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Wann greift 34 StGB?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wann greift 34 StGB?
  2. Wann 34 und 35 StGB?
  3. Welche Rechtsgüter schützt 34 StGB rechtfertigender Notstand?
  4. Was ist Notstand 34a?
  5. Was ist Notstand Beispiel?
  6. Wann liegt ein Angriff vor?
  7. Welche entschuldigungsgründe gibt es?
  8. Was besagt Paragraph 35?
  9. Wann ist eine Notstandshandlung geeignet?
  10. Was darf ich ohne 34a arbeiten?
  11. Wie viele Fragen gibt es bei 34a?
  12. Was ist der Unterschied zwischen Nothilfe und Notstand?
  13. Wie lange darf man sich in Notwehr gegen einen Angriff wehren?
  14. Wann darf ich mich wehren?
  15. Wann darf man sich wehren?

Wann greift 34 StGB?

Ein wichtiger Rechtfertigungsgrund ist der rechtfertigende Notstand nach § 34 StGB. Dient das Handeln dem Schutz der Rechtsgüter eines Dritten, wird von Notstandshilfe gesprochen. Er setzt eine Notstandslage, eine Notstandshandlung sowie ein subjektives Rechtfertigungselement voraus.

§ 34 StGB lautet:

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr […] eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung […] das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Wann 34 und 35 StGB?

Ein wichtiger Rechtfertigungsgrund ist der rechtfertigende Notstand nach § 34 StGB. Dient das Handeln dem Schutz der Rechtsgüter eines Dritten, wird von Notstandshilfe gesprochen. Er setzt eine Notstandslage, eine Notstandshandlung sowie ein subjektives Rechtfertigungselement voraus.

§ 34 StGB lautet:

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr […] eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung […] das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Welche Rechtsgüter schützt 34 StGB rechtfertigender Notstand?

Der defensive Notstand ist in dem § 228 BGB geregelt.Droht dem Täter (sog. “Bedrohter”) eine Gefahr, die von einer Sache ausgeht, so darf er zur Abwendung der Gefahr diese Sache beschädigen oder zerstören. Die Schutzinteressen des Bedrohten werden hiernach höher bewertet als die Eigentümerinteressen an der Sache, die eine Gefahr für den Bedrohten darstellt.Hier darf also auf fremde Interessen eingewirkt werden, soweit die Abwehrmaßnahmen erforderlich sind. Liegt der Notstand vor, so handelt der Täter nicht rechtswidrig und ist somit nicht strafbar.

Beispiel: Um den Angriff eines Hundes abzuwenden, darf man diesen schlagen oder töten.

Was ist Notstand 34a?

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Notstandslage

Was ist Notstand Beispiel?

Was ist ein Notstand?

Ein Notstand ist eine Ausnahmesituation, in der eine Gefahr schnell abgewendet werden muss. Der Notstand wird im deutschen Recht, ähnlich wie die Notwehr, in bestimmten Fällen gesetzlich berücksichtigt.

Wann ist strafrechtlich ein Notstand gegeben?

Wann liegt ein Angriff vor?

Um einen Straftatbestand zu erfüllen, muss der Täter nicht nur den gesetzlichen Tatbestand verwirklichen, sondern auch rechtswidrig gehandelt haben. Unter Rechtswidrigkeit wird das Handeln im Widerspruch zur Gesamtrechtsordnung verstanden. Grundsätzlich wird sie durch die Verwirklichung eines gesetzlichen Tatbestands indiziert, also angenommen. 

Ausnahmsweise kann die Handlung des Täters, die einen Straftatbestand begründet, nicht rechtswidrig sein, wenn ein Rechtsfertigungsgrund vorliegt. Solche Gründe sind überwiegend gesetzlich verankert und erlauben dem Täter die in der konkreten Situation vorgenommene Handlung, sodass eine Strafbarkeit entfällt.  

Dabei stellt die Notwehr (bzw. Nothilfe) einen solchen Rechtfertigungsgrund dar, der gemäß § 32 StGB gesetzlich wie folgt geregelt ist. 

Nach § 32 Abs. 2 StGB ist die Notwehr die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich abzuwenden. Es handelt sich umgangssprachlich also um die „Selbstverteidigung“.

Eine Notwehr liegt vor, wenn sich der Angegriffene (sog. Verteidiger) aufgrund der Umstände gegen den Angreifer wehren darf, um so den Schutz seiner Rechtsgüter zu wahren. Eine Strafbarkeit des Angegriffenen entfällt dann.

Welche entschuldigungsgründe gibt es?

