteuer (Federal estate tax) und die Bundesschenkungsteuer (Federal gift tax) einschließlich der Steuer auf Übertragungen, bei denen eine oder mehrere Generationen übersprungen werden;

b) in der Bundesrepublik Deutschland: die Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer).2. Dieses Abkommen gilt auch für alle Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern ähnlicher Art, die nach der Unterzeichnung des Abkommens neben den bestehenden Steuern oder an deren Stelle erhoben werden.

1. Im Sinne dieses Abkommens

a) bedeutet der Ausdruck „Vereinigte Staaten von Amerika“, im geographischen Sinne verwendet, die Bundesstaaten und den Distrikt Columbia. Der Ausdruck umfasst auch das Küstenmeer der Vereinigten Staaten von Amerika und den Meeresboden und Meeresuntergrund der an die Küste der Vereinigten Staaten von Amerika angrenzenden aber jenseits des Küstenmeers gelegenen Unterwassergebiete, über die die Vereinigten Staaten von Amerika in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht für die Zwecke der Erforschung und Ausbeutung der Naturschätze dieser Gebiete Hoheitsrechte ausüben;

b) bedeutet der Ausdruck „Bundesrepublik Deutschland“ im geographischen Sinne verwendet den Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sowie die an die Hoheitsgewässer der Bundesrepublik Deutschland angrenzenden und in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht in Bezug auf die Rechte, welche die Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Meeresbodens und des Meeresuntergrunds sowie ihrer Naturschätze ausüben darf, steuerrechtlich als Inland bezeichneten Gebiete;

1. Eine natürliche Person hat im Sinne dieses Abkommens einen Wohnsitz

a) in den Vereinigten Staaten von Amerika, wenn sie dort ansässig ist oder Staatsangehöriger der Vereinigten Staaten von Amerika ist;

b) in der Bundesrepublik Deutschland, wenn sie dort ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat oder aus anderen Gründen für die Zwecke der deutschen Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) als unbeschränkt steuerpflichtig gilt.

Wie erfährt Finanzamt von Erbschaft im Ausland?

  • Es gibt viele mögliche Szenarien, die eine Erbschaft mit Auslandsbezug mit sich bringen kann.
  • Neben im Ausland lebenden deutschen Staatsbürgern können auch Nichtdeutsche Staatsbürger Vermögen in Deutschland besitzen.
  • Im Erbfall muss nicht nur geklärt werden, wer das Erbe bekommt und wie es überreicht wird, sondern auch, wo die Erbschaftssteuer zu zahlen ist.
  • Bei der Erbschaftssteuer gibt es neben der europäischen Lösung auch internationale Gesetze, die für Laien sehr verwirrend sein können.
  • Bei einer Erbschaft aus dem Ausland sollte daher immer ein Anwalt für Erbrecht herangezogen werden, der Ihnen mit praktischen Tipps zur Seite steht.

Es gibt viele mögliche Szenarien, die einen Erbfall mit Auslandsbezug darstellen könnten. Doch nicht immer ist die Sachlage klar zu erkennen. Beim normalen Erbe in Deutschland spricht man von einem in Deutschland ansässigen Erblasser mit deutscher Staatsangehörigkeit, dessen Vermögen ausschließlich in Deutschland angelegt ist. Ein Erbfall mit Auslandsbezug liegt immer dann vor, wenn ein Teil des Vermögens im Ausland zu finden ist. Dabei kann es sich natürlich um finanzielle Rücklagen auf ausländischen Bankkonten handeln, aber auch um Immobilien in anderen Ländern oder um andere Wertgegenstände, die sich außerhalb der deutschen Landesgrenzen befinden. Ein Erbfall mit Auslandsbezug ist jedoch nicht nur dann möglich, wenn sich die Geld- und Sachwerte des Erblassers im Ausland befinden. Auch wenn der Erblasser selbst im Ausland lebte, können die Erben in Deutschland mit dem internationalen Erbrecht konfrontiert werden.