Das Vorliegen von Entschuldigungsgründen führt zur Straflosigkeit des Täters. Grundsätzlich sind diese beim Prüfungspunkt „Schuld“ zu thematisieren. Als wesentliche Entschuldigungsgründe sind dabei der entschuldigende Notstand, die Notwehrüberschreitung sowie der übergesetzliche entschuldigende Notstand zu nennen.

Bei Schuldausschließungsgründen entfällt die Schuld gänzlich, womit eine Strafbarkeit ausscheiden muss.

Was besagt Paragraph 35?

Für wen definiert die StVO in § 35 Sonderrechte?

Die StVO definiert in § 35 Sonderrechte für Einsatzkräfte, die zur Ausübung hoheitlicher Aufgaben unterwegs sind. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz handeln. Welche weiteren Verkehrsteilnehmer von Sonderrechten profitieren können, lesen Sie hier.

Wann dürfen Sonderrechte aus der StVO genutzt werden?

Wann ist eine Notstandshandlung geeignet?

Verwirklich ein Täter eine Straftatbestand besteht die Möglichkeit sein Verhalten zu rechtfertigen. In Betracht könnte unter anderem der rechtfertigende Notstand nach § 34 StGB kommen. Der § 34 StGB ist folglich ein Rechtfertigungsgrund.

Damit die Tat nach § 34 gerechtfertigt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein.

Was darf ich ohne 34a arbeiten?

Als Security arbeiten mag einfach und locker aussehen – in der Wirklichkeit ist sie es oft nicht. Aggressive Club-Besucher, Massenandrang auf Großveranstaltungen und betrunkene Passagiere in Zügen. All das gehört zum Arbeitsalltag in der Sicherheitsbranche.

Wenn wirklich etwas passiert, sind Security-Mitarbeiter oft diejenigen Personen, die sich um Verletzte kümmern müssen oder gar selbst angegriffen werden. Auf der anderen Seite kann ein Job in der Sicherheitsbranche sehr bereichernd sein. Viele Menschen, egal ob in Zügen, auf Flughäfen oder in Fußballstadien sind dankbar für Schutz und Sicherheit, die Sicherheitskräfte tagtäglich an verschiedensten Orten in der Öffentlichkeit erbringen.

Du interessierst dich für eine Ausbildung zum Security? Schau dir unsere Kurse an oder melde dich direkt bei uns, wenn du noch Fragen hast.

Das Sicherheitsgewerbe ist eine der vielfältigsten Branchen überhaupt. In kaum einer anderen Branche hast du die Möglichkeit, in so vielen unterschiedlichen Jobs zu arbeiten. Dein Einsatzspektrum im Sicherheitsdienst reicht vom Türsteher in Clubs und der Sicherung von Großereignissen über den Objektschutz für Unternehmen bis hin zum Personenschutz und zum Revierdienst.

Das Spektrum der Sicherheitsbranche, in der du deinen Sicherheitsdienst antreten kannst, ist sehr breit.

  • Sicherheitsmitarbeiter in Verkehrsunternehmen
  • Bahnhöfe und Flughäfen
  • Sicherheitsdienstmitarbeiter im Einzelhandel
  • Immobilienwirtschaft
  • Event Management
  • Personenschutz
  • Fahrkartenkontrolleur

Du kannst als Wachmann auf Bahnhöfen, in Zügen oder S-Bahnen eingesetzt werden, bei der Gepäckkontrolle auf Flughäfen tätig sein, als Ladendetektiv im Einzelhandel oder als Sicherheitsdienstmitarbeiter für Gebäude arbeiten sowie für Schutz und Sicherheit auf Veranstaltungen oder von Personen sorgen. Die Tätigkeiten in der Sicherheitsbranche sind dementsprechend vielfältig.

Wie viele Fragen gibt es bei 34a?

Die Prüfung ist, genauso wie das Lernmaterial, in neun Themengebiete eingeteilt. Je nach Themengebiet sind eine unterschiedliche Anzahl von Fragen zu beantworten, und werden auch unterschiedlich bewertet. Es gibt 100 Punkte in 72 Prüfungsfragen. Wer also z.B. 78 Punkte erreicht, hat auch 78% richtig. Einige Fragen werden aufgrund ihrer Wichtigkeit mit zweien, statt nur einem Punkten bewertet.

Hier eine gute Übersicht:

Was ist der Unterschied zwischen Nothilfe und Notstand?

Im Alltag gibt es immer wieder Fälle, in denen von Notwehr die Rede ist. Doch wann ist Notwehr wirklich erlaubt? Welche Grenzen gilt es zu beachten? Und wie sollte man sich verhalten, wenn man strafrechtlich verfolgt wird, obwohl man der Meinung ist, in Notwehr gehandelt zu haben?

Diese und weitere Fragen zu Voraussetzungen, Umfang und Grenzen des Notwehrrechts beantworten wir in diesem Artikel. Sie erfahren außerdem, was unter den Begriffen Nothilfe und rechtfertigender Notstand zu verstehen ist.

Unsere Inhalte in der Übersicht:

Neben Notwehr ist oft auch von Nothilfe die Rede. Beide Begriffe sind eng miteinander verwandt, aber nicht deckungsgleich. Der Unterschied besteht darin, welches Rechtsgut geschützt werden soll. Kurz gesagt: Geht es um ein eigenes Rechtsgut, z. B. die eigene körperliche Unversehrtheit? Dann spricht man von Notwehr. Oder soll ein fremdes Rechtsgut, z. B. die körperliche Unversehrtheit eines anderen Menschen geschützt werden? Dann handelt es sich bei der Verteidigungshandlung um Nothilfe.

Strafrechtlich sind beide in § 32 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Laut § 32 Absatz 2 StGB ist Notwehr,

Wie lange darf man sich in Notwehr gegen einen Angriff wehren?

Um einen Straftatbestand zu erfüllen, muss der Täter nicht nur den gesetzlichen Tatbestand verwirklichen, sondern auch rechtswidrig gehandelt haben. Unter Rechtswidrigkeit wird das Handeln im Widerspruch zur Gesamtrechtsordnung verstanden. Grundsätzlich wird sie durch die Verwirklichung eines gesetzlichen Tatbestands indiziert, also angenommen. 

Ausnahmsweise kann die Handlung des Täters, die einen Straftatbestand begründet, nicht rechtswidrig sein, wenn ein Rechtsfertigungsgrund vorliegt. Solche Gründe sind überwiegend gesetzlich verankert und erlauben dem Täter die in der konkreten Situation vorgenommene Handlung, sodass eine Strafbarkeit entfällt.  

Dabei stellt die Notwehr (bzw. Nothilfe) einen solchen Rechtfertigungsgrund dar, der gemäß § 32 StGB gesetzlich wie folgt geregelt ist. 

Nach § 32 Abs. 2 StGB ist die Notwehr die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich abzuwenden. Es handelt sich umgangssprachlich also um die „Selbstverteidigung“.

Eine Notwehr liegt vor, wenn sich der Angegriffene (sog. Verteidiger) aufgrund der Umstände gegen den Angreifer wehren darf, um so den Schutz seiner Rechtsgüter zu wahren. Eine Strafbarkeit des Angegriffenen entfällt dann.

Wann darf ich mich wehren?

Eine Notwehr zur Verteidigung gegen Angriffe wird im Strafgesetzbuch Österreich im § 3 beschrieben. Dabei stellt sie eine Rechtfertigungsgrundlage zur Verteidigung der eigenen notwehrfähigen Rechtsgüter dar.

Hierbei schafft sie eine rechtliche Grundlage für eine Handlung,„die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren” (§ 3 StGB)

Deshalb gilt eine Notwehr immer dann als gerechtfertigt, wenn eine Notwehr Situation gegeben ist, die eine Verteidigung der Rechtsgüter notwendig macht wegen eines unmittelbaren oder direkt drohenden Angriffs auf ein beschriebenes Rechtsgut.

Wann darf man sich wehren?

Der Einfachheit zuliebe beginnen wir bei der Situation, welche den wenigsten Spielraum zulässt: Ein körperlicher Angriff auf eine unbeteiligte Person. Hier gilt selbstverständlich, dass man sich zur Wehr setzen darf. Die Verteidigung vor einem Angriff kann durchaus noch als Notwehr gewertet werden, das Eintreten auf einen am Boden liegenden Verbrecher dann allerdings nicht mehr.

Notwehr gemäß §32 StGB (Quelle)

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

Ein wenig schwieriger wird es schon bei der reinen Androhung von Gewalt. Natürlich müsst Ihr auch diese nicht hinnehmen, solltet Euch aber nicht direkt mit einem Tritt wehren. Absolut sicher geht Ihr nur, wenn Ihr auf Drohungen nur mit der Bitte reagiert, diese zu unterlassen. Das ist allerdings nicht immer einfach, da nicht jede Drohung aus 20 Metern Entfernung ausgesprochen wird, sondern meistens mit anderen Schikanen im Zusammenhang steht.

Dennoch solltet einen ruhigen Kopf bewahren und nicht direkt körperlich zur Wehr setzen, sonst kann das am Ende negative Konsequenzen für euch haben und Ihr seid in diesem Fall schließlich das Opfer. Schaltet einen Anwalt ein und lasst den Sachverhalt prüfen ggf. liegt eine Bedrohung oder Nötigung vor.

Nötigung gemäß §240 StGB (Quelle)