Wie viel Erbschaftssteuer bei 1000000 Euro?

  • Grundsätzliches zur Erbschaftsteuer
  • Rechtzeitige Schenkung
  • Eingabehilfe zum Erbschaftsteuerrechner
  • Beispielrechnung Erbschaftsteuer
    • 1. Eingaben im Erbschaftsteuerrechner
    • 2. Berechnung geerbtes Vermögen
    • 3. Berücksichtigung von Steuerbefreiungen
    • 4. Berechnung Steuerwert
    • 5. Berechnung persönlicher Freibetrag
    • 6. Berechnung Versorgungsfreibetrag
    • 7. Berücksichtigung Erbfallkosten
    • 8. Berechnung steuerpflichtiger Erwerb
    • 9. Berechnung Steuersatz
    • 10. Berechnung Erbschaftsteuer
    • 11. Berechnung geerbtes Netto­vermögen

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Grundsätzlich muss jeder, der ein kleines oder großes Vermögen erbt, hierfür Steuern bezahlen. Dies ist im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) von der Bundesregierung geregelt worden. Falls das Erbe aus Sachwerten besteht, wird deren finanzieller Wert geschätzt und für die Steuern herangezogen. Das sogenannte Ertragswert­verfahren wird zur Ermittlung der Werte herangezogen. Auch Schulden können vererbt werden, doch jedem Erben ist es freigestellt, ein Erbe auszuschlagen. Dies gilt jedoch nur ganz oder gar nicht. Der Staat gestattet es den Erben nicht, sich die Rosinen herauszupicken.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer bei 100.000 Euro?

Möchten Erben die Erbschaftssteuer berechnen, so müssen sie in mehreren Schritten vorgehen. Zunächst werden sie in Abhängigkeit von ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser in eine Steuerklasse eingeteilt und ihnen ein Freibetrag zugewiesen. Anspruchsvoll ist jedoch die Ermittlung der tatsächlichen Höhe des Erbes.

Wie hoch ist die durchschnittliche Rente in England?

Im Folgenden soll ein grober Vergleich der Alterssicherung vierer europäischer Nachbarländer zum System in Deutschland angestellt werden, nämlich Niederlande, Großbritannien, die Schweiz und − etwas ausführlicher: Österreich. Diese (auf den Rechtsstand 2014/2015 bezogene) Auswahl begründet sich aus der Überlegung, dass die genannten Länder in der wissenschaftlichen wie politischen Diskussion häufig als Vorbilder bzw. auch als abschreckende Beispiele benannt werden. Das betrifft vor allem folgende Aspekte:

Für die Niederlande sind eine vergleichsweise hohe Grundrente und eine verdienstabhängige Ergänzung der Grundrenten durch die betriebliche Altersvorsorge typisch.

Wird die Rente in England versteuert?

Nachdem man nun kein Rentnervisum mehr beantragen kann, ist es für Pensionäre faktisch schwieriger geworden, ins Land zu gelangen. Dennoch bleiben noch einige Visaoptionen, um zu einer Aufenthaltserlaubnis für das UK zu kommen, darunter eine kaum beachtete Alternative, nämlich das Besuchervisum. Sehen wir uns die verschiedenen Visa also der Reihe nach an. Erfahren Sie hier mehr zu Einreise und Visum nach dem Brexit.

Kommen wir zur letzten und für viele vermutlich gangbarsten Option, um als Ausländer im Ruhestand im UK zu leben. Kommen Sie einfach mit einem Besuchervisum!

Genau genommen handelt es sich allerdings gar nicht um ein Visum, wenigstens nicht bei Bürgern aus EU, Schweiz, USA, Kanada und anderen Abkommensstaaten. Diese können visumsfrei in den UK einreisen.

Allerdings sind Rechte und Pflichten des visumsfreien Statuses die gleichen wie jene, die bei Einreise mit einem Besuchervisum gelten.